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20. November 2003
a) AKTENZEICHEN 6 C 1411/03 (I) AG Wilhelmshaven Rassismus
und nationalsozialistische Motive in Deutschen staatlich geführten Kindesentführungs-
und Entfremdungsprogrammen
b) Strafanzeige gegen den Direktor des Amtsgerichts Wilhelmshaven Herrn
Kahlen auf Grund von Kinderhandel in Deutschen Familienrechtssachen
c) Petition an den Deutschen Bundestag zur Überprüfung des Bundesministeriums
der Justiz und zur unmittelbaren Entlassung aus dem Amt von Klaus Stoltenberg,
Menschenrechtsbeauftragter der Bundesrepublik Deutschland beim Bundesministerium
der Justiz
Sehr geehrter Herr Wolfgang Thierse, Präsident
des Deutschen Bundestages,
Sehr geehrte Frau Marita Sehn, Vorsitzende des Petitionsauschusses,
Mit Vollmacht des Petenten zum vorliegenden Petitionsverfahren beim Deutschen
Bundestag Pet 4-14-07-301-050630 werden die hier dokumentierten Ereignisse
beim Amtsgericht Wilhelmshaven und beim Oberlandesgericht Oldenburg als weitere
Beweisführung zur Einrichtung einer unabhängigen Untersuchungskommission
zu Justizverbrechen gegen die Menschlichkeit durch die Praxis der deutschen
Familienrechtsprechung angeführt.
1) Warum werden Verfahren in Kindschaftssachen verweigert, verschleppt und
manipuliert, z.B. beim Amtsgericht Wilhelmshaven und beim Oberlandesgericht
Oldenburg zu internationaler Kindesentführung und anschließendem
Umgangsboykott, während der deutsche Bundeskanzler Gerhard Schröder
beschleunigte Verfahren gegen die Freie Presse in der Rechtssache "mutmaßlich
gefärbte Haare" noch bevor dem Höhepunkt des Wahlkampfes 2002 geschenkt
bekommt ?
2) Warum gibt es in Deutschland geschriebene Gesetze, die aus politischer
Motivation nur für eine bestimmte Bevölkerungsgruppe auf Grund von
Geschlecht, Status, Nationalität gelten bzw. nicht gelten ?
3) Warum sind in deutschen familiengerichtlichen Verfahren zu internationaler
Kindesentführung nach Deutschland und anschließendem Umgangsboykott
fremdenfeindliche, rassistische und diskriminierende Verhaltensweisen zu beobachten,
die Rückschlüsse auf nationalsozialistisches Gedankengut und dessen
Wiederbelebung zulassen ?
Hiermit wird der offizielle Antrag auf Integration der begleitenden Online-Dokumentation
in die Internet-Präsenz des Deutschen Bundestages beantragt. Online-Dokumentation:http://www.michael-hickman.org
Aktenzeichen
6 C 1411/03 (I) AG Wilhelmshaven
Rechtssache Hickman gegen
Stadt Wilhelmshaven
Sehr geehrte Damen und Herren beim Amtsgericht Wilhelmshaven,
In der deutschen Geschichte internationaler Kindesentführung haben
die Verfahrensweisen von niedersächsischen, juristischen und sozialen
Behörden bereits einen festen, berühmten Platz auf Grund ihres
dokumentierten, geringen Unrechtsbewußtseins und auf Grund bestimmter
traditioneller Familienrechtspraxis errungen. Die Verfahrensweisen von niedersächsischen
Behörden in Fällen von internationaler Kindesentführung provozierten
bereits die Intervention des französischen Staatspräsidenten Jacques
Chirac und des US-Präsidenten Bill Clinton.
Die Ausländerbehörde Wilhelmshaven als deutsche administrative
Behörde interveniert wiederholt wie dokumentiert mit aggressiven Methoden
und Willkürmaßnahmen aus verschiedenen Motiven:
--- aus politischer Motivation zur Deckung und Förderung von internationaler
Kindesentführung nach Deutschland und anschließendem Umgangsboykott
--- aus politischer Motivation zur Diskriminierung und Benachteiligung ausländischer
hinterbliebener Elternteile und Großeltern
In der Verfahrensgeschichte des vorliegenden Falls sind folgende Vorgehensweisen
der Ausländerbehörde dokumentiert:
1) wiederholte Versuche, den ausländischen hinterbliebenen Elternteil
während laufender familiengerichtlicher Verfahren zum Umgang mit nach
Deutschland verbrachten Kindern aus Deutschland abzuschieben
2) wiederholte Bedrohung und Nötigung den ausländischen hinterbliebenen
Elternteil mit der expliziten Androhung der Gewaltanwendung abzuschieben und
der expliziten Androhung anschließend die Wiedereinreise nach Deutschland
zu verweigern, um den Kontakt zwischen nach Deutschland verbrachten Kindern
und dem ausländischen hinterbliebenen Elternteil zu verhindern
3) Verweigerung der Wiedereinreise nach Deutschland, um zu verhindern, dass
der ausländische zurückgebliebene Elternteil, der Einladung des
Europa-Parlamentes zur Berichterstattung über die Verfahrensweisen der
deutschen Behörden in internationaler Kindesentführung und Umgangsboykott
Folge leisten kann
4) Gezielte Willkürmaßnahmen der Mobilitätseinschränkung
mit der Absicht der Freiheitsberaubung und politischer Verfolgung, um zu verhindern,
dass der ausländische hinterbliebene Elternteil nach Brüssel, Belgien,
reist und dem Europaparlament über die Verfahrensweisen der deutschen
Behörden in internationaler Kindesentführung und Umgangsboykott
berichtet. Einerseits hatte der ausländische hinterbliebene Elternteil,
der sich seit Juli 2001 in Deutschland aufhält, um den Umgang mit den
nach Deutschland verbrachten Kindern mittels familiengerichtlicher Verfahren
zu erwirken und umzusetzen, bisher keinerlei territoriale Einschränkungen
der Mobilität. Andererseits erlegt die Ausländerbehörde Wilhelmshaven
als deutsche administrative Behörde nunmehr nach der offiziellen Einladung
des Europaparlamentes dem ausländischen hinterbliebenen Elternteil auf,
dass er das Bundesland Niedersachsen nicht verlassen darf.
Diese Verfahrensweisen deutscher administrativer Behörden sind einer
demokratischen Gesellschaft unwürdig, insbesondere einer deutschen demokratisch-rechtsstaatlichen
Gesellschaft, die in ihrer Verfassung offiziell behauptet, sie würde
dem Frieden in der Welt in einem vereinten Europa dienen.
Die dokumentierten vorsätzlichen Verletzungen innerstaatlicher und
internationaler Rechte sowie die vorsätzliche Missachtung völkerrechtlicher
Konventionen stellen ein berechtigtes Rechtschutzinteresse dar.
Die Ausländerbehörde der Stadt Wilhelmshaven mit Herrn Janssen
macht am 16. Oktober 2003 unter dem Aktenzeichen 32-10/04 (007264)die folgende
offizielle Aussage :
Die Ausländerbehörde der Stadt Wilhelmshaven ist naturgemäß
zuständig für das Aufenthaltsrecht in Wilhelmshaven lebenden ausländischer
Staatsangehöriger. Der Aufenthalt Ihrer geschiedenen Frau sowie Ihrer
Kinder fällt wegen deren deutscher Staatsangehörigkeit somit nicht
in den Zuständigkeitsbereich der Ausländerbehörde.
Die Ausländerbehörde der Stadt Wilhelmshaven beantwortet damit
die Fragestellung aus der Eingabe vom 6. Oktober 2003 : Leisten die Deutschen
administrativen Behörden Beihilfe zur Förderung von internationaler
Kindesentführung nach Deutschland ?
b) Herr Janssen von der Ausländerbehörde hat offiziell und ordnungsgemäß
den Nachweis des fairen Verfahrens durch die deutsche administrative Behörde,
hier der Ausländerbehörde Wilhelmshaven, im Zusammenhang mit familienrechtlichen
Verfahren zu Kindesentführung und Umgangsboykott zu erbringen. Dies bedeutet,
dass anhand der Aktenlage und eigenständiger Recherche des Herrn Janssen
von der Ausländerbehörde Wilhelmshaven ordnungsgemäß
und substantiiert nachzuweisen ist, dass die Ausländerbehörde im
gerechten Ausgleich dem deutschen Elternteil, der die Kinder nach Deutschland
verbringt und anschließend den Umgang boykottiert, genauso viel Schwierigkeiten
während der familiengerichtlichen Verfahren am Amtsgericht Wilhelmshaven
bereitet, wie dem ausländischen zurückgebliebenen Elternteil.
c) Des Weiteren hat Herr Janssen von der Ausländerbehörde ordnungsgemäß
und substantiiert nachzuweisen, wann und wie die Ausländerbehörde
Wilhelmshaven den ausländischen zurückgebliebenen Elternteil über
die Verbringung nach Deutschland und den Aufenthaltsort der binationalen Kinder
benachrichtigt hat, und inwiefern die Ausländerbehörde Wilhelmshaven
verwaltungstechnische Maßnahmen getroffen hat, um die Eingewöhnung
und Entfremdung der binationalen Kinder nach ihrer Verbringung nach Deutschland
zu unterbinden und Vorbereitungen für die Rückführung an ihrem
gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland einzuleiten.
Die dokumentierte offizielle Aussage der Ausländerbehörde der
Stadt Wilhelmshaven als deutsche administrative Behörde im Kontext der
sozialen Wirklichkeit von internationaler Kindesentführung nach Deutschland
und anschließendem Umgangsboykott beweist, dass die Stadt Wilhelmshaven
unter der Zuständigkeit und Verantwortung des Oberbürgermeisters
Eberhard Menzel offensichtlich und vorsätzlich nicht ausreichend Erinnerungsarbeit
hinsichtlich der deutschen Geschichte in der Ausbildung und Fortbildung der
eigenen Behördenmitarbeiter geleistet hat.
Nur so ist zu erklären, dass offizielle Aussagen von Mitarbeitern deutscher
Behörden eindeutig Merkmale von nationalsozialistischem Gedankengut aufweisen
können.
Zum gegebenen Zeitpunkt wird mit weiteren verfügbaren Rechtsmitteln
zu prüfen sein, inwieweit negative Sanktionen u.a. hinsichtlich strafrechtlicher
Relevanz gegen die Wiederbelebung von nationalsozialistischem Gedankengut
und sowie gegen die Verbreitung von Propagandamitteln verfassungswidriger
Organisationen zum Schutze von Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechten
anzuwenden sind.
Die deutschen administrativen Behörden, hier die Ausländerbehörde
der Stadt Wilhelmshaven, benennt wie dokumentiert nach Deutschland verbrachte
Kinder als "deutsche Kinder."
Bis zum heutigen Tag hat sich weder die Ausländerbehörde Wilhelmshaven
noch der zuständige und verantwortliche Oberbürgermeister Eberhard
Menzel für diese rassistische und diskriminierende offizielle Aussage
entschuldigt.
In der deutschen Geschichte vorsätzlich aggressiver und menschenfeindlicher
Völkerrechtsverletzung setzen die Nazis staatlich organisierte Kindesentführung
und Entfremdung gezielt ein, um nationalsozialistische Zielsetzungen der Demographiepolitik
und Rassenpolitik zu verwirklichen.
Dabei werden in das Dritte Reich verschleppte Kinder der gezielten Entfremdung
und Progammierung unterworfen, um den angestrebten Prozess der Germanisierung
voranzutreiben.
Gesellschaftspolitische Faktoren als Hintergründe dafür sind unter
anderem, dass der Umsetzung staatspolitischer Ziele (z.B. Angriffs- und Eroberungskriege,
Ausweitung des völkischen Lebensraumes bei gleichzeitigem Dominierungsanspruch
der Herrenrasse) eine unzureichende Geburtenrate gegenübersteht, und
dass die Erhebung der eigenen Rasse als höherwertig deklarierte Rasse
die Unterdrückung und Ausmerzung abweichender Rassemerkmale bedingt.
Die Literaturinhaltsanalyse des staatlich geführten
Kindesentführungsprogramms und Entfremdungsprogramms der Nazis stellt
folgende Aspekte zur Verfügung, deren Erscheinungsformen in der heutigen
Praxis der deutschen Behörden in internationaler Kindesentführung
und Umgangsboykott ordnungsgemäß auf Parallelität zu überprüfen
sind :
--- Kindesentführung
--- Entfremdung
--- Rassismus
--- Germanisierung
--- Aktenmanipulation
Lebensborn means "spring of life". The "Lebensborn" project was one of most
secret and terrifying Nazi projects. [...] From 1939, one of the most horrible
side of the Lebensborn policy was the kidnapping of children "racially goods"
in the eastern occupied countries. These kidnappings were organized by the
SS in order to take by force children who matched the Nazi's racial criteria
(blond hair, blue eyes, etc....). Thousands of children were transferred to
the "Lebensborn" centers in order to be "Germanized". In these centers, everything
was done to force the children to reject and forget their birth parents.
[...] It is nearly impossible to know how much children were kidnapped in
the eastern occupied countries. In 1946, it was estimated that more than 250,000
were kidnapped and sent by force to Germany. [...] It is known that several
German families refused to give back the children they had received from
the Lebensborn centers. In some cases, the children themselves refused to
come back in their original family: they were victims of the Nazi propaganda
and believed that they were pure Germans. It is also known that thousand of
children not "good enough" to be Germanized were simply exterminated.
The "Lebensborn"; Jewish virtual library, A division of the American-Israel
Cooperative Enterprise
Lebensborn-Kinder waren das Ergebnis eines geheimen Planes der SS. Um den
"arischen" Nachwuchs zu sichern, sollten ausgesuchte Mütter ein Kind
für den Führer zur Welt zu bringen...
Aber auf viele dieser Kinder wartete ein trauriges Schicksal. Wurzellos
wuchsen die Jungen und Mädchen in Pflegefamilien oder Waisenheimen auf,
ohne je etwas über ihre Herkunft zu erfahren. Mindestens 5.000 von ihnen
sind noch heute auf der Suche nach ihren leiblichen Eltern oder nahen Verwandten.
Manche haben nur durch Zufall etwas über ihre wahre Identität herausgefunden.
Die SS entwickelte ein spezielles System, um die Herkunft der Kinder zu
verschleiern.
Niemand von außen sollte Einblick erhalten. Bei Kriegsende wurden
angeblich fast alle Unterlagen durch die SS oder die Alliierten vernichtet.
Die Organisation „Lebensborn e.V. wurde auf Veranlassung von Heinrich Himmler
von zehn namentlich nicht bekannten SS-Führern am 12. Dez. 1935 in Berlin
gegründet. Organisatorisch war Lebensborn e.V. [...] zunächst dem
Rasse- und Siedlungsamt der SS und dem SS-Wirtschafts-Verwaltungs-Hauptamt
unterstellt, wurde dann aber 1938 als das „Amt 1b des SS-Hauptamtes“ dem persönlichen
Stab des Reichsführer-SS Heinrich Himmler eingegliedert. [...] Zielsetzung
des Vereins war der Kampf gegen die Abtreibung und die Erhöhung der
Geburtenrate.
Wollte Lebensborn e. V. den Übermenschen züchten
?, Von Richard Beiderbeck
Am 2.1. 1975 erschien in der Südwestpresse ein Artikel von Rolf Henkel
über die Untersuchungen von Dr. Theodor Hellbrügge, Professor für
Kinderheilkunde, der nach dem Krieg in der Umgebung von München ein Lebensborn-Heim
besucht hatte. Er fand lauter schöne, blonde, blauäugige Kinder.
Sie hatten aber alle eine teilnahmslosen Gesichtsausdruck und konnten nicht
lachen. Zwanzig Jahre später untersuchte Hellbrügge die Kinder erneut
und fand bei ihnen „eine Häufung neurotischer Verwahrlosung, sexuelle
Störungen und kriminelle Gefährdung. Keines der Lebensborn-Kinder
hatte eine abgeschlossene Volksschulbildung oder Lehre, das Intelligenzniveau
der schönen Blonden war besonders niedrig, im Leistungsbereich wurden
schwere Störungen registriert.
ZDF Online, 16. März 2000
Wollte Lebensborn e. V. den Übermenschen züchten ?, Von Richard
Beiderbeck
Die Geburtenrate stieg zwar, aber der begonnene Krieg "fraß seine
Kinder" und die "arische Elite" wuchs nur mäßig. So griff Himmler
zu drastischeren Mitteln und befahl seinen Soldaten jedes "arisch" aussehende
Kind zur "Eindeutschung" in den besetzten Ländern, wie Polen, Frankreich,
Jugoslawien "mitzunehmen". Sie entführten blonde, blauäugige Kinder
einfach von der Straße weg oder nahmen sie den Eltern, unter falschen
Versprechungen, weg. In den Nachkriegswirren, im "kalten Krieg" fanden die
wenigsten Eltern ihre Kinder wieder. Sie gingen als Kleinkind, wurden vom
Lebensborn an verschiedenen Pflegestellen vermittelt, adoptiert und konnten
sich später kaum noch an ihre richtigen Eltern erinnern. Ein entführtes
Kind, bekam einen neuen Namen, musste unter Strafe nur noch deutsch sprechen,
wurde vermessen und in "arische Klassen" eingestuft.
Lebensborn e.V., R. Abe, Shoa.de
Lebensborn nahm jedes Kind von jedem Juden, Partisan und jedes blonde, blauäugige
Kind, das sie schnappen konnten in den eroberten Ländern. Das ist der
Grund, warum man so wenige junge Kinder auf den Holokaust-Photos sehen kann.
Diejenigen, die den „Arier“-Kriterien entsprachen, wurden „guten Nazis“
zur Adoption gegeben. Der Rest wurde getötet, oder, wenn sie alt genug
waren, sterilisiert und zur Sklaven-Arbeit verwendet."
Wollte Lebensborn e. V. den Übermenschen züchten ?, Von Richard
Beiderbeck
Where the Holocaust was an attempt to eliminate the racially inferior, Lebensborn,
which translates to “wellspring of life,” was an integral part of the Nazi
plan to produce a master race. [...] Himmler founded Lebensborn on December
12, 1935, the same year the Nuremberg laws outlawed intermarriage with Jews
and others who were deemed inferior. For decades, Germany’s birthrate was
decreasing — Himmler’s goal was to reverse the decline and increase the Germanic/Nordic
population of Germany to 120 million. [...]
Ultimately, the Germans resorted to stealing racially acceptable children
from occupied territories. Up to 100,000 thousand children may have been stolen
from Poland alone. Some of these children were war orphans, but it is well
documented that many were stolen from their parents’ arms. The criteria were
blond hair and blue or green eyes. [...]
Some of the children kidnapped in other countries who were living with families
throughout Germany, were repatriated to their native countries. Unfortunately,
many were too Germanic to fit in. The Lebensborn children are now 55 to 65
years old. For many of them, their parents’ identities remained a mystery
and their journeys of rediscovery have revealed horrible truths about their
origins. Searching for love, they have found heartache ... [...]
We wanted to do this story for two reasons: It’s a very interesting piece
of history that is not well-known, and the human drama of the children of
Lebensborn — how they have led such sad lives — is heartbreaking. [...] The
Lebensborn program was a very important element of the Nazis’ overall plan
for world domination. Reichsfuehrer Heinrich Himmler was concerned that Aryans
had the lowest birth rate of all Germans. And he was doubly concerned that,
as the Nazis systematically murdered millions of Jews and other “undesirables,”
ultimately they needed to be replaced. It was the flipside of the Holocaust,
if you will — killing off one group of people while attempting to increase
the population of another. [...]Most of the children who were born in the
Lebensborn program are still alive and many continue to suffer from their
deep psychological scars. [...] My first standup was at Dachau concentration
camp, preserved today as a monument to those who died there and as a way of
reminding all of us who live in the present not to repeat the past. We wanted
to make the point that Hitler and Himmler’s plan to create a “super race”
had two sides. The one represented by Dachau was the murder of all people
judged unfit. The other lay only a few kilometers away from the concentration
camp — the first Lebensborn maternity home established to help rear the special
children who were to take the place of those murdered. The standup location
pointed up the two-headed hydra of this particular monster.
The ‘Master Race’ Nazi Program Attempted to Create
Racially Pure Children, 27 April 2000, abcnews.com
Himmler considered no method too extreme in the pursuit of his lunatic goal:
the propagation of the Germanic master race. The SS also kidnapped Aryan-looking
children from Poland and other occupied lands and brought them to the Lebensborn
centers across the Third Reich, where they were "Germanized" and turned over
to Nazi foster parents.
Hitler's Children, They were the offspring of a Nazi program to create a
racially pure 'Master Race.' Behind the painful search to discover their roots.
Joshua Hammer,
Newsweek International , 20 March 2000
While many Aryan children were being conceived and born under the Lebensborn
program, authorities were not satisfied with the rate of population increase
of Aryan children and expanded the Lebensborn program into occupied territories.
Himmler (1943) ordered the international kidnapping of children from those
countries they had conquered. In a speech to the SS Group leaders in Poznan,
Himmler ordered those children meeting racial qualifications be abducted from
families in conquered countries, particularly Poland. These children
were placed with German families in Germany.
Lebensborn: from Inception to the New Millennium; Germanization of Abducted
Children –
Alienation & Estrangement; Maureen Dabbagh; 2000
The children abducted under the policy and programs of the Third Reich,
specifically the SS, fell under the Lebensborn program. The intent was to
“Germanize” the children. German authorities believed that younger
children would acclimate easier than did older children. As such, age
limits were discussed in regards to those children that should be kidnapped.
Lebensborn: from Inception to the New Millennium; Germanization of Abducted
Children –
Alienation & Estrangement; Maureen Dabbagh; 2000
Abducted children taken into the Lebensborn program were systematically
“Germanized” by programming [brainwashing] the child into what the authorities
expected him or her to be. Names were changed and they were encouraged not
to speak any language other than German. The children were not allowed
to contact their families and were often told that their families no longer
existed or that their families did not want them.
Lebensborn: from Inception to the New Millennium; Germanization
of Abducted Children – Alienation & Estrangement; Maureen Dabbagh; 2000
While the actual numbers of children internationally abducted through the
Lebensobrn program are unknown, estimates reach as high as a quarter of a
million. Ironically, even after Europe was liberated, many German families
refused to return the kidnapped children to their families, citing they were
too ‘Germanized” to return.
Lebensborn: from Inception to the New Millennium; Germanization of Abducted
Children – Alienation & Estrangement; Maureen Dabbagh; 2000
The lesson might be that the creation of a “super race” as planned by Himmler
and Hitler was a terribly demented idea, indicative of the extent of their
obsession with Aryan superiority and Nazi supremacy. And that the terrible
results of Nazi Germany continue to reverberate even today — as evidenced
in the shattered lives of the Lebensborn children.
The ‘Master Race’ Nazi Program Attempted to Create Racially Pure Children,
27 April 2000, abcnews.com
If there is any lesson in our report it is the same one Harry Phillips and
I have tried to highlight in our previous work about the Nazi era — best expressed
by the philosopher George Santayana who said, “Those who cannot remember
the past are doomed to repeat it.”
The ‘Master Race’ Nazi Program Attempted to Create Racially Pure Children,
27 April 2000, abcnews.com
Es ist normalerweise davon auszugehen, dass Ihnen als "anständige Deutsche"
die Deutsche Geschichte sicherlich bekannt ist.
Dennoch sollen hier zur Vervollständigung der Akte, der Hintergründe
und Sachverhalte noch einmal explizit die relevanten Aspekte des Nazi-Kindesentführungs-,
Entfremdungs- und Germanisierungsprogramms explizit benannt werden.
Im ersten Viertel des 20. Jahrhunderts wenden die Nazis ein staatlich geführtes
Kindesentführungs- und Entfremdungsprogramm als Teil ihres Germanisierungsprograms
an. Als Ergebnis des Nürnberger Tribunals und nach ca. zweijährigen
Studien verabschiedet die Generalversammlung der Vereinten Nationen am 9.
Dezember 1948 eine Konvention zur Vorbeugung und Bestrafung des Völkermords.
In dieser Konvention bedeutet Völkermord jede der folgenden begangenen
Akte, die darauf abzielen nationale ethische, rassische oder religöse
Gruppen ganz oder teilweise zu zerstören : [...] gewaltsame Verbringung
von Kindern aus einer Gruppe in eine andere Gruppe. Wer nicht aus der Geschichte
lernen kann, ist verdammt sie zu wiederholen. Im letzten Viertel des 20. Jahrhunderts
verfolgt die deutsche Regierung nicht diejenigen deutschen juristischen, administrativen
und sozialen deutschen staatlichen Behörden, die in der Legalisierung
von internationaler Kindesentführung nach Deutschland und anschließendem
Umgangsboykott involviert sind.
A. OUTLINE OF THE PROCEEDINGS
2. The acts, conduct, plans and enterprises charged in Paragraph 1 of this
Count were carried out as part of a systematic program of genocide, aimed
at the destruction of foreign nations and ethnic groups, in part by murderous
extermination, and in part by elimination and suppression of national characteristics.
The object of this program was to strengthen the German nation and the so-called
‘ Aryan ’ race at the expense of such other nations and groups by imposing
Nazi and German characteristics upon individuals selected therefrom (such
imposition being hereinafter called ‘ Germanization ‘) ; and by the extermination
of ‘ undesirable ’ racial elements. This program was carried out in part by
(a) Kidnapping the children of foreign nationals in order to select for
Germanization those who were considered of ‘ racial value ’ ; [...]
(c) Taking away, for the purpose of exterminating or Germanization, infants
born to Eastern workers in Germany ; [...]
The Main Staff Office of the Reichscommissioner for the Strengthening of
Germanism was the relevant directing body. It operated under the supervision
of Heinrich Himmler, Reichsfuehrer of the S.S. and Chief of the Nazi Police.
It was responsible for, among other things, [...] kidnapping of so-called
“ racially valuable ” children for Germanization, [...]
The leading position of the Main Staff Office was established by the Tribunal
in the following terms : “ The Main Staff Office was actually the directing
head of the whole Germanization program, co-ordinating the activities of the
other organizations. Before the end of the war, the activities of the Main
Staff Office involved, among other things, [...] the kidnapping of children
[...]
The office for Repatriation of Ethnic Germans (VOMI) was responsible for,
among other things, the selection of “ ethnic Germans,” [...]
In addition, it participated in the compulsory Germanization of “ ethnic
Germans ” and people of German descent, [...] and in the kidnapping of foreign
children.
The “ Lebensborn ” Society existed long before the war and was primarily
concerned with running a maternity home. It was contended by the prosecution
that, within the racial scheme for annihilating nations under German rule,
it was responsible for kidnapping of foreign children for the purpose of Germanization.
[...]
Special treatment of racially valuable children. [...]
Children of such institutions, if not older than approximately 10 years,
are to be transferred to German educational institutions. [...]
In all cases of eviction of classes which are racially equivalent to us
and valuable, the possibility of a retention of the children and their special
education is to be considered.
Apart from this school there are to be no schools at all in the East. Parents,
who from the beginning want to give their children better schooling in the
elementary school as well as later on in a higher school must make an application
to the Higher SS and the police leaders. The first consideration in dealing
with this application will be whether the child is racially perfect and conforming
to our conditions. If we acknowledge such a child to be as of our blood, the
parents will be notified that the child will be sent to a school in Germany
and that it will permanently remain in Germany. [...]
The parents of such children of good blood will be given the choice of either
giving away their child ; they will then probably produce no more children
so that the danger of this subhuman people of the East obtaining a class of
leaders which, since it would be equal to us, would also be dangerous for
us, will disappear ; or else the parents pledge themselves to go to Germany
and to become loyal citizens there. The love towards their children whose
future and education depends on the loyalty of the parents will be a strong
weapon in dealing with them. [...]
Apart from examining the applications made by parents for better schooling
of their children, there will be an annual sifting of all children of the
General Government between the ages of six and ten in order to separate the
racially valuable and non-valuable. The ones who are considered racially valuable
will be treated in the same way as the children who are admitted on the basis
of the approved application of their parents. " [...]
Kidnapping of Alien Children
One of, the measures undertaken by the accused in order to carry out the
programme of Genocide, consisted in forcibly removing from occupied territories
children regarded as racially fit to be Germanized. This policy was defined
by Himmler in a letter of 18th June, 1941, where, speaking of Polish children,
he said the following :
I would consider it right if small children, of Polish families, who show
especially good racial characteristics were apprehended and educated by us
in special children’s institutions and children’s homes which must not be
too large. The apprehension of the children would have to be explained with
endangered health . . .
After half a year the genealogical tree and documents of descent of those
children who prove to be acceptable should be procured. After altogether one
year it should be considered to give such children as foster children to
childless families of good race. . . .”
Later, in 1943, Himmler formulated this policy in the following terms :
[...]
Obviously in such a mixture of peoples there will always be some racially
good types. Therefore I think that it is our duty to take their children with
us, to remove them from their environment, if necessary by robbing or stealing
them. . . . Either we win over any good blood that we can for ourselves and
give it a place in our people or . . . we destroy this blood. . . .” [...]
In order to be able to regain for German Folkdom those children, whose racial
appearance indicates nordic parents, it is necessary that the children who
are in former Polish orphanages and with Polish foster-parents, are subjected
to a racial and psychological process of selection. These children, who are
considered to be racially valuable to German Folkdom, shall be Germanized.
. . .” [...]
At the same time orders were issued by Himmler and carried out by the Main
Staff Office, RKFDV, regarding the treatment of children of unsuitable parents.
Children of politically unreliable parents on account of their having shown
hostile feelings towards Polish citizens of German stock, were to be segregated
from their parents. They were to be put in local German public schools and
included in the Hitler Youth organisation. Higher education was prohibited.
Evidence was produced to the effect that, in handling this matter, a steady
correspondence developed between Himmler’s office, RUSHA, VOMI and the Main
Staff Office, involving the accused. It was proved that, among others, Hofmann
and Hildebrandt as heads of RUSHA, were acquainted with all the details in
the summer of 1941, and took part in the kidnapping. Schwalm was another direct
participant. Of the officials of VOMI evidence showed that Lorenz and Brueckner
were also active in numerous cases. [...]
The reception into the care of the NSV or of Lebensborn of the child of
good racial stock will necessitate in most cases its separation from the
mother who remains at her working place. Particularly for this reason the
reception into that care of the child of good racial stock is only possible
with the mother’s consent. She has to be made to consent to it through interpretations
by the caretaking office which set forth the advantages but not the ends of
this procedure. . . .” [...]
Taking away of Infants of Eastern Workers
As distinct from the kidnapping of grown up children for Germanization,
the accused were involved in a programme of stealing newly born infants of
Eastern workers brought to Germany as forced or slave labourers in factories
and agriculture. This was done in connection with the abortion policy, in
cases where pregnancy was not discovered until it was too late to perform
an abortion or the child was born before pregnancy was discovered. The following
instructions were given in a Decree of 27th July, 1943 : [...]
The children born by the foreign working women may in no case be attended
by German institutions, be taken into German children’s homes, or else be
reared and educated together with German children. Therefore, special infant-attendance-institutions
of the simplest kind, so-called ‘ Foreigners’ children’s nursing homes,’ have
been erected within the billets where these children of foreigners are attended
to by female members of the respective nationality. . . . It is therefore
important that the children of foreigners who, partly, are of a similar race
and bearers of German blood and may therefore be considered as valuable are
not assigned to the ‘ Foreigners’ children’s nursing home,’ but if possible,
they are to be saved for the German nationality and to be educated as German
children.
B. NOTES ON THE CASE
As a result, and after nearly two years of study, the General Assembly of
the United Nations adopted on 9th December, 1948, a Convention on the Prevention
and Punishment of the Crime of Genocide. The Convention contains 19 Articles,
the most important of which read as follows :
" In the present Convention, genocide means any of the following acts committed
with intent to destroy, in whole or in part, a national ethnical, racial or
religious group, as such : [...]
forcibly transferring children of the group to another group. [...]
As can be seen the offences enumerated in Article 2 of this Convention cover
practically the entire field tried in this case. The most conspicuous instances
are [...] the measures undertaken for forced Germanization, including the
kidnapping or taking away of children and infants, [...]
The general concept of genocide has been recently redefined by Professor
Lemkin in the following terms :
“ There are three basic phases of life in a human group ; physical existence,
biological continuity (through procreation), and spiritual or cultural expression.
Accordingly, the attacks on these three basic phases of the life of a human
group can be qualified as physical, bio-logical, or cultural genocide. It
is considered a criminal act to cause death to members of the above-mentioned
groups directly or indirectly, to sterilize through compulsion, to steal children,
or to break up families.
In den Verfahren gegen Ulrich Greifelt und andere des UNITED STATES MILITARY
TRIBUNAL in Nürnberg vom 10. Oktober 1947 bis zum 10. März 1948
wurden führende SS-Mitglieder aus der Gruppe um Heinrich Himmler auf
Grund von Verbrechen gegen die
Menschlichkeit unter anderem wegen Kindesentführung verurteilt.
Offizielle Anträge an das Amtsgericht Wilhelmshaven
Hiermit ergeht der offizielle Rechtsantrag an das Amtsgericht Wilhelmshaven,
den rassismus- und diskriminierungsorientierten Verhaltensweisen den deutschen
administrativen Behörde, hier der Ausländerbehörde der Stadt
Wilhelmshaven, und der deutschen sozialen Behörde, hier des Jugendamts
der Stadt Wilhelmshaven, ordnungsgemäß Abhilfe zu schaffen
und die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen.
Wie dokumentiert und bewiesen lässt das Amtsgericht Wilhelmshaven unter
der moralischen und politischen Verantwortung des Direktors Herr Kahlen den
Antragsteller und ausländischen Kindesvater sowie den Steuerzahler in
familiengerichtliche Verfahren zu Umgang investieren, deren gerichtlich angeordneter
Umgang mit den nach Deutschland verbrachten Kindern vorsätzlich nicht
vollstreckt und deren Verfahrensdauer über den Zeitraum von einem Jahr
vorsätzlich verschleppt wird.
Wie dokumentiert und bewiesen will das Amtsgericht Wilhelmshaven unter der
moralischen und politischen Verantwortung des Direktors Herr Kahlen, den Antragsteller
und ausländischen Kindesvater nunmehr anschließend in zivilrechtliche
Verfahren investieren lassen, deren Verfahrensgegenstand die unkorrekten
Verfahren deutscher Behörden in internationaler Kindesentführung
und anschließendem Umgangsboykott sind.
Die dokumentierte Geldforderung des Amtsgericht Wilhelmshaven vom 17.11.2003
AKTENZEICHEN 6C 1411/03 (I) Kassenzeichen 1628900063684 ist ordnungsgemäß
zurückzuweisen (siehe zur Begründung auch Strafanzeige gegen den
Direktor des Amtsgerichts Wilhelmshaven Herrn Kahlen auf Grund von Kinderhandel)
und die Verfahren sind ordnungsgemäß fortzuführen.
Hiermit ergeht der offizielle Rechtsantrag an das Amtsgericht Wilhelmshaven,
der völkerrechtlichen und menschenrechtlichen Verpflichtung Deutschlands
und der deutschen staatlichen Behörden nachzukommen und somit dem deutschen
Elternteil aufzuerlegen, die gemeinsamen binationalen Kinder als binationale
Kinder zu respektieren.
Dazu ist dem deutschen Elternteil, der die gemeinsamen im Ausland geborenen
Kinder nach Deutschland verbracht hat, aufzuerlegen, die offiziellen Anträge
auf Ausstellung von Pässen ihres Geburtslandes Südafrika ordnungsgemäß
ausgefüllt mit den entsprechenden Fotografien an das Amtsgericht Wilhelmshaven
zu übersenden, um das Recht auf Identität ordnungsgemäß
sicherzustellen.
Offizielle Antragsformulare sind verfügbar im Anhang der Kopie des
vorliegenden Dokuments an das Amtsgericht Wilhelmshaven unter zuvor benanntem
Aktenzeichen.
Rechtsantrag auf Unterlassung des Versuchs, den Antragsteller zum Straftatbestand
des Kinderhandels anzustiften
Hiermit wird der offizielle Rechtsantrag auf Unterlassung des Versuchs eingereicht,
den Antragsteller und Kindesvater zu Straftatbeständen von Kinderhandel
und Menschenhandel anzustiften, indem Umsatz und Profit für das juristische
Geschäft mit den unkorrekten Verfahrensweisen durch deutsche Behörden
in Kindesentführung, Umgangsboykott und Amtsmissbrauch generiert werden
soll.
Sehr geehrte Damen und Herren beim Amtsgericht Wilhelmshaven,
Strafanzeige gegen den Direktor des Amtsgerichts Wilhelmshaven
auf Grund von Kinderhandel
hiermit wird in Übereinstimmung mit der offiziellen Richtlinie des
Bundesministeriums der Justiz (AKTENZEICHEN R B 3 - zu: 9311/22-2-23 335/2033
vom 14. April 2003) sowie in Übereinstimmung mit der Strafprozessordnung
Strafanzeige eingereicht gegen den Direktor des Amtsgerichts Wilhelmshaven
Herrn Kahlen direkt beim Amtsgericht Wilhelmshaven und beim Direktor des
Amtsgerichts Wilhelmshaven auf Grund des dokumentierten Versuchs der Anstiftung
zum Straftatbestand des Kinderhandels in der "Rechtssache Hickman gegen Stadt
Wilhelmshaven."
Begründung und Sachverhalte
Das Amtsgericht Wilhelmshaven missachtet vorsätzlich die offiziellen
Rechtsanträge auf Unterlassung des Versuchs, den Antragsteller und Kindesvater
zum Straftatbestand des Kinderhandels anzustiften.
Rechtsantrag auf Unterlassung des Versuchs, den Antragsteller/Bürger/Kindesvater
zum Straftatbestand des Kinderhandels anzustiften
Hiermit wird der offizielle Rechtsantrag auf Unterlassung des Versuchs eingereicht,
den Antragsteller/Bürger zu Straftatbeständen von Kinderhandel und
Menschenhandel anzustiften, indem Umsatz und Profit für das juristische
Geschäft mit den unkorrekten Verfahrensweisen durch deutsche Behörden
in Kindesentführung, Umgangsboykott und Amtsmissbrauch generiert werden
soll.
Wie dokumentiert und bewiesen lässt das Amtsgericht Wilhelmshaven unter
der moralischen und politischen Verantwortung des Direktors Herr Kahlen den
Antragsteller und ausländischen Kindesvater sowie den Steuerzahler in
familiengerichtliche Verfahren zu Umgang investieren, deren gerichtlich angeordneter
Umgang mit den nach Deutschland verbrachten Kindern vorsätzlich nicht
vollstreckt und deren Verfahrensdauer über den Zeitraum von einem Jahr
vorsätzlich verschleppt wird.
Wie dokumentiert und bewiesen will das Amtsgericht Wilhelmshaven unter der
moralischen und politischen Verantwortung des Direktors Herr Kahlen, den Antragsteller
und ausländischen Kindesvater nunmehr anschließend in zivilrechtliche
Verfahren investieren lassen, deren Verfahrensgegenstand die unkorrekten
Verfahren deutscher Behörden in internationaler Kindesentführung
und anschließendem Umgangsboykott sind.
Entgegen der Unterlassungsaufforderung erlegt das Amtsgericht Wilhelmshaven
dem Antragsteller am 17.11.2003 AKTENZEICHEN 6 C 1411/03 (I) Kassenzeichen
1628900063684 Kosten für das Verfahren auf.
Wie bewiesen und dokumentiert :
-- Der Antragsteller und Kindesvater entführt keine Kinder.
-- Der Antragsteller und Kindesvater legalisiert keine Kindesentführung.
-- Der Antragsteller und Kindesvater betreibt keinen Kinderhandel.
-- Der Antragsteller und Kindesvater legalisiert keinen Kindehandel.
-- Der Antragsteller und Kindesvater spricht sich eindeutig gegen die Wiederbelebung
von nationalsozialistischem Gedankengut in der Bundesrepubik Deutschland aus,
zu dem auch das Nazi-Kindesentführungsprogramm gehört, das im Nürnberger
Kriegesverbrecher-Tribunal als Verbrechen gegen die Menschlichkeit verurteilt
wurde.
Über weitere Ansprüche zu Reparationsleistungen, die auf dem zivilrechtlichen
Weg gegen den moralisch und politisch verantwortlichen Direktor des Amtsgericht
Wilhelmshaven Herrn Kahlen auf Grund der dokumentierten unkorrekten Verfahrensweisen
einzulegen sind, werden Sie zum gegebenen Zeitpunkt ordnungsgemäß
informiert.
Bis zum heutigen Tag hat der moralisch und politische Direktor des Amtsgerichts
Wilhelmshaven Herr Kahlen vorsätzlich nicht folgende Fragestellungen
zu den dokumentierten unkorrekten Verfahrensweisen des Amtsgerichts Wilhelmshaven
in internationaler Kindesentführung nach Deutschland und anschließendem
Umgangsboykott erklärt:
Wie ist zu erklären, dass das Amtsgericht Wilhelmshaven in der deutschen
Rechtswirklichkeit die familiengerichtlichen Verfahren zu Umgang im Anschluss
an internationaler Kindesentführung nach Deutschland über den Zeitraum
von einem Jahr vorsätzlich verzögert ?
Wie ist zu erklären, dass das Amtsgericht Wilhelmshaven in der deutschen
Rechtswirklichkeit den per Gerichtsbeschluss angeordneten Umgang über
den Zeitraum von einem Jahr vorsätzlich nicht vollstreckt ?
Wie ist zu erklären, dass das Amtsgericht Wilhelmshaven in der deutschen
Rechtswirklichkeit von Privatgeldern und Steuergeldern finanzierte familiengerichtliche
Verfahren über den Zeitraum von einem Jahr verzögert und Gerichtsbeschlüsse
nicht vollstreckt ? Welche Existenzberechtigung leitet sich aus einem derartigen
Verhalten einer deutschen juristischen Behörde in einem demokratischen
Rechtsstaat mit der Verpflichtung zum fairen Verfahren ab oder liegt zu Grunde
?
Wie ist zu erklären, dass der deutsche Familienrichter Staubwasser
vom Amtsgericht Wilhelmshaven willkürlich Umgang zu nicht stattgefundenem
Umgang für ein halbes Jahr ausschließt, während zuvor über
den Zeitraum von einem Jahr kein Umgang stattgefunden hat, da der per Gerichtsbeschluss
angeordnete Umgang vorsätzlich nicht vollstreckt wurde ?
Wie ist zu erklären, dass der deutsche Familienrichter Staubwasser
vom Amtsgericht Wilhelmshaven als Begründung für seinen willkürlichen
Umgangsauschluss der Empfehlung des Sachverständigengutachtens mit der
Maßgabe von einem halben Jahr folgt, um das Kindeswohl nicht zu gefährden,
aber anschließend nach Ablauf des halben Jahres, den Umgang zur Kindeswohlförderung
vorsätzlich nicht sicherstellt ?
Wie ist zu erklären, dass der deutsche Familienrichter Staubwasser
vom Amtsgericht Wilhelmshaven wie dokumentiert wiederholt die Verfahren zu
Umgang im Anschluss an internationaler Kindesentführung nach Deutschland
wiederholt verzögert ?
Absichtserklärung des Herrn Kahlen, Direktor des Amtsgerichts Wilhelmshaven
UNZUTREFFENDES BITTE STREICHEN
1a) Herr Kahlen, Direktor des Amtsgerichts Wilhelmshaven erklärt hiermit
offiziell, dass er mit den deutschen Familienrichtern am Amtsgericht Wilhelmshaven
kollaboriert, insbesondere mit den unkorrekten Verfahrensweisen des Richters
Staubwasser in internationaler Kindesentführung und Umgangsboykott.
1b) Herr Kahlen, Direktor des Amtsgerichts Wilhelmshaven erklärt hiermit
offiziell, dass er nicht mit den deutschen Familienrichtern am Amtsgericht
Wilhelmshaven kollaboriert, sondern dass er sich von den verantwortlichen
deutschen Familienrichtern am Amtsgericht Wilhelmshaven distanziert. Um seine
Distanzierung von diesen Familienrichtern am Amtsgericht Wilhelmshaven ordnungsgemäß
und offiziell zu dokumentieren, legt Herr Kahlen, Direktor des Amtsgerichts
Wilhelmshaven Rechtsmittel gegen diese verantwortlichen deutschen Familienrichtern
am Amtsgericht Wilhelmshaven ein, damit diese Familienrichter ordnungsgemäß
die Verantwortung für ihr dokumentiertes unkorrektes Handeln in internationaler
Kindesentführung, Umgangsboykott und Entfremdung übernehmen.
2a) Herr Kahlen, Direktor des Amtsgerichts Wilhelmshaven erklärt hiermit
offiziell, dass er mit den verurteilten SS-Führern aus der Gruppe um
Heinrich Himmler kollaboriert, die vom Nürnberger Tribunal auf Grund
von Verbrechen gegen die Menschlichkeit insbesondere wegen Kindesentführung,
Umgangsboykott und Entfremdung bzw. Zwangsgermanisierung verurteilt wurden.
2b) Herr Kahlen, Direktor des Amtsgerichts Wilhelmshaven erklärt hiermit
offiziell, dass er sich von dem Nazi-Regime und dem nationalsozialistischen
Gedankengut ausdrücklich distanziert. Um seine Distanzierung von nationalsozialistischem
Gedankengut in der Rechtspraxis und Rechtswirklichket der Bundesrepublik Deutschland
ordnungsgemäß und offiziell zu dokumentieren, legt Herr Kahlen,
Direktor des Amtsgerichts Wilhelmshaven Rechtsmittel gegen sämtliche
noch lebende Juristen ein, die dem Nazi-Regime gedient haben. Auf Grund des
besonderen Verständnisses von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit des
Herrn Kahlen, Direktor des Amtsgerichts Wilhelmshaven, legt Herr Kahlen des
Weiteren Rechtsmittel gegen sämtliche Juristen der Bundesrepublik Deutschland
ein, die Juristen des Nazi-Regimes freigesprochen haben.
Hinsichtlich der hier gestellten Anträge ergeht der hiermit der offizielle
Antrag, die Antworten ordnungsgemäß mit dem offiziellen Briefpapier
den Direktors des Amtsgerichts Wilhelmshaven sowie mit dem offiziellen Stempel
des Amtsgerichts Wilhelmshaven auszustellen.
Die ordnungsgemäße Beurkundung ist aus verschiedenen Gründen
in der vorliegenden rechtspolitischen Auseinandersetzung mit Deutschen Behörden
notwendig:
--- Klärung der Verantwortlichkeiten und Haftbarkeiten in internationalen
Verfahren zu Reparationsleistungen
--- Integration in politische Initiativen auf internationaler Ebene wie
unter anderem bei den zuständigen Kommissionen der Vereinten Nationen
Sehr geehrter Herr Janßen von der Ausländerbehörde
Wilhelmshaven,
Sehr geehrte Damen und Herren von der Ausländerbehörde Wilhelmshaven,
Wie anhand der Aktenlage dokumentiert stehen immer noch die Antworten auf
offizielle Anträge und Anfragen aus.
Die folgenden Absichtserklärungen sind ordnungsgemäß innerhalb
der üblichen juristischen Frist von zwei Wochen an das Amtsgericht Wilhelmshaven
unter zuvor benanntem Aktenzeichen und per Kopie an den Antragsteller und
hinterbliebenen ausländischen Elternteil zu übersenden :
Absichtserklärung des Herrn Janßen von der Ausländerbehörde
Wilhelmshaven
UNZUTREFFENDES BITTE STREICHEN
1a) Herr Janßen von der Ausländerbehörde Wilhelmshaven erklärt
hiermit offiziell, dass er mit den Behördenmitarbeitern der Stadt Wilhelmshaven
kollaboriert, die die binationalen nach Deutschland verbrachten Kinder zwei
Mal in Wilhelmshaven registrieren, ohne den ausländischen hinterbliebenen
Elternteil ordnungsgemäß zu informieren.
1b) Herr Janßen von der Ausländerbehörde Wilhelmshaven erklärt
hiermit offiziell, dass er nicht mit den Behördenmitarbeitern der Stadt
Wilhelmshaven kollaboriert, die die binationalen nach Deutschland verbrachten
Kinder zwei Mal in Wilhelmshaven registrieren, ohne den ausländischen
hinterbliebenen Elternteil ordnungsgemäß zu informieren. Herr Janßen
von der Ausländerbehörde Wilhelmshaven wird die Namen der verantwortlichen
Behördenmitarbeiter der Stadt Wilhelmshaven dem Amtsgericht Wilhelmshaven
sowie dem ausländischen hinterbliebenem Elternteil ordnungsgemäß
benennen. Herr Janßen von der Ausländerbehörde Wilhelmshaven
erklärt offiziell, dass er sich von den verantwortlichen Mitarbeitern
der Stadt Wilhelmshaven distanziert, die nach Deutschland verbrachte Kinder
in Wilhelmshaven registrieren. Um seine Distanzierung von diesen Behördenmitarbeitern
der Stadt Wilhelmshaven ordnungsgemäß und offiziell zu dokumentieren,
legt Herr Janßen von der Ausländerbehörde Wilhelmshaven Rechtsmittel
gegen diese verantwortlichen Behördenmitarbeitern der Stadt Wilhelmshaven
ein, damit diese Behördenmitarbeiter ordnungsgemäß die Verantwortung
für ihr dokumentiertes Handeln übernehmen.
2a) Herr Janßen von der Ausländerbehörde Wilhelmshaven erklärt
hiermit offiziell, dass er der nationalsozialistisch orientierten Behandlung
von Menschen insbesondere hinsichtlich des Aspekts des Kindesentführungs-
und Entfremdungsprogramm in der Behördenpraxis der Bundesrepublik Deutschland
zustimmt.
2b) Herr Janßen von der Ausländerbehörde Wilhelmshaven erklärt
hiermit offiziell, dass er der nationalsozialistisch orientierten Behandlung
von Menschen insbesondere hinsichtlich dem Aspekt des Kindesentführungs-
und Entfremdungsprogramm in der Behördenpraxis der Bundesrepublik Deutschland
nicht zustimmt. Um seine Distanzierung vom nationalsozialistischen Gedankengut
in der Behördenpraxis der Bundesrepublik Deutschland ordnungsgemäß
und offiziell zu dokumentieren, entschuldigt sich Herr Janßen von der
Ausländerbehörde Wilhelmshaven offiziell für die Benennung
von nach Deutschland verbrachten Kindern als "Deutsche", stiftet über
die nächsten drei Jahre die Hälfte seines Jahreseinkommens dem Wilhelmshavener
Himmler-Kindesentführungs-Fond und reicht bei den zuständigen Behörden
gemäß der Strafprozessordnung Selbstanzeige ein.
Hinsichtlich der hier gestellten Anträge ergeht der hiermit der offizielle
Antrag, die Antworten ordnungsgemäß mit dem offiziellen Briefpapier
der Stadt Wilhelmshaven sowie mit dem offiziellen Stempel der Stadt Wilhelmshaven
auszustellen.
Die ordnungsgemäße Beurkundung ist aus verschiedenen Gründen
in der vorliegenden rechtspolitischen Auseinandersetzung mit Deutschen Behörden
notwendig:
--- Klärung der Verantwortlichkeiten und Haftbarkeiten in internationalen
Verfahren zu Reparationsleistungen
--- Integration in politische Initiativen auf internationaler Ebene wie
unter anderem bei den zuständigen Kommissionen der Vereinten Nationen
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Eberhard
Menzel,
Wer sich nicht an die Vergangenheit erinnern kann,
ist verdammt, sie zu wiederholen.
Wie zuvor erläutert und dokumentiert scheinen einige Behördenmitarbeiter
der Stadt Wilhelmshaven ein quasi gestörtes Verhältnis zur deutschen
Geschichte zu haben.
Es gibt eine Kollektivverantwortung für die deutsche Geschichte und
für den Respekt vor den Opfern deutscher Geschichte für deren Umsetzung
der jeweilige gewählte Volksvertreter, d.h. im vorliegenden Fall der
Oberbürgermeister Eberhard Menzel, zuständig und verantwortlich
ist.
Der Oberbürgermeister von Wilhelmshaven Eberhard Menzel erklärt
am 2. September 2003 offiziell seine Bereitschaft, mögliche Ausstellungen
zu Nazi-Unrecht und Nazi-Justiz am Amtsgericht Wilhelmshaven gegebenenfalls
finanziell zu unterstützen.
Diesbezüglich wurden offiziell folgende Ausstellungen beantragt:
a) Justiz im Nationalsozialismus - Über Verbrechen im Namen des Deutschen
Volkes
b) Psychiatrie im Dritten Reich in Niedersachsen mit "War mööt
wi hier smachten - Hungertod und Euthanasie in der Heil- und Pflegeanstalt
Wehnen im Dritten Reich"
c) Spruchtätigkeit von Marinegerichten in Wilhelmshaven (1939 - 1945)
d) Leben und Arbeiten im Wilhelmshavener Konzentrations-Aussenlager Neuengamme
e) Oldenburger Strafgerichtsprozesse gegen Ausländer im Nationalsozialismus
f) Lebensverhältnisse von ausländischen Zwangsarbeiterinnen und
Zwangsarbeitern in der Stadt Oldenburg während des zweiten Weltkrieges
g) Tätigkeiten des Entnazifizierungshauptausschusses für den Kreis
Oldenburg
Dieses lobenswerte Handeln des Oberbürgermeisters von Wilhelmshaven
Eberhard Menzel entbindet den Oberbürgermeister Eberhard Menzel nicht
von seiner Verpflichtung in seinem eigenen Zuständigkeits- und Verantwortungsbereich
der deutschen administrativen Behörde, hier der Ausländerbehörde
der Stadt Wilhelmshaven, und der deutschen sozialen Behörde, hier des
Jugendamts der Stadt Wilhelmshaven, dafür Sorge zu tragen, dass rassistischen,
diskriminierenden und möglicherweise nationalsozialistischen Attitüden
seiner Behördenmitarbeiter Abhilfe zu schaffen ist.
Um Herrn Eberhard Menzel diesbezüglich voll zu unterstützen wird
hiermit der offizielle Antrag an die Stadt Wilhelmshaven und Herrn Eberhard
Menzel eingereicht, eine Wanderausstellung zum nationalsozialistischen staatlichen
Kindesentführungs- und Entfremdungsprogramms mit Eröffnung im Rathaus
Wilhelmshaven zu organisieren.
Zur Finanzierung des offiziellen Kindesentführungs-Ausstellungsprojekts
der Stadt Wilhelmshaven wird angeregt, Herrn Janßen von der Ausländerbehörde
aufzuerlegen, für die nächsten drei Jahre die Hälfte seines
Jahreseinkommens dem Wilhelmshavener Himmler-Kindesentführungs-Fond zu
stiften. Dies läßt sich ordnungsgemäß mit der von Herrn
Janßen zum Ausdruck gebrachten Affinität zur Thematik begründen,
die Herr Janßen von der Ausländerbehörde Wilhelmshaven mit
der offiziellen Aussage beweist, dass nach Deutschland verbrachte Kinder automatisch
und logischerweise "Deutsche" seien.
Die folgenden Absichtserklärungen sind ordnungsgemäß innerhalb
der üblichen juristischen Frist von zwei Wochen an das Amtsgericht Wilhelmshaven
unter zuvor benanntem Aktenzeichen und per Kopie an den Antragsteller und
hinterbliebenen ausländischen Elternteil zu übersenden :
Absichtserklärung des Herrn Menzel, Oberbürgermeister
von Wilhelmshaven
UNZUTREFFENDES BITTE STREICHEN
1a) Der Oberbürgermeister von Wilhelmshaven Eberhard Menzel erklärt
hiermit offiziell, dass er mit Herrn Janßen von der Ausländerbehörde
Wilhelmshaven kollaboriert.
1b) Der Oberbürgermeister von Wilhelmshaven Eberhard Menzel erklärt
hiermit offiziell, dass er nicht mit Herrn Janßen von der Ausländerbehörde
Wilhelmshaven kollaboriert, sondern dass der Oberbürgermeister von Wilhelmshaven
Eberhard Menzel sich offiziell von Herrn Janßen von der Ausländerbehörde
Wilhelmshaven distanziert. Um seine Distanzierung von Herrn Janßen von
der Ausländerbehörde Wilhelmshaven ordnungsgemäß und
offiziell zu dokumentieren, legt der Oberbürgermeister von Wilhelmshaven
Eberhard Menzel Rechtsmittel gegen Herrn Janßen von der Ausländerbehörde
Wilhelmshaven ein, damit Herr Janßen von der Ausländerbehörde
Wilhelmshaven ordnungsgemäß die Verantwortung für sein dokumentiertes
Handeln übernimmt.
2a) Der Oberbürgermeister von Wilhelmshaven Eberhard Menzel erklärt
hiermit offiziell, dass er der nationalsozialistisch orientierten Behandlung
von Menschen und insbesondere hinsichtlich dem Aspekt des Kindesentführungs-
und Entfremdungsprogramm in der Behördenpraxis der Bundesrepublik Deutschland
zustimmt.
2b) Der Oberbürgermeister von Wilhelmshaven Eberhard Menzel erklärt
hiermit offiziell, dass er der nationalsozialistisch orientierten Behandlung
von Menschen und insbesondere hinsichtlich dem Aspekt des Kindesentführungs-
und Entfremdungsprogramm in der Behördenpraxis der Bundesrepublik Deutschland
nicht zustimmt. Um seine Distanzierung vom nationalsozialistischen Gedankengut
in der Behördenpraxis der Bundesrepublik Deutschland ordnungsgemäß
und offiziell zu dokumentieren, entschuldigt sich der Oberbürgermeister
von Wilhelmshaven Eberhard Menzel, stiftet über die nächsten drei
Jahre die Hälfte seines Jahreseinkommens dem Wilhelmshavener Himmler-Kindesentführungs-Fond
und reicht bei den zuständigen Stellen gemäß der Strafprozessordnung
Selbstanzeige ein.
Hinsichtlich der hier gestellten Anträge ergeht der hiermit der offizielle
Antrag, die Antworten ordnungsgemäß mit dem offiziellen Briefpapier
der Stadt Wilhelmshaven sowie mit dem offiziellen Stempel der Stadt Wilhelmshaven
auszustellen.
Die ordnungsgemäße Beurkundung ist aus verschiedenen Gründen
in der vorliegenden rechtspolitischen Auseinandersetzung mit Deutschen Behörden
notwendig:
--- Klärung der Verantwortlichkeiten und Haftbarkeiten in internationalen
Verfahren zu Reparationsleistungen
--- Integration in politische Initiativen auf internationaler Ebene wie
unter anderem bei den zuständigen Kommissionen der Vereinten Nationen
Sehr geehrte Frau Astrid Vockert, Vizepräsidentin
des Niedersächsischen Landtags,
Sehr geehrte Damen und Herren vom Niedersächsischen Landtag,
vorliegendes Dokument ist der Nachtrag zu den laufenden Petitionsverfahren
PET 00447/08/15 PET 05816/11/14 und den beantragten Petitionsverfahren beim
Niedersächsischen Landtag.
Sehr geehrter Dr. Busch, Sehr geehrte Frau Bakker, Sehr geehrter Herr Wessels,
Frau Ballnus,
Sehr geehrte Damen und Herren vom
Justizministerium Niedersachsen,
vorliegendes Dokument ist der Nachtrag zum laufenden Beschwerdezyklus unter
den AKTENZEICHEN 4121 E -S4. 54/03 und AKTENZEICHEN 3700 E - 204.37/03 beim
Niedersächsischen Justizministerium.
Sehr geehrter Herr Stoltenberg, Menschenrechtsbeauftragter
der Bundesrepublik Deutschland beim Bundesministerium der Justiz,
Es ist eindeutig dokumentiert und nachgewiesen, dass Sie in ihrer Funktion
als Menschenrechtsbeauftragter der Bundesrepublik Deutschland beim Bundesministerium
der Justiz die Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen hinsichtlich
der durch deutsche Behörden exekutierten kulturellen Apartheid und des
Rassismus falsch informieren.
Uno will Studie über rassistische Taten in Deutschland
Der Rassismusausschuss der Uno-Menschenrechtskommission hat die Bundesregierung
aufgefordert, den markanten Anstieg rechtsextremistischer und fremdenfeindlicher
Straftaten in Deutschland zu untersuchen.
Genf - Eine Delegation der Bundesregierung hatte dem Ausschuss am Dienstag
berichtet, dass die Zahl im vergangenen Jahr um 58,9 Prozent auf 15.951 Straftaten
gestiegen war. Dabei handelt es sich um Hetzparolen im Internet, Schmierereien
an Hauswänden, aber auch 998 Gewaltdelikte. Die Ursachen dafür seien
noch nicht ergründet worden, sagte der Menschenrechtsbeauftragte aus
dem Bundesjustizministerium, Klaus Stoltenberg, in Genf.
Die Rassismus-Kommission untersucht Berichte über Fortschritte beim
Schutz der Menschenrechte, die die Uno-Mitgliedsländer in regelmäßigen
Abständen vorlegen. Die Entwicklung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit
bereite der Bundesregierung große Sorgen, sagte Stoltenberg. "Diese
abscheulichen Straftaten sind eine Schande für unser Land." Er verwies
auf das Bündnis für Toleranz, das das friedliche Zusammenleben aller
in Deutschland lebenden Gruppen fördern soll, und die Einrichtung des
Menschenrechtsinstituts in Berlin.
Der Ausschuss äußerte Befremden darüber, dass ethnischen
Minderheiten wie Sorben oder Sinti und Roma in Deutschland besondere Privilegien
eingeräumt werden, anderen Ausländergruppen aber nicht. Dies sei
historisch begründet, erläuterte die deutsche Delegation. Es könne
aber nicht jede Minderheit etwa auf Schulunterricht in ihrer Muttersprache
pochen. Sie versicherte, dass alle Ausländer in Deutschland das Recht
haben, ihre kulturelle Identität zu pflegen.
Den Vorwurf, Klagen über polizeiliche Übergriffe gegen Ausländer
würden nicht gründlich verfolgt, wies die deutsche Delegation zurück.
Es gebe in jedem Einzelfall straf- und disziplinarrechtliche Ermittlungsverfahren.
Die Polizisten würden für den Umgang mit Bürgern ausländischer
Herkunft besonders geschult, um Konflikte möglichst ohne Anwendung von
Gewalt zu schlichten.
14.03.2001, Der Spiegel
Wie dokumentiert engagieren Sie sich als Menschenrechtsbeauftragter der
Bundesrepublik Deutschland mit Falschaussagen in völkerrechtlichen und
menschenrechtlichen Verfahren bei internationalen Organisationen und Institutionen
mit den Behauptungen, dass deutsche Behörden und deren Mitarbeiter sich
nicht mit fremdenfeindlichen und nationalsozialistischen Hintergründen
gegenüber Ausländern verhalten würden.
Es wird Ihnen Gelegenheit zur offiziellen ordnungsgemäßen Stellungnahme
innerhalb der üblichen juristischen First von zwei Wochen gegeben.
In Verfahren zu internationaler Kindesentführung nach Deutschland und
anschließendem Umgangsboykott engagieren sich wie dokumentiert und bewiesen
deutsche juristische, soziale und administrative Behörden in fremdenfeindlichem
Verhaltens- und Verfahrensweisen gegenüber der ausländischen hinterbliebenen
Umgebung, um damit gezielt deutsche famliengerichtliche Verfahren zu Sorgerecht
und Umgangsrecht zu beeinflußen.
Dabei werden wie dokumentiert Einschüchterungs- Nötigungs-, Erpressungsmethoden
angewendet um ausländische hinterbliebene Elternteile und Großeltern
zu diskriminieren und zu benachteiligen.
Die folgenden Absichtserklärungen sind ordnungsgemäß innerhalb
der üblichen juristischen Frist von zwei Wochen an das Amtsgericht Wilhelmshaven
unter zuvor benanntem Aktenzeichen und per Kopie an den Antragsteller und
hinterbliebenen ausländischen Elternteil zu übersenden :
Absichtserklärung des Herrn Stoltenberg, Menschenrechtsbeauftragter
der Bundesrepublik Deutschland
UNZUTREFFENDES BITTE STREICHEN
1a) Der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesrepublik Deutschland beim Bundesjustizministerium,
Herr Stoltenberg, erklärt hiermit offiziell, dass er mit den administrativen
Behörden der Stadt Wilhelmshaven und dem zuständigen und verantwortlichen
Oberbürgermeister Eberhard Menzel kollaboriert.
1b) Der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesrepublik Deutschland beim Bundesjustizministerium,
Herr Stoltenberg, erklärt hiermit offiziell, dass er nicht mit den administrativen
Behörden der Stadt Wilhelmshaven und dem zuständigen und verantwortlichen
Oberbürgermeister Eberhard Menzel kollaboriert, sondern dass der Menschenrechtsbeauftragte
der Bundesrepublik Deutschland, Herr Stoltenberg, sich offiziell von den administrativen
Behörden der Wilhelmshaven und dem zuständigen und verantwortlichen
Oberbürgermeister Eberhard Menzel distanziert. Um seine Distanzierung
von den administrativen Behörden der Stadt Wilhelmshaven und dem zuständigen
und verantwortlichen Oberbürgermeister Eberhard Menzel ordnungsgemäß
und offiziell zu dokumentieren, legt der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesrepublik
Deutschland, Herr Stoltenberg, Rechtsmittel gegen die Verantwortlichen der
administrativen Behörden der Stadt Wilhelmshaven und den zuständigen
und verantwortlichen Oberbürgermeister Eberhard Menzel ein, damit die
Verantwortlichen der administrativen Behörden der Stadt Wilhelmshaven
und der zuständige und verantwortliche Oberbürgermeister Eberhard
Menzel ordnungsgemäß die Verantwortung für ihr dokumentiertes
Handeln übernehmen.
Hinsichtlich der hier gestellten Anträge ergeht der hiermit der offizielle
Antrag, die Antworten ordnungsgemäß mit dem offiziellen Briefpapier
der Bundesrepublik Deutschland beim Bundesjustizministerium sowie mit dem
offiziellen Stempel der Bundesrepublik Deutschland beim Bundesjustizministerium
auszustellen.
Die ordnungsgemäße Beurkundung ist aus verschiedenen Gründen
in der vorliegenden rechtspolitischen Auseinandersetzung mit Deutschen Behörden
notwendig:
--- Klärung der Verantwortlichkeiten und Haftbarkeiten in internationalen
Verfahren zu Reparationsleistungen
--- Integration in politische Initiativen auf internationaler Ebene wie
unter anderem bei den zuständigen Kommissionen der Vereinten Nationen
Sehr geehrte Frau Claudia Roth,
Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre
Hilfe im Auswärtigen Amt,
Die Beauftragte vertritt die Bundesregierung im Zuständigkeitsbereich
des Auswärtigen Amts zu Fragen der Menschenrechtspolitik und humanitären
Hilfe. Zu ihren Aufgaben gehört es, die Entwicklung im Bereich der Menschenrechte
weltweit zu verfolgen, den bilateralen und multilateralen Menschenrechtsdialog
mitzugestalten, Vorschläge zur Ausgestaltung an das Auswärtige Amt
zur Ausgestaltung der Menschenrechtspolitik der Bundesregierung zu machen
sowie im In-und Ausland engen Kontakt zu anderen in diesem Bereich tätigen
Stellen, Institutionen und gesellschaftlichen Gruppen zu halten. Zu den thematischen
Schwerpunkten der Tätigkeit des Beauftragten gehören u.a. die Bekämpfung
von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Intoleranz sowie der wirksame Schutz
von Minderheiten, Flüchtlingen und Menschenrechtsverteidigern sowie die
ganze Spannbreite der Menschenrechtspolitik der Bundesregierung hinsichtlich
der internationalen Beziehungen und konzentrieren sich somit auf die Festsetzung
von Prioritäten. Sie ist somit insbesondere beschäftigt mit der
Verbesserung der Umsetzung von internationalen Standards, Stärkung der
Europäischen Dimension der Menschenrechte und der Hervorhebung der Menschenrechtspolitik
als interdisziplinäre Aufgabe.
Der Schwerpunkt der Tätigkeit des Beauftragten der Bundesregierung
für Menschenrechtsfragen im Bundesministerium der Justiz Herrn Stoltenberg
ist wie folgt zu beschreiben:
Er vertritt die Bundesregierung vor dem Europäischen Gerichtshof für
Menschenrechte sowie vor Menschenrechtsausschüssen der Vereinten Nationen.
Er ist für Änderungen oder Ergänzungen bestimmter menschenrechtlicher
Übereinkommen der Vereinten Nationen sowie für die Erarbeitung bestimmter
Protokolle zur Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte
und Grundfreiheiten (Europäische Menschenrechtskonvention - EMRK) zuständig.
Der Beauftragte ist Mitglied der 1993 auf der Wiener Konferenz der Staats-
und Regierungschefs des Europarats eingesetzten Europäischen Kommission
gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI). Diese Anti-Rassismus-Kommission hat
die Aufgabe, die Gesetzgebung und andere Maßnahmen der Mitgliedstaaten
zur Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und
darauf bezogene Intoleranz zu untersuchen und Vorschläge zu unterbreiten.
Handbuch der Menschenrechtsarbeit Friedrich- Ebert-Stiftung und das Forum
Menschenrechte
Wie bewiesen und dokumentiert engagiert sich der Menschenrechtsbeauftragte
der Bundesrepublik Deutschland, Herr Stoltenberg, in arglistiger Täuschung
und vorsätzlichen Falschaussagen in völkerrechtlichen und menschenrechtlichen
Verfahren bei internationalen Organisationen und Institutionen mit der Behauptung
deutsche Behörden und deren Mitarbeiter würden nicht in kultureller
Apartheid und Rassismus handeln.
Der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesrepublik Deutschland, Herr Stoltenberg,
beim Bundesministerium der Justiz engagiert sich in vorsätzlicher Desinformation
und Falschaussagen, da wie beweisen und dokumentiert deutsche juristische,
soziale und administrative Behörden in Fällen von internationaler
Kindesentführung nach Deutschland und anschließendem Umgangsboykott
rassistische und fremdenfeindliche Verhaltens- und Verfahrensweisen aus der
Vorlage des Nazi-gesteuerten Kindesentführungs- und Entfremdungsprogramms
anwenden.
Absichtserklärung der Frau Roth,
Menschenrechtsbeauftragte der Bundesrepublik Deutschland beim Auswärtigen
Amt
UNZUTREFFENDES BITTE STREICHEN
1a) Die Menschenrechtsbeauftragte der Bundesrepublik Deutschland beim Auswärtigen
Amt, Frau Roth, erklärt hiermit offiziell, dass sie mit dem Menschenrechtsbeauftragten
der Bundesrepublik Deutschland beim Bundesjustizministerium, Herrn Stoltenberg,
kollaboriert.
1b) Die Menschenrechtsbeauftragte der Bundesrepublik Deutschland beim Auswärtigen
Amt, Frau Roth, erklärt hiermit offiziell, dass sie mit dem Menschenrechtsbeauftragten
der Bundesrepublik Deutschland beim Bundesjustizministerium, Herrn Stoltenberg,
nicht kollaboriert, sondern dass die Menschenrechtsbeauftragte beim Auswärtigen
Amt, Frau Roth, sich offiziell von dem Menschenrechtsbeauftragten der Bundesrepublik
Deutschland beim Bundesjustizministerium, Herrn Stoltenberg, distanziert.
Um ihre Distanzierung von mit dem Menschenrechtsbeauftragten der Bundesrepublik
Deutschland beim Bundesjustizministerium, Herrn Stoltenberg, ordnungsgemäß
und offiziell zu dokumentieren, legt Menschenrechtsbeauftragte der Bundesrepublik
Deutschland beim Auswärtigen Amt, Frau Roth, Rechtsmittel ein gegen den
mit dem Menschenrechtsbeauftragten der Bundesrepublik Deutschland beim Bundesjustizministerium,
Herrn Stoltenberg, damit der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesrepublik
Deutschland beim Bundesjustizministerium, Herr Stoltenberg, ordnungsgemäß
die Verantwortung für sein dokumentiertes Handeln übernimmt. Die
Menschenrechtsbeauftragte der Bundesrepublik Deutschland beim Auswärtigen
Amt, Frau Roth, erklärt offiziell, dass sie die deutsche typische Methodik
der Behandlung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit mit "Freispruch in
eigener Sache" und "Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus" (vgl.
Behandlung der Verbrechen gegen die Menschlichkeit durch Nazi-Juristen) nicht
dulden wird.
Aus diesem Grund wird die Menschenrechtsbeauftragte der Bundesrepublik Deutschland
beim Auswärtigen Amt, Frau Roth, Vorschläge zur Ausgestaltung an
das Auswärtige Amt zur Ausgestaltung der Menschenrechtspolitik der Bundesregierung
sowie an die Bundesregierung und an den Bundestag zur unmittelbaren Entlassung
aus dem Amt hinsichtlich des Menschenrechtsbeauftragten der Bundesrepublik
Deutschland beim Bundesjustizministerium, Herrn Stoltenberg, machen.
Hinsichtlich der hier gestellten Anträge ergeht der hiermit der offizielle
Antrag, die Antworten ordnungsgemäß mit dem offiziellen Briefpapier
der Bundesrepublik Deutschland beim Auswärtigen Amt sowie mit dem offiziellen
Stempel der Bundesrepublik Deutschland beim Auswärtigen Amt auszustellen.
Die ordnungsgemäße Beurkundung ist aus verschiedenen Gründen
in der vorliegenden rechtspolitischen Auseinandersetzung mit Deutschen Behörden
notwendig:
--- Klärung der Verantwortlichkeiten und Haftbarkeiten in internationalen
Verfahren zu Reparationsleistungen
--- Integration in politische Initiativen auf internationaler Ebene wie
unter anderem bei den zuständigen Kommissionen der Vereinten Nationen
Sehr geehrte Fau Marita Sehn,
Vorsitzende des Petitionsauschusses beim Deutschen Bundestag,
Wie bewiesen und dokumentiert am Beispiel von Wilhelmshaven engagieren sich
die deutschen juristischen, sozialen und administrativen Behörden in
Fällen von internationaler Kindesentführung nach Deutschland und
anschließendem Umgangsboykott in rassistischen und fremdenfeindlichen
Verhaltens- und Verfahrensweisen, während der Menschenrechtsbeauftragte
der Bundesrepublik Deutschland beim Bundesministerium der Justiz, Klaus Stoltenberg,
in offiziellen Verfahren zu Völkerrechts- und Menschenrechtsfragen das
Gegenteil behauptet.
Hiermit wird die offizielle Petition an den Deutschen Bundestag eingereicht
zur Überprüfung der ensprechenden obersten Bundesbehörde, hier
des Bundesministeriums der Justiz und zur unmittelbaren Entlassung aus dem
Amt von Klaus Stoltenberg, Menschenrechtsbeauftragter der Bundesrepublik Deutschland
beim Bundesministerium der Justiz.
Anhand der vorhandenen Veröffentlichungen des Bundesministeriums der
Justiz hinsichtlich Informationsbroschüren, Verhaltensrichtlinien und
Gesetzesprojekten ist zu überprüfen inwiefern der Schutz von Opfern
von Kindesentführung, Umgangsboykott und Entfremdung ordnungsgemäß
umgesetzt wurde und zukünftig verbessert wird.
Ebenso sind die Initiativen des Bundesministeriums der Justiz hinsichtlich
Reparationszahlungen an Opfer von Kindesentführung zu überprüfen.
Ebenso sind die Initiativen des Bundesministeriums der Justiz hinsichtlich
der transparenten geschichtlichen Aufarbeitung der Nazi-gesteuerten Kindesentführungs-
und Entfremdungsprogramme zu überprüfen.
Hiermit wird der offizielle Antrag auf Integration der begleitenden Online-Dokumentation
in die Internet-Präsenz des Deutschen Bundestages beantragt.
Online-Dokumentation:
Yours faithfully
Michael Hickman
Voluntary Independent Special Rapporteur
on the situation of
Human Rights in Germany
to the United Nations and
to the European Institutions
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