Vom Jugendamt Wilhelmshaven an das Amtsgericht Wilhelmshaven
29.08.1996

 

Amtsgericht Wilhelmshaven
- Familiengericht -
Marktstr. 15

26382 Wilhelmshaven

Stadt Wilhelmshaven
Postfach 26380 Wilhelmshaven
Der Oberstadtdirektor

Dienststelle
Jugendamt
- Sozialdienst -
Dienstebäude
Bismarkstr. 162
Zimmer-Nr. 5
Sacharbeiter/in
Frau Rach
Telefon (04421) 16 - 1458

Zeichen und Datum Ihres Schreibens
16 F 298/96

Mein Zeichen
51-22/05

Datum
29.08.1996

Regelung der elterliche Sorge


Personalien:

Kinder : JXXX MXXX HXXX, geb. 03.12.1989,
SXXX HXXX, geb. 18.10.1993,
beide wohnhaft bei der Mutter

Kindesmutter :

XXX XXX, Anschrift dem Gericht
bekannt
Kindesvater : Lesli Hickmann, XXX,
Bluff Durban, Südafrika


Frau XXX lebt mit ihren Kindern seit November 1995 in Deutschland.
Für die Dauer des Getrenntlebens hat Frau XXX das alleinige Sorgerecht beantragt und auch erhalten (Beschluß 31.01.1996, Az. 16 F 931/95).
Frau XXX will weiterhin in Deutschland leben. Sie hat mit den Kindern bereits eine eigene Wohnung bezogen.
Die häuslichen Verhältnisse sind geordnet: Mutter und Kinder haben eine enge emotionale Beziehung zueinander.
Frau XXX hat auch für die Zeit nach der Scheidung nun das alleinige Sorgerecht beantragt. Herr Hickmann stellt sich ein gemeinsames Sorgerecht nach der Scheidung vor. Von hier kann diesem Vorschlag nicht zugestimmt werden, da dies gegen die Interessen der Kinder wäre. Den Eltern gelingt es nach wie vor nicht, einen streßfreien Umgang zu pflegen. Sie haben bisher kein Gespräch führen können und sind somit m. E. nicht geeignet für ein gemeinsames Sorgerecht.
Frau XXX versorgt die Kinder seit der Trennung alleine. Die Kinder haben sich hier eingelebt. Der ältere Sohn JXXX MXXX ist bereits eingeschult worden. Von hier wird vorgeschlagen, der Mutter mit der Scheidung die elterliche Sorge zu übertragen

Im Auftrage

i.V. Eden-Reske

Rach


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