|
Michael Hickman
Germany
Verwaltungsgericht Oldenburg
Postfach 2467
26014 Oldenburg
Fax: 0441220 6001
Niedersächsischer Landtag
PET 05816/11/14
PET 00447/08/15
Hinrich-Wilhelm-Kopf-Platz 1
30159 Hannover
Postfach 4407
30044 Hannover
vockert@vockert.de,
klaus.krumfuss@t-online.de,
info@frauke-heiligenstadt.de
Frau Kuck, Frau Busch
Fax: 0511 30 30 28 06
The South African President
Mr. T.M. Mbeki
Office of the President
Private Bag X1000
Pretoria 0001
Südafrika
President@po.gov.za
The Hague Conference on Private International Law Mr.
Hans van Loon, Secretary General
Prof. William Duncan
Deputy Secretary General
Permanent Bureau of
The Hague Conference
on Private International Law
Scheveningseweg 6
2517 KT Den-Haag
The Netherlands
Wd@hcch.nl
secretariat@hcch.net
|
Marita Sehn
Anke Schwarzbäck
Petition Committee at the German Bundestag
Petitionsausschuss des deutschen Bundestages
PET 4-14-07-301-050630
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Fax: 030 227 30015
marita.sehn@bundestag.de
klaus.hagemann@bundestag.de
Wolfgang Thierse
President of the German federal parliament
Präsident des Deutschen Bundestages
Personal Referent
Persönlicher Referent
Wolfram Kolodziej-Derfert
Platz der Republik 1
11011 Berlin
wolfgang.thierse@bundestag.de
praesident@bundestag.de
Mr Sibusiso Bengu
The South African Ambassador to Germany
South African Embassy
Friedrichstrasse 60
10117 Berlin
botschaft@suedafrika.org
Institut für Menschenrechte
Institute for human rights
Berlin
info@institut-fuer-menschenrechte.de
Commission on Human Rights
Support Services Branch
Office of the High Commissioner for Human Rights
United Nations Office at Geneva
1211 Geneva 10, Switzerland
1503@ohchr.org
|
|
12 November 2003
(innerstaatliche Ebene)
Rechtssache Hickman vs. Stadt Wilhelmshaven beim Verwaltungsgericht
Oldenburg : AKTENZEICHEN 11 B 3994/03
(internationale Ebene)
Rechtssache Hickman vs. Deutschland
Deutsche Administrative Behörden boykottieren Berichterstattung an einen
Ausschuss des Europa-Parlamentes über Verhaltens- und Verfahrensweisen
deutscher Behörden in internationaler Kindesentführung und Umgangsboykott
AKTENZEICHEN 11 B 3994/03
Sehr geehrte Damen und Herren,
vom Verwaltungsgericht Oldenburg,
Gegen die Festsetzung der Antragsgegnerin als Stadt Wilhelmshaven bestehen
zunächst diesseitig keine Bedenken und Einwendungen.
Die Ausländerbehörde der Stadt Wilhelmshaven untersteht der Zuständigkeit
und Verantwortung des Oberbürgermeisters der Stadt Wilhelmshaven, hier
Eberhard Menzel, und ist durch den Oberbürgermeister zu vertreten.
Sollte die Beklagte, d.h. die Stadt Wilhelmshaven der Auffassung sein, dass
nicht sie selbst, sondern die Bundesrepublik Deutschland als Antragsgegnerin
festzusetzen ist, wird ordnungsgemäße und fristgerechte Benachrichtigung
erbeten.
Diesseitig wird sich der Hinweis erlaubt, dass die Ausländerbehörde
der Stadt Wilhelmshaven als deutsche administrative Behörde bei europarechtlicher
und völkerrechtlicher Überprüfung der Vorgänge der Zuständigkeit
und Verantwortung des Bundesministers des Inneren als Mitglied der deutschen
Regierung untersteht, d.h. im vorliegenden Fall Otto Schily.
Insbesondere im Kontext von internationaler Kindesentführung und Umgangsboykott
hat die Bundesregierung nicht nur europarechtliche und völkerrechtliche
Verpflichtungen, sondern behauptet zudem offiziell, dass die deutschen Behörden
korrekt arbeiten würden.
Sachverhalte und Hintergründe
In der deutschen Geschichte internationaler Kindesentführung haben die
Verfahrensweisen von niedersächsischen, juristischen und sozialen Behörden
bereits einen festen, berühmten Platz auf Grund ihres dokumentierten,
geringen Unrechtsbewußtseins und auf Grund bestimmter traditioneller
Familienrechtspraxis errungen. Die Verfahrensweisen von niedersächsischen
Behörden in Fällen von internationaler Kindesentführung provozierten
bereits die Intervention des französischen Staatspräsidenten Jacques
Chirac und des US-Präsidenten Bill Clinton.
Die Ausländerbehörde Wilhelmshaven als deutsche administrative
Behörde interveniert wiederholt wie dokumentiert mit aggressiven Methoden
und Willkürmaßnahmen aus verschiedenen Motiven:
--- aus politischer Motivation zur Deckung und Förderung von internationaler
Kindesentführung nach Deutschland und anschließendem Umgangsboykott
--- aus politischer Motivation zur Diskriminierung und Benachteiligung ausländischer
hinterbliebener Elternteile und Großeltern
In der Verfahrensgeschichte des vorliegenden Falls sind folgende Vorgehensweisen
der Ausländerbehörde dokumentiert:
1) wiederholte Versuche, den ausländischen hinterbliebenen Elternteil
während laufender familiengerichtlicher Verfahren zum Umgang mit nach
Deutschland verbrachten Kindern aus Deutschland abzuschieben
2) wiederholte Bedrohung und Nötigung den ausländischen hinterbliebenen
Elternteil mit der expliziten Androhung der Gewaltanwendung abzuschieben
und der expliziten Androhung anschließend die Wiedereinreise nach Deutschland
zu verweigern, um den Kontakt zwischen nach Deutschland verbrachten Kindern
und dem ausländischen hinterbliebenen Elternteil zu verhindern
3) Verweigerung der Wiedereinreise nach Deutschland, um zu verhindern, dass
der ausländische zurückgebliebene Elternteil, der Einladung des
Europa-Parlamentes zur Berichterstattung über die Verfahrensweisen der
deutschen Behörden in internationaler Kindesentführung und Umgangsboykott
Folge leisten kann
4) Gezielte Willkürmaßnahmen der Mobilitätseinschränkung
mit der Absicht der Freiheitsberaubung und politischer Verfolgung, um zu
verhindern, dass der ausländische hinterbliebene Elternteil nach Brüssel,
Belgien, reist und dem Europa-Parlament über die Verfahrensweisen der
deutschen Behörden in internationaler Kindesentführung und Umgangsboykott
berichtet. Einerseits hatte der ausländische hinterbliebene Elternteil,
der sich seit Juli 2001 in Deutschland aufhält, um den Umgang mit den
nach Deutschland verbrachten Kindern mittels familiengerichtlicher Verfahren
zu erwirken und umzusetzen, bisher keinerlei territoriale Einschränkungen
der Mobilität. Andererseits erlegt die Ausländerbehörde Wilhelmshaven
als deutsche administrative Behörde nunmehr nach der offiziellen Einladung
des Europa-Parlamentes dem ausländischen hinterbliebenen Elternteil
auf, dass er das Bundesland Niedersachsen nicht verlassen darf.
Diese Verfahrensweisen deutscher administrativer Behörden sind einer
demokratischen Gesellschaft unwürdig, insbesondere einer deutschen demokratisch-rechtsstaatlichen
Gesellschaft, die in ihrer Verfassung offiziell behauptet, sie würde
dem Frieden in der Welt in einem vereinten Europa dienen.
Die dokumentierten vorsätzlichen Verletzungen innerstaatlicher und internationaler
Rechte sowie die vorsätzliche Missachtung völkerrechtlicher Konventionen
stellen ein berechtigtes Rechtschutzinteresse dar.
Offizielle Anträge an das Verwaltungsgericht Oldenburg
Gegen die Übertragung der Rechtssache auf einen Einzelrichter bestehen
substantiierte Bedenken, da der zu verhandelnde Gegenstand erhebliche Bedeutung
in mehreren Kontexten hat:
- rechtlicher Kontext des Europarechts und des Völkerrechts
- politischer Kontext des Europäischen Integrationsprozesses hinsichtlich
des Verhaltens des Mitgliedsstaates Deutschland
- menschenrechtliche Dimension
- rechtspolitisches Selbstverständnis deutscher Behörden unter
den zuvor benannten rechtlichen und politischen Verpflichtungen und Aspekten
in Bezug auf grenzüberschreitende Sorgerechts- und Umgangsrechtsstreitigkeiten
In Bezug auf die vorliegende substantiierte Begründung wird hiermit
die Übertragung der vorliegenden Rechtssache auf mehr als nur einen
Richter zur Entscheidungsfindung beantragt.
Die unkorrekten Verfahrensweisen der Ausländerbehörde der Stadt
Wilhelmshaven unter der Zuständigkeit und Verantwortung des Oberbürgermeisters
Eberhard Menzel sind durch das Verwaltungsgericht Oldenburg ordnungsgemäß
zu korrigieren.
Das Verwaltungsgericht Oldenburg gibt dem zuständigen Oberbürgermeister
Eberhard Menzel offiziell auf, eine Sondergenehmigung für den ausländischen
zurückgebliebenen Elternteil zur Wiedereinreise von Brüssel, Belgien,
nach Deutschland auszustellen, damit dieser der Einladung des Europa-Parlamentes
Folge leisten kann, und unterstützt somit die Berichterstattung über
die Verfahrensweisen der deutschen Behörden.
Zusätzlich gibt das Verwaltungsgericht Oldenburg dem zuständigen
Oberbürgermeister Eberhard Menzel offiziell auf, die Erstattung der
Reisekosten und Ausgaben für den ausländischen zurückgebliebenen
Elternteil zur Wahrnehmung des offiziellen Informationsaustausches beim Europa-Parlament
zu übernehmen.
Zusätzlich ist die Stadt Wilhelmshaven zu freiwilligen Reparationszahlungen
zu verpflichten an die folgenden Nutznießer und Empfänger :
--- die binationalen Opfer-Kinder des vorliegenden Falls
--- The Nelson Mandela Children’s Fund
--- The Nelson Mandela Foundation
--- die UN-Kinderrechtskommission
--- UNICEF
--- der Kommissar für Menschenrechte beim Europarat für Projekte
zum Schutz der Menschenrechte
--- nationale und internationale NROs, die im Bereich vermisster, ausgebeuteter,
missbrauchter und entführter Kinder arbeiten
Die begleitende Online-Dokumentation ist als Beweis-
und Referenzmaterial in die Verfahrensakte beim Verwaltunsgericht Oldenburg
einzubeziehen. http://www.michael-hickman.org
Die unmittelbare Webseiten-Adresse für die aktuelle
Version der Übersichtsseiten zu den Verfahrensweisen der Ausländerbehörde
Wilhelmshaven ist unter der folgenden URL im Internet abrufbar: :
Deutsch
http://www.michael-hickman.org/deu/admin/auslaend.html
English
http://www.michael-hickman.org/eng/admin/auslaend.html
Deutsche Geschichte
internationaler und innerstaatlicher Kindesentführung/Umgangsboykott
http://www.michael-hickman.org/eng/german_history/german_history_caboa.html
Juristische Frist
Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat die übliche juristische Frist von
zwei Wochen, um den Antragsteller über den Eingang dieses Dokuments
und des Aktenzeichens in der vorliegenden Verwaltungssache zu informieren.
Rechtsantrag auf beschleunigte Verfahren
Insbesondere, da der deutsche Bundeskanzler Gerhard Schröder ("Es geht
auch menschlich...") beschleunigte Verfahren gegen die Freie Presse in der
Rechtssache "gefärbte Haare" noch bevor dem Höhepunkt des Wahlkampfes
2002 hatte, während Verfahren zu Kindesentführung, Umgangsboykott,
Sorgerechtsverletzungen, Amtsmissbrauch und Deutschen Verbrechen gegen die
Menschlichkeit vorsätzlich verschleppt und vorsätzlich nicht korrekt
bearbeitet werden.
Es wird angenommen, dass die Deutsche "unabhängige, nicht-politische,
nicht-korrupte" Justiz wie hier repräsentiert durch das Verwaltungsgericht
Oldenburg ein klares Verständnis von den Werten der Rechtsgüter
"gefärbte Haare vs. Kinder und Menschen" hat.
Rechtsantrag auf Unterlassung des Versuchs, den Antragsteller zum Straftatbestand
des Kinderhandels anzustiften
Hiermit wird der offizielle Rechtsantrag auf Unterlassung des Versuchs eingereicht,
den Antragsteller und Kindesvater zu Straftatbeständen von Kinderhandel
und Menschenhandel anzustiften, indem Umsatz und Profit für das juristische
Geschäft mit den unkorrekten Verfahrensweisen durch deutsche Behörden
in Kindesentführung, Umgangsboykott und Amtsmissbrauch generiert werden
soll.
Rechtsantrag auf Unterlassung des Versuchs, Arbeitsmethoden der Nazijuristen
in vorliegender Rechtssache anzuwenden
Hiermit wird der offizielle Rechtsantrag auf Unterlassung der Anwendung der
Nazi-Juristen-Arbeitsmethoden mit den Prinzipien "Eine Krähe hackt der
anderen kein Auge aus" und "Freispruch in eigener Sache" in der vorliegenden
Rechtssache eingereicht.
Hiermit wird der offizielle Rechtsantrag auf Unterlassung des systematischen
Selbstfreispruchs durch Schreiben im Stile von Persilscheinen eingereicht.
"Die Selbstamnestie der Justiz ist ein Vorgang mit vielen Beteiligten, der
die Geschichte der Bundesrepublik und die des Dritten Reiches miteinander
verbindet."
(Die Post von Danzig, Geschichte eines deutschen Justizmords)
Im Kontext der deutschen lokalen rechtspolitischen Leitkultur von Oldenburg
ist zu erwähnen, dass dokumentiert ist, dass der Entnazifizierungsauschuss
für den Kreis Oldenburg unter anderem am 22.02.1949 die Karriere des
Nazi-Juristen Dr. Bode, der sich am Danziger Justizmord beteiligte, in der
Bundesrepublik Deutschland gefördert hat.
Sehr geehrte Frau Astrid Vockert, Vizepräsidentin
des Niedersächsischen Landtags,
Sehr geehrte Damen und Herren vom Niedersächsischen Landtag,
vorliegendes Dokument ist der Nachtrag zu den laufenden Petitionsverfahren
PET 00447/08/15 PET 05816/11/14 und den beantragten Petitionsverfahren beim
Niedersächsischen Landtag.
Sehr geehrter Dr. Busch, Sehr geehrte Frau Bakker, Sehr geehrter Herr Wessels,
Frau Ballnus,
Sehr geehrte Damen und Herren vom
Justizministerium Niedersachsen, vorliegendes Dokument ist der Nachtrag zum
laufenden Beschwerdezyklus unter den AKTENZEICHEN 4121 E -S4. 54/03 und AKTENZEICHEN
3700 E - 204.37/03 beim Niedersächsischen Justizministerium.
Respectfully
Hochachtungsvoll
Michael Hickman
Voluntary Independent Special Rapporteur
on the situation of
Human Rights in Germany
to the United Nations and
to the European Institutions
|