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Ein Ergebnis der "Kinderklaubehörde"-Konferenz
sind die Ergebnisse der Arbeitsgemeinschaften,
AG 1 Kinder als Opfer im Stellungskrieg,
1.a) Trennung und Scheidung : Ausgangspunkt jeglichen Handelns
müssen die Interessen des Kindes sein - sie sind aktuell
nicht Paradigma des Verwaltungs- und Justizapparates.
Das Prinzip des gemeinsamen Sorgerechts und der gemeinsamen
elterlichen Verpflichtung als Regelfall gemäß dem
Grundgesetz muß als Leitprinzip jeglichen Handelns gelten
und darf grundsätzlich nicht zur Disposition stehen.
Erhalt des Kontaktes zu beiden Eltern ist als vorrangiges
Ziel zu realisieren und kommt gleich nach dem Recht auf Leben.
Die Weigerung zur Kommunikation eines Elternteils darf nicht
- wie heute üblich - automatisch zur Verhinderung der
gemeinsamen Sorge führen. Eine Beratungspflicht in Scheidungsverfahren
muß gesetzlich vorgeschrieben werden, die inhaltlich
ohne Zwang auszugestalten ist.
Die Inhalte der Elternverantwortung müssen im Kontext
des gesellschaftlichen Wandels klar umschrieben sein. Weiterbildungsqualifikationen
und Ausbildungsangebote speziell zu diesem Thema müssen
für die Jugendamtsmitarbeiter - aber nicht nur für
diese - geschaffen werden. Die Beratungsangebote müssen
wesentlich ausgebaut werden.
Wenn Beratungsgespräche scheitern, muß dokumentiert
werden: wer verhindert federführend eine gemeinsame Lösung?
Zeitnahes Handeln des Jugendamtes und der anderen beteiligten
staatlichen Stellen ist dringend im Interesse des Kindes einzufordern.
Das Handeln des Jugendamtes muß transparenter werden:
- wie werden gemeinsame Lösungen erarbeitet?
- Rollenbewußtsein der getrennten Eltern ist zu fördern.
Bei allen Beteiligten sollte das Bewußtsein für
die Inhalte eines gemeinsamen Sorgerechts und deren Durchführung
bestehen. Bei den Betroffenen muß die Beratungsbereitschaft
verstärkt werden, ihre Eigenverantwortung ist zu fördern.
Die Bedeutung ihrer Verantwortung muß ihnen vermittelt
werden."
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