Michael Hickman
Wilhelmshaven
Amtsgericht Wilhelmshaven
Marktstraße 15 – 17
26382 Wilhelmshaven
Beschwerdezyklen beim Justizministerium von Niedersachsen AKTENZEICHEN 4121
E -S4. 54/03 und AKTENZEICHEN 3700 E - 204.37/03
Dr. Busch, Frau Bakker, Herr Wessels, Frau Ballnus
Am Waterloo Platz 1
30169 Hannover
poststelle@mj.niedersachsen.de
Fax 0511 120 5170
Niedersächsischer Landtag
Pet 5816/11/14
Pet 00447/08/15
Hinrich-Wilhelm-Kopf-Platz 1
30159 Hannover
Postfach 4407
30044 Hannover
vockert@vockert.de,
klaus.krumfuss@t-online.de,
info@frauke-heiligenstadt.de
Frau Kuck, Frau Busch
Frau Lütjering
Fax 0511 3030 2806
The Hague Conference on Private International Law
Mr. Hans van Loon, Secretary General
Prof. William Duncan
Deputy Secretary General
Permanent Bureau of
The Hague Conference
on Private International Law
Scheveningseweg 6
2517 KT Den-Haag
The Netherlands
Wd@hcch.nl
Hvl@hcch.nl
secretariat@hcch.net
Mr Sibusiso Bengu
The South African Ambassador to Germany
South African Embassy
Friedrichstrasse 60
10117 Berlin
botschaft@suedafrika.org
The South African President
Mr. T.M. Mbeki
Office of the President
Private Bag X1000
Pretoria 0001
Südafrika
President@po.gov.za
Claudia Roth, MdB
Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik
Federal Government Commissioner for Human Rights Policy and Humanitarian
Aid
Auswärtiges Amt
Werderscher Markt 1
11013 Berlin
claudia.roth@bundestag.de
claudia.roth@wk.bundestag.de
|
Marita Sehn
Anke Schwarzbäck
Petition Committee at the German Bundestag
Petitionsausschuss des deutschen Bundestages
Pet 4-14-07-301-050630
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Fax: 030 227 30015
marita.sehn@bundestag.de
klaus.hagemann@bundestag.de
Wolfgang Thierse
President of the German federal parliament
Präsident des Deutschen Bundestages
Personal Referent
Persönlicher Referent
Wolfram Kolodziej-Derfert
Platz der Republik 1
11011 Berlin
wolfgang.thierse@bundestag.de
praesident@bundestag.de
Deutscher Richterbund
Vorsitzender Wolfgang Arenhövel
Kronenstr. 73/74
10117 Berlin
Wolfgang.Arenhoevel@lg-os.niedersachsen.de
frank.sta.freiburg@t-online.de
jan.grotheer@fg.justiz.hamburg.de
elmar.herrler@olg-n.bayern.de
brigitte.kamphausen@lg-duisburg.nrw.de
BettinaLeetz@web.de
August-Wilhelm.Marahrens@lg-h.niedersachsen.de
dwtapper@rz-online.de
HanspeterT@t-online.de
info@drb.de
Institut für Menschenrechte
Institute for human rights, Berlin
info@institut-fuer-menschenrechte.de
Commission on Human Rights
Support Services Branch
Office of the High Commissioner for Human Rights
United Nations Office at Geneva
1211 Geneva 10, Switzerland
1503@ohchr.org
Herr Ralf Janßen
Ausländeramt
Stadt Wilhelmshaven
Rathaus platz 1
26382 Wilhelmshaven
Fax 04421 16411267
ralf.janssen@stadt.wilhelmshaven.de
Klaus Stoltenberg
Menschenrechtsbeauftragter der
Bundesrepublik Deutschland
human rights commissioner of the
Federal Republic of Germany
Bundesministerium der Justiz
Mohrenstraße 37
10117 Berlin
poststelle@bmj.bund.de
|
a) AKTENZEICHEN 6 C 1411/03 (I)
AG Wilhelmshaven
Rassismus und nationalsozialistische Motive in Deutschen staatlich geführten
Kindesentführungs- und Entfremdungsprogrammen
b) Dienstaufsichtsbeschwerde und Unterlassungsaufforderung gegen den deutschen
Richter Hülsebusch, der sich in Beleidigung, Bedrohung und Nötigung
gegenüber dem Antragsteller engagiert, da der Antragsteller sich gegen
die Wiederbelebung von nationalsozialistischem Gedankengut ausspricht
c) Strafanzeige gegen den Nazi Heinrich Himmler auf Grund von Kindesentführung
und Verbrechen gegen die Menschlichkeit
d) Petition an den Deutschen Bundestag zur Überprüfung des Bundesministeriums
der Justiz und zur unmittelbaren Entlassung aus dem Amt von Klaus Stoltenberg,
Menschenrechtsbeauftragter der Bundesrepublik Deutschland
beim Bundesministerium der Justiz
Sehr geehrter Herr Wolfgang Thierse, Präsident
des Deutschen Bundestages,
Sehr geehrte Frau Marita Sehn, Vorsitzende des Petitionsauschusses,
Mit Vollmacht des Petenten zum vorliegenden Petitionsverfahren beim Deutschen
Bundestag Pet 4-14-07-301-050630 werden die hier dokumentierten Ereignisse
beim Amtsgericht Wilhelmshaven und beim Oberlandesgericht Oldenburg als weitere
Beweisführung zur Einrichtung einer unabhängigen Untersuchungskommission
zu Justizverbrechen gegen die Menschlichkeit durch die Praxis der deutschen
Familienrechtsprechung angeführt.
1) Warum werden Verfahren in Kindschaftssachen verweigert, verschleppt und
manipuliert, z.B. beim Amtsgericht Wilhelmshaven und beim Oberlandesgericht
Oldenburg zu internationaler Kindesentführung und anschließendem
Umgangsboykott, während der deutsche Bundeskanzler Gerhard Schröder
beschleunigte Verfahren gegen die Freie Presse in der Rechtssache "mutmaßlich
gefärbte Haare" noch bevor dem Höhepunkt des Wahlkampfes 2002 geschenkt
bekommt ?
2) Warum gibt es in Deutschland geschriebene Gesetze, die aus politischer
Motivation nur für eine bestimmte Bevölkerungsgruppe auf Grund
von Geschlecht, Status, Nationalität gelten bzw. nicht gelten ?
3) Warum sind in deutschen familiengerichtlichen Verfahren zu internationaler
Kindesentführung nach Deutschland und anschließendem Umgangsboykott
fremdenfeindliche, rassistische und diskriminierende Verhaltensweisen zu
beobachten, die Rückschlüsse auf nationalsozialistisches Gedankengut
und dessen Wiederbelebung zulassen ?
Hiermit wird der offizielle Antrag auf Integration der begleitenden Online-Dokumentation
in die Internet-Präsenz des Deutschen Bundestages beantragt. Online-Dokumentation:http://www.michael-hickman.org
Aktenzeichen
6 C 1411/03 (I) AG Wilhelmshaven
Rechtssache Hickman gegenStadt Wilhelmshaven
Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert, dass der deutsche Richter Hülsebusch
im vorliegenden Verfahren am 26.11.2003 Aussagen im Zusammenhang mit folgenden
Handlungsmustern macht:
Der deutsche Richter Hülsebusch beleidigt und verleumdet den Antragsteller
und Kindesvater mit der Aussage, dass der Antragsteller und Kindesvater "offenbar
die vernünftigen Maßstäbe, die menschliches Handeln leiten,
verloren habe", während der deutsche Richter Hülsebusch die unkorrekten
Verfahrensweisen des Amtsgerichts Wilhelmshaven mit vorsätzlicher Verfahrensverzögerung
von einem Jahr und vorsätzlicher Nichtvollstreckung von gerichtlich
angeordnetem Umgang über zwei Jahre vorsätzlich deckt.
Der deutsche Richter Hülsebusch unterstellt dem Antragsteller und Kindesvater
den Straftatbestand, dass der Antragsteller und Kindesvater "jeden gröblichst
beleidige, der ihm als Sachbearbeiter in seinen Angelegenheiten begegnet
ist", ohne jeden einzelnen dieser Sachbearbeiter und die entsprechenden einzelnen
Beleidigungen zu benennen und ohne Sachverhalte zu seiner konstruierten Beschuldigung
subtantiiert darzulegen.
Der deutsche Richter Hülsebusch beschwert sich, dass der Antragsteller
und Kindesvater "unbelehrbar Recht haben möchte", während der deutsche
Richter Hülsebusch vorsätzlich die dokumentierten unkorrekten Verfahrensweisen
der deutschen juristischen, sozialen und administrativen Behörden in
internationaler Kindesentführung und Umgangsboykott deckt. Der deutsche
Richter Hülsebusch erklärt auch vorsätzlich nicht, warum überhaupt
Korrekturverfahren zu unkorrekten Verfahrensweisen deutscher Behörden
in internationaler Kindesentführung und Umgangsboykott notwendig sind,
während der deutsche Richter Hülsebusch entgegen den Tatsachen
der sozialen Wirklichkeit gerne unbelehrbar Recht haben möchte mit der
Behauptung, deutsche Behörden würden korrekt in internationaler
Kindesentführung und Umgangsboykott arbeiten. Wenn das Amtsgericht Wilhelmshaven,
Richter Hülsebusch und seine deutschen Richterkollegen entsprechend
der Argumentationslogik des deutschen Richters Hülsebusch korrekt gearbeitet
hätten und korrekt arbeiten würden, läßt sich im Gegensatz
dazu nur schwer erklären, wie es zu achtjährigen Verfahren in internationaler
Kindesentführung nach Deutschland und anschließendem Umgangsboykott
sowie der daraus folgenden Verfahren zur Verantwortungsübernahme kommt.
Der deutsche Richter Hülsebusch beschwert sich, dass der Antragsteller
und Kindesvater "sich an die Führung politischer Einrichtungen wendet,
um auch Richtern schwere Straftaten nachzusagen und eine entsprechende Strafverfolgung
zu begehren". In einem demokratischen Rechtsstaat muss sich der Richter und
seine erbrachte Dienstleistung im Namen des Volkes und bezahlt vom Volk einer
ordentlichen Prüfung und Kritik der Öffentlichkeit unterziehen.
Unter der Voraussetzung, dass der deutsche Richter Hülsebusch der persönlichen
politischen Auffassung sein mag, dass Deutschland möglichst kein demokratischer
Rechtsstaat sein sollte, gewinnt die Qualitätssicherung sowie das Verantwortungsverständnis
richterlichen Handelns natürlich eine ganz andere Dimension. Damit ist
aber auch der politische und rechtliche Weg durch die Instanzen hin
zu einer Verfassungsänderung oder möglich Abschaffung der Verfassung
auf Empfehlung des deutschen Richters Hülsebusch zu beschreiten.
Der deutsche Richter Hülsebusch beschwert sich, dass der Antragsteller
und Kindesvater "absurde Verknüpfungen von historischen Vorgängen"
begehen, unterstützt der deutsche Richter Hülsebusch wie dokumentiert
einerseits die deutschen Behörden, die nach Deutschland verbrachte Kinder
als "Deutsche Kinder" sich an die Führung politischer Einrichtungen
wendet, um auch Richtern schwere Straftaten nachzusagen und eine entsprechende
Strafverfolgung zu begehren". Während der Antragsteller sich gegen das
verfassungswidrige Handeln mit nationalsozialistischem Hintergrund deutscher
Richter wendet, hat der deutsche Richter Hülsebusch bis zum heutigen
Tag keine Nachweise erbracht, dass sich der deutsche Richter Hülsebusch
gegen Nazis, gegen Nazijuristen und gegen die Wiederbelebung von nationalsozialistischem
Gedankengut in der Justiz der BRD wendet.
Der deutsche Richter Hülsebusch beleidigt und verleumdet den Antragsteller
und Kindesvater mit der Aussage, der Antragsteller und Kindesvater würde
"Tatsachenverdrehung" begehen, ohne seine Beschuldigung zu begründen
und substantiiert darzulegen. Der deutsche Richter Hülsebusch betitelt
den Antragsteller wie dokumentiert unbegründet und in unzulässiger
Weise als einen Lügner.
Der deutsche Richter Hülsebusch beleidigt und verleumdet den Antragsteller
und Kindesvater mit der Aussage, der Antragsteller und Kindesvater würde
"absurde Verknüpfungen von historischen Vorgängen" begehen. Gleichzeitig
verweigert der deutsche Richter Hülsebusch die Benennung der Juristen,
die dem Naziregime gedient haben, die Benennung der begangenen Verbrechen
von Nazijuristen sowie die Benennung der Entnazifizierungsverweigerung
der Justiz durch deutsche Behörden im Gerichtsbezirk Oldenburg. Während
der deutsche Richter Hülsebusch das Nürnberger Tribunal sowie die
Urteile zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit inklusive Kindesentführung
und Entfremdung in Zweifel zu ziehen scheint, verweigert der deutsche Richter
Hülsebusch gleichzeitig, die verantwortlichen deutschen Behördenmitarbeiter
für die unkorrekten Verfahrensweisen in internationaler Kindesentführung
und Umgangsboykott zur Rechenschaft zu ziehen.
Die im Nazi-Kindesentführungsprogramm nachgeschalteten Entfremdungszyklen
wurden zur gezielten Germanisierung der entführten Kinder eingesetzt.
Während der deutsche Richter Hülsebusch den Antragsteller und Kindesvater
mit der Aussage beleidigt und verleumdet, der Antragsteller und Kindesvater
würde "absurde Verknüpfungen von historischen Vorgängen" begehen,
unterstützt der deutsche Richter Hülsebusch wie dokumentiert einerseits
die deutschen Behörden, die nach Deutschland verbrachte Kinder als "Deutsche
Kinder" bezeichnen und verweigert andererseits wie dokumentiert vorsätzlich
die Bearbeitung des offiziellen Rechtsantrag vom 20.11.2003 auf Respektierung
und Rechtsschutz der Identität von binationalen im Ausland geborenen
Kinder, die nach Deutschland verbracht wurden.
Der deutsche Richter Hülsebusch beleidigt und verleumdet den Antragsteller
und Kindesvater mit der Aussage, der Antragsteller und Kindesvater würde
"unsinnige Gesetzesauslegungen" begehen. Gleichzeitig verweigert der deutsche
Richter Hülsebusch die Benennung der Gesetzesgrundlagen für vorsätzliche
Verfahrensverzögerung und vorsätzliche Nichtvollstreckung von gerichtlich
angeordnetem Umgang die beim Amtsgericht Wilhelmshaven vorsätzlich praktiziert
werden.
Der deutsche Richter Hülsebusch sagt aus, dass "Keine deutsche Dienststelle
verpflichtet sei" nationalsozialistisches Gedankengut deutscher Behörden
und deutscher Behördenmitarbeiter zu überprüfen. Diese vom
deutschen Richter Hülsebusch vom Amtsgericht Wilhelmshaven hervorgebrachte
Theorie ist schon als sehr "kühn" zu bezeichnen und bedarf der weiteren
Prüfung auf den verfügbaren Rechtsmittelwegen.
Der deutsche Richter Hülsebusch verweigert vorsätzlich das Recht
auf faires Verfahren und das Recht auf Anhörung mit der Aussage "Aus
diesem Grunde werden ich Ihre neuerliche Eingabe an niemand weiterleiten
und in Zukunft Eingaben vergleichbaren Formats und Inhalts nicht mehr zur
Kenntnis nehmen, sondern nur noch die Weglage verfügen". Der deutsche
Richter Hülsebusch verweigert die Verhandlung von Gegenständen
bei denen er entgegen dem verfassungsmäßigen Unabhängigkeitsprinzip
offensichtlich in einen Interessenskonflikt mit seiner persönlichen
politischen Überzeugung kommt.
Der deutsche Richter Hülsebusch vom Amtsgericht Wilhelmshaven hat die
Möglichkeit, sich für das Verhalten des deutschen Richters Hülsebusch
offiziell und innerhalb der juristischen Frist von zwei Wochen zu entschuldigen.
Der moralisch und politisch verantwortliche Direktor des Amtsgericht Wilhelmshaven
hat die Möglichkeit, sich für das Verhalten des deutschen Richters
Hülsebusch offiziell und innerhalb der juristischen Frist von zwei Wochen
zu entschuldigen.
Sehr geehrter Herr deutscher Richter Hülsebusch vom Amtsgericht Wilhelmshaven,
Sehr geehrte Damen und Herren beim Amtsgericht Wilhelmshaven,
Ihr lobenswerter Ansatz, sich als deutscher Richter ihrer historischen Verantwortung
stellen zu wollen, wird als lobenswerter Ansatz begrüßt.
Zum Demokratie und Rechtsstaatlichkeitsverständnis ist Ihnen folgendes
vor Augen zu führen:
Sie sind gesetzlich verpflichtet in Übereinstimmung mit den Richtlinien
des Bundesministeriums der Justiz, des Niedersächsischen Justizministeriums
sowie mit der Strafprozessordnung ordnungsgemäß Strafanzeigen
entgegen zu nehmen.
Sicherlich steht es Ihnen in Ihrer "Unabhängigkeit" frei, die ordnungsgemäße
Bearbeitung bzw. Weiterleitung von Strafanzeigen entweder vorsätzlich
zu verweigern oder vorsätzlich zu befördern.
Zur Klärung der Sachverhalte wird nunmehr nach Ihren offiziellen Aussagen,
dass Sie eine ordnungsgemäße amtsgerichtliche Bearbeitung der
Strafanzeigen in der Rechtssache Hickman gegen Stadt Wilhelmshaven zu verweigern
gedenken, eine offizielle Stellungnahme für den weiteren Rechtsmittelweg
von Ihnen benötigt, ob Sie damit zum Ausdruck zu bringen gedenken, den
ordentlichen Rechtsweg vorsätzlich zu behindern und mit dem Beschuldigten
zu kollaborieren.
Zum Sachverhalt der unkorrekten Verhaltensmuster und Verfahrensweisen deutscher
Richter und deutscher Gerichte ist Ihnen folgendes vor Augen zu führen:
Ihr lobenswerter Ansatz der Erkenntnis, dass deutsche Richter und deutsche
Gerichte den Antragstellern in Sorgerechts- und Umgangsrechtsverfahren gezielt
Kosten verursachen, während deutsche Richter und deutsche Gerichte wie
beim Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert die Verfahren in internationaler
Kindesentführung nach Deutschland und anschließendem Umgangsboykott
über den Zeitraum von einem Jahr vorsätzlich verschleppen und gerichtlich
angeordneten Umgang über den Zeitraum von zwei Jahren vorsätzlich
nicht vollstrecken, wird als lobenswerter Ansatz begrüßt.
Sicherlich steht es Ihnen in Ihrer "Unabhängigkeit" frei, diesen unkorrekten
Verfahrensweisen beizutreten oder Abhilfe zu schaffen.
Zur Klärung der Sachverhalte wird nunmehr nach Ihren offiziellen Aussagen,
dass Sie nicht Willens sind, unkorrekte Verfahrensweisen ihrer unmittelbaren
deutschen Richterkollegen zu kritisieren, eine offizielle Stellungnahme für
den weiteren Rechtsmittelweg von Ihnen benötigt, ob Sie damit zum Ausdruck
zu bringen gedenken, mit den verantwortlichen Familienrichtern des Amtsgericht
Wilhelmshaven zu kollaborieren oder unabhängig eigenständig Rechtsmittel
gegen ihre deutschen Richterkollegen vom Amtsgericht Wilhelmshaven einzulegen.
Ihr lobenswerter Ansatz, sich als deutscher Richter ihrer historischen Verantwortung
insbesondere im Kontext von nationalsozialistischem Gedankengut und dessen
Wiederbelebung in der Justiz der BRD stellen zu wollen, wird als lobenswerter
Ansatz begrüßt.
Sicherlich steht es Ihnen in Ihrer "Unabhängigkeit" frei, die Wiederbelebung
von nationalsozialistischem Gedankengut in der Justiz der BRD und bei deutschen
Behörden vorsätzlich zu befördern oder mit den verfügbaren
demokratischen Rechtsmitteln eindeutig und ordnungsgemäß zu bekämpfen.
Ihr lobenswerter Ansatz der Erkenntnis, dass sich der Antragsteller gegen
schwere Straftaten deutscher Richter ausspricht und wendet, wird als lobenswerter
Ansatz begrüßt.
Zum Sachverhalt der Wiederbelebung von nationalsozialistischem Gedankengut
in der Justiz der BRD und bei deutschen Behörden ist Ihnen folgendes
vor Augen zu führen:
Deutsche Richter haben Hitler und den Nationalsozialismus gefördert.
Deutsche Richter und Juristen haben mit dem deutschen Justizapparat einerseits
als Terrorinstrument zur rücksichtslosen Umsetzung der propagierten
politischen Ziele als auch andererseits zur Unterdrückung und Ausschaltung
von Widerstand und Opposition dem Führer Adolf Hitler willig gedient.
Deutsche Richter und Juristen haben sich gegenseitig gedeckt als es um die
Verantwortungsübernahme für die Deutschen Justizverbrechen gegen
die Menschlichkeit ging.
Der anschließende Hochverratsprozeß gegen Hitler, Ludendorff
und andere geriet zu einer Farce. Die Angeklagten durften Propagandareden
gegen die Republik und ihre Politiker halten; der Ankläger agierte eher
als Verteidiger. Am 1. April 1924 wurde Ludendorff freigesprochen, Hitler
erhielt fünf Jahre Festungshaft mit der Aussicht auf Begnadigung nach
sechs Monaten, die übrigen Angeklagten kamen mit noch geringeren Strafen
davon. Das Gericht lehnte es ausdrücklich ab, den NSDAP-Führer
gemäß den Bestimmungen des Republikschutzgesetzes als wegen Hochverrats
verurteilten Ausländer nach Österreich abzuschieben: Bei einem
Mann, "der so deutsch denkt und fühlt wie Hitler" und der sich durch
"rein vaterländischen Geist und edelsten Willen" auszeichne, komme diese
Maßnahme nicht in Frage.
Kampf um die Republik 1919-1923; Informationen zur politischen Bildung (Heft
261)
Bundeszentrale für politische Bildung- Reinhard Sturm
In einem Gemeinwesen, das den Staat als Mittel der nationalsozialistischen
Weltanschauung ansieht, ist das Gesetz Plan und Wille des Führers...Der
deutsche Rechtswahrer ist heute Mitarbeiter des Führer. Nationalsozialistisches
Recht und Plan und Wille des Führers können nur von Nationalsozialisten
erkannt und gewahrt werden. Der Führer ist nicht Staatsorgan, sondern
oberster Gerichtsherr der Nation und höchster Gesetzgeber...
- Staatsrechtler Carl Schmitt
Ich werde dem Führer des deutschen Reiches und Volkes, Adolf Hitler,
treu und gehorsam sein, die Gesetze beachten und meine Amtspflichten gewissenhaft
erfüllen, so wahr mir Gott helfe.
- auf den Führer verpflichten
- "Mein Führer!
Ihnen, meinen Führer, bitte ich melden zu dürfen: das Amt, das
Sie mir verliehen haben, habe ich angetreten und mich inzwischen eingearbeitet.
Mein Dank für die Verantwortung, die Sie mir anvertraut haben, soll
darin bestehen, daß ich treu und mit aller Kraft an der Sicherheit
des Reiches und der inneren Geschlossenheit des deutschen Volkes durch eigenes
Beispiel als Richter und als Führer der Männer des Volksgerichtshofs
arbeite, stolz, Ihnen, mein Führer, dem obersten Gerichtsherrn und Richter
des deutschen Volkes, für die Rechtsprechung Ihres höchsten politischen
Gerichtes verantwortlich zu sein.
Der Volksgerichtshof wird sich stets bemühen, so zu urteilen, wie er
glaubt, daß Sie, mein Führer, den Fall selbst beurteilen würden.
Heil mein Führer! In Treue, Ihr politischer Soldat Roland Freisler."
- Dies schrieb Freisler am 15. 10. 1942, wenige Wochen nach seiner Ernennung
zum Präsidenten des Volksgerichtshofs. Zitiert nach Heribert Ostendorf,
"Roland Freisler – Mörder im Dienste Hitlers", in: Zeitschrift für
Rechtspolitik 5/1994, S. 169
Es ist normalerweise davon auszugehen, dass Ihnen als "anständige Deutsche"
die Deutsche Geschichte sicherlich bekannt ist.
Dennoch sollen hier zur Vervollständigung der Akte, der Hintergründe
und Sachverhalte noch einmal explizit die relevanten Aspekte des Nazi-Kindesentführungs-,
Entfremdungs- und Germanisierungsprogramms explizit benannt werden.
In der deutschen Geschichte vorsätzlich aggressiver und menschenfeindlicher
Völkerrechtsverletzung setzen die Nazis staatlich organisierte Kindesentführung
und Entfremdung gezielt ein, um nationalsozialistische Zielsetzungen der
Demographiepolitik und Rassenpolitik zu verwirklichen.
Dabei werden in das Dritte Reich verschleppte Kinder der gezielten Entfremdung
und Progammierung unterworfen, um den angestrebten Prozess der Germanisierung
voranzutreiben.
Gesellschaftspolitische Faktoren als Hintergründe dafür sind unter
anderem, dass der Umsetzung staatspolitischer Ziele (z.B. Angriffs- und Eroberungskriege,
Ausweitung des völkischen Lebensraumes bei gleichzeitigem Dominierungsanspruch
der Herrenrasse) eine unzureichende Geburtenrate gegenübersteht, und
dass die Erhebung der eigenen Rasse als höherwertig deklarierte Rasse
die Unterdrückung und Ausmerzung abweichender Rassenmerkmale bedingt.
Die Literaturinhaltsanalyse des staatlich geführten Kindesentführungsprogramms
und Entfremdungsprogramms der Nazis stellt folgende Aspekte zur Verfügung,
deren Erscheinungsformen in der heutigen Praxis der deutschen Behörden
in internationaler Kindesentführung und Umgangsboykott ordnungsgemäß
auf Parallelität zu überprüfen sind :
--- Kindesentführung
--- Entfremdung
--- Rassismus
--- Germanisierung
--- Aktenmanipulation
Im ersten Viertel des 20. Jahrhunderts wenden die Nazis ein staatlich geführtes
Kindesentführungs- und Entfremdungsprogramm als Teil ihres Germanisierungsprogramms
an. Als Ergebnis des Nürnberger Tribunals und nach ca. zweijährigen
Studien verabschiedet die Generalversammlung der Vereinten Nationen am 9.
Dezember 1948 eine Konvention zur Vorbeugung und Bestrafung des Völkermords.
In dieser Konvention bedeutet Völkermord jede der folgenden begangenen
Akte, die darauf abzielen nationale ethische, rassische oder religiöse
Gruppen ganz oder teilweise zu zerstören : [...] gewaltsame Verbringung
von Kindern aus einer Gruppe in eine andere Gruppe. Wer nicht aus der Geschichte
lernen kann, ist verdammt sie zu wiederholen. Im letzten Viertel des 20.
Jahrhunderts verfolgt die deutsche Regierung nicht diejenigen deutschen juristischen,
administrativen und sozialen deutschen staatlichen Behörden, die in
der Legalisierung von internationaler Kindesentführung nach Deutschland
und anschließendem Umgangsboykott involviert sind.
In den Verfahren gegen Ulrich Greifelt und andere des UNITED STATES MILITARY
TRIBUNAL in Nürnberg vom 10. Oktober 1947 bis zum 10. März 1948
wurden führende SS-Mitglieder aus der Gruppe um Heinrich Himmler auf
Grund von Verbrechen gegen die Menschlichkeit unter anderem wegen Kindesentführung
verurteilt.
In der deutschen Geschichte internationaler Kindesentführung haben die
Verfahrensweisen von niedersächsischen, juristischen und sozialen Behörden
bereits einen festen, berühmten Platz auf Grund ihres dokumentierten,
geringen Unrechtsbewußtseins und auf Grund bestimmter traditioneller
Familienrechtspraxis errungen. Die Verfahrensweisen von niedersächsischen
Behörden in Fällen von internationaler Kindesentführung provozierten
bereits die Intervention des französischen Staatspräsidenten Jacques
Chirac und des US-Präsidenten Bill Clinton.
Unterlassungsaufforderung an den deutschen Richter Hülsebusch
Die zuvor beschriebenen lobenswerten Ansätze des deutschen Richters
Hülsebusch sind mit seinem dokumentierten Verhalten, insbesondere in
seiner historischen Verantwortung als Deutscher Richter, nicht vereinbar.
Hiermit wird die offizielle Aufforderung an das Amtsgericht Wilhelmshaven
unter Verantwortung des moralisch und politisch verantwortlichen Direktors
Kahlen eingereicht, dem deutschen Richter Hülsebusch vom Amtsgericht
Wilhelmshaven aufzugeben, die Beleidigung, Bedrohung und Nötigung des
Antragstellers zu unterlassen, weil der Antragsteller sich gegen Wiederbelebung
von nationalsozialistischem Gedankengut in der Justiz der BRD und bei deutschen
Behörden ausspricht.
Offensichtlich beabsichtigt der deutsche Richter Hülsebusch wie dokumentiert
seine politische Meinung zum Ausdruck zu bringen, dass Naziunrecht und Naziterror
sowie das Handeln vor nationalsozialistischem Hintergrund in der Bundesrepublik
Deutschland nicht justiziabel sein sollten.
In dieser Hinsicht besteht eindeutig mehr Klärungs- und Begründungsbedarf.
Sicherlich steht es dem deutschen Richter Hülsebusch in seiner "Unabhängigkeit"
frei, Rechtsmittel gegen den Antragsteller einzulegen, weil der Antragsteller
sich gegen die Wiederbelebung von nationalsozialistischem Gedankengut in
der Justiz der BRD und bei deutschen Behörden nicht nur eindeutig ausspricht,
sondern auch Rechtsmittel einlegt gegen anti-demokratische Verhaltens- und
Verfahrensweisen in einem Deutschland, dass laut Verfassung dem Frieden in
der Welt in einem vereinten Europa dient.
Es mag zunächst dahingestellt bleiben, inwieweit der deutsche Richter
Hülsebusch vom Amtsgericht Wilhelmshaven aus Gründen der Affinität
eine Förderung von nationalsozialistischem Gedankengut zu vertreten
gedenkt. Das Ausmaß seiner wahren Intention kann der deutsche Richter
Hülsebusch in einer substantiierten Erklärung für den weiteren
Rechtsmittelweg abgeben.
Absichtserklärung des deutschen Richters Hülsebusch vom Amtsgerichts
Wilhelmshaven
UNZUTREFFENDES BITTE STREICHEN
Hiermit ergeht der offizielle Antrag auf Ihre offizielle Stellungnahmen und
Absichtserklärungen innerhalb der üblichen juristischen Frist von
zwei Wochen im Rahmen ihrer Unabhängigkeit in einer demokratischen Gesellschaft.
Ihre offizielle Stellungnahmen und Absichtserklärungen sind ordnungsgemäß
mit zur ordnungsgemäßen Beurkundung mit dem Stempel des Amtsgerichts
Wilhelmshaven zu versehen und werden für weitere politische und juristische
Verfahren auf nationaler sowie auf internationaler Ebene benötigt.
1a) Der deutsche Richter Hülsebusch vom Amtsgerichts Wilhelmshaven erklärt
hiermit offiziell, dass er mit den deutschen Familienrichtern am Amtsgericht
Wilhelmshaven kollaboriert, insbesondere mit den unkorrekten Verfahrensweisen
des Richters Staubwasser in internationaler Kindesentführung und Umgangsboykott.
1b) Der deutsche Richter Hülsebusch vom Amtsgerichts Wilhelmshaven erklärt
hiermit offiziell, dass er nicht mit den deutschen Familienrichtern am Amtsgericht
Wilhelmshaven kollaboriert, sondern dass er sich von den verantwortlichen
deutschen Familienrichtern am Amtsgericht Wilhelmshaven distanziert. Um seine
Distanzierung von diesen Familienrichtern am Amtsgericht Wilhelmshaven ordnungsgemäß
und offiziell zu dokumentieren, legt Der deutsche Richter Hülsebusch
vom Amtsgerichts Wilhelmshaven Rechtsmittel gegen diese verantwortlichen
deutschen Familienrichtern am Amtsgericht Wilhelmshaven ein, damit diese
Familienrichter ordnungsgemäß die Verantwortung für ihr dokumentiertes
unkorrektes Handeln in internationaler Kindesentführung, Umgangsboykott
und Entfremdung übernehmen.
2a) Der deutsche Richter Hülsebusch vom Amtsgerichts Wilhelmshaven erklärt
hiermit offiziell, dass er mit Heinrich Himmler sowie mit den verurteilten
SS-Führern aus der Gruppe um Heinrich Himmler kollaboriert, die vom
Nürnberger Tribunal auf Grund von Verbrechen gegen die Menschlichkeit
insbesondere wegen Kindesentführung, Umgangsboykott und Entfremdung
bzw. Zwangsgermanisierung verurteilt wurden.
2b) Der deutsche Richter Hülsebusch vom Amtsgerichts Wilhelmshaven erklärt
hiermit offiziell, dass er sich von dem Naziregime und dem nationalsozialistischen
Gedankengut ausdrücklich distanziert. Um seine Distanzierung von nationalsozialistischem
Gedankengut in der Rechtspraxis und Rechtswirklichket der Bundesrepublik
Deutschland ordnungsgemäß und offiziell zu dokumentieren, legt
der deutsche Richter Hülsebusch vom Amtsgerichts Wilhelmshaven Rechtsmittel
gegen sämtliche noch lebende Juristen ein, die dem Naziregime gedient
haben. Auf Grund des besonderen Verständnisses von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit
des deutschen Richters Hülsebusch vom Amtsgerichts Wilhelmshaven, legt
Herr Hülsebusch des Weiteren Rechtsmittel gegen sämtliche Juristen
der Bundesrepublik Deutschland ein, die Juristen des Naziregimes freigesprochen
haben.
3a) Der deutsche Richter Hülsebusch vom Amtsgerichts Wilhelmshaven erklärt
hiermit offiziell, dass er seine historische Verantwortung derart gestaltet,
dass Herr Richter Hülsebusch mit den deutschen Richtern, die Adolf Hitler,
den Nationalsozialismus und den 2. Weltkrieg unter einer deutschen Verfassung
intentionell gefördert haben sowie mit Adolf Hitler kollaboriert.
3b) Der deutsche Richter Hülsebusch vom Amtsgerichts Wilhelmshaven erklärt
hiermit offiziell, dass er seine historische Verantwortung derart gestaltet,
dass Herr Richter Hülsebusch mit den deutschen Richtern, die Adolf
Hitler, den Nationalsozialismus und den 2. Weltkrieg unter einer deutschen
Verfassung intentionell gefördert haben sowie mit Adolf Hitler nicht
kollaboriert. Um seine Distanzierung von den deutschen Richtern, die
Adolf Hitler, den Nationalsozialismus und den 2. Weltkrieg gefördert
haben, ordnungsgemäß und offiziell zu dokumentieren, legt Herr
Richter Hülsebusch Rechtsmittel gegen diese verantwortlichen deutschen
Richter und gegen Adolf Hitler ein, damit diese ordnungsgemäß
die Verantwortung für ihr dokumentiertes Unrechts-Handeln und für
ihre Verbrechen gegen die Menschlichkeit übernehmen. Der deutsche Richter
Hülsebusch engagiert sich damit in lobenswertem Handeln mit Zivilcourage,
dass vom ehemaligen Justizminister von Niedersachsen Christian Pfeiffer eingefordert
wurde. Nicht nur dass der deutsche Richter Hülsebusch damit die Annullierung
von Nazi-Unrechtsurteilen, sowie die Entschädigung von Opfern der Naziunrechts-
und Terrorjustiz unterstützt, sondern Herr Richter Hülsebusch spricht
sich damit explizit für die historische Aufarbeitung und zivil- bzw.
strafrechtliche Verfolgung der Nazitäter aus.
Offizielle Anträge an dasAmtsgericht Wilhelmshaven
Hiermit ergeht der offizielle Rechtsantrag auf Disziplinarmaßnahmen
und Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den deutschen Richter Hülsebusch.
Der deutsche Richter Hülsebusch engagiert sich wie dokumentiert in Beleidigung,
Bedrohung und Nötigung gegenüber dem Antragstellers, weil der Antragsteller
sich gegen Wiederbelebung von nationalsozialistischem Gedankengut in der
Justiz der BRD und bei deutschen Behörden ausspricht.
Wie dokumentiert und bewiesen lässt das Amtsgericht Wilhelmshaven unter
der moralischen und politischen Verantwortung des Direktors Herr Kahlen den
Antragsteller und ausländischen Kindesvater sowie den Steuerzahler in
familiengerichtliche Verfahren zu Umgang investieren, deren gerichtlich angeordneter
Umgang mit den nach Deutschland verbrachten Kindern über den Zeitraum
von zwei Jahren vorsätzlich nicht vollstreckt und deren Verfahrensdauer
über den Zeitraum von einem Jahr vorsätzlich verschleppt wird.
Das Amtsgericht Wilhelmshaven unter der moralischen und politischen Verantwortung
des Direktors Herr Kahlen dokumentiert einerseits wie der deutsche Richter
Hülsebusch vom Amtsgericht Wilhelmshaven den Antragsteller eines unzulässigen
historischen Vergleichs zwischen den Verbrechen gegen die Menschlichkeit
durch die Nazijuristen und den Verbrechen gegen die Menschlichkeit durch
die Praxis der deutschen Familienrechtssprechung beschuldigt.
Das Amtsgericht Wilhelmshaven unter der moralischen und politischen Verantwortung
des Direktors Herr Kahlen dokumentiert andererseits, dass der deutsche Richter
Hülsebusch vom Amtsgericht Wilhelmshaven im Auftrag des Volkes, von
dem der deutsche Richter Hülsebusch in einem demokratischen Rechtsstaat
bezahlt wird, bis dato keine Rechtsmittel gegen Nazis, Nazijuristen und deren
Verbrechen gegen die Menschlichkeit einlegt.
Das Amtsgericht Wilhelmshaven unter der moralischen und politischen Verantwortung
des Direktors Herr Kahlen dokumentiert andererseits, dass der deutsche Richter
Hülsebusch vom Amtsgericht Wilhelmshaven im Auftrag des Volkes, von
dem der deutsche Richter Hülsebusch in einem demokratischen Rechtsstaat
bezahlt wird, bis dato keine Rechtsmittel gegen seinen deutschen Richterkollegen
Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven und gegen dessen dokumentierten
unkorrekten Verfahrensweisen einlegt.
Es ergeht der offizielle Rechtsantrag an das Amtsgericht Wilhelmshaven, dem
deutschen Richter Hülsebusch folgendes innerhalb der üblichen juristischen
Frist von zwei Wochen aufzugeben:
--- Benennung jedes einzelnen Sachbearbeiters und die entsprechenden einzelnen
Beleidigungen in Übereinstimmung mit der Vision und Aussage des deutschen
Richters Hülsebusch für den weiteren Rechtsmittelweg
--- Benennung jeder einzelnen unkorrekten Verfahrensweise in internationaler
Kindesentführung und Umgangsboykott eines jeden einzelnen deutschen
Behördenmitarbeiters bei juristischen, sozialen und administrativen
Behörden sowie die offizielle Erklärung des deutschen Richters
Hülsebusch zum Kollaborieren oder zum Distanzieren mit Rechtsmitteln
--- Beantworten der Absichtserklärung
Rechtsantrag auf Unterlassung des Versuchs, den Antragsteller zum Straftatbestand
des Kinderhandels anzustiften
Hiermit wird der offizielle Rechtsantrag auf Unterlassung des Versuchs eingereicht,
den Antragsteller und Kindesvater zu Straftatbeständen von Kinderhandel
und Menschenhandel anzustiften, indem Umsatz und Profit für das juristische
Geschäft mit den unkorrekten Verfahrensweisen durch deutsche Behörden
in Kindesentführung, Umgangsboykott und Amtsmissbrauch generiert werden
soll.
Sehr geehrter Herr Kahlen, Direktor beim Amtsgericht
Wilhelmshaven,
Sehr geehrte Damen und Herren beim Amtsgericht Wilhelmshaven,
Strafanzeige gegen Heinrich Himmler
auf Grund von Kindesentführung und Verbrechen gegen die Menschlichkeit
hiermit wird in Übereinstimmung mit der offiziellen Richtlinie des Bundesministeriums
der Justiz (AKTENZEICHEN R B 3 - zu: 9311/22-2-23 335/2033 vom 14. April
2003) sowie in Übereinstimmung mit der Strafprozessordnung Strafanzeige
eingereicht gegen Heinrich Himmler direkt beim Amtsgericht Wilhelmshaven
und beim Direktor des Amtsgerichts Wilhelmshaven auf Grund von Kindesentführung
und Verbrechen gegen die Menschlichkeit eingelegt. Der Antragsteller engagiert
sich damit in lobenswertem Handeln mit Zivilcourage, dass vom ehemaligen
Justizminister von Niedersachsen Christian Pfeiffer eingefordert wurde. Nicht
nur dass der Antragsteller damit die Annullierung von Nazi-Unrechtsurteilen,
sowie die Entschädigung von Opfern der Naziunrechts- und Terrorjustiz
unterstützt, sondern der Antragsteller spricht sich damit explizit für
die historische Aufarbeitung und zivil- bzw. strafrechtliche Verfolgung der
Nazitäter aus.
Es steht den deutschen Juristen des Amtsgerichts Wilhelmshaven frei, in ihrer
"Unabhängigkeit" entsprechend ihrer individuellen politischen Überzeugung
und ihres Verständnisses von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit eigenständig
Rechtsmittel gegen den Nazitäter Heinrich Himmler einzulegen.
Sehr geehrte Frau Astrid Vockert, Vizepräsidentin
des Niedersächsischen Landtags,
Sehr geehrte Damen und Herren vom Niedersächsischen Landtag,
vorliegendes Dokument ist der Nachtrag zu den laufenden Petitionsverfahren
PET 00447/08/15 PET 05816/11/14
und den beantragten Petitionsverfahren beim Niedersächsischen Landtag.
Hiermit wird offiziell beantragt, dass der Niedersächsische Landtag,
die Verfahren gegen Nazis und Nationalsozialistisches Gedankengut bei den
juristischen Behörden von Wilhelmshaven und Oldenburg zunächst
beobachtend begleitet.
Hiermit ergeht die offizielle Petition gemäß Artikel §17
GG auf Dienstaufsichtsbeschwerde und Disziplinarmaßnahmen mit Entlassung
aus dem Amt gegen den deutschen Richter Hülsebusch. Der deutsche Richter
Hülsebusch engagiert sich wie dokumentiert in Beleidigung, Bedrohung
und Nötigung gegenüber dem Antragstellers, weil der Antragsteller
sich gegen Wiederbelebung von nationalsozialistischem Gedankengut in der
Justiz der BRD und bei deutschen Behörden ausspricht.
Ein deutsches Gericht, dass den Antragstellern und dem Steuerzahler in Sorgerechts-
und Umgangsrechtsverfahren gezielt Kosten verursacht, während deutsche
Richter und deutsche Gerichte wie beim Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert
die Verfahren in internationaler Kindesentführung nach Deutschland und
anschließendem Umgangsboykott über den Zeitraum von einem Jahr
vorsätzlich verschleppen und gerichtlich angeordneten Umgang über
den Zeitraum von zwei Jahren vorsätzlich nicht vollstrecken, verfügt
hinsichtlich dem Entgegenwirken von Steuergelderverschwendung über keinerlei
Existenzberechtigung.
Hiermit ergeht die offizielle Petition gemäß Artikel §17
GG an den Niedersächsischen Landtag, die unmittelbare Schließung
des Amtsgerichts Wilhelmshaven zu veranlassen und die Verteilung seiner Aufgaben
auf andere kompetente Niedersächsische Gerichte vorzunehmen.
Sehr geehrter Dr. Busch, Sehr geehrte Frau Bakker, Sehr geehrter Herr Wessels,
Frau Ballnus,
Sehr geehrte Damen und Herren vom
Justizministerium Niedersachsen,
vorliegendes Dokument ist der Nachtrag zum laufenden Beschwerdezyklus unter
den AKTENZEICHEN 4121 E -S4. 54/03 und AKTENZEICHEN 3700 E - 204.37/03 beim
Niedersächsischen Justizministerium.
Hiermit wird offiziell beantragt, dass das Niedersächsische Justizministerium,
die Verfahren gegen Nazis und Nationalsozialistisches Gedankengut bei den
juristischen Behörden von Wilhelmshaven und Oldenburg zunächst
beobachtend begleitet.
Hiermit ergeht der offizielle Rechtsantrag auf Dienstaufsichtsbeschwerde
und Disziplinarmaßnahmen mit Entlassung aus dem Amt gegen den deutschen
Richter Hülsebusch. Der deutsche Richter Hülsebusch engagiert sich
wie dokumentiert in Beleidigung, Bedrohung und Nötigung gegenüber
dem Antragstellers, weil der Antragsteller sich gegen Wiederbelebung von
nationalsozialistischem Gedankengut in der Justiz der BRD und bei deutschen
Behörden ausspricht.
Sehr geehrte Frau Marita Sehn,
Vorsitzende des Petitionsauschusses beim Deutschen Bundestag,
Wie bewiesen und dokumentiert am Beispiel von Wilhelmshaven und Oldenburg
engagieren sich die deutschen juristischen, sozialen und administrativen
Behörden in Fällen von internationaler Kindesentführung nach
Deutschland und anschließendem Umgangsboykott in rassistischen und
fremdenfeindlichen Verhaltens- und Verfahrensweisen, während der Menschenrechtsbeauftragte
der Bundesrepublik Deutschland beim Bundesministerium der Justiz, Klaus Stoltenberg,
in offiziellen Verfahren zu Völkerrechts- und Menschenrechtsfragen das
Gegenteil behauptet.
Hiermit wird die offizielle Petition an den Deutschen Bundestag eingereicht
zur Überprüfung der entsprechenden obersten Bundesbehörde,
hier des Bundesministeriums der Justiz und zur unmittelbaren Entlassung aus
dem Amt von Klaus Stoltenberg, Menschenrechtsbeauftragter der Bundesrepublik
Deutschland beim Bundesministerium der Justiz.
Anhand der vorhandenen Veröffentlichungen des Bundesministeriums der
Justiz hinsichtlich Informationsbroschüren, Verhaltensrichtlinien und
Gesetzesprojekten ist zu überprüfen inwiefern der Schutz von Opfern
von Kindesentführung, Umgangsboykott und Entfremdung ordnungsgemäß
umgesetzt wurde und zukünftig verbessert wird.
Ebenso sind die Initiativen des Bundesministeriums der Justiz hinsichtlich
Reparationszahlungen an Opfer von Kindesentführung zu überprüfen.
Ebenso sind die Initiativen des Bundesministeriums der Justiz hinsichtlich
der transparenten geschichtlichen Aufarbeitung der Nazi-gesteuerten Kindesentführungs-
und Entfremdungsprogramme zu überprüfen.
Hiermit wird offiziell beantragt, dass der Deutsche Bundestag die Verfahren
gegen Nazis und Nationalsozialistisches Gedankengut bei den juristischen
Behörden von Wilhelmshaven und Oldenburg zunächst beobachtend begleitet.
Hiermit wird der offizielle Antrag auf Integration der begleitenden Online-Dokumentation
in die Internet-Präsenz des Deutschen Bundestages beantragt. Online-Dokumentation:http://www.michael-hickman.org
Yours faithfully
Michael Hickman
Voluntary Independent Special Rapporteur
on the situation of
Human Rights in Germany
to the United Nations and
to the European Institutions
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