Amtsgericht Wilhelmshaven: Einem so zu sagen "Psychiatrisches Gutachten"
13.05.04

Lesen Sie bitte auch:

Das psychiatrische GA vom 13.5.2004 (Dr. med. Heinz Winterscheid) zeugte von beruflicher Inkompetenz und exemplarischer Leichtfertigkeit.
Herr Hickman litt an keiner psychiatrischen Erkrankung.
Das Vorgutachten vom 13.5.2004 erwies sich als irrelevant.
Es haben sich keine neuropsychiatrischen Abweichungen auffinden lassen, die ärztlicherseits ein Verbot des Umgangs mit seinen Söhnen begründen könnte.

Facharzt für Neurologie und Psychiatrie Dr. med Klaus Klempel

Göttingen

Dr. Winterscheid and the Psychiatric Fiasco



Psychiatrisches Gutachten über Herrn Michael Hickman
Dr. med. Heinz Winterscheid   
Arzt für Psychiatrie, Diplom-Psychologe
Nds. Landeskrankenhaus
Wehnen Hermann-Ehlers-Straße 7
26160 Bad-Zwischenahn
heinz.winterscheid@nlkh-wehnen.Niedersachsen.de
poststelle@nlkh-wehnen.Niedersachsen.de
-Familiengericht-
Amtsgericht Wilhelmshaven
Markstraße 15-17
26382 Wilhelmshaven


Psychiatrisches Gutachten

über Herrn

Michael Hickman
wohnhaft Albrecht Str. 100 in 26388 Wilhelmshaven

erstattet auf Veranlassung durch das Amtsgericht Wilhelmshaven Familiengericht -

zum Aktenzeichen: 16 F 229/03 UG
 
In dem Gutachten soll Stellung genommen werden zu den folgenden Fragen:

1. Ob und in wie weit die Einräumung eines
Umgangsrechtes des Antragstellers mit seinen Kindern John-Michael und Sebastian dem Kindeswohl entspricht oder aber ob durch die Einräumung eines Umgangsrechtes das Wohl der Kinder gefährdet würde.

2. Der Sachverständige soll im Rahmen seiner Begutachtung insbesondere zu folgenden Fragen Stellung nehmen:
a)Eiegt bei den Kindern ein sogenanntes "PAS-Syndrom" vor, wenn ja, kann und muss diesem durch die Einräumung eines Umgangsrechtes entgegengetreten werden.
b) Ist der Antragssteiler aufgrund seiner psychischen Konstitution derzeit in der Lage, ohne Kindeswohlgefährdung ein Umgangsrecht mit seinen Kindern zu pflegen.
c)Insoweit derzeit ein Umgang des Antragsstellers mit seinen Kindern nicht in Betracht kommen sollte, soll der Sachverständige auch dazu Stellung nehmen, für welchen Zeitraum das Umgangsrecht auszusetzen ist.

Das Gutachten stützt auf die übersandten Akten des Familiengerichtes alleine, da der zu Begutachtende zum Termin seiner Begutachtung im LKH Wehnen nicht erschien.
 
Aktenlage
Aus der Akte 16 F 229/03 (UG) Es findet sich auf Seite 19-34 ein Artikel über die induzierte Eltern-Kind-Entfremdung und ihre Folgen (Parental-Allianation-Syndrom - PAS im Rahmen von Trennung und Scheidung von einem Facharzt für psychotherapeutische Medizin und Nervenarzt Dr. med. Wilfried von Boch-Gallhau. Hierdrin kommt zum Ausdruck, dass auch bei PAS der entfremdende Elternteil das Kind unter Missbrauch seiner meist uneingeschränkten Einfluss- und Verfügungsmacht - bewusst oder unbewusst - einer gezielten Beeinflussung aus, die vom anderen Elternteil ein unzutreffend negatives realitätsverzehrtes Bild und eine Minderachtung erzeugt. Das hat deutlich missbräuchliche Qualität und schwerwiegende psychische Folgen für das Kind und für den entfremdeten Elternteil und dessen Angehörige.
In dem Artikel wird des weiteren vorgetragen, woran man PAS gefährdete Kinder erkennt und welche Folgen die „Programmierung/Manipulation" für das betroffene Kindes hat.
Auf Seite 89-90 findet sich ein Vermerk über die Anhörungen der Kinder John-Michael und Sebastian. Die beiden Kinder wurden in Abwesenheit aller anderen Beteiligten im Richterzimmer angehört. Beide erklärten spontan, dass sie nach wie vor keine Lust hätten, ihren Vater zu sehen und zwar auf Dauer. Es hätte sich seit dem letzten Mal nichts verändert.
John-Michael erzählte, dass ihr Vater öfter einmal irgendwelche unbekannten Männer vorbeischicke, die dann Zeitschriften mitbringen würden. Sie wüssten nicht, was für einen Sinn dies haben solle. Diese Männer kämen so in etwa einmal im Monat, manchmal auch öfter. Einmal sei auch ein Brief dabei gewesen. Er habe diesen Brief nur kurz angelesen, aber dann nicht mehr weitergelesen. Der Brief stamme von seinem Vater. Was da genau dringestanden habe, wisse er nicht mehr und das sei schon lange Zeit her.
Sebastian erzählte, dass sein Vater einmal in seiner Schule gewesen sei, um dort die Zeugnisse von ihm zu bekommen. Viele Klassenkameraden hätten ihn daraufhin angesprochen, dass sein Vater da gewesen sei. Früher hätten sich seine Schulkameraden auch lustig gemacht, zum Beispiel hätten sie gesagt: "Wie sieht dein Vater denn aus?!" Jetzt würden sie sich allerdings nicht mehr lustig machen.
John Michael erzählte, dass der Vater hin und wieder in Altengrooden mit dem Fahrrad herumfahre. Er habe auch mal wieder auf der Bank gesessen gegenüber dem Schreibwarenladen. Das sei aber jetzt schon einen Monat hergewesen. Sehr oft habe sein Vater nicht nur auf der Bank gesessen, das liege aber nur daran, dass jetzt die kalte Jahreszeit war.
Sebastian erzählte, dass er vor ein paar Wochen mit seiner Mutter, Tante und Onkel am Südstrand in Höhe des Aquariums gewesen sei. Dort habe sein Vater auf einer Mauer gesessen und ihnen einiges zugerufen, unter anderem, dass sein Mama jetzt ins Gefängnis gehöre. Sie seien einfach weitergegangen und hätten ihn nicht beachtet, so als ob er Selbstgespräche führe. Auf dem Rückweg sei er hinter ihnen hergefahren und erst als sie an der Eisdiele Halt gemacht hätten, dann weitergefahren. Später habe er dann wohl noch auf der Bank in Altengrooden gesessen, dass habe ein Freund ihm erzählt. Er treffe seinen Vater manchmal beim Vorbeifahren, sein Vater pfeife dann manchmal oder winke, dass er zu ihm kommen solle. Er beachte dies aber nicht.
Beide erklärten ansonsten, dass sie selber von ihrem Vater nicht weiter belästigt würden. Schwerer hätten es da wohl Oma und Opa. Ihr Vater fahre des öfteren bei diesen vorbei und schreie in den Laden irgendetwas hinein. Oft Beschimpfungen und Beleidigungen.
John-Michael erzählte dann noch, dass sein Vater seinen Opa mit dem Fahrrad umgefahren habe. Sein Opa sei zu Fuß unterwegs gewesen und habe an einer Ampel gestanden. Dann sei sein Vater herangefahren und habe ihn umgefahren. Er meine, dass das die Ampel am Mühlenweg gewesen sei. Das wisse er von seinem Opa.
Die beiden seien dann noch befragt worden, was ihr Vater denn machen könne, damit sie sich wieder bereit erklären würden, ihn zu treffen. Beide sagten spontan, dass er nichts mehr tun könne, es sei zu viel in der Vergangenheit vorgefallen.
In der Akte 14 Us 186/02 befindet sich in Band III das Familienpsychologische Gutachten zur Frage der Regelung der elterlichen Sorge und des Umgangsrechtes für die Kinder Sebastian und John-Michael Hickman. (Seite 271-316) Diplom Psychologin Antje Warhonowicz hat ausführliche Explorationsgespräche mit Herrn Hickman durchgeführt. Sie berichtet folgendes: Bei der Exploration gab der Kindesvater an, dass er in Durban in Südafrika ein eigenes Haus besitze und dort einen eigenständigen Betrieb (Landschaftsgärtnerei) geführt habe. Diesen habe er im Herbst 2001 aufgelöst, er habe alles in Südafrika aufgegeben, weil er nur so Gerechtigkeit für seine Kinder erreichen könne.
Im Jahre 2001 habe er zusammen mit anderen betroffenen Eltern, die auch keinen Kontakt zu ihren getrennt lebenden Kindern hatten, in Berlin am vierwöchigen Hungerstreik teilgenommen und später weitere Demonstrationen in Wilhelmshaven durchgeführt, so dass er mehrere Monate in Deutschland verbracht habe. Anschließend im November 2001 sei er kurzzeitig nach Südafrika zurückgekehrt, lebe ab Ende Dezember 2001 wieder in Wilhelmshaven. Er sehe sich genötigt, bis zum Abschluss seines Verfahrens in Deutschland zu bleiben, da er nur so seine Interessen und die der Kinder vertreten könne.
Durch diesen Prozess und sein dazu nötiges großes Engagement erleide er große finanzielle Verluste. Er wolle lieber in Südafrika leben, sehe keine Probleme darin, dort seinen Lebensunterhalt zu verdienen und auch die Kinder dort zu versorgen.
Zum Elternkonflikt und dessen Lösungsmöglichkeiten gab Herr Hickman bei der Exploration mit der Diplom-Psychologin folgendes an: Er wiederholte Argumente und Beschreibungen von Vorfallen, die schon mehrfach Gegenstand seiner Schriftsätze geworden sind. Er habe seit 2000 keinen offiziellen Kontakt mehr zu seinen Kindern gehabt, davor habe er von der Scheidung an bis 1999 ebenfalls keinen Kontakt erhalten. Ihm sei ein begeleiteter Umgang mit seinen Söhnen in geschlossenen Räumen des Jugendamtes oder der Beratungsstelle des Reinhard-Nieter-Krankenhaues angeboten worden, was er auch einige Male mitgemacht habe. Er lehne inzwischen aber eine derartige Regelung ab. Sie vertrage sich nicht mit seiner Menschenwürde und der seiner Kinder. Ihn berühre eine derart entwürdigende Regelung in Deutschland in besonderer Weise, da es in seiner Familie mütterlicherseits jüdische Vorfahren gebe und er somit gerade in Deutschland mit derartigen Regelungen und Einschränkungen der Menschenwürde und Kontrollen große Probleme habe.
Er fordere, dass seinen Kindern zu ihrem Recht verhelfen werde, ungehindert Kontakt zu allen Familienmitgliedern zu denen sie Bindungen aufgebaut hätten, ausleben zu können. An diesem Punkt habe er von Beginn an erlebt, dass das Familiengericht in Wilhelmshaven diese fundamentalen Rechte seiner Kinder nicht achte und keine diesbezüglichen Entscheidungen treffen könne.
 Er habe sich in all den Jahren in seinen Argumenten nicht wahrgenommen und nicht ernstgenommen gefühlt. Er habe im letzten Jahr durch die Demonstration in Berlin Kontakt zu den Richtigen Leuten bekommen und habe nun eine Gruppe Gleichgesinnter hinter sich, mit denen zusammen er den Kampf um Zugang zu seinen Kindern bestreite. Sie hätten schon viel Öffentlichkeitsarbeit gemacht, würden zunehmend in den Medien wahrgenommen, könnten zunehmend auch Prominente für die Unterstützung ihrer Forderungen finden, für die betroffenen Kinder freien Zugang zu allen Bindungspersonen zu erreichen.
Er habe im vergangenen Herbst vielfältige Plakataktionen in Wilhelmshaven gestartet, mit denen er auf seine und die Situation seiner Kinder aufmerksam gemacht habe. Er habe diese Demonstrationen im Bereich der Geschäfte der Großeltern der Kinder, der mütterlichen Wohnung, sowie auch der Schule seiner Kinder durchgeführt. Er habe viele fremde Personen und auch Schulkinder angesprochen und auf das Schicksal seiner Kinder aufmerksam machen können. Er habe im Herbst in einem Wohncontainer in der Nähe der Schule gewohnt und über Mal- und Bastelaktionen auch die Kinder angesprochen. Er habe großes Interesse bei der Bevölkerung wecken können. Auch John-Michael habe sich für das interessiert, was er gemacht habe, und ihn mehrfach in seinem Wohnwagen besucht. Ebenso Bastian.
Bei der Kindesmutter und der Familie habe er jedoch keinen Erfolg mit seinen Aktionen gehabt, nun sehe er sich genötigt,zusätzlich einen anderen Weg einzuschlagen, nämlich über Druck auf die Großeltern mütterlicherseits und die Offenlegung vermutlicher, ihm bekannter Straftaten in dieser Familie Pocken gehen zu müssen.
Aus seiner Sicht liege inzwischen in seiner Sache ein PAS-Syndrom vor, welches es als einziges Lösungsmittel erfordere, dass ihm intensiverer Kontakt zu den Kindern zugesprochen werde und notfalls - bei einem Andauern der mütterlichen Verweigerungshaltung - die Kinder von der Mutter getrennt werden müssten. In Deutschland gebe es nur wenige entsprechende Gerichtsurteile. Er hoffe jedoch mit seinen Aktionen und denen seiner gleicher Weise betroffenen Freunde auf den notwendigen Wandel in der Rechtssprechung mithinwirken zu können.
Die Kinder hätten inzwischen Angst, sich zu Kontakte zu ihm bekennen, weil sie vornehmlich von den Großeltern aber auch von der Kindesmutter und ihrem Patenonkel unter Druck gesetzt würden. Eine Lösungsmöglichkeit liege nur noch darin, der Mutter die Grenzen ihres Handelns, die täglichen Auswirkungen auf die Kinder aufzuzeigen und das alleinige Sorgerecht zu entziehen, womöglich auch die Kinder aus diesem Umfeld herauszunehmen. Es sei nach seiner Einschätzung für die Kinder aufweite Sicht besser, über die Trennung von ihrer Mutter, kurzzeitig eine stark traumatische Situation zu erleiden, als langfristig diesem familiären Einfluss - der Entfremdung gegen ihn - ausgesetzt zu sein. So sei es vermutlich auch besser für die Kinder in einem Internat oder in einer Pflegefamilie aufzuwachsen als in einem andauerndem Spannungsfeld zwischen ihren Eltern. Es heißt die Kindesmutter habe zusammen mit ihren Eltern beide Jungen stark negativ gegen ihn beeinflusst und so die Grundrechte der Kinder verletzt. Er strebe zunächst an, die gemeinsame elterliche Sorge zusammen mit der Kindesmutter zu erhalten. Er werde dann nach Deutschland ziehen, sich hier etablieren und arbeiten. Es müsse keinen Streit mehr geben, er werde ein guter Vater sein und mit der Kindesmutter so bald wie möglich kooperieren. Für eine vernünftige Zukunftsregelung müsse die Kommunikation aller Personen, die die Kindesmutter unterstützen und so das Unrecht, dass seinen Kindern angetan werde, aufhören. Er persönlich wolle keinen Krieg mit der Kindesmutter. Er wisse aber nicht, wer noch helfen könne, Kontakte anzubahnen.
Er habe bewusst an den zurückliegenden Aktionen teilgenommen, weil zuvor alle behördlichen Regelungsversuche ins Leere gelaufen sein. Er glaube, dass nun nur noch ein Ende mit Schrecken etwas bewirken könnte.
Wenn die Kindesmutter nicht einlenke, dann müsse ihr das Sorgerecht entzogen, ihr eine Geldstrafe oder auch Haftstrafe auferlegt werden. Er habe inzwischen eine große Lobby hinter sich, die im kommenden Jahr wieder internationale Aktionen zu dieser Problematik durchführen werde.
Beurteilend gab die Psychologin Frau Warhonowicz an, dass sich der Kindesvater sehr engagiert in den vielfachen Gesprächskontakten verhalten habe. Er wies anmutende Nachfragen zum Beispiel nach der Wirkung seiner Aktionen auf die Befindlichkeit seiner Kinder, überging er und wies nur kurz daraufhin, dass dies alles nicht in Gegenwart seiner Kinder passiert sei. Er zeigte sich ungeduldig und auch ärgerlich über den Verlauf der Gerichtverfahren, gleichwohl war ein fachlich geführtes, freundliches Gespräch mit ihm möglich. Er hob in besonderer Weise das angebliche Unrecht heraus, welches seinen Kindern durch dieses Verfahren und die mütterlichen Reaktionsweisen zugefügt werde.
Auf die in den Akten vorhandenen vielfältigen Schreiben an Gerichte, das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit, an das Bundesministerium für Gesundheit, sowie an den Petitionsausschusses des deutschen Bundestages sowie an den Präsidenten des deutschen Bundestages und den Vorsitzenden des deutschen Richterbundes sowie an das Institut für Menschenrechte, etc. soll hier im einzelnen nicht eingegangen werden. Es wiederholt sich immer wieder der Vorwurf, „Justizverbrechen gegen die Menschlichkeit" begangen worden sind und das hinter diesen Machenschaften die verschiedensten Personen tätig würden. Er spricht dauernd von
Kindesentfuhrung und Umgangsboykott und spricht schließlich von Interaktionen in den deutschen, juristischen, sozialen und administrativen Behörden".

Zusammenfassen und beurteilend ist zum jetzigen Zeitpunkt folgendes zu sagen:

Aus dem Inhalt der hier vorliegenden Akten sowie insbesondere auch aus den Darstellungen der
Diplom-Psychologin A. Warhonowicz vom 01.03.2002, die ein familienpsychologisches Gutachten zur Frage der Regelung der elterlichen Sorge und des Umgangsrechtes für die beiden Kinder erzählt hat, lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt folgendes sagen: Der zu begutachtende Michael Hickman ist
leider nicht zur Untersuchung im LKH Wehnen erschienen. Somit kann nur aus seinen Schriften und aus den Einlassungen der Diplom Psychologin Warhonowicz folgender Schluss zum jetzigen Zeitpunkt gezogen werden: Mit großer Sicherheit handelt es sich bei Herrn Hickman um eine paranoide
Entwicklung die durch den Rechtskampf mit seiner entzwischen geschiedenen Ehefrau entstanden ist.
Offensichtlich hat es in seinem Leben viele kleine Beeinträchtigungen und Enttäuschungen gegeben, wobei eine fortschreitende Sensibilisierung eingetreten ist. Eine besondere Kränkung ist offensichtlich dadurch eingetreten, dass ihm von Seiten des Gerichts vorgeschrieben wurde, dass ihn nur ein begleiteter Umgang mit seinen Söhnen in geschlossenen Räumen des Jugendamtes oder der Beratungsstelle des Reinhard-Nieter-Krankenhauses angeboten worden ist.
Nachdem er, wie er selbst bei der Exploration durch die Diplom Psychologin bekannte, dies einige Male mitgemacht hatte, lehnte er dies abrupt ab, da sich dies angeblich nicht mit seiner Menschenwürde und der Menschenwürde seiner Kinder vertrage. Er gab dann an, dass eine „derartig entwürdigende Regelung in Deutschland" ihn in besonderer Weise berühre, da es in seiner Familie mütterlicherseits
jüdische Vorfahren gebe und er somit gerade in Deutschland mit derartigen Regelungen und Beschränkungen derMenschenwürde und Kontrollen große Probleme habe. (Seite 292 des Gutachtens von Frau Warhonowicz)

Dies scheint das Schlüsselerlebnis eines erlebten Unrechtes zu sein, was dann zunehmend zu überwertigen Ideen geführt hat und schließlich fortschreitend das gesamte Denken und Handeln bestimmte. So ist er jetzt offensichtlich nicht mehr in der Lage, sein Verhalten sinnvoll zu steuern, sondern setzt ununterbrochen Schreiben gegen die verschiedensten Behörden in die Welt bzw. setzt entsprechende Kommentare auch ins Internet. So entfernt er sich immer mehr vom ursprünglichen Anliegen und es kommt zu ausufernder verbaler Aggressivität und fanatischem Ausagieren. Es besteht inzwischen ein absolutes Missverhältnis zwischen seinem Primäranliegen und den jetzt vorliegenden Aktionen, die er immer mehr in der Stadt Wilhelmshaven entfaltet bzw. durch seine Schreiben an die verschiedensten Behörden ausgestaltet. So schädigt er zunehmend seine sozialen Bindungen und dies führt sicherlich auch zu finanziellen Verlusten, wie er sie selbst ja auch schon in der Exploration durch die Kollegin benannt hat. Das ganze hat schon missionarisches Sendungsbewusstsein und geht an der Realität völlig vorbei.
Eine endgültige Stellungnahme kann sicherlich erst bei der mündlichen Verhandlung vor dem Amtsgericht Wilhelmshaven abgegeben werden, wenn eine direkte Gesprächskontakt mit Herrn Hickman möglich ist

Vorläufig kann zu den Sachverständigen fragen des Gerichtes folgendes gesagt werden:

l .Die paranoide Entwicklung von Herrn Hickman scheint soweit fortgeschritten, dass die Einräumung eines Umgangsrechtes mit seinen beiden Kindern nicht mehr dem Wohl der Kinder entsprechen dürfte. Es handelt sich offensichtlich um eine krankhafte Entwicklung, die noch immer weiter fortschreitet und immer mehr Personen in die Paranoia mit einbezieht. So bin auch ich als Sachverständiger in diese Entwicklung einbezogen worden, wobei Herr Hickman mir mehrfach Schreiben zusandte in denen er mich aufforderte, eine Empfangsbestätigung abzugeben, „dass ich mit dem Familienrichter vom Amtsgericht Wilhelmshaven und seine unkorrekten Verfahrensweise in internationaler Kindesentfuhrung und anschließendem Umgangsboykott kollaboriere."

Zur Frage, für welchen Zeitraum das Umgangsrecht auszusetzen sei, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht endgültig Stellung zu nehmen. Falls sich das Krankheitsbild einer paranoiden Entwicklung bei der mündlichen Verhandlung bestätigen sollte, ist davon auszugehen, dass das Umgangsrecht auf Dauer auszusetzen ist, weil paranoide Entwicklung leider die Tendenz der Zunahme haben und es prognostisch als sehr ungünstig einzuschätzen ist. Zur Frage, ob bei den beiden Kindern ein sogenanntes „PAS-Syndrom" vorliegt kann hier aus der Sicht der untersuchenden Diplom-Psychologin Stellung genommen werden.