Rechtssache Hickman gegen Stadt Wilhelmshaven
04.12.2003

 

Michael Hickman
Wilhelmshaven

Amtsgericht Wilhelmshaven
Marktstraße 15 – 17
26382 Wilhelmshaven

Beschwerdezyklen beim Justizministerium von Niedersachsen AKTENZEICHEN 4121 E -S4. 54/03 und AKTENZEICHEN 3700 E - 204.37/03
Dr. Busch, Frau Bakker, Herr Wessels, Frau Ballnus
Am Waterloo Platz 1
30169 Hannover
poststelle@mj.niedersachsen.de
Fax 0511 120 5170

Niedersächsischer Landtag
Pet 5816/11/14
Pet 00447/08/15
Hinrich-Wilhelm-Kopf-Platz 1
30159 Hannover
Postfach 4407
30044 Hannover
vockert@vockert.de,
klaus.krumfuss@t-online.de,
info@frauke-heiligenstadt.de
Frau Kuck, Frau Busch
Frau Lütjering
Fax 0511 3030 2806

The Hague Conference on Private International Law
Mr. Hans van Loon, Secretary General
Prof. William Duncan
Deputy Secretary General
Permanent Bureau of
The Hague Conference
on Private International Law
Scheveningseweg 6
2517 KT Den-Haag
The Netherlands
Wd@hcch.nl
Hvl@hcch.nl
secretariat@hcch.net

Mr Sibusiso Bengu
The South African Ambassador to Germany
South African Embassy
Friedrichstrasse 60
10117 Berlin
botschaft@suedafrika.org

The South African President
Mr. T.M. Mbeki
Office of the President
Private Bag X1000
Pretoria 0001
Südafrika
President@po.gov.za

Claudia Roth, MdB
Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik
Federal Government Commissioner for Human Rights Policy and Humanitarian Aid
Auswärtiges Amt
Werderscher Markt 1
11013 Berlin
claudia.roth@bundestag.de
claudia.roth@wk.bundestag.de
Marita Sehn
Anke Schwarzbäck
Petition Committee at the German Bundestag
Petitionsausschuss des deutschen Bundestages
Pet 4-14-07-301-050630
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Fax: 030 227 30015
marita.sehn@bundestag.de
klaus.hagemann@bundestag.de

Wolfgang Thierse
President of the German federal parliament
Präsident des Deutschen Bundestages
Personal Referent
Persönlicher Referent
Wolfram Kolodziej-Derfert
Platz der Republik 1
11011 Berlin
wolfgang.thierse@bundestag.de
praesident@bundestag.de

Deutscher Richterbund
Vorsitzender Wolfgang Arenhövel
Kronenstr. 73/74
10117 Berlin
Wolfgang.Arenhoevel@lg-os.niedersachsen.de
frank.sta.freiburg@t-online.de
jan.grotheer@fg.justiz.hamburg.de
elmar.herrler@olg-n.bayern.de
brigitte.kamphausen@lg-duisburg.nrw.de
BettinaLeetz@web.de
August-Wilhelm.Marahrens@lg-h.niedersachsen.de
dwtapper@rz-online.de
HanspeterT@t-online.de
info@drb.de

Institut für Menschenrechte
Institute for human rights, Berlin
info@institut-fuer-menschenrechte.de

Commission on Human Rights
Support Services Branch
Office of the High Commissioner for Human Rights
United Nations Office at Geneva
1211 Geneva 10, Switzerland  
1503@ohchr.org

Herr Ralf Janßen
Ausländeramt
Stadt Wilhelmshaven
Rathaus platz 1
26382 Wilhelmshaven
Fax 04421 16411267
ralf.janssen@stadt.wilhelmshaven.de

Klaus Stoltenberg
Menschenrechtsbeauftragter der
Bundesrepublik Deutschland
human rights commissioner of the
Federal Republic of Germany
Bundesministerium der Justiz
Mohrenstraße 37
10117 Berlin
 poststelle@bmj.bund.de



a) AKTENZEICHEN 6 C 1411/03 (I) AG Wilhelmshaven
Rassismus und nationalsozialistische Motive in Deutschen staatlich geführten Kindesentführungs- und Entfremdungsprogrammen

b) Dienstaufsichtsbeschwerde und Unterlassungsaufforderung gegen den deutschen Richter Hülsebusch, der sich in Beleidigung, Bedrohung und Nötigung gegenüber dem Antragsteller engagiert, da der Antragsteller sich gegen die Wiederbelebung von nationalsozialistischem Gedankengut ausspricht

c) Strafanzeige gegen den Nazi Heinrich Himmler auf Grund von Kindesentführung und Verbrechen gegen die Menschlichkeit

d) Petition an den Deutschen Bundestag zur Überprüfung des Bundesministeriums der Justiz und zur unmittelbaren Entlassung aus dem Amt von Klaus Stoltenberg, Menschenrechtsbeauftragter der Bundesrepublik Deutschland
beim Bundesministerium der Justiz


Sehr geehrter Herr Wolfgang Thierse, Präsident des Deutschen Bundestages,
Sehr geehrte Frau Marita Sehn, Vorsitzende des Petitionsauschusses,

Mit Vollmacht des Petenten zum vorliegenden Petitionsverfahren beim Deutschen Bundestag Pet 4-14-07-301-050630 werden die hier dokumentierten Ereignisse beim Amtsgericht Wilhelmshaven und beim Oberlandesgericht Oldenburg als weitere Beweisführung zur Einrichtung einer unabhängigen Untersuchungskommission zu Justizverbrechen gegen die Menschlichkeit durch die Praxis der deutschen Familienrechtsprechung angeführt.
1) Warum werden Verfahren in Kindschaftssachen verweigert, verschleppt und manipuliert, z.B. beim Amtsgericht Wilhelmshaven und beim Oberlandesgericht Oldenburg zu internationaler Kindesentführung und anschließendem Umgangsboykott, während der deutsche Bundeskanzler Gerhard Schröder beschleunigte Verfahren gegen die Freie Presse in der Rechtssache "mutmaßlich gefärbte Haare" noch bevor dem Höhepunkt des Wahlkampfes 2002 geschenkt bekommt ?
2) Warum gibt es in Deutschland geschriebene Gesetze, die aus politischer Motivation nur für eine bestimmte Bevölkerungsgruppe auf Grund von Geschlecht, Status, Nationalität gelten bzw. nicht gelten ?
3) Warum sind in deutschen familiengerichtlichen Verfahren zu internationaler Kindesentführung nach Deutschland und anschließendem Umgangsboykott fremdenfeindliche, rassistische und diskriminierende Verhaltensweisen zu beobachten, die Rückschlüsse auf nationalsozialistisches Gedankengut und dessen Wiederbelebung zulassen ?
Hiermit wird der offizielle Antrag auf Integration der begleitenden Online-Dokumentation in die Internet-Präsenz des Deutschen Bundestages beantragt. Online-Dokumentation:http://www.michael-hickman.org

Aktenzeichen
6 C 1411/03 (I) AG Wilhelmshaven
Rechtssache Hickman gegenStadt Wilhelmshaven

Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert, dass der deutsche Richter Hülsebusch im vorliegenden Verfahren am 26.11.2003 Aussagen im Zusammenhang mit folgenden Handlungsmustern macht:
Der deutsche Richter Hülsebusch beleidigt und verleumdet den Antragsteller und Kindesvater mit der Aussage, dass der Antragsteller und Kindesvater "offenbar die vernünftigen Maßstäbe, die menschliches Handeln leiten, verloren habe", während der deutsche Richter Hülsebusch die unkorrekten Verfahrensweisen des Amtsgerichts Wilhelmshaven mit vorsätzlicher Verfahrensverzögerung von einem Jahr und vorsätzlicher Nichtvollstreckung von gerichtlich angeordnetem Umgang über zwei Jahre vorsätzlich deckt.
Der deutsche Richter Hülsebusch unterstellt dem Antragsteller und Kindesvater den Straftatbestand, dass der Antragsteller und Kindesvater "jeden gröblichst beleidige, der ihm als Sachbearbeiter in seinen Angelegenheiten begegnet ist", ohne jeden einzelnen dieser Sachbearbeiter und die entsprechenden einzelnen Beleidigungen zu benennen und ohne Sachverhalte zu seiner konstruierten Beschuldigung subtantiiert darzulegen.
Der deutsche Richter Hülsebusch beschwert sich, dass der Antragsteller und Kindesvater "unbelehrbar Recht haben möchte", während der deutsche Richter Hülsebusch vorsätzlich die dokumentierten unkorrekten Verfahrensweisen der deutschen juristischen, sozialen und administrativen Behörden in internationaler Kindesentführung und Umgangsboykott deckt. Der deutsche Richter Hülsebusch erklärt auch vorsätzlich nicht, warum überhaupt Korrekturverfahren zu unkorrekten Verfahrensweisen deutscher Behörden in internationaler Kindesentführung und Umgangsboykott notwendig sind, während der deutsche Richter Hülsebusch entgegen den Tatsachen der sozialen Wirklichkeit gerne unbelehrbar Recht haben möchte mit der Behauptung, deutsche Behörden würden korrekt in internationaler Kindesentführung und Umgangsboykott arbeiten. Wenn das Amtsgericht Wilhelmshaven, Richter Hülsebusch und seine deutschen Richterkollegen entsprechend der Argumentationslogik des deutschen Richters Hülsebusch korrekt gearbeitet hätten und korrekt arbeiten würden, läßt sich im Gegensatz dazu nur schwer erklären, wie es zu achtjährigen Verfahren in internationaler Kindesentführung nach Deutschland und anschließendem Umgangsboykott sowie der daraus folgenden Verfahren zur Verantwortungsübernahme kommt.
Der deutsche Richter Hülsebusch beschwert sich, dass der Antragsteller und Kindesvater "sich an die Führung politischer Einrichtungen wendet, um auch Richtern schwere Straftaten nachzusagen und eine entsprechende Strafverfolgung zu begehren". In einem demokratischen Rechtsstaat muss sich der Richter und seine erbrachte Dienstleistung im Namen des Volkes und bezahlt vom Volk einer ordentlichen Prüfung und Kritik der Öffentlichkeit unterziehen. Unter der Voraussetzung, dass der deutsche Richter Hülsebusch der persönlichen politischen Auffassung sein mag, dass Deutschland möglichst kein demokratischer Rechtsstaat sein sollte, gewinnt die Qualitätssicherung sowie das Verantwortungsverständnis richterlichen Handelns natürlich eine ganz andere Dimension. Damit ist aber auch der politische und rechtliche Weg durch die  Instanzen hin zu einer Verfassungsänderung oder möglich Abschaffung der Verfassung auf Empfehlung des deutschen Richters Hülsebusch zu beschreiten.
Der deutsche Richter Hülsebusch beschwert sich, dass der Antragsteller und Kindesvater "absurde Verknüpfungen von historischen Vorgängen" begehen, unterstützt der deutsche Richter Hülsebusch wie dokumentiert einerseits die deutschen Behörden, die nach Deutschland verbrachte Kinder als "Deutsche Kinder" sich an die Führung politischer Einrichtungen wendet, um auch Richtern schwere Straftaten nachzusagen und eine entsprechende Strafverfolgung zu begehren". Während der Antragsteller sich gegen das verfassungswidrige Handeln mit nationalsozialistischem Hintergrund deutscher Richter wendet, hat der deutsche Richter Hülsebusch bis zum heutigen Tag keine  Nachweise erbracht, dass sich der deutsche Richter Hülsebusch gegen Nazis, gegen Nazijuristen und gegen die Wiederbelebung von nationalsozialistischem Gedankengut in der Justiz der BRD wendet.
Der deutsche Richter Hülsebusch beleidigt und verleumdet den Antragsteller und Kindesvater mit der Aussage, der Antragsteller und Kindesvater würde "Tatsachenverdrehung" begehen, ohne seine Beschuldigung zu begründen und substantiiert darzulegen. Der deutsche Richter Hülsebusch betitelt den Antragsteller wie dokumentiert unbegründet und in unzulässiger Weise als einen Lügner.
Der deutsche Richter Hülsebusch beleidigt und verleumdet den Antragsteller und Kindesvater mit der Aussage, der Antragsteller und Kindesvater würde "absurde Verknüpfungen von historischen Vorgängen" begehen. Gleichzeitig verweigert der deutsche Richter Hülsebusch die Benennung der Juristen, die dem Naziregime gedient haben, die Benennung der begangenen Verbrechen von Nazijuristen sowie die Benennung der  Entnazifizierungsverweigerung der Justiz durch deutsche Behörden im Gerichtsbezirk Oldenburg. Während der deutsche Richter Hülsebusch das Nürnberger Tribunal sowie die Urteile zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit inklusive Kindesentführung und Entfremdung in Zweifel zu ziehen scheint, verweigert der deutsche Richter Hülsebusch gleichzeitig, die verantwortlichen deutschen Behördenmitarbeiter für die unkorrekten Verfahrensweisen in internationaler Kindesentführung und Umgangsboykott zur Rechenschaft zu ziehen.
Die im Nazi-Kindesentführungsprogramm nachgeschalteten Entfremdungszyklen wurden zur gezielten Germanisierung der entführten Kinder eingesetzt.
Während der deutsche Richter Hülsebusch den Antragsteller und Kindesvater mit der Aussage beleidigt und verleumdet, der Antragsteller und Kindesvater würde "absurde Verknüpfungen von historischen Vorgängen" begehen, unterstützt der deutsche Richter Hülsebusch wie dokumentiert einerseits die deutschen Behörden, die nach Deutschland verbrachte Kinder als "Deutsche Kinder" bezeichnen und verweigert andererseits wie dokumentiert vorsätzlich die Bearbeitung des offiziellen Rechtsantrag vom 20.11.2003 auf Respektierung und Rechtsschutz der Identität von binationalen im Ausland geborenen Kinder, die nach Deutschland verbracht wurden.
Der deutsche Richter Hülsebusch beleidigt und verleumdet den Antragsteller und Kindesvater mit der Aussage, der Antragsteller und Kindesvater würde "unsinnige Gesetzesauslegungen" begehen. Gleichzeitig verweigert der deutsche Richter Hülsebusch die Benennung der Gesetzesgrundlagen für vorsätzliche Verfahrensverzögerung und vorsätzliche Nichtvollstreckung von gerichtlich angeordnetem Umgang die beim Amtsgericht Wilhelmshaven vorsätzlich praktiziert werden.
Der deutsche Richter Hülsebusch sagt aus, dass "Keine deutsche Dienststelle verpflichtet sei" nationalsozialistisches Gedankengut deutscher Behörden und deutscher Behördenmitarbeiter zu überprüfen. Diese vom deutschen Richter Hülsebusch vom Amtsgericht Wilhelmshaven hervorgebrachte Theorie ist schon als sehr "kühn" zu bezeichnen und bedarf der weiteren Prüfung auf den verfügbaren Rechtsmittelwegen.
Der deutsche Richter Hülsebusch verweigert vorsätzlich das Recht auf faires Verfahren und das Recht auf Anhörung mit der Aussage "Aus diesem Grunde werden ich Ihre neuerliche Eingabe an niemand weiterleiten und in Zukunft Eingaben vergleichbaren Formats und Inhalts nicht mehr zur Kenntnis nehmen, sondern nur noch die Weglage verfügen". Der deutsche Richter Hülsebusch verweigert die Verhandlung von Gegenständen bei denen er entgegen dem verfassungsmäßigen Unabhängigkeitsprinzip offensichtlich in einen Interessenskonflikt mit seiner persönlichen politischen Überzeugung kommt.
Der deutsche Richter Hülsebusch vom Amtsgericht Wilhelmshaven hat die Möglichkeit, sich für das Verhalten des deutschen Richters Hülsebusch offiziell und innerhalb der juristischen Frist von zwei Wochen zu entschuldigen.
Der moralisch und politisch verantwortliche Direktor des Amtsgericht Wilhelmshaven hat die Möglichkeit, sich für das Verhalten des deutschen Richters Hülsebusch offiziell und innerhalb der juristischen Frist von zwei Wochen zu entschuldigen.
Sehr geehrter Herr deutscher Richter Hülsebusch vom Amtsgericht Wilhelmshaven,
Sehr geehrte Damen und Herren beim Amtsgericht Wilhelmshaven,
Ihr lobenswerter Ansatz, sich als deutscher Richter ihrer historischen Verantwortung stellen zu wollen, wird als lobenswerter Ansatz begrüßt.
Zum Demokratie und Rechtsstaatlichkeitsverständnis ist Ihnen folgendes vor Augen zu führen:
Sie sind gesetzlich verpflichtet in Übereinstimmung mit den Richtlinien des Bundesministeriums der Justiz, des Niedersächsischen Justizministeriums sowie mit der Strafprozessordnung ordnungsgemäß Strafanzeigen entgegen zu nehmen.
Sicherlich steht es Ihnen in Ihrer "Unabhängigkeit" frei, die ordnungsgemäße Bearbeitung bzw. Weiterleitung von Strafanzeigen entweder vorsätzlich zu verweigern oder vorsätzlich zu befördern.
Zur Klärung der Sachverhalte wird nunmehr nach Ihren offiziellen Aussagen, dass Sie eine ordnungsgemäße amtsgerichtliche Bearbeitung der Strafanzeigen in der Rechtssache Hickman gegen Stadt Wilhelmshaven zu verweigern gedenken, eine offizielle Stellungnahme für den weiteren Rechtsmittelweg von Ihnen benötigt, ob Sie damit zum Ausdruck zu bringen gedenken, den ordentlichen Rechtsweg vorsätzlich zu behindern und mit dem Beschuldigten zu kollaborieren.
Zum Sachverhalt der unkorrekten Verhaltensmuster und Verfahrensweisen deutscher Richter und deutscher Gerichte ist Ihnen folgendes vor Augen zu führen:
Ihr lobenswerter Ansatz der Erkenntnis, dass deutsche Richter und deutsche Gerichte den Antragstellern in Sorgerechts- und Umgangsrechtsverfahren gezielt Kosten verursachen, während deutsche Richter und deutsche Gerichte wie beim Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert die Verfahren in internationaler Kindesentführung nach Deutschland und anschließendem Umgangsboykott über den Zeitraum von einem Jahr vorsätzlich verschleppen und gerichtlich angeordneten Umgang über den Zeitraum von zwei Jahren vorsätzlich nicht vollstrecken, wird als lobenswerter Ansatz begrüßt.
Sicherlich steht es Ihnen in Ihrer "Unabhängigkeit" frei, diesen unkorrekten Verfahrensweisen beizutreten oder Abhilfe zu schaffen.
Zur Klärung der Sachverhalte wird nunmehr nach Ihren offiziellen Aussagen, dass Sie nicht Willens sind, unkorrekte Verfahrensweisen ihrer unmittelbaren deutschen Richterkollegen zu kritisieren, eine offizielle Stellungnahme für den weiteren Rechtsmittelweg von Ihnen benötigt, ob Sie damit zum Ausdruck zu bringen gedenken, mit den verantwortlichen Familienrichtern des Amtsgericht Wilhelmshaven zu kollaborieren oder unabhängig eigenständig Rechtsmittel gegen ihre deutschen Richterkollegen vom Amtsgericht Wilhelmshaven einzulegen.
Ihr lobenswerter Ansatz, sich als deutscher Richter ihrer historischen Verantwortung insbesondere im Kontext von nationalsozialistischem Gedankengut und dessen Wiederbelebung in der Justiz der BRD stellen zu wollen, wird als lobenswerter Ansatz begrüßt.
Sicherlich steht es Ihnen in Ihrer "Unabhängigkeit" frei, die Wiederbelebung von nationalsozialistischem Gedankengut in der Justiz der BRD und bei deutschen Behörden vorsätzlich zu befördern oder mit den verfügbaren demokratischen Rechtsmitteln eindeutig und ordnungsgemäß zu bekämpfen.
Ihr lobenswerter Ansatz der Erkenntnis, dass sich der Antragsteller gegen schwere Straftaten deutscher Richter ausspricht und wendet, wird als lobenswerter Ansatz begrüßt.
Zum Sachverhalt der Wiederbelebung von nationalsozialistischem Gedankengut in der Justiz der BRD und bei deutschen Behörden ist Ihnen folgendes vor Augen zu führen:
Deutsche Richter haben Hitler und den Nationalsozialismus gefördert.
Deutsche Richter und Juristen haben mit dem deutschen Justizapparat einerseits als Terrorinstrument zur rücksichtslosen Umsetzung der propagierten politischen Ziele als auch andererseits zur Unterdrückung und Ausschaltung von Widerstand und Opposition dem Führer Adolf Hitler willig gedient.
Deutsche Richter und Juristen haben sich gegenseitig gedeckt als es um die Verantwortungsübernahme für die Deutschen Justizverbrechen gegen die Menschlichkeit ging.
Der anschließende Hochverratsprozeß gegen Hitler, Ludendorff und andere geriet zu einer Farce. Die Angeklagten durften Propagandareden gegen die Republik und ihre Politiker halten; der Ankläger agierte eher als Verteidiger. Am 1. April 1924 wurde Ludendorff freigesprochen, Hitler erhielt fünf Jahre Festungshaft mit der Aussicht auf Begnadigung nach sechs Monaten, die übrigen Angeklagten kamen mit noch geringeren Strafen davon. Das Gericht lehnte es ausdrücklich ab, den NSDAP-Führer gemäß den Bestimmungen des Republikschutzgesetzes als wegen Hochverrats verurteilten Ausländer nach Österreich abzuschieben: Bei einem Mann, "der so deutsch denkt und fühlt wie Hitler" und der sich durch "rein vaterländischen Geist und edelsten Willen" auszeichne, komme diese Maßnahme nicht in Frage.
Kampf um die Republik 1919-1923; Informationen zur politischen Bildung (Heft 261)
Bundeszentrale für politische Bildung- Reinhard Sturm

In einem Gemeinwesen, das den Staat als Mittel der nationalsozialistischen Weltanschauung ansieht, ist das Gesetz Plan und Wille des Führers...Der deutsche Rechtswahrer ist heute Mitarbeiter des Führer. Nationalsozialistisches Recht und Plan und Wille des Führers können nur von Nationalsozialisten erkannt und gewahrt werden. Der Führer ist nicht Staatsorgan, sondern oberster Gerichtsherr der Nation und höchster Gesetzgeber...
- Staatsrechtler Carl Schmitt
Ich werde dem Führer des deutschen Reiches und Volkes, Adolf Hitler, treu und gehorsam sein, die Gesetze beachten und meine Amtspflichten gewissenhaft erfüllen, so wahr mir Gott helfe.
- auf den Führer verpflichten
- "Mein Führer!
Ihnen, meinen Führer, bitte ich melden zu dürfen: das Amt, das Sie mir verliehen haben, habe ich angetreten und mich inzwischen eingearbeitet.
Mein Dank für die Verantwortung, die Sie mir anvertraut haben, soll darin bestehen, daß ich treu und mit aller Kraft an der Sicherheit des Reiches und der inneren Geschlossenheit des deutschen Volkes durch eigenes Beispiel als Richter und als Führer der Männer des Volksgerichtshofs arbeite, stolz, Ihnen, mein Führer, dem obersten Gerichtsherrn und Richter des deutschen Volkes, für die Rechtsprechung Ihres höchsten politischen Gerichtes verantwortlich zu sein.
Der Volksgerichtshof wird sich stets bemühen, so zu urteilen, wie er glaubt, daß Sie, mein Führer, den Fall selbst beurteilen würden.
Heil mein Führer! In Treue, Ihr politischer Soldat Roland Freisler."
- Dies schrieb Freisler am 15. 10. 1942, wenige Wochen nach seiner Ernennung zum Präsidenten des Volksgerichtshofs. Zitiert nach Heribert Ostendorf, "Roland Freisler – Mörder im Dienste Hitlers", in: Zeitschrift für Rechtspolitik 5/1994, S. 169
Es ist normalerweise davon auszugehen, dass Ihnen als "anständige Deutsche" die Deutsche Geschichte sicherlich bekannt ist.
Dennoch sollen hier zur Vervollständigung der Akte, der Hintergründe und Sachverhalte noch einmal explizit die relevanten Aspekte des Nazi-Kindesentführungs-, Entfremdungs- und Germanisierungsprogramms explizit benannt werden.
In der deutschen Geschichte vorsätzlich aggressiver und menschenfeindlicher Völkerrechtsverletzung setzen die Nazis staatlich organisierte Kindesentführung und Entfremdung gezielt ein, um nationalsozialistische Zielsetzungen der Demographiepolitik und Rassenpolitik zu verwirklichen.
Dabei werden in das Dritte Reich verschleppte Kinder der gezielten Entfremdung und Progammierung unterworfen, um den angestrebten Prozess der Germanisierung voranzutreiben.
Gesellschaftspolitische Faktoren als Hintergründe dafür sind unter anderem, dass der Umsetzung staatspolitischer Ziele (z.B. Angriffs- und Eroberungskriege, Ausweitung des völkischen Lebensraumes bei gleichzeitigem Dominierungsanspruch der Herrenrasse) eine unzureichende Geburtenrate gegenübersteht, und dass die Erhebung der eigenen Rasse als höherwertig deklarierte Rasse die Unterdrückung und Ausmerzung abweichender Rassenmerkmale bedingt.
Die Literaturinhaltsanalyse des staatlich geführten Kindesentführungsprogramms und Entfremdungsprogramms der Nazis stellt folgende Aspekte zur Verfügung, deren Erscheinungsformen in der heutigen Praxis der deutschen Behörden in internationaler Kindesentführung und Umgangsboykott ordnungsgemäß auf Parallelität zu überprüfen sind :
--- Kindesentführung
--- Entfremdung
--- Rassismus
--- Germanisierung
--- Aktenmanipulation
Im ersten Viertel des 20. Jahrhunderts wenden die Nazis ein staatlich geführtes Kindesentführungs- und Entfremdungsprogramm als Teil ihres Germanisierungsprogramms an. Als Ergebnis des Nürnberger Tribunals und nach ca. zweijährigen Studien verabschiedet die Generalversammlung der Vereinten Nationen am 9. Dezember 1948 eine Konvention zur Vorbeugung und Bestrafung des Völkermords. In dieser Konvention bedeutet Völkermord jede der folgenden begangenen Akte, die darauf abzielen nationale ethische, rassische oder religiöse Gruppen ganz oder teilweise zu zerstören : [...] gewaltsame Verbringung von Kindern aus einer Gruppe in eine andere Gruppe. Wer nicht aus der Geschichte lernen kann, ist verdammt sie zu wiederholen. Im letzten Viertel des 20. Jahrhunderts verfolgt die deutsche Regierung nicht diejenigen deutschen juristischen, administrativen und sozialen deutschen staatlichen Behörden, die in der Legalisierung von internationaler Kindesentführung nach Deutschland und anschließendem Umgangsboykott involviert sind.
In den Verfahren gegen Ulrich Greifelt und andere des UNITED STATES MILITARY TRIBUNAL in Nürnberg vom 10. Oktober 1947 bis zum 10. März 1948 wurden führende SS-Mitglieder aus der Gruppe um Heinrich Himmler auf Grund von Verbrechen gegen die Menschlichkeit unter anderem wegen Kindesentführung verurteilt.
In der deutschen Geschichte internationaler Kindesentführung haben die Verfahrensweisen von niedersächsischen, juristischen und sozialen Behörden bereits einen festen, berühmten Platz auf Grund ihres dokumentierten, geringen Unrechtsbewußtseins und auf Grund bestimmter traditioneller Familienrechtspraxis errungen. Die Verfahrensweisen von niedersächsischen Behörden in Fällen von internationaler Kindesentführung provozierten bereits die Intervention des französischen Staatspräsidenten Jacques Chirac und des US-Präsidenten Bill Clinton.

Unterlassungsaufforderung an den deutschen Richter Hülsebusch
Die zuvor beschriebenen lobenswerten Ansätze des deutschen Richters Hülsebusch sind mit seinem dokumentierten Verhalten, insbesondere in seiner historischen Verantwortung als Deutscher Richter, nicht vereinbar.
Hiermit wird die offizielle Aufforderung an das Amtsgericht Wilhelmshaven unter Verantwortung des moralisch und politisch verantwortlichen Direktors Kahlen eingereicht, dem deutschen Richter Hülsebusch vom Amtsgericht Wilhelmshaven aufzugeben, die Beleidigung, Bedrohung und Nötigung des Antragstellers zu unterlassen, weil der Antragsteller sich gegen Wiederbelebung von nationalsozialistischem Gedankengut in der Justiz der BRD und bei deutschen Behörden ausspricht.
Offensichtlich beabsichtigt der deutsche Richter Hülsebusch wie dokumentiert seine politische Meinung zum Ausdruck zu bringen, dass Naziunrecht und Naziterror sowie das Handeln vor nationalsozialistischem Hintergrund in der Bundesrepublik Deutschland nicht justiziabel sein sollten.
In dieser Hinsicht besteht eindeutig mehr Klärungs- und Begründungsbedarf.
Sicherlich steht es dem deutschen Richter Hülsebusch in seiner "Unabhängigkeit" frei, Rechtsmittel gegen den Antragsteller einzulegen, weil der Antragsteller sich gegen die Wiederbelebung von nationalsozialistischem Gedankengut in der Justiz der BRD und bei deutschen Behörden nicht nur eindeutig ausspricht, sondern auch Rechtsmittel einlegt gegen anti-demokratische Verhaltens- und Verfahrensweisen in einem Deutschland, dass laut Verfassung dem Frieden in der Welt in einem vereinten Europa dient.
Es mag zunächst dahingestellt bleiben, inwieweit der deutsche Richter Hülsebusch vom Amtsgericht Wilhelmshaven aus Gründen der Affinität eine Förderung von nationalsozialistischem Gedankengut zu vertreten gedenkt. Das Ausmaß seiner wahren Intention kann der deutsche Richter Hülsebusch in einer substantiierten Erklärung für den weiteren Rechtsmittelweg abgeben.
Absichtserklärung des deutschen Richters Hülsebusch vom Amtsgerichts Wilhelmshaven

UNZUTREFFENDES BITTE STREICHEN

Hiermit ergeht der offizielle Antrag auf Ihre offizielle Stellungnahmen und Absichtserklärungen innerhalb der üblichen juristischen Frist von zwei Wochen im Rahmen ihrer Unabhängigkeit in einer demokratischen Gesellschaft.
Ihre offizielle Stellungnahmen und Absichtserklärungen sind ordnungsgemäß mit zur ordnungsgemäßen Beurkundung mit dem Stempel des Amtsgerichts Wilhelmshaven zu versehen und werden für weitere politische und juristische Verfahren auf nationaler sowie auf internationaler Ebene benötigt.
1a) Der deutsche Richter Hülsebusch vom Amtsgerichts Wilhelmshaven erklärt hiermit offiziell, dass er mit den deutschen Familienrichtern am Amtsgericht Wilhelmshaven kollaboriert, insbesondere mit den unkorrekten Verfahrensweisen des Richters Staubwasser in internationaler Kindesentführung und Umgangsboykott.
1b) Der deutsche Richter Hülsebusch vom Amtsgerichts Wilhelmshaven erklärt hiermit offiziell, dass er nicht mit den deutschen Familienrichtern am Amtsgericht Wilhelmshaven kollaboriert, sondern dass er sich von den verantwortlichen deutschen Familienrichtern am Amtsgericht Wilhelmshaven distanziert. Um seine Distanzierung von diesen Familienrichtern am Amtsgericht Wilhelmshaven ordnungsgemäß und offiziell zu dokumentieren, legt Der deutsche Richter Hülsebusch vom Amtsgerichts Wilhelmshaven Rechtsmittel gegen diese verantwortlichen deutschen Familienrichtern am Amtsgericht Wilhelmshaven ein, damit diese Familienrichter ordnungsgemäß die Verantwortung für ihr dokumentiertes unkorrektes Handeln in internationaler Kindesentführung, Umgangsboykott und Entfremdung übernehmen.
2a) Der deutsche Richter Hülsebusch vom Amtsgerichts Wilhelmshaven erklärt hiermit offiziell, dass er mit Heinrich Himmler sowie mit den verurteilten SS-Führern aus der Gruppe um Heinrich Himmler kollaboriert, die vom Nürnberger Tribunal auf Grund von Verbrechen gegen die Menschlichkeit insbesondere wegen Kindesentführung, Umgangsboykott und Entfremdung bzw. Zwangsgermanisierung verurteilt wurden.
2b) Der deutsche Richter Hülsebusch vom Amtsgerichts Wilhelmshaven erklärt hiermit offiziell, dass er sich von dem Naziregime und dem nationalsozialistischen Gedankengut ausdrücklich distanziert. Um seine Distanzierung von nationalsozialistischem Gedankengut in der Rechtspraxis und Rechtswirklichket der Bundesrepublik Deutschland ordnungsgemäß und offiziell zu dokumentieren, legt der deutsche Richter Hülsebusch vom Amtsgerichts Wilhelmshaven Rechtsmittel gegen sämtliche noch lebende Juristen ein, die dem Naziregime gedient haben. Auf Grund des besonderen Verständnisses von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit des deutschen Richters Hülsebusch vom Amtsgerichts Wilhelmshaven, legt Herr Hülsebusch des Weiteren Rechtsmittel gegen sämtliche Juristen der Bundesrepublik Deutschland ein, die Juristen des Naziregimes freigesprochen haben.
3a) Der deutsche Richter Hülsebusch vom Amtsgerichts Wilhelmshaven erklärt hiermit offiziell, dass er seine historische Verantwortung derart gestaltet, dass Herr Richter Hülsebusch mit den deutschen Richtern, die Adolf Hitler, den Nationalsozialismus und den 2. Weltkrieg unter einer deutschen Verfassung intentionell gefördert haben sowie mit Adolf Hitler kollaboriert.
3b) Der deutsche Richter Hülsebusch vom Amtsgerichts Wilhelmshaven erklärt hiermit offiziell, dass er seine historische Verantwortung derart gestaltet, dass Herr Richter Hülsebusch mit den deutschen Richtern, die  Adolf Hitler, den Nationalsozialismus und den 2. Weltkrieg unter einer deutschen Verfassung intentionell gefördert haben sowie mit Adolf Hitler nicht kollaboriert. Um seine Distanzierung von den deutschen Richtern, die  Adolf Hitler, den Nationalsozialismus und den 2. Weltkrieg gefördert haben, ordnungsgemäß und offiziell zu dokumentieren, legt Herr Richter Hülsebusch Rechtsmittel gegen diese verantwortlichen deutschen Richter und gegen Adolf Hitler ein, damit diese ordnungsgemäß die Verantwortung für ihr dokumentiertes Unrechts-Handeln und für ihre Verbrechen gegen die Menschlichkeit übernehmen. Der deutsche Richter Hülsebusch engagiert sich damit in lobenswertem Handeln mit Zivilcourage, dass vom ehemaligen Justizminister von Niedersachsen Christian Pfeiffer eingefordert wurde. Nicht nur dass der deutsche Richter Hülsebusch damit die Annullierung von Nazi-Unrechtsurteilen, sowie die Entschädigung von Opfern der Naziunrechts- und Terrorjustiz unterstützt, sondern Herr Richter Hülsebusch spricht sich damit explizit für die historische Aufarbeitung und zivil- bzw. strafrechtliche Verfolgung der Nazitäter aus.

Offizielle Anträge an dasAmtsgericht Wilhelmshaven
Hiermit ergeht der offizielle Rechtsantrag auf Disziplinarmaßnahmen und Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den deutschen Richter Hülsebusch. Der deutsche Richter Hülsebusch engagiert sich wie dokumentiert in Beleidigung, Bedrohung und Nötigung gegenüber dem Antragstellers, weil der Antragsteller sich gegen Wiederbelebung von nationalsozialistischem Gedankengut in der Justiz der BRD und bei deutschen Behörden ausspricht.
Wie dokumentiert und bewiesen lässt das Amtsgericht Wilhelmshaven unter der moralischen und politischen Verantwortung des Direktors Herr Kahlen den Antragsteller und ausländischen Kindesvater sowie den Steuerzahler in familiengerichtliche Verfahren zu Umgang investieren, deren gerichtlich angeordneter Umgang mit den nach Deutschland verbrachten Kindern über den Zeitraum von zwei Jahren vorsätzlich nicht vollstreckt und deren Verfahrensdauer über den Zeitraum von einem Jahr vorsätzlich verschleppt wird.
Das Amtsgericht Wilhelmshaven unter der moralischen und politischen Verantwortung des Direktors Herr Kahlen dokumentiert einerseits wie der deutsche Richter Hülsebusch vom Amtsgericht Wilhelmshaven den Antragsteller eines unzulässigen historischen Vergleichs zwischen den Verbrechen gegen die Menschlichkeit durch die Nazijuristen und den Verbrechen gegen die Menschlichkeit durch die Praxis der deutschen Familienrechtssprechung beschuldigt.
Das Amtsgericht Wilhelmshaven unter der moralischen und politischen Verantwortung des Direktors Herr Kahlen dokumentiert andererseits, dass der deutsche Richter Hülsebusch vom Amtsgericht Wilhelmshaven im Auftrag des Volkes, von dem der deutsche Richter Hülsebusch in einem demokratischen Rechtsstaat bezahlt wird, bis dato keine Rechtsmittel gegen Nazis, Nazijuristen und deren Verbrechen gegen die Menschlichkeit einlegt.
Das Amtsgericht Wilhelmshaven unter der moralischen und politischen Verantwortung des Direktors Herr Kahlen dokumentiert andererseits, dass der deutsche Richter Hülsebusch vom Amtsgericht Wilhelmshaven im Auftrag des Volkes, von dem der deutsche Richter Hülsebusch in einem demokratischen Rechtsstaat bezahlt wird, bis dato keine Rechtsmittel gegen seinen deutschen Richterkollegen Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven und gegen dessen dokumentierten unkorrekten Verfahrensweisen einlegt.
Es ergeht der offizielle Rechtsantrag an das Amtsgericht Wilhelmshaven, dem deutschen Richter Hülsebusch folgendes innerhalb der üblichen juristischen Frist von zwei Wochen aufzugeben:
--- Benennung jedes einzelnen Sachbearbeiters und die entsprechenden einzelnen Beleidigungen in Übereinstimmung mit der Vision und Aussage des deutschen Richters Hülsebusch für den weiteren Rechtsmittelweg
--- Benennung jeder einzelnen unkorrekten Verfahrensweise in internationaler Kindesentführung und Umgangsboykott eines jeden einzelnen deutschen Behördenmitarbeiters bei juristischen, sozialen und administrativen Behörden sowie die offizielle Erklärung des deutschen Richters Hülsebusch zum Kollaborieren oder zum Distanzieren mit Rechtsmitteln
--- Beantworten der Absichtserklärung
Rechtsantrag auf Unterlassung des Versuchs, den Antragsteller zum Straftatbestand des Kinderhandels anzustiften
Hiermit wird der offizielle Rechtsantrag auf Unterlassung des Versuchs eingereicht, den Antragsteller und Kindesvater zu Straftatbeständen von Kinderhandel und Menschenhandel anzustiften, indem Umsatz und Profit für das juristische Geschäft mit den unkorrekten Verfahrensweisen durch deutsche Behörden in Kindesentführung, Umgangsboykott und Amtsmissbrauch generiert werden soll.

Sehr geehrter Herr Kahlen, Direktor beim Amtsgericht Wilhelmshaven,
Sehr geehrte Damen und Herren beim Amtsgericht Wilhelmshaven,
Strafanzeige gegen Heinrich Himmler

auf Grund von Kindesentführung und Verbrechen gegen die Menschlichkeit
hiermit wird in Übereinstimmung mit der offiziellen Richtlinie des Bundesministeriums der Justiz (AKTENZEICHEN R B 3 - zu: 9311/22-2-23 335/2033 vom 14. April 2003) sowie in Übereinstimmung mit der Strafprozessordnung Strafanzeige eingereicht gegen Heinrich Himmler direkt beim Amtsgericht Wilhelmshaven und beim Direktor des Amtsgerichts Wilhelmshaven auf Grund von Kindesentführung und Verbrechen gegen die Menschlichkeit eingelegt. Der Antragsteller engagiert sich damit in lobenswertem Handeln mit Zivilcourage, dass vom ehemaligen Justizminister von Niedersachsen Christian Pfeiffer eingefordert wurde. Nicht nur dass der Antragsteller damit die Annullierung von Nazi-Unrechtsurteilen, sowie die Entschädigung von Opfern der Naziunrechts- und Terrorjustiz unterstützt, sondern der Antragsteller spricht sich damit explizit für die historische Aufarbeitung und zivil- bzw. strafrechtliche Verfolgung der Nazitäter aus.
Es steht den deutschen Juristen des Amtsgerichts Wilhelmshaven frei, in ihrer "Unabhängigkeit" entsprechend ihrer individuellen politischen Überzeugung und ihres Verständnisses von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit eigenständig Rechtsmittel gegen den Nazitäter Heinrich Himmler einzulegen.

Sehr geehrte Frau Astrid Vockert, Vizepräsidentin des Niedersächsischen Landtags,
Sehr geehrte Damen und Herren vom Niedersächsischen Landtag,

vorliegendes Dokument ist der Nachtrag zu den laufenden Petitionsverfahren PET 00447/08/15 PET 05816/11/14
und den beantragten Petitionsverfahren beim Niedersächsischen Landtag.
Hiermit wird offiziell beantragt, dass der Niedersächsische Landtag, die Verfahren gegen Nazis und Nationalsozialistisches Gedankengut bei den juristischen Behörden von Wilhelmshaven und Oldenburg zunächst beobachtend begleitet.
Hiermit ergeht die offizielle Petition gemäß Artikel §17 GG auf Dienstaufsichtsbeschwerde und Disziplinarmaßnahmen mit Entlassung aus dem Amt gegen den deutschen Richter Hülsebusch. Der deutsche Richter Hülsebusch engagiert sich wie dokumentiert in Beleidigung, Bedrohung und Nötigung gegenüber dem Antragstellers, weil der Antragsteller sich gegen Wiederbelebung von nationalsozialistischem Gedankengut in der Justiz der BRD und bei deutschen Behörden ausspricht.
Ein deutsches Gericht, dass den Antragstellern und dem Steuerzahler in Sorgerechts- und Umgangsrechtsverfahren gezielt Kosten verursacht, während deutsche Richter und deutsche Gerichte wie beim Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert die Verfahren in internationaler Kindesentführung nach Deutschland und anschließendem Umgangsboykott über den Zeitraum von einem Jahr vorsätzlich verschleppen und gerichtlich angeordneten Umgang über den Zeitraum von zwei Jahren vorsätzlich nicht vollstrecken, verfügt hinsichtlich dem Entgegenwirken von Steuergelderverschwendung über keinerlei Existenzberechtigung.
Hiermit ergeht die offizielle Petition gemäß Artikel §17 GG an den Niedersächsischen Landtag, die unmittelbare Schließung des Amtsgerichts Wilhelmshaven zu veranlassen und die Verteilung seiner Aufgaben auf andere kompetente Niedersächsische Gerichte vorzunehmen.

Sehr geehrter Dr. Busch, Sehr geehrte Frau Bakker, Sehr geehrter Herr Wessels, Frau Ballnus,
Sehr geehrte Damen und Herren vom
Justizministerium Niedersachsen,

vorliegendes Dokument ist der Nachtrag zum laufenden Beschwerdezyklus unter den AKTENZEICHEN 4121 E -S4. 54/03 und AKTENZEICHEN 3700 E - 204.37/03 beim Niedersächsischen Justizministerium.
Hiermit wird offiziell beantragt, dass das Niedersächsische Justizministerium, die Verfahren gegen Nazis und Nationalsozialistisches Gedankengut bei den juristischen Behörden von Wilhelmshaven und Oldenburg zunächst beobachtend begleitet.
Hiermit ergeht der offizielle Rechtsantrag auf Dienstaufsichtsbeschwerde und Disziplinarmaßnahmen mit Entlassung aus dem Amt gegen den deutschen Richter Hülsebusch. Der deutsche Richter Hülsebusch engagiert sich wie dokumentiert in Beleidigung, Bedrohung und Nötigung gegenüber dem Antragstellers, weil der Antragsteller sich gegen Wiederbelebung von nationalsozialistischem Gedankengut in der Justiz der BRD und bei deutschen Behörden ausspricht.

Sehr geehrte Frau Marita Sehn,
Vorsitzende des Petitionsauschusses beim Deutschen Bundestag,

Wie bewiesen und dokumentiert am Beispiel von Wilhelmshaven und Oldenburg engagieren sich die deutschen juristischen, sozialen und administrativen Behörden in Fällen von internationaler Kindesentführung nach Deutschland und anschließendem Umgangsboykott in rassistischen und fremdenfeindlichen Verhaltens- und Verfahrensweisen, während der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesrepublik Deutschland beim Bundesministerium der Justiz, Klaus Stoltenberg, in offiziellen Verfahren zu Völkerrechts- und Menschenrechtsfragen das Gegenteil behauptet.
Hiermit wird die offizielle Petition an den Deutschen Bundestag eingereicht zur Überprüfung der entsprechenden obersten Bundesbehörde, hier des Bundesministeriums der Justiz und zur unmittelbaren Entlassung aus dem Amt von Klaus Stoltenberg, Menschenrechtsbeauftragter der Bundesrepublik Deutschland beim Bundesministerium der Justiz.
Anhand der vorhandenen Veröffentlichungen des Bundesministeriums der Justiz hinsichtlich Informationsbroschüren, Verhaltensrichtlinien und Gesetzesprojekten ist zu überprüfen inwiefern der Schutz von Opfern von Kindesentführung, Umgangsboykott und Entfremdung ordnungsgemäß umgesetzt wurde und zukünftig verbessert wird.
Ebenso sind die Initiativen des Bundesministeriums der Justiz hinsichtlich Reparationszahlungen an Opfer von Kindesentführung zu überprüfen.
Ebenso sind die Initiativen des Bundesministeriums der Justiz hinsichtlich der transparenten geschichtlichen Aufarbeitung der Nazi-gesteuerten Kindesentführungs- und Entfremdungsprogramme zu überprüfen.
Hiermit wird offiziell beantragt, dass der Deutsche Bundestag die Verfahren gegen Nazis und Nationalsozialistisches Gedankengut bei den juristischen Behörden von Wilhelmshaven und Oldenburg zunächst beobachtend begleitet.
Hiermit wird der offizielle Antrag auf Integration der begleitenden Online-Dokumentation in die Internet-Präsenz des Deutschen Bundestages beantragt. Online-Dokumentation:http://www.michael-hickman.org

Yours faithfully
 
Michael Hickman
Voluntary Independent Special Rapporteur
on the situation of
Human Rights in Germany
to the United Nations and
to the European Institutions


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