Fallstudie : Verfahrensgeschichte
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Fokus : Sorgerechtsverfahren und Umgangsverfahren
in Deutschland seit 2001
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der, die, das... wieso, weshalb, warum. wer nicht fragt bleibt
dumm :
Das Familienkängeruh im deutschen Familiengerichtszirkus...
- Phase I
- Phase II
- Phase III
- Phase IV
Im Sommer 2001 findet in Berlin ein internationaler Hungerstreik
statt, bei dem engagierte Großeltern und Eltern gegen
die Verfahrensweisen der deutschen Behörden in Kindesentführung
und Umgangsboykott protestieren. Das Bewußtsein der
Öffentlichkeit zu dieser Problematik wird über nationale
und internationale Medienberichte gefördert. Der südafrikanische
Vater Michael Hickman ist der Erste der Hungerstreikenden,
der nach dem internationalen Berliner Hungerstreik 2001 eine
Gerichtsverhandlung zu seiner Familiensache in Bezug auf Umgang
mit den nach Deutschland verbrachten Kindern hat (vgl. internationale
Medienabdeckung) (siehe dazu auch ausführliche Dokumentation
und Berichterstattung unter Amtsgericht Wilhelmshaven
Fokus I).
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Phase I
- Beschluss vom 15.08.2001 AKTENZEICHEN 16 F 605/00
UG des deutschen Familienrichters Dr. Bessel vom Amtsgericht
Wilhelmshaven für per Gerichtsbeschluss angeordneten
Umgang zwischen Kindern und Kindesvater.
- Boykott des gerichtlich angeordneten Umgangs am 21.08.2001
mit Hilfe Dritter
- Nichtvollstreckung des gerichtlich angeordneten Umgangs
- Verschleppung der Verfahren in vorliegender Kindschaftssache
zum Umgang über den Zeitraum von mehr als einem
Jahr
- 03.09.2003 Ausstrahlung der ARTE TV-Sendung (Themenabend
: Krieg um Kinder)
- Der Leiter des Jugendamtes Wilhelmshaven Klaus Jürjens
gesteht Fehler des Jugendamtes ein.
- Der deutsche Familienrichter Bessel räumt im
Interview Schwierigkeiten in familiengerichtlichen Verfahren
ein.
- 04.09.2003 AKTENZEICHEN 16 F 605/00 UG Gerichtsverhandlung
zur Umgangssache.
- Der deutsche Familienrichter Staubwasser verweigert,
den stellvertretenden Leiter des Jugendamtes Wilhelmshaven
Dieter Viering anzuordnen, die Gerichtsverhandlung zu
verlassen und arbeitet mit einem Jugendamtsmitarbeiter
zusammen, gegen den Strafanzeigen und Dienstaufsichtsbeschwerden
in Bearbeitung sind.
- Der stellvertretende Leiter des Jugendamtes Wilhelmshaven
Dieter Viering empfiehlt eine Aussetzung des Umgangs
für zwei Jahre.
- Nach einem Jahr Verfahrensverschleppung am Amtsgericht
Wilhelmshaven setzt der deutsche Familienrichter Staubwasser
eine Frist von einem Monat für seine Entscheidungsfindung
an, die der deutsche Familienrichter Staubwasser selbst
überschreitet.
- Beschluss datiert auf den 04.10.2002 AKTENZEICHEN
16 F 605/00 UG des deutschen Familienrichters Staubwasser
und erst veröffentlicht nach offiziellen Beschwerden
gegen Verzögerung.
- Willkürlicher Umgangsausschluss zu nicht stattgefundenem
Umgang für ein halbes Jahr, da zuvor über
den Zeitraum von einem Jahr kein Umgang stattgefunden
hat, während der per Gerichtsbeschluss angeordnete
Umgang vorsätzlich nicht vollstreckt wurde.
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Phase II
- 03.04.2003 neuer Rechtsantrag auf Umgang in einstweiliger
Anordnung im Eilverfahren auf Umgang unmittelbar nach dem
vorhergehenden willkürlichen Umgangsauschluss für
ein halbes Jahr aus Phase I und der vorhergehenden
willkürlichen Umgangsverweigerung aus Phase
I während einem Jahr.
- 09.04.2003 Der deutsche Familienrichter Staubwasser
am Amtsgericht Wilhelmshaven setzt eine Antwortfrist von
10 Tagen AKTENZEICHEN 16 F 229/03 UG zur Stellungnahme zum
Antrag des Kindesvaters durch die Rechtsvertretung der deutschen
Kindesmutter fest, d.h. die Rechtsvertretung Dr. Uwe Biester
mit Rechtsanwalt Lange.
- Die Rechtsvertretung Dr. Uwe Biester mit Rechtsanwalt
Lange ignoriert vorsätzlich die vom Amtsgericht Wilhelmshaven
angesetzte Frist.
- 06.05.2003 Es ergeht offizielle Beschwerde gegen
die Verfahrensverzögerung im Eilverfahren in Kindschaftssachen
zur Umgangsregelung.
- Daraufhin informiert das Amtsgericht Wilhelmshaven
den Antragsteller und Kindesvater über die Stellungnahme
der Rechtsvertretung Dr. Uwe Biester mit Rechtsanwalt
Lange datiert auf den 06.05.2003, die bereits dokumentierte
Diffamierungs- und Diskreditierungsstrategien gegenüber
dem ausländischen Kindesvater erneut präsentiert.
- 21.05.2003 AKTENZEICHEN 16 F 229/03 UG Vorläufige,
mündliche Gerichtsverhandlung zur Umgangssache.
- Der deutsche Familienrichter Staubwasser arbeitet erneut
mit dem stellvertretenden Leiter des Jugendamtes Wilhelmshaven
Dieter Viering zusammen, gegen den Strafanzeigen und Dienstaufsichtsbeschwerden
in Bearbeitung sind.
- Der deutsche Familienrichter Staubwasser informiert
die Vertreter der südafrikanischen Botschaft, die
als Beobachter zu dieser Gerichtsverhandlung geladen werden
sollten, dass es sich lediglich um eine vorläufige,
mündliche Gerichtsverhandlung handeln würde
und die Vertreter der südafrikanischen Botschaft
erst zur Gerichtsverhandlung in der Hauptsache erscheinen
bräuchten.
- Beschluss datiert auf den 03.06.2003 AKTENZEICHEN
16 F 229/03 UG und veröffentlicht nach offizieller
Beschwerde an den moralisch und politisch verantwortlichen
Direktor des Amtsgerichts Wilhelmshaven Herrn Kahlen gegen
Verfahrensverzögerung und unkorrekte Verfahrensweisen.
- Der Antrag auf Umgang in einstweiliger Anordnung wird
abgelehnt. Der deutsche Familienrichter Staubwasser
widerspricht sich damit selbst, da er in seinem Beschluss
vom 04.10.2002 zur Verhandlung vom 04.09.2002 angegeben
hatte, dass eine Aussetzung des Umgangs für mehr
als ein halbes Jahr nicht der Kindeswohl-Ideologie entsprechen
würde.
- Während der stellvertretende Leiter des Jugendamtes
Wilhelmshaven Dieter Viering zuvor in Phase
I noch aus Vergeltung dafür, dass der ausländische,
zurückgebliebene Kindesvater die unkorrekten Verfahrensweisen
des Jugendamtes öffentlich gemacht hat, eine Aussetzung
des Umgangs für zwei Jahre forderte, erklärt
der deutsche Familienrichter Staubwasser nunmehr dieses
Mal in seinem Beschluss, dass der Stellvertreter des
Jugendamtes keine Erklärung abgeben wolle. Der
deutsche Familienrichter Staubwasser erklärt vorsätzlich
nicht in seinem Beschluss wieso ein Jugendamt, dass
sich und sein Agieren als kindeswohlorientiert bezeichnet,
plötzlich nichts zu sagen hat und eine Empfehlung,
Berichterstattung oder Meinung zur Situation verweigert.
- Der Sachverständige Dr. Winterscheid vom Landeskrankenhaus
Wehnen wird mit der Erstellung eines psychologischen
Sachverständigengutachten beauftragt. Es folgen
ca. zwei Monate Untätigkeit des deutschen Familienrichters
Staubwasser nach der Benennung des Gutachters im Beschluss
vom 03.06.2003.
- Während die Gerichtsverhandlung vom 21.05.2003
als vorläufige, mündliche Gerichtsverhandlung
deklariert wurde, ändert nunmehr der deutsche Familienrichter
Staubwasser mitten im Verfahren den Verfahrensablauf.
In seinem Beschluss entscheidet der deutsche Familienrichter
Staubwasser, dass in der Hauptsache keine Verhandlung
stattfinden soll, sondern eine Entscheidung nach Eingang
des psychologischen Sachverständigengutachtens
von Amts wegen ohne mündliche Verhandlung und ohne Besprechung
des Gutachtens stattfinden soll. Auf diese Weise will der
deutsche Familienrichter Staubwasser vermeiden, dass
die Vertreter der südafrikanischen Botschaft, die
als Beobachter zu dieser Gerichtsverhandlung geladen
werden sollten, Zeugen eines ganz speziellen deutschen
Justizspektakels werden.
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Phase III
- 07.07.2003 neuer Rechtsantrag AKTENZEICHEN 16 F
229/03 UG in einstweiliger Anordnung im Eilverfahren auf
Umgang unmittelbar nach dem vorhergehenden willkürlichen
Umgangsauschluss für ein halbes Jahr aus Phase I und
der vorhergehenden willkürlichen Umgangsverweigerung
aus Phase I während einem Jahr.
- Dem deutschen Familienrichter Staubwasser wird ordnungsgemäß
die Möglichkeit gegeben, sich selbst und seine
unkorrekten Verfahrensweisen aus Phase I und Phase II
zu korrigieren und den Rechtsschutz vor dem Richter
in der deutschen Rechtswirklichkeit ordnungsgemäß
umzusetzen.
- 22.07.2003 Antrag zur einstweiligen Anordnung im
Eilverfahren auf Umgang zur Überbrückung der Verfahrensverzögerung
durch das in Auftrag gegebene Sachverständigengutachten
und Antrag auf substantiierte Aufklärung der Qualifikation
und Kompetenz des beauftragten Sachverständigen Dr.Winterscheid
vom Landeskrankenhaus Wehnen
- Erst nach der offiziellen Beschwerde vom 23. Juli 2003
über die erneute Verfahrensverzögerung schreibt
am 25.07.2003 Dr. Winterscheid vom Landeskrankenhaus
Wehnen eine Einladung, die er erst am Samstag den 26. Juli
2003 abschickt, so dass der Antragsteller die Einladung
am Montag 28. Juli 2003 erhält und von dem Termin am
30. Juli 2003 erfährt, an dem er also somit am übernächsten
Tag in Wehnen erscheinen soll.
- 28.07.2003 Ablehnung des Gutachters Dr.Winterscheid
vom Landeskrankenhaus Wehnen auf Grund der Verletzung des
Rechts auf faires Verfahren und der Verletzung des Rechts
auf Anhörung durch den deutschen Familienrichter Staubwasser
vom Amtsgericht Wilhelmshaven sowie auf Grund der zweimonatigen
Verfahrensverzögerung seit Benennung des Gutachters
im Beschluss vom 03.06.2003 aus Phase II.
Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den deutschen Familienrichter
Staubwasser.
- Beschluss zur Ablehnung des Umgangs in einstweiliger Anordnung
vom deutschen Familienrichter Staubwasser AKTENZEICHEN 16
F 229/03 UG, datiert auf 25.07.2003 und erst dem
Antragsteller zur Kenntnisnahme übermittelt am 29.07.2003
nach der Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den deutschen Familienrichter
Staubwasser vom 28.07.2003.
- Zum ersten Mal erwähnt der deutsche Familienrichter
Staubwasser "fehlerhafte Verfahrensweisen des Gerichts
und anderer Beteiligter."
- Gleichzeitig beschuldigt der deutsche Familienrichter
Staubwasser den Antragsteller und Kindesvater, seine
Anträge "im wesentlichen mit Rechtsausführungen"
zu begründen.
- Der deutsche Familienrichter Staubwasser unterdrückt
vorsätzlich die vom Antragsteller und Kindesvater
eingereichten Dokumentationen seit dem vorhergehenden
Beschluss vom 03.06.2003 und dokumentiert dies in seinem
Beschluss mit der Falschaussage, da "neue tatsächliche
Umstände nicht vorgetragen seien." Der deutsche
Familienrichter Staubwasser widerspricht sich selbst.
Wenn die genauen Benennungen in der fortlaufenden Dokumentation
zu den unkorrekten Verfahrensweisen des Gerichts und
anderer Beteiligter den Aussagen des deutschen Familienrichters
Staubwasser nach nicht neu sein sollten, hat der deutsche
Familienrichter Staubwasser von Anfang an gewußt,
dass er unkorrekte Verfahrensweisen in den vorliegenden
Verfahren zu Umgang nach internationaler Kindesentführung
angewendet und gedeckt hat.
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Phase IV
- 30.07.-08.08. AKTENZEICHEN 16 F 229/03 UG Gegen
Mitarbeiter des Amtsgerichts Wilhelmshaven und den deutschen
Familienrichter Staubwasser ergeht ein Zyklus von Strafanzeigen
an das Amtsgerichts Wilhelmshaven.
- 08.08.2003 Erinnerung des Antrages auf Ablehnung
des Gutachters Dr.Winterscheid vom Landeskrankenhaus Wehnen
aus Phase III auf Grund der Verletzung des Rechts auf faires
Verfahren und der Verletzung des Rechts auf Anhörung
durch den deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht
Wilhelmshaven sowie auf Grund der zweimonatigen Verfahrensverzögerung
seit Benennung des Gutachters im Beschluss vom 03.06.2003
aus Phase II.
- 10.08.2003 Beschwerde gegen den Beschluss des deutschen
Familienrichters Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven
vom 25.07.2003 AKTENZEICHEN 16 F 229/03 UG aus Phase III
an das Oberlandesgericht Oldenburg. Ablehnung wegen Besorgnis
der Befangenheit der Richter Bartels, Schubert, Kuhlmann
vom Oberlandesgericht Oldenburg, die bereits den willkürlichen
Umgangsausschluss aus Phase I des deutschen
Familienrichters Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven
bestätigt hatten, obwohl damit Umgang für ein
weiteres halbes Jahr ausgesetzt wurde zu nicht stattgefundenem
gerichtlich angeordnetem Umgang, der während der vorsätzlichen
Verfahrensverschleppung für den Zeitraum von einem
Jahr vorsätzlich nicht vollstreckt wurde.
- 01.09.2003 Beschluss des Oberlandesgerichts Oldenburg
mit den deutschen Richtern Bartels, Schubert, Kuhlmann AKTENZEICHEN
14 UF 126/03. Das Oberlandesgericht Oldenburg verweigert
die Beschwerdeverfahren gegen das Amtsgericht Wilhelmshaven
unter Berufung auf Formalitäten, hier der Zivilprozessordnung,
während das Oberlandesgericht mit den deutschen Richtern
Bartels, Schubert, Kuhlmann einerseits bis zu diesem Zeitpunkt
sämtliche verfahrensrechtlichen Bedenken, Unregelmäßigkeiten
und Fehler des Amtsgerichts Wilhelmshaven legalisiert hatte,
und während andererseits die deutschen Richter Bartels,
Schubert, Kuhlmann beim Zitieren der Zivilprozessordnung
gleichzeitig die Zivilprozessordnung verletzen, da die deutschen
Richtern Bartels, Schubert, Kuhlmann vorsätzlich die Ablehnung
wegen Besorgnis der Befangenheit ignorieren und somit entgegen
der Zivilprozessordnung ihren Beschluss fassen.
- 19.08.2003 Informationsanfrage des deutschen Familienrichters
Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven an den Antragsteller
und Kindesvater, ob die Anträge mit der Überschrift
"Rechtsantrag auf Unterlassung des möglichen Amtsmissbrauchs"
aus den aufgelisteten Schriftsätzen des Antragstellers
"als Anträge auf Ablehnung des Richters wegen Befangenheit
gewertet werden sollen."
- Der deutsche Familienrichter Staubwasser verweigert
einen Monat später immer noch den Antrag auf Ablehnung
des Gutachters Dr.Winterscheid vom Landeskrankenhaus
Wehnen zu bearbeiten, der zunächst am 22.07.2003
auf Grund der Verletzung des Rechts auf faires Verfahren
und der Verletzung des Rechts auf Anhörung durch
den deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht
Wilhelmshaven sowie auf Grund der zweimonatigen Verfahrensverzögerung
eingereicht und am 28.07.2003 bzw. 08.08.2003 zur Erinnerung
erneut eingereicht wurde.
- 26.08.2003 Erklärung zur Informationsanfrage
des deutschen Familienrichters Staubwasser vom Amtsgericht
Wilhelmshaven, dass die Anträge des Antragstellers
nicht als Ablehnung des Richters wegen Befangenheit gewertet
werden sollen, sondern dass es sich wohl offensichtlich
um ein Missverständnis handelt. Erneute Erinnerung
an den Anträge auf beschleunigte Verfahren.
- Am 02.09.2003 ergeht der offizielle Rechtsantrag
an das Amtsgericht Wilhelmshaven Verfahren gegen die Stadt
Wilhelmshaven mit dem zuständigen und verantwortlichen
Oberbürgermeister Eberhard Menzel auf Grund der Beeinflußung
von familiengerichtlichen Verfahren zu Umgang nach internationaler
Kindesentführung durch das Jugendamt und die Ausländerbehörde
zu eröffnen.
- Datiert auf den 02.09.2003, Poststempel 05.09.2003,
erklärt der Oberbürgermeister von Wilhelmshaven
Eberhard Menzel seine Bereitschaft, mögliche Ausstellungen
zu Nazi-Unrecht und Nazi-Justiz am Amtsgericht Wilhelmshaven
gegebenenfalls finanziell zu unterstützen.
- 15.09.2003 Die zuständige Rechtsanwaltskammer
AKTENZEICHEN Jo/Co sagt offiziell aus, dass nicht die Rechtsvertretung
Dr. Uwe Biester mit Rechtsanwalt Lange und mit Rechtsanwalt
Biester, sondern das Amtsgericht Wilhelmshaven für
die unkorrekten Verfahrensweisen verantwortlich sei und
reagiert damit auf die vom Niedersächsischen Justizministerium
weitergeleitete Beschwerde gegen die unkorrekten Verfahrensweisen
der Rechtsvertretung Dr. Uwe Biester mit Rechtsanwalt Lange
und mit Rechtsanwalt Biester. Die Rechtsanwaltskammer für
den Oberlandesgerichtsbezirk Oldenburg sagt offiziell aus,
dass die vorsätzliche Fristüberschreitung durch
die Rechtsvertretung der deutschen Kindesmutter, d.h. Dr.
Uwe Biester mit Rechtsanwalt Lange, entgegen der vom deutschen
Familienrichter Staubwasser am Amtsgericht Wilhelmshaven angesetzten
Antwortfrist von 10 Tagen, die in Phase II zur weiteren
Verfahrensverzögerung angewendet wurde, nicht zu beanstanden
sei und somit wohl den verfahrensrechtlichen Anforderungen
am Amtsgericht Wilhelmshaven entsprechen würde.
- Der deutsche Familienrichter Staubwasser verweigert
nunmehr ca. zwei Monate später immer noch den Antrag
auf Ablehnung des Gutachters Dr.Winterscheid vom Landeskrankenhaus
Wehnen zu bearbeiten, der zunächst am 22.07.2003
auf Grund der Verletzung des Rechts auf faires Verfahren
und der Verletzung des Rechts auf Anhörung durch
den deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht
Wilhelmshaven sowie auf Grund der zweimonatigen Verfahrensverzögerung
eingereicht und am 28.07.2003 bzw. 08.08.2003 zur Erinnerung
erneut eingereicht wurde.
- 23.09.2003 Untätigkeitsbeschwerde in 16 F
229/03 UG im Fall von Internationaler Kindesentführung
nach Deutschland und anschließendem Umgangsboykott
gegen den deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht
Wilhelmshaven an das Oberlandesgericht Oldenburg
- 24.09.2003 Urplötzlich unmittelbar nach der
Untätigkeitsbeschwerde gegen den deutschen Familienrichter
Staubwasser setzt das Amtgericht Wilhelmshaven den Antragssteller
und Kindesvater am 26. September 2003 davon in Kenntnis,
dass der deutsche Familienrichter Staubwasser auch in Kindschaftssachen
mit Lichtgeschwindigkeit arbeiten kann, wenn dies seiner
politischen Motivation entspricht (Siehe im Gegensatz dazu
Phase I).
- In der Umgangssache 16 F 229/03 UG informiert der
deutsche Familienrichter Staubwasser über das Qualifkations-
und Kompetenzprofil des beauftragten Gutachters unter
Bezugnahme auf den Rechtsantrag vom 22.07.2003 aus Phase
III auf substantiierte Aufklärung der Qualifikation
und Kompetenz des beauftragten Sachverständigen
Dr.Winterscheid vom Landeskrankenhaus Wehnen.
- In der Umgangssache 16 F 229/03 UG reagiert der deutsche
Familienrichter Staubwasser nunmehr ca. zwei Monate
später auf den Antrag auf Ablehnung des Gutachters
Dr.Winterscheid vom Landeskrankenhaus Wehnen, der zunächst
am 22.07.2003 auf Grund der Verletzung des Rechts auf
faires Verfahren und der Verletzung des Rechts auf Anhörung
durch den deutschen Familienrichter Staubwasser vom
Amtsgericht Wilhelmshaven sowie auf Grund der zweimonatigen
Verfahrensverzögerung eingereicht und am 28.07.2003
bzw. 08.08.2003 zur Erinnerung erneut eingereicht wurde.
Der deutsche Familienrichter Staubwasser weist den Antrag
auf Ablehnung des Gutachters zurück.
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Inhaltsverzeichnis : Fallstudie
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- Hintergrund
- Fokus: Sorgerechtsverfahren
und Umgangsverfahren in Deutschland 1995 - 2000
(Aufenthalt des ausländischen zurückgebliebenen
Elternteils im Heimatland Südafrika)
- Fokus: Sorgerechtsverfahren
und Umgangsverfahren in Deutschland seit 2001
(Aufenthalt des ausländischen zurückgebliebenen
Elternteils in Deutschland)
- Legalisierungsstrategien
von internationaler Kindesentführung und Umgangsboykott
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