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Der objektive Sachverhalt und die soziale Realität ist,
dass im vorliegenden Fall der beschriebenen Fallstudie die
deutsche Kindesmutter die gemeinsamen ehelichen, im Ausland
geborenen sowie aufgewachsenen Kinder in 1995 und nochmals
in 1996 zusammen mit der deutschen Großmutter nach Deutschland
verbracht hat.
Von 1995 bis 2000 engagiert sich der zurückgbeliebene
ausländische Elternteil ausgehend von seinem Heimatland,
dem Geburtsland der gemeinsamen binationalen Kinder, in Sorgerechtsverfahren
und Umgangsverfahren in Deutschland die zu keinem Ergebnis
führen.
Im Sommer 2001 findet in Berlin ein internationaler Hungerstreik
statt, bei dem engagierte Großeltern und Eltern gegen
die Verfahrensweisen der deutschen Behörden in Kindesentführung
und Umgangsboykott protestieren. Das Bewußtsein der
Öffentlichkeit zu dieser Problematik wird über nationale
und internationale Medienberichte gefördert. Der südafrikanische
Vater Michael Hickman ist der Erste der Hungerstreikenden,
der nach dem internationalen Berliner Hungerstreik 2001 eine
Gerichtsverhandlung zu seiner Familiensache in Bezug auf Umgang
mit den nach Deutschland verbrachten Kindern hat (vgl. internationale
Medienabdeckung).
Seit 2001 engagiert sich der zurückgbeliebene ausländische
Elternteil ausgehend von Deutschland in Sorgerechtsverfahren
und Umgangsverfahren in Deutschland.
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