Psychiatrisches Gutachten
über Herrn
Michael Hickman
wohnhaft Albrecht Str. 100 in 26388 Wilhelmshaven
erstattet auf Veranlassung durch das Amtsgericht Wilhelmshaven Familiengericht
-
zum Aktenzeichen: 16 F 229/03 UG
In dem Gutachten soll Stellung genommen werden zu
den folgenden Fragen:
1. Ob und in wie weit die Einräumung eines
Umgangsrechtes des Antragstellers mit seinen Kindern John-Michael und
Sebastian dem Kindeswohl entspricht oder aber ob durch die Einräumung
eines Umgangsrechtes das Wohl der Kinder gefährdet würde.
2. Der Sachverständige soll im Rahmen seiner Begutachtung insbesondere
zu folgenden Fragen Stellung nehmen:
a)Eiegt bei den Kindern ein sogenanntes "PAS-Syndrom" vor, wenn ja, kann
und muss diesem durch die Einräumung eines Umgangsrechtes entgegengetreten
werden.
b) Ist der Antragssteiler aufgrund seiner psychischen Konstitution derzeit
in der Lage, ohne Kindeswohlgefährdung ein Umgangsrecht mit seinen
Kindern zu pflegen.
c)Insoweit derzeit ein Umgang des Antragsstellers mit seinen Kindern
nicht in Betracht kommen sollte, soll der Sachverständige auch dazu
Stellung nehmen, für welchen Zeitraum das Umgangsrecht auszusetzen
ist.
Das Gutachten stützt auf die übersandten
Akten des Familiengerichtes alleine, da der zu Begutachtende zum Termin seiner
Begutachtung im LKH Wehnen nicht erschien.
Aktenlage
Aus der Akte 16 F 229/03 (UG) Es findet sich auf Seite 19-34 ein Artikel
über die induzierte Eltern-Kind-Entfremdung und ihre Folgen (Parental-Allianation-Syndrom
- PAS im Rahmen von Trennung und Scheidung von einem Facharzt für
psychotherapeutische Medizin und Nervenarzt Dr. med. Wilfried von Boch-Gallhau.
Hierdrin kommt zum Ausdruck, dass auch bei PAS der entfremdende Elternteil
das Kind unter Missbrauch seiner meist uneingeschränkten Einfluss-
und Verfügungsmacht - bewusst oder unbewusst - einer gezielten Beeinflussung
aus, die vom anderen Elternteil ein unzutreffend negatives realitätsverzehrtes
Bild und eine Minderachtung erzeugt. Das hat deutlich missbräuchliche
Qualität und schwerwiegende psychische Folgen für das Kind und
für den entfremdeten Elternteil und dessen Angehörige.
In dem Artikel wird des weiteren vorgetragen, woran man PAS gefährdete
Kinder erkennt und welche Folgen die „Programmierung/Manipulation" für
das betroffene Kindes hat.
Auf Seite 89-90 findet sich ein Vermerk über die Anhörungen
der Kinder John-Michael und Sebastian. Die beiden Kinder wurden in Abwesenheit
aller anderen Beteiligten im Richterzimmer angehört. Beide erklärten
spontan, dass sie nach wie vor keine Lust hätten, ihren Vater zu sehen
und zwar auf Dauer. Es hätte sich seit dem letzten Mal nichts verändert.
John-Michael erzählte, dass ihr Vater öfter einmal irgendwelche
unbekannten Männer vorbeischicke, die dann Zeitschriften mitbringen
würden. Sie wüssten nicht, was für einen Sinn dies haben
solle. Diese Männer kämen so in etwa einmal im Monat, manchmal
auch öfter. Einmal sei auch ein Brief dabei gewesen. Er habe diesen
Brief nur kurz angelesen, aber dann nicht mehr weitergelesen. Der Brief
stamme von seinem Vater. Was da genau dringestanden habe, wisse er nicht
mehr und das sei schon lange Zeit her.
Sebastian erzählte, dass sein Vater einmal in seiner Schule gewesen
sei, um dort die Zeugnisse von ihm zu bekommen. Viele Klassenkameraden
hätten ihn daraufhin angesprochen, dass sein Vater da gewesen sei.
Früher hätten sich seine Schulkameraden auch lustig gemacht, zum
Beispiel hätten sie gesagt: "Wie sieht dein Vater denn aus?!" Jetzt
würden sie sich allerdings nicht mehr lustig machen.
John Michael erzählte, dass der Vater hin und wieder in Altengrooden
mit dem Fahrrad herumfahre. Er habe auch mal wieder auf der Bank gesessen
gegenüber dem Schreibwarenladen. Das sei aber jetzt schon einen Monat
hergewesen. Sehr oft habe sein Vater nicht nur auf der Bank gesessen, das
liege aber nur daran, dass jetzt die kalte Jahreszeit war.
Sebastian erzählte, dass er vor ein paar Wochen mit seiner Mutter,
Tante und Onkel am Südstrand in Höhe des Aquariums gewesen sei.
Dort habe sein Vater auf einer Mauer gesessen und ihnen einiges zugerufen,
unter anderem, dass sein Mama jetzt ins Gefängnis gehöre. Sie seien
einfach weitergegangen und hätten ihn nicht beachtet, so als ob er
Selbstgespräche führe. Auf dem Rückweg sei er hinter ihnen
hergefahren und erst als sie an der Eisdiele Halt gemacht hätten, dann
weitergefahren. Später habe er dann wohl noch auf der Bank in Altengrooden
gesessen, dass habe ein Freund ihm erzählt. Er treffe seinen Vater
manchmal beim Vorbeifahren, sein Vater pfeife dann manchmal oder winke,
dass er zu ihm kommen solle. Er beachte dies aber nicht.
Beide erklärten ansonsten, dass sie selber von ihrem Vater nicht
weiter belästigt würden. Schwerer hätten es da wohl Oma und
Opa. Ihr Vater fahre des öfteren bei diesen vorbei und schreie in den
Laden irgendetwas hinein. Oft Beschimpfungen und Beleidigungen.
John-Michael erzählte dann noch, dass sein Vater seinen Opa mit
dem Fahrrad umgefahren habe. Sein Opa sei zu Fuß unterwegs gewesen
und habe an einer Ampel gestanden. Dann sei sein Vater herangefahren und
habe ihn umgefahren. Er meine, dass das die Ampel am Mühlenweg gewesen
sei. Das wisse er von seinem Opa.
Die beiden seien dann noch befragt worden, was ihr Vater denn machen
könne, damit sie sich wieder bereit erklären würden, ihn
zu treffen. Beide sagten spontan, dass er nichts mehr tun könne, es
sei zu viel in der Vergangenheit vorgefallen.
In der Akte 14 Us 186/02 befindet sich in Band III das Familienpsychologische
Gutachten zur Frage der Regelung der elterlichen Sorge und des Umgangsrechtes
für die Kinder Sebastian und John-Michael Hickman. (Seite 271-316)
Diplom Psychologin Antje Warhonowicz hat ausführliche Explorationsgespräche
mit Herrn Hickman durchgeführt. Sie berichtet folgendes: Bei der Exploration
gab der Kindesvater an, dass er in Durban in Südafrika ein eigenes
Haus besitze und dort einen eigenständigen Betrieb (Landschaftsgärtnerei)
geführt habe. Diesen habe er im Herbst 2001 aufgelöst, er habe
alles in Südafrika aufgegeben, weil er nur so Gerechtigkeit für
seine Kinder erreichen könne.
Im Jahre 2001 habe er zusammen mit anderen betroffenen Eltern, die auch
keinen Kontakt zu ihren getrennt lebenden Kindern hatten, in Berlin am vierwöchigen
Hungerstreik teilgenommen und später weitere Demonstrationen in Wilhelmshaven
durchgeführt, so dass er mehrere Monate in Deutschland verbracht habe.
Anschließend im November 2001 sei er kurzzeitig nach Südafrika
zurückgekehrt, lebe ab Ende Dezember 2001 wieder in Wilhelmshaven.
Er sehe sich genötigt, bis zum Abschluss seines Verfahrens in Deutschland
zu bleiben, da er nur so seine Interessen und die der Kinder vertreten
könne.
Durch diesen Prozess und sein dazu nötiges großes Engagement
erleide er große finanzielle Verluste. Er wolle lieber in Südafrika
leben, sehe keine Probleme darin, dort seinen Lebensunterhalt zu verdienen
und auch die Kinder dort zu versorgen.
Zum Elternkonflikt und dessen Lösungsmöglichkeiten gab Herr
Hickman bei der Exploration mit der Diplom-Psychologin folgendes an: Er wiederholte
Argumente und Beschreibungen von Vorfallen, die schon mehrfach Gegenstand
seiner Schriftsätze geworden sind. Er habe seit 2000 keinen offiziellen
Kontakt mehr zu seinen Kindern gehabt, davor habe er von der Scheidung an
bis 1999 ebenfalls keinen Kontakt erhalten. Ihm sei ein begeleiteter Umgang
mit seinen Söhnen in geschlossenen Räumen des Jugendamtes oder
der Beratungsstelle des Reinhard-Nieter-Krankenhaues angeboten worden, was
er auch einige Male mitgemacht habe. Er lehne inzwischen aber eine derartige
Regelung ab. Sie vertrage sich nicht mit seiner Menschenwürde und
der seiner Kinder. Ihn berühre eine derart entwürdigende Regelung
in Deutschland in besonderer Weise, da es in seiner Familie mütterlicherseits
jüdische Vorfahren gebe und er somit gerade in Deutschland mit derartigen
Regelungen und Einschränkungen der Menschenwürde und Kontrollen
große Probleme habe.
Er fordere, dass seinen Kindern zu ihrem Recht verhelfen werde, ungehindert
Kontakt zu allen Familienmitgliedern zu denen sie Bindungen aufgebaut hätten,
ausleben zu können. An diesem Punkt habe er von Beginn an erlebt,
dass das Familiengericht in Wilhelmshaven diese fundamentalen Rechte seiner
Kinder nicht achte und keine diesbezüglichen Entscheidungen treffen
könne.
Er habe sich in all den Jahren in seinen Argumenten nicht wahrgenommen
und nicht ernstgenommen gefühlt. Er habe im letzten Jahr durch die
Demonstration in Berlin Kontakt zu den Richtigen Leuten bekommen und habe
nun eine Gruppe Gleichgesinnter hinter sich, mit denen zusammen er den Kampf
um Zugang zu seinen Kindern bestreite. Sie hätten schon viel Öffentlichkeitsarbeit
gemacht, würden zunehmend in den Medien wahrgenommen, könnten
zunehmend auch Prominente für die Unterstützung ihrer Forderungen
finden, für die betroffenen Kinder freien Zugang zu allen Bindungspersonen
zu erreichen.
Er habe im vergangenen Herbst vielfältige Plakataktionen in Wilhelmshaven
gestartet, mit denen er auf seine und die Situation seiner Kinder aufmerksam
gemacht habe. Er habe diese Demonstrationen im Bereich der Geschäfte
der Großeltern der Kinder, der mütterlichen Wohnung, sowie auch
der Schule seiner Kinder durchgeführt. Er habe viele fremde Personen
und auch Schulkinder angesprochen und auf das Schicksal seiner Kinder aufmerksam
machen können. Er habe im Herbst in einem Wohncontainer in der Nähe
der Schule gewohnt und über Mal- und Bastelaktionen auch die Kinder
angesprochen. Er habe großes Interesse bei der Bevölkerung wecken
können. Auch John-Michael habe sich für das interessiert, was
er gemacht habe, und ihn mehrfach in seinem Wohnwagen besucht. Ebenso Bastian.
Bei der Kindesmutter und der Familie habe er jedoch keinen Erfolg mit
seinen Aktionen gehabt, nun sehe er sich genötigt,zusätzlich einen
anderen Weg einzuschlagen, nämlich über Druck auf die Großeltern
mütterlicherseits und die Offenlegung vermutlicher, ihm bekannter Straftaten
in dieser Familie Pocken gehen zu müssen.
Aus seiner Sicht liege inzwischen in seiner Sache ein PAS-Syndrom vor,
welches es als einziges Lösungsmittel erfordere, dass ihm intensiverer
Kontakt zu den Kindern zugesprochen werde und notfalls - bei einem Andauern
der mütterlichen Verweigerungshaltung - die Kinder von der Mutter
getrennt werden müssten. In Deutschland gebe es nur wenige entsprechende
Gerichtsurteile. Er hoffe jedoch mit seinen Aktionen und denen seiner gleicher
Weise betroffenen Freunde auf den notwendigen Wandel in der Rechtssprechung
mithinwirken zu können.
Die Kinder hätten inzwischen Angst, sich zu Kontakte zu ihm bekennen,
weil sie vornehmlich von den Großeltern aber auch von der Kindesmutter
und ihrem Patenonkel unter Druck gesetzt würden. Eine Lösungsmöglichkeit
liege nur noch darin, der Mutter die Grenzen ihres Handelns, die täglichen
Auswirkungen auf die Kinder aufzuzeigen und das alleinige Sorgerecht zu
entziehen, womöglich auch die Kinder aus diesem Umfeld herauszunehmen.
Es sei nach seiner Einschätzung für die Kinder aufweite Sicht
besser, über die Trennung von ihrer Mutter, kurzzeitig eine stark traumatische
Situation zu erleiden, als langfristig diesem familiären Einfluss
- der Entfremdung gegen ihn - ausgesetzt zu sein. So sei es vermutlich
auch besser für die Kinder in einem Internat oder in einer Pflegefamilie
aufzuwachsen als in einem andauerndem Spannungsfeld zwischen ihren Eltern.
Es heißt die Kindesmutter habe zusammen mit ihren Eltern beide Jungen
stark negativ gegen ihn beeinflusst und so die Grundrechte der Kinder verletzt.
Er strebe zunächst an, die gemeinsame elterliche Sorge zusammen mit
der Kindesmutter zu erhalten. Er werde dann nach Deutschland ziehen, sich
hier etablieren und arbeiten. Es müsse keinen Streit mehr geben, er
werde ein guter Vater sein und mit der Kindesmutter so bald wie möglich
kooperieren. Für eine vernünftige Zukunftsregelung müsse die
Kommunikation aller Personen, die die Kindesmutter unterstützen und
so das Unrecht, dass seinen Kindern angetan werde, aufhören. Er persönlich
wolle keinen Krieg mit der Kindesmutter. Er wisse aber nicht, wer noch helfen
könne, Kontakte anzubahnen.
Er habe bewusst an den zurückliegenden Aktionen teilgenommen, weil
zuvor alle behördlichen Regelungsversuche ins Leere gelaufen sein. Er
glaube, dass nun nur noch ein Ende mit Schrecken etwas bewirken könnte.
Wenn die Kindesmutter nicht einlenke, dann müsse ihr das Sorgerecht
entzogen, ihr eine Geldstrafe oder auch Haftstrafe auferlegt werden. Er
habe inzwischen eine große Lobby hinter sich, die im kommenden Jahr
wieder internationale Aktionen zu dieser Problematik durchführen werde.
Beurteilend gab die Psychologin Frau Warhonowicz an, dass sich der Kindesvater
sehr engagiert in den vielfachen Gesprächskontakten verhalten habe.
Er wies anmutende Nachfragen zum Beispiel nach der Wirkung seiner Aktionen
auf die Befindlichkeit seiner Kinder, überging er und wies nur kurz
daraufhin, dass dies alles nicht in Gegenwart seiner Kinder passiert sei.
Er zeigte sich ungeduldig und auch ärgerlich über den Verlauf der
Gerichtverfahren, gleichwohl war ein fachlich geführtes, freundliches
Gespräch mit ihm möglich. Er hob in besonderer Weise das angebliche
Unrecht heraus, welches seinen Kindern durch dieses Verfahren und die mütterlichen
Reaktionsweisen zugefügt werde.
Auf die in den Akten vorhandenen vielfältigen Schreiben an Gerichte,
das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Frauen, Familie
und Gesundheit, an das Bundesministerium für Gesundheit, sowie an den
Petitionsausschusses des deutschen Bundestages sowie an den Präsidenten
des deutschen Bundestages und den Vorsitzenden des deutschen Richterbundes
sowie an das Institut für Menschenrechte, etc. soll hier im einzelnen
nicht eingegangen werden. Es wiederholt sich immer wieder der Vorwurf, „Justizverbrechen
gegen die Menschlichkeit" begangen worden sind und das hinter diesen Machenschaften
die verschiedensten Personen tätig würden. Er spricht dauernd
von
Kindesentfuhrung und Umgangsboykott und spricht schließlich von
Interaktionen in den deutschen, juristischen, sozialen und administrativen
Behörden".
Zusammenfassen und beurteilend ist zum jetzigen
Zeitpunkt folgendes zu sagen:
Aus dem Inhalt der hier vorliegenden Akten sowie
insbesondere auch aus den Darstellungen der
Diplom-Psychologin A. Warhonowicz vom 01.03.2002, die ein familienpsychologisches
Gutachten zur Frage der Regelung der elterlichen Sorge und des Umgangsrechtes
für die beiden Kinder erzählt hat, lässt sich zum jetzigen
Zeitpunkt folgendes sagen: Der zu begutachtende Michael Hickman ist
leider nicht zur Untersuchung im LKH Wehnen erschienen. Somit kann nur
aus seinen Schriften und aus den Einlassungen der Diplom Psychologin Warhonowicz
folgender Schluss zum jetzigen Zeitpunkt gezogen werden: Mit großer
Sicherheit handelt es sich bei Herrn Hickman um eine paranoide
Entwicklung die durch den Rechtskampf mit seiner entzwischen geschiedenen
Ehefrau entstanden ist.
Offensichtlich hat es in seinem Leben viele kleine Beeinträchtigungen
und Enttäuschungen gegeben, wobei eine fortschreitende Sensibilisierung
eingetreten ist. Eine besondere Kränkung ist offensichtlich dadurch
eingetreten, dass ihm von Seiten des Gerichts vorgeschrieben wurde, dass
ihn nur ein begleiteter Umgang mit seinen Söhnen in geschlossenen Räumen
des Jugendamtes oder der Beratungsstelle des Reinhard-Nieter-Krankenhauses
angeboten worden ist.
Nachdem er, wie er selbst bei der Exploration durch die Diplom Psychologin
bekannte, dies einige Male mitgemacht hatte, lehnte er dies abrupt ab,
da sich dies angeblich nicht mit seiner Menschenwürde und der Menschenwürde
seiner Kinder vertrage. Er gab dann an, dass eine „derartig entwürdigende
Regelung in Deutschland" ihn in besonderer Weise berühre, da es in
seiner Familie mütterlicherseits
jüdische Vorfahren gebe und er somit gerade in Deutschland mit derartigen
Regelungen und Beschränkungen derMenschenwürde und Kontrollen
große Probleme habe. (Seite 292 des Gutachtens von Frau Warhonowicz)
Dies scheint das Schlüsselerlebnis eines erlebten Unrechtes zu sein,
was dann zunehmend zu überwertigen Ideen geführt hat und schließlich
fortschreitend das gesamte Denken und Handeln bestimmte. So ist er jetzt
offensichtlich nicht mehr in der Lage, sein Verhalten sinnvoll zu steuern,
sondern setzt ununterbrochen Schreiben gegen die verschiedensten Behörden
in die Welt bzw. setzt entsprechende Kommentare auch ins Internet. So entfernt
er sich immer mehr vom ursprünglichen Anliegen und es kommt zu ausufernder
verbaler Aggressivität und fanatischem Ausagieren. Es besteht inzwischen
ein absolutes Missverhältnis zwischen seinem Primäranliegen und
den jetzt vorliegenden Aktionen, die er immer mehr in der Stadt Wilhelmshaven
entfaltet bzw. durch seine Schreiben an die verschiedensten Behörden
ausgestaltet. So schädigt er zunehmend seine sozialen Bindungen und
dies führt sicherlich auch zu finanziellen Verlusten, wie er sie selbst
ja auch schon in der Exploration durch die Kollegin benannt hat. Das ganze
hat schon missionarisches Sendungsbewusstsein und geht an der Realität
völlig vorbei.
Eine endgültige Stellungnahme kann sicherlich erst bei der mündlichen
Verhandlung vor dem Amtsgericht Wilhelmshaven abgegeben werden, wenn eine
direkte Gesprächskontakt mit Herrn Hickman möglich ist
Vorläufig kann zu den Sachverständigen
fragen des Gerichtes folgendes gesagt werden:
l .Die paranoide Entwicklung von Herrn Hickman scheint soweit fortgeschritten,
dass die Einräumung eines Umgangsrechtes mit seinen beiden Kindern
nicht mehr dem Wohl der Kinder entsprechen dürfte. Es handelt sich
offensichtlich um eine krankhafte Entwicklung, die noch immer weiter fortschreitet
und immer mehr Personen in die Paranoia mit einbezieht. So bin auch ich
als Sachverständiger in diese Entwicklung einbezogen worden, wobei
Herr Hickman mir mehrfach Schreiben zusandte in denen er mich aufforderte,
eine Empfangsbestätigung abzugeben, „dass ich mit dem Familienrichter
vom Amtsgericht Wilhelmshaven und seine unkorrekten Verfahrensweise in internationaler
Kindesentfuhrung und anschließendem Umgangsboykott kollaboriere."
Zur Frage, für welchen Zeitraum das Umgangsrecht auszusetzen sei,
ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht endgültig Stellung zu nehmen.
Falls sich das Krankheitsbild einer paranoiden Entwicklung bei der mündlichen
Verhandlung bestätigen sollte, ist davon auszugehen, dass das Umgangsrecht
auf Dauer auszusetzen ist, weil paranoide Entwicklung leider die Tendenz
der Zunahme haben und es prognostisch als sehr ungünstig einzuschätzen
ist. Zur Frage, ob bei den beiden Kindern ein sogenanntes „PAS-Syndrom"
vorliegt kann hier aus der Sicht der untersuchenden Diplom-Psychologin Stellung
genommen werden.