RECHTSSACHE HICKMAN GEGEN STADT WILHELMSHAVEN
Vom Amtsgericht Wilhelmshaven
26.11.2003

 

Amtsgericht Wilhelmshaven

Postanschrift. Postfach 11 54, 26351 Wilhelmshaven
6 C 1411/03 (I)

Herrn
Michael Hickman
Willhelmshaven



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6 C 1411/03 (I)
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Wilhelmshaven
26.11.2003


Sehr geehrter Herr Hickman!


Ich bestätige den Eingang Ihrer Eingabe vom 20. November 2003 zum Aktenzeichen 3 C 1411/03 des Amtsgerichts Wilhelmshaven. Soweit Sie sich gegen die „Geldforderung“ aus der Kostenrechnung vom 17.11.03 wenden, ist Ihr Vorbringen ohne Substanz und deshalb unerheblich. Im Übrigen läßt sich auch dieser Eingabe kein Eingabeziel und Rechtsschutzbedürfnis entnehmen, das im Rahmen der Aufgabenzuweisung des Amtsgerichts Wilhelmshaven und des Verfahrens 6 C 1411/03 zu bedienen wäre.

Es besteht allerdings Anlaß, Ihnen folgendes vor Augen zu stellen:
Ihre Eingabe und die bemühten Wortfindungen zeigen, dass Sie offenbar die vernünftigen Maßstäbe, die menschliches Handeln leiten, verloren haben: Sie beleidigen gröblichst jeden, der ihnen als Sachbearbeiter in Ihren Angelegenheiten begegnet ist, wenden sich an die Führung politischer Einrichtungen, um auch Richtern schwere Straftaten nachzusagen und eine entsprechende Strafverfolgung zu begehren. Hier wird nun deutlich, dass Sie Ihr eigenes Tun nicht mehr überprüfen und steuern können, unbelehrbar Recht habe möchten und dieses Ziel durch Tatsachenverdrehung, absurde Verknüpfungen von historischen Vorgängen und unsinnige Gesetzesauslegungen zu erreichen versuchen und zwar zweifelsfrei ohne Rücksicht darauf, ob Sie sich selbst strafbar machen oder Prozesskosten veranlassen.

Aus diesem Grunde werden ich Ihre neuerliche Eingabe an niemand weiterleiten und in Zukunft Eingaben vergleichbaren Formats und Inhalts nicht mehr zur Kenntnis nehmen, sondern nur noch die Weglage verfügen. Keine deutsche Dienststelle ist verpflichtet, sich mit Eingaben Ihrer Machart zu befassen


Hochachtungsvoll!


(Hülsebusch)

Richter am Amtsgericht


Beglaubigt

Justizangestellte


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