Vom Jugendamt Wilhelmshaven an das Amtsgericht Wilhelmshaven
12.06.1996

 

Amtsgericht Wilhelmshaven
- Familiengericht -
Marktstr. 15

26382 Wilhelmshaven

Stadt Wilhelmshaven
Postfach 26380 Wilhelmshaven
Der Oberstadtdirektor

Dienststelle
Jugendamt
- Sozialdienst -
Dienstebäude
Bismarkstr. 162
Zimmer-Nr. 5
Sacharbeiter/in
Frau Rach
Telefon (04421) 16 - 1458

Regelung des Umgangsrechtes

Personalien:

Kinder : John-Michael Hickmann, Geb. 03.12.1989,
Sebastian Hickmann, geb. 18.10.1993,
beide wohnhaft bei der Mutter

Kindesmutter : Nicola Hickmann, Anschrift dem Gericht bekannt

Kindesvater : Leslie Hickmann, 135 Torquay Avenue,
4052  Durban, Südafrika

Mit Frau Hickmann wurden im Berichtszentrum häufige Gespräche geführt.

Frau Hickmann lebt mit den beiden Kindern seit November letzten Jahres endgültig in Deutschland.

Die Scheidung der Ehe ist beantragt.

Mutter und Kinder bewohnen inzwischen eine eigene Wohnung. Der ältere Sohn John-Michael besucht den Kindergarten und wird im Sommer d. J. eingeschult.

Der jüngere Sohn Sebastian ist ebenfalls für den Kindergarten angemeldet.

Beide Kinder fühlen sich offensichtlich wohl hier in Deutschland. Sie haben den Wechsel ihrer persönlichen Umgebung gut verkraftet. Frau Hickmann hat sich von Beginn ihres Aufenthaltes an bemüht, den Kindern entsprechende Hilfestellung zukommen zu lassen. Sie besucht regelmäßige Veranstaltungen ihrer Kirchengemeinde. Sie hat sich um einen Kindergartenplatz bemüht und sorgt dafür, daß die Kinder regelmäßig Kontakt mit gleichaltrigen Kindern haben.

Da der Kontakt zum Kindesvater sehr problematisch verläuft, wurde Frau Hickmann gebeten, die familienpsychologische Beratung des hiesigen Beratungszentrums in Anspruch zu nehmen.

Frau Hickmann hat große Sorge, daß ihr Ehemann, wie angedroht, die Kinder nach Südafrika entführen könnte. Sie hat deshalb einen Sperrvermerk im Melderegister und im Telefonverzeichnis.

Herr Hickmann hat es sich angewöhnt, z. Z. alle Briefe an die Kinder und Ehefrau über das Jugendamt zu schicken ( 4 Briefe wöchentlich). Herr Hickmann akzeptiert die Scheidung seiner Ehe nicht und hat deshalb völlig unrealistische Förderungen bezüglich der Besuchskontakte zu seinen Kindern.

Der Sohn John-Michael wird in der Zeit des Aufenthaltes von Herrn Hickmann in Deutschland eingeschult.

Es ist dringend erforderlich, daß der Junge in dieser Zeitspanne der Veränderung ein stabiles häusliches Umfeld erlebt. Ein Besuch des Vaters, wenn er so unruhig und uneinsichtig verläuft wie angekündigt, kann nicht dem Wohl des Kindes dienen. Die Kontakte zwischen Kindern und Kindesvater können m. E. nur ohne Schaden für die Kinder stattfinden, wenn sie durch neutrale Personen begleitet werden.

Bedingt durch die gegenwärtige Personalsituation kann vom Jugendamt kein Angebot erfolgen.

Der angekündigte Besuch des Vaters um die Weihnachtszeit, kann m. E. nur ebenso wie bereits beschrieben praktiziert werden.

Üblich ist, daß die Kinder das Weihnachtsfest in ihrer vertrauten häuslichen Umgebung ferien. Ein Abweichen von dieser Praktik würde m. E. nur möglich, wenn die Eltern einverständlich handeln und gemeinsam das Wohl ihrer Kinder sicherstellen können. Dieser Umstand liegt bei den Eheleuten Hickmann nicht vor.

Im Auftrage

i.V. Eden-Reske

Rach

 


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