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Dokumentation und Berichterstattung zur Hickman-Fallstudie
über internationale Kindesentführung nach Deutschland
in 1995 und anschließendem Umgangsboykott.
Dokumentation und Berichterstattung über rechtspolitische
Initiativen gegen internationale Kindesentführung nach
Deutschland und gegen Umgangsboykott mit nach Deutschland
verbrachten Kindern sowie gegen Diskriminierung und Benachteiligung
der ausländischen, zurückgebliebenen Elternteile
und Großeltern.
In den Sachen Aufenthaltsstatus sowie Ausreise- und Einreiseerlaubnis
ist auf Bundesebene die Bundesrepublik Deutschland durch den
zuständigen Bundesinnenminister zu vertreten, d.h. im
vorliegenden Fall durch Otto Schily, und auf Kommunalebene
die Stadt Wilhelmshaven mit dem zuständigen und verantwortlichen
Oberbürgermeister, d.h. im vorliegenden Fall durch Eberhard
Menzel.
Die vorliegende Rechtssache hat zum Streitgegenstand die Verweigerung
der deutschen administrativen Behörden, hier der Ausländerbehörde
Wilhelmshaven, den ausländischen zurückgebliebenen
Elternteil nach Brüssel, Belgien, ausreisen und anschließend
wieder nach Deutschland einreisen zu lassen, um somit zu verhindern,
dass der ausländische zurückgebliebene Elternteil
der Einladung eines Ausschusses des Europa-Parlamentes für
die Berichterstattung über die Verfahrensweisen der deutschen
Behörden in Kindesentführung und Umgangsboykott
Folge leisten kann. Verlgeiche dazu auch :
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