Rechtssache Hickman gegen Stadt Wilhelmshaven
20.11.2003

 

Michael Hickman
Wilhelmshaven

Amtsgericht Wilhelmshaven
Marktstraße 15 – 17
26382 Wilhelmshaven

Beschwerdezyklen beim Justizministerium von Niedersachsen AKTENZEICHEN 4121 E -S4. 54/03 und AKTENZEICHEN 3700 E - 204.37/03
Dr. Busch, Frau Bakker, Herr Wessels, Frau Ballnus
Am Waterloo Platz 1
30169 Hannover
poststelle@mj.niedersachsen.de

Niedersächsischer Landtag
Pet 5816/11/14
Pet 00447/08/15
Hinrich-Wilhelm-Kopf-Platz 1
30159 Hannover
Postfach 4407
30044 Hannover
vockert@vockert.de,
klaus.krumfuss@t-online.de,
info@frauke-heiligenstadt.de
Frau Kuck, Frau Busch

The Hague Conference on Private International Law Mr. Hans van Loon, Secretary General
Prof. William Duncan
Deputy Secretary General
Permanent Bureau of
The Hague Conference
on Private International Law
Scheveningseweg 6
2517 KT Den-Haag
The Netherlands
Wd@hcch.nl
Hvl@hcch.nl
secretariat@hcch.net

Mr Sibusiso Bengu
The South African Ambassador to Germany
South African Embassy
Friedrichstrasse 60
10117 Berlin
botschaft@suedafrika.org

The South African President
Mr. T.M. Mbeki
Office of the President
Private Bag X1000
Pretoria 0001
Südafrika
President@po.gov.za

Claudia Roth, MdB
Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik
Federal Government Commissioner for Human Rights Policy and Humanitarian Aid
Auswärtiges Amt
Werderscher Markt 1
11013 Berlin
claudia.roth@bundestag.de
claudia.roth@wk.bundestag.de

Marita Sehn
Anke Schwarzbäck
Petition Committee at the German Bundestag
Petitionsausschuss des deutschen Bundestages
Pet 4-14-07-301-050630
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Fax: 030 227 30015
marita.sehn@bundestag.de
klaus.hagemann@bundestag.de

Wolfgang Thierse
President of the German federal parliament
Präsident des Deutschen Bundestages
Personal Referent
Persönlicher Referent
Wolfram Kolodziej-Derfert
Platz der Republik 1
11011 Berlin
wolfgang.thierse@bundestag.de
praesident@bundestag.de

Deutscher Richterbund
Vorsitzender Wolfgang Arenhövel
Kronenstr. 73/74
10117 Berlin
Wolfgang.Arenhoevel@lg-os.niedersachsen.de
frank.sta.freiburg@t-online.de
jan.grotheer@fg.justiz.hamburg.de
elmar.herrler@olg-n.bayern.de
brigitte.kamphausen@lg-duisburg.nrw.de
BettinaLeetz@web.de
August-Wilhelm.Marahrens@lg-h.niedersachsen.de
dwtapper@rz-online.de
HanspeterT@t-online.de
info@drb.de

Institut für Menschenrechte
Institute for human rights, Berlin
info@institut-fuer-menschenrechte.de

Commission on Human Rights
Support Services Branch
Office of the High Commissioner for Human Rights
United Nations Office at Geneva
1211 Geneva 10, Switzerland  
1503@ohchr.org

Herr Ralf Janßen
Ausländeramt
Stadt Wilhelmshaven
Rathaus platz 1
26382 Wilhelmshaven
Fax 04421 16411267
ralf.janssen@stadt.wilhelmshaven.de

Klaus Stoltenberg
Menschenrechtsbeauftragter der
Bundesrepublik Deutschland
human rights commissioner of the
Federal Republic of Germany
Bundesministerium der Justiz
Mohrenstraße 37
10117 Berlin
 poststelle@bmj.bund.de

20. November 2003

a) AKTENZEICHEN 6 C 1411/03 (I) AG Wilhelmshaven Rassismus und nationalsozialistische Motive in Deutschen staatlich geführten Kindesentführungs- und Entfremdungsprogrammen

b) Strafanzeige gegen den Direktor des Amtsgerichts Wilhelmshaven Herrn Kahlen auf Grund von Kinderhandel in Deutschen Familienrechtssachen

c) Petition an den Deutschen Bundestag zur Überprüfung des Bundesministeriums der Justiz und zur unmittelbaren Entlassung aus dem Amt von Klaus Stoltenberg, Menschenrechtsbeauftragter der Bundesrepublik Deutschland beim Bundesministerium der Justiz

Sehr geehrter Herr Wolfgang Thierse, Präsident des Deutschen Bundestages,
Sehr geehrte Frau Marita Sehn, Vorsitzende des Petitionsauschusses,

Mit Vollmacht des Petenten zum vorliegenden Petitionsverfahren beim Deutschen Bundestag Pet 4-14-07-301-050630 werden die hier dokumentierten Ereignisse beim Amtsgericht Wilhelmshaven und beim Oberlandesgericht Oldenburg als weitere Beweisführung zur Einrichtung einer unabhängigen Untersuchungskommission zu Justizverbrechen gegen die Menschlichkeit durch die Praxis der deutschen Familienrechtsprechung angeführt.
1) Warum werden Verfahren in Kindschaftssachen verweigert, verschleppt und manipuliert, z.B. beim Amtsgericht Wilhelmshaven und beim Oberlandesgericht Oldenburg zu internationaler Kindesentführung und anschließendem Umgangsboykott, während der deutsche Bundeskanzler Gerhard Schröder beschleunigte Verfahren gegen die Freie Presse in der Rechtssache "mutmaßlich gefärbte Haare" noch bevor dem Höhepunkt des Wahlkampfes 2002 geschenkt bekommt ?
2) Warum gibt es in Deutschland geschriebene Gesetze, die aus politischer Motivation nur für eine bestimmte Bevölkerungsgruppe auf Grund von Geschlecht, Status, Nationalität gelten bzw. nicht gelten ?
3) Warum sind in deutschen familiengerichtlichen Verfahren zu internationaler Kindesentführung nach Deutschland und anschließendem Umgangsboykott fremdenfeindliche, rassistische und diskriminierende Verhaltensweisen zu beobachten, die Rückschlüsse auf nationalsozialistisches Gedankengut und dessen Wiederbelebung zulassen ?
Hiermit wird der offizielle Antrag auf Integration der begleitenden Online-Dokumentation in die Internet-Präsenz des Deutschen Bundestages beantragt. Online-Dokumentation:http://www.michael-hickman.org

Aktenzeichen
6 C 1411/03 (I) AG Wilhelmshaven
Rechtssache Hickman gegen
Stadt Wilhelmshaven

Sehr geehrte Damen und Herren beim Amtsgericht Wilhelmshaven,
In der deutschen Geschichte internationaler Kindesentführung haben die Verfahrensweisen von niedersächsischen, juristischen und sozialen Behörden bereits einen festen, berühmten Platz auf Grund ihres dokumentierten, geringen Unrechtsbewußtseins und auf Grund bestimmter traditioneller Familienrechtspraxis errungen. Die Verfahrensweisen von niedersächsischen Behörden in Fällen von internationaler Kindesentführung provozierten bereits die Intervention des französischen Staatspräsidenten Jacques Chirac und des US-Präsidenten Bill Clinton.
Die Ausländerbehörde Wilhelmshaven als deutsche administrative Behörde interveniert wiederholt wie dokumentiert mit aggressiven Methoden und Willkürmaßnahmen aus verschiedenen Motiven:
--- aus politischer Motivation zur Deckung und Förderung von internationaler Kindesentführung nach Deutschland und anschließendem Umgangsboykott
--- aus politischer Motivation zur Diskriminierung und Benachteiligung ausländischer hinterbliebener Elternteile und Großeltern
In der Verfahrensgeschichte des vorliegenden Falls sind folgende Vorgehensweisen der Ausländerbehörde dokumentiert:
1) wiederholte Versuche, den ausländischen hinterbliebenen Elternteil während laufender familiengerichtlicher Verfahren zum Umgang mit nach Deutschland verbrachten Kindern aus Deutschland abzuschieben
2) wiederholte Bedrohung und Nötigung den ausländischen hinterbliebenen Elternteil mit der expliziten Androhung der Gewaltanwendung abzuschieben und der expliziten Androhung anschließend die Wiedereinreise nach Deutschland zu verweigern, um den Kontakt zwischen nach Deutschland verbrachten Kindern und dem ausländischen hinterbliebenen Elternteil zu verhindern
3) Verweigerung der Wiedereinreise nach Deutschland, um zu verhindern, dass der ausländische zurückgebliebene Elternteil, der Einladung des Europa-Parlamentes zur Berichterstattung über die Verfahrensweisen der deutschen Behörden in internationaler Kindesentführung und Umgangsboykott Folge leisten kann
4) Gezielte Willkürmaßnahmen der Mobilitätseinschränkung mit der Absicht der Freiheitsberaubung und politischer Verfolgung, um zu verhindern, dass der ausländische hinterbliebene Elternteil nach Brüssel, Belgien, reist und dem Europaparlament über die Verfahrensweisen der deutschen Behörden in internationaler Kindesentführung und Umgangsboykott berichtet. Einerseits hatte der ausländische hinterbliebene Elternteil, der sich seit Juli 2001 in Deutschland aufhält, um den Umgang mit den nach Deutschland verbrachten Kindern mittels familiengerichtlicher Verfahren zu erwirken und umzusetzen, bisher keinerlei territoriale Einschränkungen der Mobilität. Andererseits erlegt die Ausländerbehörde Wilhelmshaven als deutsche administrative Behörde nunmehr nach der offiziellen Einladung des Europaparlamentes dem ausländischen hinterbliebenen Elternteil auf, dass er das Bundesland Niedersachsen nicht verlassen darf.
Diese Verfahrensweisen deutscher administrativer Behörden sind einer demokratischen Gesellschaft unwürdig, insbesondere einer deutschen demokratisch-rechtsstaatlichen Gesellschaft, die in ihrer Verfassung offiziell behauptet, sie würde dem Frieden in der Welt in einem vereinten Europa dienen.
Die dokumentierten vorsätzlichen Verletzungen innerstaatlicher und internationaler Rechte sowie die vorsätzliche Missachtung völkerrechtlicher Konventionen stellen ein berechtigtes Rechtschutzinteresse dar.
Die Ausländerbehörde der Stadt Wilhelmshaven mit Herrn Janssen macht am 16. Oktober 2003 unter dem Aktenzeichen 32-10/04 (007264)die folgende offizielle Aussage :
Die Ausländerbehörde der Stadt Wilhelmshaven ist naturgemäß zuständig für das Aufenthaltsrecht in Wilhelmshaven lebenden ausländischer Staatsangehöriger. Der Aufenthalt Ihrer geschiedenen Frau sowie Ihrer Kinder fällt wegen deren deutscher Staatsangehörigkeit somit nicht in den Zuständigkeitsbereich der Ausländerbehörde.
Die Ausländerbehörde der Stadt Wilhelmshaven beantwortet damit die Fragestellung aus der Eingabe vom 6. Oktober 2003 : Leisten die Deutschen administrativen Behörden Beihilfe zur Förderung von internationaler Kindesentführung nach Deutschland ?
b) Herr Janssen von der Ausländerbehörde hat offiziell und ordnungsgemäß den Nachweis des fairen Verfahrens durch die deutsche administrative Behörde, hier der Ausländerbehörde Wilhelmshaven, im Zusammenhang mit familienrechtlichen Verfahren zu Kindesentführung und Umgangsboykott zu erbringen. Dies bedeutet, dass anhand der Aktenlage und eigenständiger Recherche des Herrn Janssen von der Ausländerbehörde Wilhelmshaven ordnungsgemäß und substantiiert nachzuweisen ist, dass die Ausländerbehörde im gerechten Ausgleich dem deutschen Elternteil, der die Kinder nach Deutschland verbringt und anschließend den Umgang boykottiert, genauso viel Schwierigkeiten während der familiengerichtlichen Verfahren am Amtsgericht Wilhelmshaven bereitet, wie dem ausländischen zurückgebliebenen Elternteil.
c) Des Weiteren hat Herr Janssen von der Ausländerbehörde ordnungsgemäß und substantiiert nachzuweisen, wann und wie die Ausländerbehörde Wilhelmshaven den ausländischen zurückgebliebenen Elternteil über die Verbringung nach Deutschland und den Aufenthaltsort der binationalen Kinder benachrichtigt hat, und inwiefern die Ausländerbehörde Wilhelmshaven verwaltungstechnische Maßnahmen getroffen hat, um die Eingewöhnung und Entfremdung der binationalen Kinder nach ihrer Verbringung nach Deutschland zu unterbinden und Vorbereitungen für die Rückführung an ihrem gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland einzuleiten.
Die dokumentierte offizielle Aussage der Ausländerbehörde der Stadt Wilhelmshaven als deutsche administrative Behörde im Kontext der sozialen Wirklichkeit von internationaler Kindesentführung nach Deutschland und anschließendem Umgangsboykott beweist, dass die Stadt Wilhelmshaven unter der Zuständigkeit und Verantwortung des Oberbürgermeisters Eberhard Menzel offensichtlich und vorsätzlich nicht ausreichend Erinnerungsarbeit hinsichtlich der deutschen Geschichte in der Ausbildung und Fortbildung der eigenen Behördenmitarbeiter geleistet hat.
Nur so ist zu erklären, dass offizielle Aussagen von Mitarbeitern deutscher Behörden eindeutig Merkmale von nationalsozialistischem Gedankengut aufweisen können.
Zum gegebenen Zeitpunkt wird mit weiteren verfügbaren Rechtsmitteln zu prüfen sein, inwieweit negative Sanktionen u.a. hinsichtlich strafrechtlicher Relevanz gegen die Wiederbelebung von nationalsozialistischem Gedankengut und sowie gegen die Verbreitung von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen zum Schutze von Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechten anzuwenden sind.
Die deutschen administrativen Behörden, hier die Ausländerbehörde der Stadt Wilhelmshaven, benennt wie dokumentiert nach Deutschland verbrachte Kinder als "deutsche Kinder."
Bis zum heutigen Tag hat sich weder die Ausländerbehörde Wilhelmshaven noch der zuständige und verantwortliche Oberbürgermeister Eberhard Menzel für diese rassistische und diskriminierende offizielle Aussage entschuldigt.
In der deutschen Geschichte vorsätzlich aggressiver und menschenfeindlicher Völkerrechtsverletzung setzen die Nazis staatlich organisierte Kindesentführung und Entfremdung gezielt ein, um nationalsozialistische Zielsetzungen der Demographiepolitik und Rassenpolitik zu verwirklichen.
Dabei werden in das Dritte Reich verschleppte Kinder der gezielten Entfremdung und Progammierung unterworfen, um den angestrebten Prozess der Germanisierung voranzutreiben.
Gesellschaftspolitische Faktoren als Hintergründe dafür sind unter anderem, dass der Umsetzung staatspolitischer Ziele (z.B. Angriffs- und Eroberungskriege, Ausweitung des völkischen Lebensraumes bei gleichzeitigem Dominierungsanspruch der Herrenrasse) eine unzureichende Geburtenrate gegenübersteht, und dass die Erhebung der eigenen Rasse als höherwertig deklarierte Rasse die Unterdrückung und Ausmerzung abweichender Rassemerkmale bedingt.

Die Literaturinhaltsanalyse des staatlich geführten Kindesentführungsprogramms und Entfremdungsprogramms der Nazis stellt folgende Aspekte zur Verfügung, deren Erscheinungsformen in der heutigen Praxis der deutschen Behörden in internationaler Kindesentführung und Umgangsboykott ordnungsgemäß auf Parallelität zu überprüfen sind :
--- Kindesentführung
--- Entfremdung
--- Rassismus
--- Germanisierung
--- Aktenmanipulation
Lebensborn means "spring of life". The "Lebensborn" project was one of most secret and terrifying Nazi projects. [...] From 1939, one of the most horrible side of the Lebensborn policy was the kidnapping of children "racially goods" in the eastern occupied countries. These kidnappings were organized by the SS in order to take by force children who matched the Nazi's racial criteria (blond hair, blue eyes, etc....). Thousands of children were transferred to the "Lebensborn" centers in order to be "Germanized". In these centers, everything was done to force the children to reject and forget their birth parents. [...] It is nearly impossible to know how much children were kidnapped in the eastern occupied countries. In 1946, it was estimated that more than 250,000 were kidnapped and sent by force to Germany. [...] It is known that several German families refused to give back the children they had received from the Lebensborn centers. In some cases, the children themselves refused to come back in their original family: they were victims of the Nazi propaganda and believed that they were pure Germans. It is also known that thousand of children not "good enough" to be Germanized were simply exterminated.

 The "Lebensborn"; Jewish virtual library, A division of the American-Israel Cooperative Enterprise
Lebensborn-Kinder waren das Ergebnis eines geheimen Planes der SS. Um den "arischen" Nachwuchs zu sichern, sollten ausgesuchte Mütter ein Kind für den Führer zur Welt zu bringen...
Aber auf viele dieser Kinder wartete ein trauriges Schicksal. Wurzellos wuchsen die Jungen und Mädchen in Pflegefamilien oder Waisenheimen auf, ohne je etwas über ihre Herkunft zu erfahren. Mindestens 5.000 von ihnen sind noch heute auf der Suche nach ihren leiblichen Eltern oder nahen Verwandten. Manche haben nur durch Zufall etwas über ihre wahre Identität herausgefunden.
Die SS entwickelte ein spezielles System, um die Herkunft der Kinder zu verschleiern.
Niemand von außen sollte Einblick erhalten. Bei Kriegsende wurden angeblich fast alle Unterlagen durch die SS oder die Alliierten vernichtet.
Die Organisation „Lebensborn e.V. wurde auf Veranlassung von Heinrich Himmler von zehn namentlich nicht bekannten SS-Führern am 12. Dez. 1935 in Berlin gegründet. Organisatorisch war Lebensborn e.V. [...] zunächst dem Rasse- und Siedlungsamt der SS und dem SS-Wirtschafts-Verwaltungs-Hauptamt unterstellt, wurde dann aber 1938 als das „Amt 1b des SS-Hauptamtes“ dem persönlichen Stab des Reichsführer-SS Heinrich Himmler eingegliedert. [...] Zielsetzung des Vereins war der Kampf gegen die Abtreibung und die Erhöhung der Geburtenrate.

Wollte Lebensborn e. V. den Übermenschen züchten ?, Von Richard Beiderbeck
Am 2.1. 1975 erschien in der Südwestpresse ein Artikel von Rolf Henkel über die Untersuchungen von Dr. Theodor Hellbrügge, Professor für Kinderheilkunde, der nach dem Krieg in der Umgebung von München ein Lebensborn-Heim besucht hatte. Er fand lauter schöne, blonde, blauäugige Kinder. Sie hatten aber alle eine teilnahmslosen Gesichtsausdruck und konnten nicht lachen. Zwanzig Jahre später untersuchte Hellbrügge die Kinder erneut und fand bei ihnen „eine Häufung neurotischer Verwahrlosung, sexuelle Störungen und kriminelle Gefährdung. Keines der Lebensborn-Kinder hatte eine abgeschlossene Volksschulbildung oder Lehre, das Intelligenzniveau der schönen Blonden war besonders niedrig, im Leistungsbereich wurden schwere Störungen registriert.

ZDF Online, 16. März 2000
Wollte Lebensborn e. V. den Übermenschen züchten ?, Von Richard Beiderbeck
Die Geburtenrate stieg zwar, aber der begonnene Krieg "fraß seine Kinder" und die "arische Elite" wuchs nur mäßig. So griff Himmler zu drastischeren Mitteln und befahl seinen Soldaten jedes "arisch" aussehende Kind zur "Eindeutschung" in den besetzten Ländern, wie Polen, Frankreich, Jugoslawien "mitzunehmen". Sie entführten blonde, blauäugige Kinder einfach von der Straße weg oder nahmen sie den Eltern, unter falschen Versprechungen, weg. In den Nachkriegswirren, im "kalten Krieg" fanden die wenigsten Eltern ihre Kinder wieder. Sie gingen als Kleinkind, wurden vom Lebensborn an verschiedenen Pflegestellen vermittelt, adoptiert und konnten sich später kaum noch an ihre richtigen Eltern erinnern. Ein entführtes Kind, bekam einen neuen Namen, musste unter Strafe nur noch deutsch sprechen, wurde vermessen und in "arische Klassen" eingestuft.

Lebensborn e.V., R. Abe, Shoa.de
Lebensborn nahm jedes Kind von jedem Juden, Partisan und jedes blonde, blauäugige Kind, das sie schnappen konnten in den eroberten Ländern. Das ist der Grund, warum man so wenige junge Kinder auf den Holokaust-Photos sehen kann.
Diejenigen, die den „Arier“-Kriterien entsprachen, wurden „guten Nazis“ zur Adoption gegeben. Der Rest wurde getötet, oder, wenn sie alt genug waren, sterilisiert und zur Sklaven-Arbeit verwendet."

Wollte Lebensborn e. V. den Übermenschen züchten ?, Von Richard Beiderbeck

Where the Holocaust was an attempt to eliminate the racially inferior, Lebensborn, which translates to “wellspring of life,” was an integral part of the Nazi plan to produce a master race. [...] Himmler founded Lebensborn on December 12, 1935, the same year the Nuremberg laws outlawed intermarriage with Jews and others who were deemed inferior. For decades, Germany’s birthrate was decreasing — Himmler’s goal was to reverse the decline and increase the Germanic/Nordic population of Germany to 120 million. [...]
Ultimately, the Germans resorted to stealing racially acceptable children from occupied territories. Up to 100,000 thousand children may have been stolen from Poland alone. Some of these children were war orphans, but it is well documented that many were stolen from their parents’ arms. The criteria were blond hair and blue or green eyes. [...]
Some of the children kidnapped in other countries who were living with families throughout Germany, were repatriated to their native countries. Unfortunately, many were too Germanic to fit in. The Lebensborn children are now 55 to 65 years old. For many of them, their parents’ identities remained a mystery and their journeys of rediscovery have revealed horrible truths about their origins. Searching for love, they have found heartache ... [...]
We wanted to do this story for two reasons: It’s a very interesting piece of history that is not well-known, and the human drama of the children of Lebensborn — how they have led such sad lives — is heartbreaking. [...] The Lebensborn program was a very important element of the Nazis’ overall plan for world domination. Reichsfuehrer Heinrich Himmler was concerned that Aryans had the lowest birth rate of all Germans. And he was doubly concerned that, as the Nazis systematically murdered millions of Jews and other “undesirables,” ultimately they needed to be replaced. It was the flipside of the Holocaust, if you will — killing off one group of people while attempting to increase the population of another. [...]Most of the children who were born in the Lebensborn program are still alive and many continue to suffer from their deep psychological scars. [...] My first standup was at Dachau concentration camp, preserved today as a monument to those who died there and as a way of reminding all of us who live in the present not to repeat the past. We wanted to make the point that Hitler and Himmler’s plan to create a “super race” had two sides. The one represented by Dachau was the murder of all people judged unfit. The other lay only a few kilometers away from the concentration camp — the first Lebensborn maternity home established to help rear the special children who were to take the place of those murdered. The standup location pointed up the two-headed hydra of this particular monster.

The ‘Master Race’ Nazi Program Attempted to Create Racially Pure Children, 27 April 2000, abcnews.com
Himmler considered no method too extreme in the pursuit of his lunatic goal: the propagation of the Germanic master race. The SS also kidnapped Aryan-looking children from Poland and other occupied lands and brought them to the Lebensborn centers across the Third Reich, where they were "Germanized" and turned over to Nazi foster parents.
Hitler's Children, They were the offspring of a Nazi program to create a racially pure 'Master Race.' Behind the painful search to discover their roots. Joshua Hammer, 

Newsweek International , 20 March 2000
While many Aryan children were being conceived and born under the Lebensborn program, authorities were not satisfied with the rate of population increase of Aryan children and expanded the Lebensborn program into occupied territories.  Himmler (1943) ordered the international kidnapping of children from those countries they had conquered. In a speech to the SS Group leaders in Poznan, Himmler ordered those children meeting racial qualifications be abducted from families in conquered countries, particularly Poland.  These children were placed with German families in Germany.
Lebensborn: from Inception to the New Millennium; Germanization of Abducted Children –
Alienation & Estrangement; Maureen Dabbagh; 2000
The children abducted under the policy and programs of the Third Reich, specifically the SS, fell under the Lebensborn program. The intent was to “Germanize” the children.  German authorities believed that younger children would acclimate easier than did older children.  As such, age limits were discussed in regards to those children that should be kidnapped.
Lebensborn: from Inception to the New Millennium; Germanization of Abducted Children –
Alienation & Estrangement; Maureen Dabbagh; 2000
Abducted children taken into the Lebensborn program were systematically “Germanized” by programming [brainwashing] the child into what the authorities expected him or her to be. Names were changed and they were encouraged not to speak any language other than German.  The children were not allowed to contact their families and were often told that their families no longer existed or that their families did not want them.
 
Lebensborn: from Inception to the New Millennium; Germanization of Abducted Children – Alienation & Estrangement; Maureen Dabbagh; 2000
While the actual numbers of children internationally abducted through the Lebensobrn program are unknown, estimates reach as high as a quarter of a million.  Ironically, even after Europe was liberated, many German families refused to return the kidnapped children to their families, citing they were too ‘Germanized” to return.
Lebensborn: from Inception to the New Millennium; Germanization of Abducted Children – Alienation & Estrangement; Maureen Dabbagh; 2000
The lesson might be that the creation of a “super race” as planned by Himmler and Hitler was a terribly demented idea, indicative of the extent of their obsession with Aryan superiority and Nazi supremacy. And that the terrible results of Nazi Germany continue to reverberate even today — as evidenced in the shattered lives of the Lebensborn children.
The ‘Master Race’ Nazi Program Attempted to Create Racially Pure Children, 27 April 2000, abcnews.com
If there is any lesson in our report it is the same one Harry Phillips and I have tried to highlight in our previous work about the Nazi era — best expressed by the philosopher George Santayana who said, “Those who cannot remember the past are doomed to repeat it.”
The ‘Master Race’ Nazi Program Attempted to Create Racially Pure Children, 27 April 2000, abcnews.com

Es ist normalerweise davon auszugehen, dass Ihnen als "anständige Deutsche" die Deutsche Geschichte sicherlich bekannt ist.
Dennoch sollen hier zur Vervollständigung der Akte, der Hintergründe und Sachverhalte noch einmal explizit die relevanten Aspekte des Nazi-Kindesentführungs-, Entfremdungs- und Germanisierungsprogramms explizit benannt werden.
Im ersten Viertel des 20. Jahrhunderts wenden die Nazis ein staatlich geführtes Kindesentführungs- und Entfremdungsprogramm als Teil ihres Germanisierungsprograms an. Als Ergebnis des Nürnberger Tribunals und nach ca. zweijährigen Studien verabschiedet die Generalversammlung der Vereinten Nationen am 9. Dezember 1948 eine Konvention zur Vorbeugung und Bestrafung des Völkermords. In dieser Konvention bedeutet Völkermord jede der folgenden begangenen Akte, die darauf abzielen nationale ethische, rassische oder religöse Gruppen ganz oder teilweise zu zerstören : [...] gewaltsame Verbringung von Kindern aus einer Gruppe in eine andere Gruppe. Wer nicht aus der Geschichte lernen kann, ist verdammt sie zu wiederholen. Im letzten Viertel des 20. Jahrhunderts verfolgt die deutsche Regierung nicht diejenigen deutschen juristischen, administrativen und sozialen deutschen staatlichen Behörden, die in der Legalisierung von internationaler Kindesentführung nach Deutschland und anschließendem Umgangsboykott involviert sind.

A. OUTLINE OF THE PROCEEDINGS
2. The acts, conduct, plans and enterprises charged in Paragraph 1 of this Count were carried out as part of a systematic program of genocide, aimed at the destruction of foreign nations and ethnic groups, in part by murderous extermination, and in part by elimination and suppression of national characteristics. The object of this program was to strengthen the German nation and the so-called ‘ Aryan ’ race at the expense of such other nations and groups by imposing Nazi and German characteristics upon individuals selected therefrom (such imposition being hereinafter called ‘ Germanization ‘) ; and by the extermination of ‘ undesirable ’ racial elements. This program was carried out in part by
(a) Kidnapping the children of foreign nationals in order to select for Germanization those who were considered of ‘ racial value ’ ; [...]
(c) Taking away, for the purpose of exterminating or Germanization, infants born to Eastern workers in Germany ; [...]
The Main Staff Office of the Reichscommissioner for the Strengthening of Germanism was the relevant directing body. It operated under the supervision of Heinrich Himmler, Reichsfuehrer of the S.S. and Chief of the Nazi Police. It was responsible for, among other things, [...] kidnapping of so-called “ racially valuable ” children for Germanization, [...]
The leading position of the Main Staff Office was established by the Tribunal in the following terms : “ The Main Staff Office was actually the directing head of the whole Germanization program, co-ordinating the activities of the other organizations. Before the end of the war, the activities of the Main Staff Office involved, among other things, [...] the kidnapping of children [...]
The office for Repatriation of Ethnic Germans (VOMI) was responsible for, among other things, the selection of “ ethnic Germans,” [...]
In addition, it participated in the compulsory Germanization of “ ethnic Germans ” and people of German descent, [...] and in the kidnapping of foreign children.
The “ Lebensborn ” Society existed long before the war and was primarily concerned with running a maternity home. It was contended by the prosecution that, within the racial scheme for annihilating nations under German rule, it was responsible for kidnapping of foreign children for the purpose of Germanization. [...]
Special treatment of racially valuable children. [...]
Children of such institutions, if not older than approximately 10 years, are to be transferred to German educational institutions. [...]
In all cases of eviction of classes which are racially equivalent to us and valuable, the possibility of a retention of the children and their special education is to be considered.
Apart from this school there are to be no schools at all in the East. Parents, who from the beginning want to give their children better schooling in the elementary school as well as later on in a higher school must make an application to the Higher SS and the police leaders. The first consideration in dealing with this application will be whether the child is racially perfect and conforming to our conditions. If we acknowledge such a child to be as of our blood, the parents will be notified that the child will be sent to a school in Germany and that it will permanently remain in Germany. [...]
The parents of such children of good blood will be given the choice of either giving away their child ; they will then probably produce no more children so that the danger of this subhuman people of the East obtaining a class of leaders which, since it would be equal to us, would also be dangerous for us, will disappear ; or else the parents pledge themselves to go to Germany and to become loyal citizens there. The love towards their children whose future and education depends on the loyalty of the parents will be a strong weapon in dealing with them. [...]
Apart from examining the applications made by parents for better schooling of their children, there will be an annual sifting of all children of the General Government between the ages of six and ten in order to separate the racially valuable and non-valuable. The ones who are considered racially valuable will be treated in the same way as the children who are admitted on the basis of the approved application of their parents. " [...]
Kidnapping of Alien Children
One of, the measures undertaken by the accused in order to carry out the programme of Genocide, consisted in forcibly removing from occupied territories children regarded as racially fit to be Germanized. This policy was defined by Himmler in a letter of 18th June, 1941, where, speaking of Polish children, he said the following :
I would consider it right if small children, of Polish families, who show especially good racial characteristics were apprehended and educated by us in special children’s institutions and children’s homes which must not be too large. The apprehension of the children would have to be explained with endangered health . . .
After half a year the genealogical tree and documents of descent of those children who prove to be acceptable should be procured. After altogether one year it should be considered to give such children as foster children to childless families of good race. . . .”
Later, in 1943, Himmler formulated this policy in the following terms : [...]
Obviously in such a mixture of peoples there will always be some racially good types. Therefore I think that it is our duty to take their children with us, to remove them from their environment, if necessary by robbing or stealing them. . . . Either we win over any good blood that we can for ourselves and give it a place in our people or . . . we destroy this blood. . . .” [...]

In order to be able to regain for German Folkdom those children, whose racial appearance indicates nordic parents, it is necessary that the children who are in former Polish orphanages and with Polish foster-parents, are subjected to a racial and psychological process of selection. These children, who are considered to be racially valuable to German Folkdom, shall be Germanized. . . .” [...]
At the same time orders were issued by Himmler and carried out by the Main Staff Office, RKFDV, regarding the treatment of children of unsuitable parents. Children of politically unreliable parents on account of their having shown hostile feelings towards Polish citizens of German stock, were to be segregated from their parents. They were to be put in local German public schools and included in the Hitler Youth organisation. Higher education was prohibited. Evidence was produced to the effect that, in handling this matter, a steady correspondence developed between Himmler’s office, RUSHA, VOMI and the Main Staff Office, involving the accused. It was proved that, among others, Hofmann and Hildebrandt as heads of RUSHA, were acquainted with all the details in the summer of 1941, and took part in the kidnapping. Schwalm was another direct participant. Of the officials of VOMI evidence showed that Lorenz and Brueckner were also active in numerous cases. [...]
The reception into the care of the NSV or of Lebensborn of the child of good racial stock will necessitate in most cases its separation from the mother who remains at her working place. Particularly for this reason the reception into that care of the child of good racial stock is only possible with the mother’s consent. She has to be made to consent to it through interpretations by the caretaking office which set forth the advantages but not the ends of this procedure. . . .” [...]
Taking away of Infants of Eastern Workers
As distinct from the kidnapping of grown up children for Germanization, the accused were involved in a programme of stealing newly born infants of Eastern workers brought to Germany as forced or slave labourers in factories and agriculture. This was done in connection with the abortion policy, in cases where pregnancy was not discovered until it was too late to perform an abortion or the child was born before pregnancy was discovered. The following instructions were given in a Decree of 27th July, 1943 : [...]
The children born by the foreign working women may in no case be attended by German institutions, be taken into German children’s homes, or else be reared and educated together with German children. Therefore, special infant-attendance-institutions of the simplest kind, so-called ‘ Foreigners’ children’s nursing homes,’ have been erected within the billets where these children of foreigners are attended to by female members of the respective nationality. . . . It is therefore important that the children of foreigners who, partly, are of a similar race and bearers of German blood and may therefore be considered as valuable are not assigned to the ‘ Foreigners’ children’s nursing home,’ but if possible, they are to be saved for the German nationality and to be educated as German children.
B. NOTES ON THE CASE
As a result, and after nearly two years of study, the General Assembly of the United Nations adopted on 9th December, 1948, a Convention on the Prevention and Punishment of the Crime of Genocide. The Convention contains 19 Articles, the most important of which read as follows :
" In the present Convention, genocide means any of the following acts committed with intent to destroy, in whole or in part, a national ethnical, racial or religious group, as such : [...]
forcibly transferring children of the group to another group. [...]
As can be seen the offences enumerated in Article 2 of this Convention cover practically the entire field tried in this case. The most conspicuous instances are [...] the measures undertaken for forced Germanization, including the kidnapping or taking away of children and infants, [...]
The general concept of genocide has been recently redefined by Professor Lemkin in the following terms :
“ There are three basic phases of life in a human group ; physical existence, biological continuity (through procreation), and spiritual or cultural expression. Accordingly, the attacks on these three basic phases of the life of a human group can be qualified as physical, bio-logical, or cultural genocide. It is considered a criminal act to cause death to members of the above-mentioned groups directly or indirectly, to sterilize through compulsion, to steal children, or to break up families.
In den Verfahren gegen Ulrich Greifelt und andere des UNITED STATES MILITARY TRIBUNAL in Nürnberg vom 10. Oktober 1947 bis zum 10. März 1948 wurden führende SS-Mitglieder aus der Gruppe um Heinrich Himmler auf Grund von Verbrechen gegen die
Menschlichkeit unter anderem wegen Kindesentführung verurteilt.

Offizielle Anträge an das Amtsgericht Wilhelmshaven
Hiermit ergeht der offizielle Rechtsantrag an das Amtsgericht Wilhelmshaven, den rassismus- und diskriminierungsorientierten Verhaltensweisen den deutschen administrativen Behörde, hier der Ausländerbehörde der Stadt Wilhelmshaven, und der deutschen sozialen Behörde, hier des Jugendamts der Stadt Wilhelmshaven,  ordnungsgemäß Abhilfe zu schaffen und die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen.
Wie dokumentiert und bewiesen lässt das Amtsgericht Wilhelmshaven unter der moralischen und politischen Verantwortung des Direktors Herr Kahlen den Antragsteller und ausländischen Kindesvater sowie den Steuerzahler in familiengerichtliche Verfahren zu Umgang investieren, deren gerichtlich angeordneter Umgang mit den nach Deutschland verbrachten Kindern vorsätzlich nicht vollstreckt und deren Verfahrensdauer über den Zeitraum von einem Jahr vorsätzlich verschleppt wird.
Wie dokumentiert und bewiesen will das Amtsgericht Wilhelmshaven unter der moralischen und politischen Verantwortung des Direktors Herr Kahlen, den Antragsteller und ausländischen Kindesvater nunmehr anschließend in zivilrechtliche Verfahren investieren lassen, deren Verfahrensgegenstand die unkorrekten Verfahren deutscher Behörden in internationaler Kindesentführung und anschließendem Umgangsboykott sind.
Die dokumentierte Geldforderung des Amtsgericht Wilhelmshaven vom 17.11.2003 AKTENZEICHEN 6C 1411/03 (I) Kassenzeichen 1628900063684 ist ordnungsgemäß zurückzuweisen (siehe zur Begründung auch Strafanzeige gegen den Direktor des Amtsgerichts Wilhelmshaven Herrn Kahlen auf Grund von Kinderhandel) und die Verfahren sind ordnungsgemäß fortzuführen.
Hiermit ergeht der offizielle Rechtsantrag an das Amtsgericht Wilhelmshaven, der völkerrechtlichen und menschenrechtlichen Verpflichtung Deutschlands und der deutschen staatlichen Behörden nachzukommen und somit dem deutschen Elternteil aufzuerlegen, die gemeinsamen binationalen Kinder als binationale Kinder zu respektieren.
Dazu ist dem deutschen Elternteil, der die gemeinsamen im Ausland geborenen Kinder nach Deutschland verbracht hat, aufzuerlegen, die offiziellen Anträge auf Ausstellung von Pässen ihres Geburtslandes Südafrika ordnungsgemäß ausgefüllt mit den entsprechenden Fotografien an das Amtsgericht Wilhelmshaven zu übersenden, um das Recht auf Identität ordnungsgemäß sicherzustellen.
Offizielle Antragsformulare sind verfügbar im Anhang der Kopie des vorliegenden Dokuments an das Amtsgericht Wilhelmshaven unter zuvor benanntem Aktenzeichen.
Rechtsantrag auf Unterlassung des Versuchs, den Antragsteller zum Straftatbestand des Kinderhandels anzustiften
Hiermit wird der offizielle Rechtsantrag auf Unterlassung des Versuchs eingereicht, den Antragsteller und Kindesvater zu Straftatbeständen von Kinderhandel und Menschenhandel anzustiften, indem Umsatz und Profit für das juristische Geschäft mit den unkorrekten Verfahrensweisen durch deutsche Behörden in Kindesentführung, Umgangsboykott und Amtsmissbrauch generiert werden soll.

Sehr geehrte Damen und Herren beim Amtsgericht Wilhelmshaven,
Strafanzeige gegen den Direktor des Amtsgerichts Wilhelmshaven auf Grund von Kinderhandel
hiermit wird in Übereinstimmung mit der offiziellen Richtlinie des Bundesministeriums der Justiz (AKTENZEICHEN R B 3 - zu: 9311/22-2-23 335/2033 vom 14. April 2003) sowie in Übereinstimmung mit der Strafprozessordnung Strafanzeige eingereicht gegen den Direktor des Amtsgerichts Wilhelmshaven Herrn Kahlen direkt beim Amtsgericht Wilhelmshaven und beim Direktor des Amtsgerichts Wilhelmshaven auf Grund des dokumentierten Versuchs der Anstiftung zum Straftatbestand des Kinderhandels in der "Rechtssache Hickman gegen Stadt Wilhelmshaven."

Begründung und Sachverhalte

Das Amtsgericht Wilhelmshaven missachtet vorsätzlich die offiziellen Rechtsanträge auf Unterlassung des Versuchs, den Antragsteller und Kindesvater zum Straftatbestand des Kinderhandels anzustiften.
Rechtsantrag auf Unterlassung des Versuchs, den Antragsteller/Bürger/Kindesvater zum Straftatbestand des Kinderhandels anzustiften
Hiermit wird der offizielle Rechtsantrag auf Unterlassung des Versuchs eingereicht, den Antragsteller/Bürger zu Straftatbeständen von Kinderhandel und Menschenhandel anzustiften, indem Umsatz und Profit für das juristische Geschäft mit den unkorrekten Verfahrensweisen durch deutsche Behörden in Kindesentführung, Umgangsboykott und Amtsmissbrauch generiert werden soll.
Wie dokumentiert und bewiesen lässt das Amtsgericht Wilhelmshaven unter der moralischen und politischen Verantwortung des Direktors Herr Kahlen den Antragsteller und ausländischen Kindesvater sowie den Steuerzahler in familiengerichtliche Verfahren zu Umgang investieren, deren gerichtlich angeordneter Umgang mit den nach Deutschland verbrachten Kindern vorsätzlich nicht vollstreckt und deren Verfahrensdauer über den Zeitraum von einem Jahr vorsätzlich verschleppt wird.
Wie dokumentiert und bewiesen will das Amtsgericht Wilhelmshaven unter der moralischen und politischen Verantwortung des Direktors Herr Kahlen, den Antragsteller und ausländischen Kindesvater nunmehr anschließend in zivilrechtliche Verfahren investieren lassen, deren Verfahrensgegenstand die unkorrekten Verfahren deutscher Behörden in internationaler Kindesentführung und anschließendem Umgangsboykott sind.
Entgegen der Unterlassungsaufforderung erlegt das Amtsgericht Wilhelmshaven dem Antragsteller am 17.11.2003 AKTENZEICHEN 6 C 1411/03 (I) Kassenzeichen 1628900063684 Kosten für das Verfahren auf.
Wie bewiesen und dokumentiert :
-- Der Antragsteller und Kindesvater entführt keine Kinder.
-- Der Antragsteller und Kindesvater legalisiert keine Kindesentführung.
-- Der Antragsteller und Kindesvater betreibt keinen Kinderhandel.
-- Der Antragsteller und Kindesvater legalisiert keinen Kindehandel.
-- Der Antragsteller und Kindesvater spricht sich eindeutig gegen die Wiederbelebung von nationalsozialistischem Gedankengut in der Bundesrepubik Deutschland aus, zu dem auch das Nazi-Kindesentführungsprogramm gehört, das im Nürnberger Kriegesverbrecher-Tribunal als Verbrechen gegen die Menschlichkeit verurteilt wurde.
Über weitere Ansprüche zu Reparationsleistungen, die auf dem zivilrechtlichen Weg gegen den moralisch und politisch verantwortlichen Direktor des Amtsgericht Wilhelmshaven Herrn Kahlen auf Grund der dokumentierten unkorrekten Verfahrensweisen einzulegen sind, werden Sie zum gegebenen Zeitpunkt ordnungsgemäß informiert.
Bis zum heutigen Tag hat der moralisch und politische Direktor des Amtsgerichts Wilhelmshaven Herr Kahlen vorsätzlich nicht folgende Fragestellungen zu den dokumentierten unkorrekten Verfahrensweisen des Amtsgerichts Wilhelmshaven in internationaler Kindesentführung nach Deutschland und anschließendem Umgangsboykott erklärt:
Wie ist zu erklären, dass das Amtsgericht Wilhelmshaven in der deutschen Rechtswirklichkeit die familiengerichtlichen Verfahren zu Umgang im Anschluss an internationaler Kindesentführung nach Deutschland über den Zeitraum von einem Jahr vorsätzlich verzögert ?
Wie ist zu erklären, dass das Amtsgericht Wilhelmshaven in der deutschen Rechtswirklichkeit den per Gerichtsbeschluss angeordneten Umgang über den Zeitraum von einem Jahr vorsätzlich nicht vollstreckt ?
Wie ist zu erklären, dass das Amtsgericht Wilhelmshaven in der deutschen Rechtswirklichkeit von Privatgeldern und Steuergeldern finanzierte familiengerichtliche Verfahren über den Zeitraum von einem Jahr verzögert und Gerichtsbeschlüsse nicht vollstreckt ? Welche Existenzberechtigung leitet sich aus einem derartigen Verhalten einer deutschen juristischen Behörde in einem demokratischen Rechtsstaat mit der Verpflichtung zum fairen Verfahren ab oder liegt zu Grunde ?
Wie ist zu erklären, dass der deutsche Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven willkürlich Umgang zu nicht stattgefundenem Umgang für ein halbes Jahr ausschließt, während zuvor über den Zeitraum von einem Jahr kein Umgang stattgefunden hat, da der per Gerichtsbeschluss angeordnete Umgang vorsätzlich nicht vollstreckt wurde ?
Wie ist zu erklären, dass der deutsche Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven als Begründung für seinen willkürlichen Umgangsauschluss der Empfehlung des Sachverständigengutachtens mit der Maßgabe von einem halben Jahr folgt, um das Kindeswohl nicht zu gefährden, aber anschließend nach Ablauf des halben Jahres, den Umgang zur Kindeswohlförderung vorsätzlich nicht sicherstellt ?
Wie ist zu erklären, dass der deutsche Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven wie dokumentiert wiederholt die Verfahren zu Umgang im Anschluss an internationaler Kindesentführung nach Deutschland wiederholt verzögert ?

Absichtserklärung des Herrn Kahlen, Direktor des Amtsgerichts Wilhelmshaven
UNZUTREFFENDES BITTE STREICHEN
1a) Herr Kahlen, Direktor des Amtsgerichts Wilhelmshaven erklärt hiermit offiziell, dass er mit den deutschen Familienrichtern am Amtsgericht Wilhelmshaven kollaboriert, insbesondere mit den unkorrekten Verfahrensweisen des Richters Staubwasser in internationaler Kindesentführung und Umgangsboykott.
1b) Herr Kahlen, Direktor des Amtsgerichts Wilhelmshaven erklärt hiermit offiziell, dass er nicht mit den deutschen Familienrichtern am Amtsgericht Wilhelmshaven kollaboriert, sondern dass er sich von den verantwortlichen deutschen Familienrichtern am Amtsgericht Wilhelmshaven distanziert. Um seine Distanzierung von diesen Familienrichtern am Amtsgericht Wilhelmshaven ordnungsgemäß und offiziell zu dokumentieren, legt Herr Kahlen, Direktor des Amtsgerichts Wilhelmshaven Rechtsmittel gegen diese verantwortlichen deutschen Familienrichtern am Amtsgericht Wilhelmshaven ein, damit diese Familienrichter ordnungsgemäß die Verantwortung für ihr dokumentiertes unkorrektes Handeln in internationaler Kindesentführung, Umgangsboykott und Entfremdung übernehmen.
2a) Herr Kahlen, Direktor des Amtsgerichts Wilhelmshaven erklärt hiermit offiziell, dass er mit den verurteilten SS-Führern aus der Gruppe um Heinrich Himmler kollaboriert, die vom Nürnberger Tribunal auf Grund von Verbrechen gegen die Menschlichkeit insbesondere wegen Kindesentführung, Umgangsboykott und Entfremdung bzw. Zwangsgermanisierung verurteilt wurden.
2b) Herr Kahlen, Direktor des Amtsgerichts Wilhelmshaven erklärt hiermit offiziell, dass er sich von dem Nazi-Regime und dem nationalsozialistischen Gedankengut ausdrücklich distanziert. Um seine Distanzierung von nationalsozialistischem Gedankengut in der Rechtspraxis und Rechtswirklichket der Bundesrepublik Deutschland ordnungsgemäß und offiziell zu dokumentieren, legt Herr Kahlen, Direktor des Amtsgerichts Wilhelmshaven Rechtsmittel gegen sämtliche noch lebende Juristen ein, die dem Nazi-Regime gedient haben. Auf Grund des besonderen Verständnisses von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit des Herrn Kahlen, Direktor des Amtsgerichts Wilhelmshaven, legt Herr Kahlen des Weiteren Rechtsmittel gegen sämtliche Juristen der Bundesrepublik Deutschland ein, die Juristen des Nazi-Regimes freigesprochen haben.
Hinsichtlich der hier gestellten Anträge ergeht der hiermit der offizielle Antrag, die Antworten ordnungsgemäß mit dem offiziellen Briefpapier den Direktors des Amtsgerichts Wilhelmshaven sowie mit dem offiziellen Stempel des Amtsgerichts Wilhelmshaven auszustellen.
Die ordnungsgemäße Beurkundung ist aus verschiedenen Gründen in der vorliegenden rechtspolitischen Auseinandersetzung mit Deutschen Behörden notwendig:
--- Klärung der Verantwortlichkeiten und Haftbarkeiten in internationalen Verfahren zu Reparationsleistungen
--- Integration in politische Initiativen auf internationaler Ebene wie unter anderem bei den zuständigen Kommissionen der Vereinten Nationen

Sehr geehrter Herr Janßen von der Ausländerbehörde Wilhelmshaven,
Sehr geehrte Damen und Herren von der Ausländerbehörde Wilhelmshaven,

Wie anhand der Aktenlage dokumentiert stehen immer noch die Antworten auf offizielle Anträge und Anfragen aus.
Die folgenden Absichtserklärungen sind ordnungsgemäß innerhalb der üblichen juristischen Frist von zwei Wochen an das Amtsgericht Wilhelmshaven unter zuvor benanntem Aktenzeichen und per Kopie an den Antragsteller und hinterbliebenen ausländischen Elternteil zu übersenden :

Absichtserklärung des Herrn Janßen von der Ausländerbehörde Wilhelmshaven

UNZUTREFFENDES BITTE STREICHEN
1a) Herr Janßen von der Ausländerbehörde Wilhelmshaven erklärt hiermit offiziell, dass er mit den Behördenmitarbeitern der Stadt Wilhelmshaven kollaboriert, die die binationalen nach Deutschland verbrachten Kinder zwei Mal in Wilhelmshaven registrieren, ohne den ausländischen hinterbliebenen Elternteil ordnungsgemäß zu informieren.
1b) Herr Janßen von der Ausländerbehörde Wilhelmshaven erklärt hiermit offiziell, dass er nicht mit den Behördenmitarbeitern der Stadt Wilhelmshaven kollaboriert, die die binationalen nach Deutschland verbrachten Kinder zwei Mal in Wilhelmshaven registrieren, ohne den ausländischen hinterbliebenen Elternteil ordnungsgemäß zu informieren. Herr Janßen von der Ausländerbehörde Wilhelmshaven wird die Namen der verantwortlichen Behördenmitarbeiter der Stadt Wilhelmshaven dem Amtsgericht Wilhelmshaven sowie dem ausländischen hinterbliebenem Elternteil ordnungsgemäß benennen. Herr Janßen von der Ausländerbehörde Wilhelmshaven erklärt offiziell, dass er sich von den verantwortlichen Mitarbeitern der Stadt Wilhelmshaven distanziert, die nach Deutschland verbrachte Kinder in Wilhelmshaven registrieren. Um seine Distanzierung von diesen Behördenmitarbeitern der Stadt Wilhelmshaven ordnungsgemäß und offiziell zu dokumentieren, legt Herr Janßen von der Ausländerbehörde Wilhelmshaven Rechtsmittel gegen diese verantwortlichen Behördenmitarbeitern der Stadt Wilhelmshaven ein, damit diese Behördenmitarbeiter ordnungsgemäß die Verantwortung für ihr dokumentiertes Handeln übernehmen.
2a) Herr Janßen von der Ausländerbehörde Wilhelmshaven erklärt hiermit offiziell, dass er der nationalsozialistisch orientierten Behandlung von Menschen insbesondere hinsichtlich des Aspekts des Kindesentführungs- und Entfremdungsprogramm in der Behördenpraxis der Bundesrepublik Deutschland zustimmt.
2b) Herr Janßen von der Ausländerbehörde Wilhelmshaven erklärt hiermit offiziell, dass er der nationalsozialistisch orientierten Behandlung von Menschen insbesondere hinsichtlich dem Aspekt des Kindesentführungs- und Entfremdungsprogramm in der Behördenpraxis der Bundesrepublik Deutschland nicht zustimmt. Um seine Distanzierung vom nationalsozialistischen Gedankengut in der Behördenpraxis der Bundesrepublik Deutschland ordnungsgemäß und offiziell zu dokumentieren, entschuldigt sich Herr Janßen von der Ausländerbehörde Wilhelmshaven offiziell für die Benennung von nach Deutschland verbrachten Kindern als "Deutsche", stiftet über die nächsten drei Jahre die Hälfte seines Jahreseinkommens dem Wilhelmshavener Himmler-Kindesentführungs-Fond und reicht bei den zuständigen Behörden gemäß der Strafprozessordnung Selbstanzeige ein.
Hinsichtlich der hier gestellten Anträge ergeht der hiermit der offizielle Antrag, die Antworten ordnungsgemäß mit dem offiziellen Briefpapier der Stadt Wilhelmshaven sowie mit dem offiziellen Stempel der Stadt Wilhelmshaven auszustellen.
Die ordnungsgemäße Beurkundung ist aus verschiedenen Gründen in der vorliegenden rechtspolitischen Auseinandersetzung mit Deutschen Behörden notwendig:
--- Klärung der Verantwortlichkeiten und Haftbarkeiten in internationalen Verfahren zu Reparationsleistungen
--- Integration in politische Initiativen auf internationaler Ebene wie unter anderem bei den zuständigen Kommissionen der Vereinten Nationen

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Eberhard Menzel,
Wer sich nicht an die Vergangenheit erinnern kann, ist verdammt, sie zu wiederholen.
Wie zuvor erläutert und dokumentiert scheinen einige Behördenmitarbeiter der Stadt Wilhelmshaven ein quasi gestörtes Verhältnis zur deutschen Geschichte zu haben.
Es gibt eine Kollektivverantwortung für die deutsche Geschichte und für den Respekt vor den Opfern deutscher Geschichte für deren Umsetzung der jeweilige gewählte Volksvertreter, d.h. im vorliegenden Fall der Oberbürgermeister Eberhard Menzel, zuständig und verantwortlich ist.
Der Oberbürgermeister von Wilhelmshaven Eberhard Menzel erklärt am 2. September 2003 offiziell seine Bereitschaft, mögliche Ausstellungen zu Nazi-Unrecht und Nazi-Justiz am Amtsgericht Wilhelmshaven gegebenenfalls finanziell zu unterstützen.
Diesbezüglich wurden offiziell folgende Ausstellungen beantragt:
a) Justiz im Nationalsozialismus - Über Verbrechen im Namen des Deutschen Volkes
b) Psychiatrie im Dritten Reich in Niedersachsen mit "War mööt wi hier smachten - Hungertod und Euthanasie in der Heil- und Pflegeanstalt Wehnen im Dritten Reich"
c) Spruchtätigkeit von Marinegerichten in Wilhelmshaven (1939 - 1945)
d) Leben und Arbeiten im Wilhelmshavener Konzentrations-Aussenlager Neuengamme
e) Oldenburger Strafgerichtsprozesse gegen Ausländer im Nationalsozialismus
f) Lebensverhältnisse von ausländischen Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeitern in der Stadt Oldenburg während des zweiten Weltkrieges
g) Tätigkeiten des Entnazifizierungshauptausschusses für den Kreis Oldenburg
Dieses lobenswerte Handeln des Oberbürgermeisters von Wilhelmshaven Eberhard Menzel entbindet den Oberbürgermeister Eberhard Menzel nicht von seiner Verpflichtung in seinem eigenen Zuständigkeits- und Verantwortungsbereich der deutschen administrativen Behörde, hier der Ausländerbehörde der Stadt Wilhelmshaven, und der deutschen sozialen Behörde, hier des Jugendamts der Stadt Wilhelmshaven, dafür Sorge zu tragen, dass rassistischen, diskriminierenden und möglicherweise nationalsozialistischen Attitüden seiner Behördenmitarbeiter Abhilfe zu schaffen ist.
Um Herrn Eberhard Menzel diesbezüglich voll zu unterstützen wird hiermit der offizielle Antrag an die Stadt Wilhelmshaven und Herrn Eberhard Menzel eingereicht, eine Wanderausstellung zum nationalsozialistischen staatlichen Kindesentführungs- und Entfremdungsprogramms mit Eröffnung im Rathaus Wilhelmshaven zu organisieren.
Zur Finanzierung des offiziellen Kindesentführungs-Ausstellungsprojekts der Stadt Wilhelmshaven wird angeregt, Herrn Janßen von der Ausländerbehörde aufzuerlegen, für die nächsten drei Jahre die Hälfte seines Jahreseinkommens dem Wilhelmshavener Himmler-Kindesentführungs-Fond zu stiften. Dies läßt sich ordnungsgemäß mit der von Herrn Janßen zum Ausdruck gebrachten Affinität zur Thematik begründen, die Herr Janßen von der Ausländerbehörde Wilhelmshaven mit der offiziellen Aussage beweist, dass nach Deutschland verbrachte Kinder automatisch und logischerweise "Deutsche" seien.
Die folgenden Absichtserklärungen sind ordnungsgemäß innerhalb der üblichen juristischen Frist von zwei Wochen an das Amtsgericht Wilhelmshaven unter zuvor benanntem Aktenzeichen und per Kopie an den Antragsteller und hinterbliebenen ausländischen Elternteil zu übersenden :

Absichtserklärung des Herrn Menzel, Oberbürgermeister von Wilhelmshaven
UNZUTREFFENDES BITTE STREICHEN
1a) Der Oberbürgermeister von Wilhelmshaven Eberhard Menzel erklärt hiermit offiziell, dass er mit Herrn Janßen von der Ausländerbehörde Wilhelmshaven kollaboriert.
1b) Der Oberbürgermeister von Wilhelmshaven Eberhard Menzel erklärt hiermit offiziell, dass er nicht mit Herrn Janßen von der Ausländerbehörde Wilhelmshaven kollaboriert, sondern dass der Oberbürgermeister von Wilhelmshaven Eberhard Menzel sich offiziell von Herrn Janßen von der Ausländerbehörde Wilhelmshaven distanziert. Um seine Distanzierung von Herrn Janßen von der Ausländerbehörde Wilhelmshaven ordnungsgemäß und offiziell zu dokumentieren, legt der Oberbürgermeister von Wilhelmshaven Eberhard Menzel Rechtsmittel gegen Herrn Janßen von der Ausländerbehörde Wilhelmshaven ein, damit Herr Janßen von der Ausländerbehörde Wilhelmshaven ordnungsgemäß die Verantwortung für sein dokumentiertes Handeln übernimmt.
2a) Der Oberbürgermeister von Wilhelmshaven Eberhard Menzel erklärt hiermit offiziell, dass er der nationalsozialistisch orientierten Behandlung von Menschen und insbesondere hinsichtlich dem Aspekt des Kindesentführungs- und Entfremdungsprogramm in der Behördenpraxis der Bundesrepublik Deutschland zustimmt.
2b) Der Oberbürgermeister von Wilhelmshaven Eberhard Menzel erklärt hiermit offiziell, dass er der nationalsozialistisch orientierten Behandlung von Menschen und insbesondere hinsichtlich dem Aspekt des Kindesentführungs- und Entfremdungsprogramm in der Behördenpraxis der Bundesrepublik Deutschland nicht zustimmt. Um seine Distanzierung vom nationalsozialistischen Gedankengut in der Behördenpraxis der Bundesrepublik Deutschland ordnungsgemäß und offiziell zu dokumentieren, entschuldigt sich der Oberbürgermeister von Wilhelmshaven Eberhard Menzel, stiftet über die nächsten drei Jahre die Hälfte seines Jahreseinkommens dem Wilhelmshavener Himmler-Kindesentführungs-Fond und reicht bei den zuständigen Stellen gemäß der Strafprozessordnung Selbstanzeige ein.
Hinsichtlich der hier gestellten Anträge ergeht der hiermit der offizielle Antrag, die Antworten ordnungsgemäß mit dem offiziellen Briefpapier der Stadt Wilhelmshaven sowie mit dem offiziellen Stempel der Stadt Wilhelmshaven auszustellen.
Die ordnungsgemäße Beurkundung ist aus verschiedenen Gründen in der vorliegenden rechtspolitischen Auseinandersetzung mit Deutschen Behörden notwendig:
--- Klärung der Verantwortlichkeiten und Haftbarkeiten in internationalen Verfahren zu Reparationsleistungen
--- Integration in politische Initiativen auf internationaler Ebene wie unter anderem bei den zuständigen Kommissionen der Vereinten Nationen

Sehr geehrte Frau Astrid Vockert, Vizepräsidentin des Niedersächsischen Landtags,
Sehr geehrte Damen und Herren vom Niedersächsischen Landtag,

vorliegendes Dokument ist der Nachtrag zu den laufenden Petitionsverfahren PET 00447/08/15 PET 05816/11/14 und den beantragten Petitionsverfahren beim Niedersächsischen Landtag.

Sehr geehrter Dr. Busch, Sehr geehrte Frau Bakker, Sehr geehrter Herr Wessels, Frau Ballnus,
Sehr geehrte Damen und Herren vom
Justizministerium Niedersachsen,

vorliegendes Dokument ist der Nachtrag zum laufenden Beschwerdezyklus unter den AKTENZEICHEN 4121 E -S4. 54/03 und AKTENZEICHEN 3700 E - 204.37/03 beim Niedersächsischen Justizministerium.

Sehr geehrter Herr Stoltenberg, Menschenrechtsbeauftragter der Bundesrepublik Deutschland beim Bundesministerium der Justiz,
Es ist eindeutig dokumentiert und nachgewiesen, dass Sie in ihrer Funktion als Menschenrechtsbeauftragter der Bundesrepublik Deutschland beim Bundesministerium der Justiz die Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen hinsichtlich der durch deutsche Behörden exekutierten kulturellen Apartheid und des Rassismus falsch informieren.
Uno will Studie über rassistische Taten in Deutschland
Der Rassismusausschuss der Uno-Menschenrechtskommission hat die Bundesregierung aufgefordert, den markanten Anstieg rechtsextremistischer und fremdenfeindlicher Straftaten in Deutschland zu untersuchen.
Genf - Eine Delegation der Bundesregierung hatte dem Ausschuss am Dienstag berichtet, dass die Zahl im vergangenen Jahr um 58,9 Prozent auf 15.951 Straftaten gestiegen war. Dabei handelt es sich um Hetzparolen im Internet, Schmierereien an Hauswänden, aber auch 998 Gewaltdelikte. Die Ursachen dafür seien noch nicht ergründet worden, sagte der Menschenrechtsbeauftragte aus dem Bundesjustizministerium, Klaus Stoltenberg, in Genf.
Die Rassismus-Kommission untersucht Berichte über Fortschritte beim Schutz der Menschenrechte, die die Uno-Mitgliedsländer in regelmäßigen Abständen vorlegen. Die Entwicklung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit bereite der Bundesregierung große Sorgen, sagte Stoltenberg. "Diese abscheulichen Straftaten sind eine Schande für unser Land." Er verwies auf das Bündnis für Toleranz, das das friedliche Zusammenleben aller in Deutschland lebenden Gruppen fördern soll, und die Einrichtung des Menschenrechtsinstituts in Berlin.
Der Ausschuss äußerte Befremden darüber, dass ethnischen Minderheiten wie Sorben oder Sinti und Roma in Deutschland besondere Privilegien eingeräumt werden, anderen Ausländergruppen aber nicht. Dies sei historisch begründet, erläuterte die deutsche Delegation. Es könne aber nicht jede Minderheit etwa auf Schulunterricht in ihrer Muttersprache pochen. Sie versicherte, dass alle Ausländer in Deutschland das Recht haben, ihre kulturelle Identität zu pflegen.
Den Vorwurf, Klagen über polizeiliche Übergriffe gegen Ausländer würden nicht gründlich verfolgt, wies die deutsche Delegation zurück. Es gebe in jedem Einzelfall straf- und disziplinarrechtliche Ermittlungsverfahren. Die Polizisten würden für den Umgang mit Bürgern ausländischer Herkunft besonders geschult, um Konflikte möglichst ohne Anwendung von Gewalt zu schlichten.

14.03.2001, Der Spiegel
Wie dokumentiert engagieren Sie sich als Menschenrechtsbeauftragter der Bundesrepublik Deutschland mit Falschaussagen in völkerrechtlichen und menschenrechtlichen Verfahren bei internationalen Organisationen und Institutionen mit den Behauptungen, dass deutsche Behörden und deren Mitarbeiter sich nicht mit fremdenfeindlichen und nationalsozialistischen Hintergründen gegenüber Ausländern verhalten würden.
Es wird Ihnen Gelegenheit zur offiziellen ordnungsgemäßen Stellungnahme innerhalb der üblichen juristischen First von zwei Wochen gegeben.
In Verfahren zu internationaler Kindesentführung nach Deutschland und anschließendem Umgangsboykott engagieren sich wie dokumentiert und bewiesen deutsche juristische, soziale und administrative Behörden in fremdenfeindlichem Verhaltens- und Verfahrensweisen gegenüber der ausländischen hinterbliebenen Umgebung, um damit gezielt deutsche famliengerichtliche Verfahren zu Sorgerecht und Umgangsrecht zu beeinflußen.
Dabei werden wie dokumentiert Einschüchterungs- Nötigungs-, Erpressungsmethoden angewendet um ausländische hinterbliebene Elternteile und Großeltern zu diskriminieren und zu benachteiligen.
Die folgenden Absichtserklärungen sind ordnungsgemäß innerhalb der üblichen juristischen Frist von zwei Wochen an das Amtsgericht Wilhelmshaven unter zuvor benanntem Aktenzeichen und per Kopie an den Antragsteller und hinterbliebenen ausländischen Elternteil zu übersenden :

Absichtserklärung des Herrn Stoltenberg, Menschenrechtsbeauftragter der Bundesrepublik Deutschland
UNZUTREFFENDES BITTE STREICHEN
1a) Der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesrepublik Deutschland beim Bundesjustizministerium, Herr Stoltenberg, erklärt hiermit offiziell, dass er mit den administrativen Behörden der Stadt Wilhelmshaven und dem zuständigen und verantwortlichen Oberbürgermeister Eberhard Menzel kollaboriert.
1b) Der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesrepublik Deutschland beim Bundesjustizministerium, Herr Stoltenberg, erklärt hiermit offiziell, dass er nicht mit den administrativen Behörden der Stadt Wilhelmshaven und dem zuständigen und verantwortlichen Oberbürgermeister Eberhard Menzel kollaboriert, sondern dass der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesrepublik Deutschland, Herr Stoltenberg, sich offiziell von den administrativen Behörden der Wilhelmshaven und dem zuständigen und verantwortlichen Oberbürgermeister Eberhard Menzel distanziert. Um seine Distanzierung von den administrativen Behörden der Stadt Wilhelmshaven und dem zuständigen und verantwortlichen Oberbürgermeister Eberhard Menzel ordnungsgemäß und offiziell zu dokumentieren, legt der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesrepublik Deutschland, Herr Stoltenberg, Rechtsmittel gegen die Verantwortlichen der administrativen Behörden der Stadt Wilhelmshaven und den zuständigen und verantwortlichen Oberbürgermeister Eberhard Menzel ein, damit die Verantwortlichen der administrativen Behörden der Stadt Wilhelmshaven und der zuständige und verantwortliche Oberbürgermeister Eberhard Menzel ordnungsgemäß die Verantwortung für ihr dokumentiertes Handeln übernehmen.
Hinsichtlich der hier gestellten Anträge ergeht der hiermit der offizielle Antrag, die Antworten ordnungsgemäß mit dem offiziellen Briefpapier der Bundesrepublik Deutschland beim Bundesjustizministerium sowie mit dem offiziellen Stempel der Bundesrepublik Deutschland beim Bundesjustizministerium auszustellen.
Die ordnungsgemäße Beurkundung ist aus verschiedenen Gründen in der vorliegenden rechtspolitischen Auseinandersetzung mit Deutschen Behörden notwendig:
--- Klärung der Verantwortlichkeiten und Haftbarkeiten in internationalen Verfahren zu Reparationsleistungen
--- Integration in politische Initiativen auf internationaler Ebene wie unter anderem bei den zuständigen Kommissionen der Vereinten Nationen

Sehr geehrte Frau Claudia Roth,
Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe im Auswärtigen Amt,

Die Beauftragte vertritt die Bundesregierung im Zuständigkeitsbereich des Auswärtigen Amts zu Fragen der Menschenrechtspolitik und humanitären Hilfe. Zu ihren Aufgaben gehört es, die Entwicklung im Bereich der Menschenrechte weltweit zu verfolgen, den bilateralen und multilateralen Menschenrechtsdialog mitzugestalten, Vorschläge zur Ausgestaltung an das Auswärtige Amt zur Ausgestaltung der Menschenrechtspolitik der Bundesregierung zu machen sowie im In-und Ausland engen Kontakt zu anderen in diesem Bereich tätigen Stellen, Institutionen und gesellschaftlichen Gruppen zu halten. Zu den thematischen Schwerpunkten der Tätigkeit des Beauftragten gehören u.a. die Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Intoleranz sowie der wirksame Schutz von Minderheiten, Flüchtlingen und Menschenrechtsverteidigern sowie die ganze Spannbreite der Menschenrechtspolitik der Bundesregierung hinsichtlich der internationalen Beziehungen und konzentrieren sich somit auf die Festsetzung von Prioritäten. Sie ist somit insbesondere beschäftigt mit der Verbesserung der Umsetzung von internationalen Standards, Stärkung der Europäischen Dimension der Menschenrechte und der Hervorhebung der Menschenrechtspolitik als interdisziplinäre Aufgabe.
Der Schwerpunkt der Tätigkeit des Beauftragten der Bundesregierung für Menschenrechtsfragen im Bundesministerium der Justiz Herrn Stoltenberg ist wie folgt zu beschreiben:
Er vertritt die Bundesregierung vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte sowie vor Menschenrechtsausschüssen der Vereinten Nationen. Er ist für Änderungen oder Ergänzungen bestimmter menschenrechtlicher Übereinkommen der Vereinten Nationen sowie für die Erarbeitung bestimmter Protokolle zur Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (Europäische Menschenrechtskonvention - EMRK) zuständig. Der Beauftragte ist Mitglied der 1993 auf der Wiener Konferenz der Staats- und Regierungschefs des Europarats eingesetzten Europäischen Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI). Diese Anti-Rassismus-Kommission hat die Aufgabe, die Gesetzgebung und andere Maßnahmen der Mitgliedstaaten zur Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und darauf bezogene Intoleranz zu untersuchen und Vorschläge zu unterbreiten.

Handbuch der Menschenrechtsarbeit Friedrich- Ebert-Stiftung und das Forum Menschenrechte
Wie bewiesen und dokumentiert engagiert sich der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesrepublik Deutschland, Herr Stoltenberg, in arglistiger Täuschung und vorsätzlichen Falschaussagen in völkerrechtlichen und menschenrechtlichen Verfahren bei internationalen Organisationen und Institutionen mit der Behauptung deutsche Behörden und deren Mitarbeiter würden nicht in kultureller Apartheid und Rassismus handeln.
Der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesrepublik Deutschland, Herr Stoltenberg, beim Bundesministerium der Justiz engagiert sich in vorsätzlicher Desinformation und Falschaussagen, da wie beweisen und dokumentiert deutsche juristische, soziale und administrative Behörden in Fällen von internationaler Kindesentführung nach Deutschland und anschließendem Umgangsboykott rassistische und fremdenfeindliche Verhaltens- und Verfahrensweisen aus der Vorlage des Nazi-gesteuerten Kindesentführungs- und Entfremdungsprogramms anwenden.

Absichtserklärung der Frau Roth,
Menschenrechtsbeauftragte der Bundesrepublik Deutschland beim Auswärtigen Amt

UNZUTREFFENDES BITTE STREICHEN
1a) Die Menschenrechtsbeauftragte der Bundesrepublik Deutschland beim Auswärtigen Amt, Frau Roth, erklärt hiermit offiziell, dass sie mit dem Menschenrechtsbeauftragten der Bundesrepublik Deutschland beim Bundesjustizministerium, Herrn Stoltenberg, kollaboriert.
1b) Die Menschenrechtsbeauftragte der Bundesrepublik Deutschland beim Auswärtigen Amt, Frau Roth, erklärt hiermit offiziell, dass sie mit dem Menschenrechtsbeauftragten der Bundesrepublik Deutschland beim Bundesjustizministerium, Herrn Stoltenberg, nicht kollaboriert, sondern dass die Menschenrechtsbeauftragte beim Auswärtigen Amt, Frau Roth, sich offiziell von dem Menschenrechtsbeauftragten der Bundesrepublik Deutschland beim Bundesjustizministerium, Herrn Stoltenberg, distanziert. Um ihre Distanzierung von mit dem Menschenrechtsbeauftragten der Bundesrepublik Deutschland beim Bundesjustizministerium, Herrn Stoltenberg, ordnungsgemäß und offiziell zu dokumentieren, legt Menschenrechtsbeauftragte der Bundesrepublik Deutschland beim Auswärtigen Amt, Frau Roth, Rechtsmittel ein gegen den mit dem Menschenrechtsbeauftragten der Bundesrepublik Deutschland beim Bundesjustizministerium, Herrn Stoltenberg, damit der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesrepublik Deutschland beim Bundesjustizministerium, Herr Stoltenberg, ordnungsgemäß die Verantwortung für sein dokumentiertes Handeln übernimmt. Die Menschenrechtsbeauftragte der Bundesrepublik Deutschland beim Auswärtigen Amt, Frau Roth, erklärt offiziell, dass sie die deutsche typische Methodik der Behandlung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit mit "Freispruch in eigener Sache" und "Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus" (vgl. Behandlung der Verbrechen gegen die Menschlichkeit durch Nazi-Juristen) nicht dulden wird.
Aus diesem Grund wird die Menschenrechtsbeauftragte der Bundesrepublik Deutschland beim Auswärtigen Amt, Frau Roth, Vorschläge zur Ausgestaltung an das Auswärtige Amt zur Ausgestaltung der Menschenrechtspolitik der Bundesregierung sowie an die Bundesregierung und an den Bundestag zur unmittelbaren Entlassung aus dem Amt hinsichtlich des Menschenrechtsbeauftragten der Bundesrepublik Deutschland beim Bundesjustizministerium, Herrn Stoltenberg, machen.
Hinsichtlich der hier gestellten Anträge ergeht der hiermit der offizielle Antrag, die Antworten ordnungsgemäß mit dem offiziellen Briefpapier der Bundesrepublik Deutschland beim Auswärtigen Amt sowie mit dem offiziellen Stempel der Bundesrepublik Deutschland beim Auswärtigen Amt auszustellen.
Die ordnungsgemäße Beurkundung ist aus verschiedenen Gründen in der vorliegenden rechtspolitischen Auseinandersetzung mit Deutschen Behörden notwendig:
--- Klärung der Verantwortlichkeiten und Haftbarkeiten in internationalen Verfahren zu Reparationsleistungen
--- Integration in politische Initiativen auf internationaler Ebene wie unter anderem bei den zuständigen Kommissionen der Vereinten Nationen

Sehr geehrte Fau Marita Sehn,
Vorsitzende des Petitionsauschusses beim Deutschen Bundestag,

Wie bewiesen und dokumentiert am Beispiel von Wilhelmshaven engagieren sich die deutschen juristischen, sozialen und administrativen Behörden in Fällen von internationaler Kindesentführung nach Deutschland und anschließendem Umgangsboykott in rassistischen und fremdenfeindlichen Verhaltens- und Verfahrensweisen, während der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesrepublik Deutschland beim Bundesministerium der Justiz, Klaus Stoltenberg, in offiziellen Verfahren zu Völkerrechts- und Menschenrechtsfragen das Gegenteil behauptet.
Hiermit wird die offizielle Petition an den Deutschen Bundestag eingereicht zur Überprüfung der ensprechenden obersten Bundesbehörde, hier des Bundesministeriums der Justiz und zur unmittelbaren Entlassung aus dem Amt von Klaus Stoltenberg, Menschenrechtsbeauftragter der Bundesrepublik Deutschland beim Bundesministerium der Justiz.
Anhand der vorhandenen Veröffentlichungen des Bundesministeriums der Justiz hinsichtlich Informationsbroschüren, Verhaltensrichtlinien und Gesetzesprojekten ist zu überprüfen inwiefern der Schutz von Opfern von Kindesentführung, Umgangsboykott und Entfremdung ordnungsgemäß umgesetzt wurde und zukünftig verbessert wird.
Ebenso sind die Initiativen des Bundesministeriums der Justiz hinsichtlich Reparationszahlungen an Opfer von Kindesentführung zu überprüfen.
Ebenso sind die Initiativen des Bundesministeriums der Justiz hinsichtlich der transparenten geschichtlichen Aufarbeitung der Nazi-gesteuerten Kindesentführungs- und Entfremdungsprogramme zu überprüfen.
Hiermit wird der offizielle Antrag auf Integration der begleitenden Online-Dokumentation in die Internet-Präsenz des Deutschen Bundestages beantragt.
Online-Dokumentation:

Yours faithfully


Michael Hickman
Voluntary Independent Special Rapporteur
on the situation of
Human Rights in Germany
to the United Nations and
to the European Institutions


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