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Beschluss
In der Familiensache
Michael Hickman, Wilhelmshaven,
Antragsteller
und Beschwerdeführer,
gegen
Hickman, Wilhelmshaven,
Antragsgegnerin,
- Prozessbevollmächtigte Dr.Uwe Biester und Kollegen, Wilhelmshaven
-
hat der 14. Zivilsenat – 5.Senat für Familiensachen
– des Oberlandesgerichts Oldenburg
Am 28. November 2003
durch den Richter am Oberlandesgericht Dr. Schubert als Einzelrichter beschlossen:
Auf die am 09.10.2003 fristgerecht eingegangene sofortige
Beschwerde des
Antragstellers vom 08.10.2003 wird die Sache zur erneuten
Prüfung an das Amtsge-
richt zurückverwiesen, weil sich aus den vorgelegten
Akten nicht ergibt, ob das
Amtsgericht eine Abhilfeprüfung vorgenommen hat, was
vor der Vorlage zur Ent-
scheidung über die sofortige Beschwerde zunächst
erforderlich ist (vgl. Zöller-
Philippi, ZPO-Komm., 24.Aufl., § 572 Rz 1).
Dr. Schubert
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