Wir sind doch keine Kinderklaubehörde
Tagung von Bad Boll der Institution Jugendamt
1996

 

 

Ein Ergebnis der "Kinderklaubehörde"-Konferenz sind die Ergebnisse der Arbeitsgemeinschaften,

AG 1 Kinder als Opfer im Stellungskrieg,
1.a) Trennung und Scheidung : Ausgangspunkt jeglichen Handelns müssen die Interessen des Kindes sein - sie sind aktuell nicht Paradigma des Verwaltungs- und Justizapparates.

Das Prinzip des gemeinsamen Sorgerechts und der gemeinsamen elterlichen Verpflichtung als Regelfall gemäß dem Grundgesetz muß als Leitprinzip jeglichen Handelns gelten und darf grundsätzlich nicht zur Disposition stehen.

Erhalt des Kontaktes zu beiden Eltern ist als vorrangiges Ziel zu realisieren und kommt gleich nach dem Recht auf Leben. Die Weigerung zur Kommunikation eines Elternteils darf nicht - wie heute üblich - automatisch zur Verhinderung der gemeinsamen Sorge führen. Eine Beratungspflicht in Scheidungsverfahren muß gesetzlich vorgeschrieben werden, die inhaltlich ohne Zwang auszugestalten ist.

Die Inhalte der Elternverantwortung müssen im Kontext des gesellschaftlichen Wandels klar umschrieben sein. Weiterbildungsqualifikationen und Ausbildungsangebote speziell zu diesem Thema müssen für die Jugendamtsmitarbeiter - aber nicht nur für diese - geschaffen werden. Die Beratungsangebote müssen wesentlich ausgebaut werden.

Wenn Beratungsgespräche scheitern, muß dokumentiert werden: wer verhindert federführend eine gemeinsame Lösung? Zeitnahes Handeln des Jugendamtes und der anderen beteiligten staatlichen Stellen ist dringend im Interesse des Kindes einzufordern. Das Handeln des Jugendamtes muß transparenter werden:
- wie werden gemeinsame Lösungen erarbeitet?
- Rollenbewußtsein der getrennten Eltern ist zu fördern. Bei allen Beteiligten sollte das Bewußtsein für die Inhalte eines gemeinsamen Sorgerechts und deren Durchführung bestehen. Bei den Betroffenen muß die Beratungsbereitschaft verstärkt werden, ihre Eigenverantwortung ist zu fördern. Die Bedeutung ihrer Verantwortung muß ihnen vermittelt werden."