Fallstudie : Verfahrensgeschichte

 

Inhaltsverzeichnis : Fallstudie

   
  1. Hintergrund

  2. Fokus: Sorgerechtsverfahren und Umgangsverfahren
    in Deutschland 1995 - 2001
    (Aufenthalt des ausländischen zurückgebliebenen Elternteils
    im Heimatland Südafrika)
  3. Fokus: Sorgerechtsverfahren und Umgangsverfahren
    in Deutschland seit 2001
    (Aufenthalt des ausländischen zurückgebliebenen Elternteils
    in Deutschland)
  4. Legalisierungsstrategien von internationaler Kindesentführung und Umgangsboykott

 

14. Deutscher Familiengerichtstag

Hintergrund

 

Der objektive Sachverhalt und die soziale Realität ist, dass im vorliegenden Fall der beschriebenen Fallstudie die deutsche Kindesmutter die gemeinsamen ehelichen, im Ausland geborenen sowie aufgewachsenen Kinder in 1995 und nochmals in 1996 zusammen mit der deutschen Großmutter nach Deutschland verbracht hat.

Von 1995 bis 2000 engagiert sich der zurückgbeliebene ausländische Elternteil ausgehend von seinem Heimatland, dem Geburtsland der gemeinsamen binationalen Kinder, in Sorgerechtsverfahren und Umgangsverfahren in Deutschland die zu keinem Ergebnis führen.


Im Sommer 2001 findet in Berlin ein internationaler Hungerstreik statt, bei dem engagierte Großeltern und Eltern gegen die Verfahrensweisen der deutschen Behörden in Kindesentführung und Umgangsboykott protestieren. Das Bewußtsein der Öffentlichkeit zu dieser Problematik wird über nationale und internationale Medienberichte gefördert. Der südafrikanische Vater Michael Hickman ist der Erste der Hungerstreikenden, der nach dem internationalen Berliner Hungerstreik 2001 eine Gerichtsverhandlung zu seiner Familiensache in Bezug auf Umgang mit den nach Deutschland verbrachten Kindern hat (vgl. internationale Medienabdeckung).

Seit 2001 engagiert sich der zurückgbeliebene ausländische Elternteil ausgehend von Deutschland in Sorgerechtsverfahren und Umgangsverfahren in Deutschland.