Übersicht :
Amtsgericht Wilhelmshaven
Dreckiger
Sumpf
Am Jadebusen
tobt die schäfste Freiluft-Comedy der Bundesrepublik.
Die Skandale
von damals haben sich erledigt, die skandalösen Verhältnissen
sind geblieben: Wilhelmshaven ist auch heute noch eine Stadt, die von
einer kleinen Clique regiert wird.
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Fokus: Sorgerechtsverfahren und Umgangsverfahren in Deutschland
1995 - 2001
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Dokumentation und Berichterstattung zur Hickman-Fallstudie
über internationale Kindesentführung nach Deutschland
in 1995 und anschließendem Umgangsboykott.
Dokumentation und Berichterstattung über familiengerichtliche
Verfahren zum Umgang mit nach Deutschland entführten
Kindern am Amtsgericht Wilhelmshaven, Niedersachsen.
Aufenthalt des ausländischen zurückgebliebenen
Elternteils im Heimatland Südafrika während
der sechsjährigen Verfahrensphase von 1995 bis
2001 und Fortsetzung der Verfahren mit Aufenthalt des
ausländischen zurückgebliebenen Elternteils
in Deutschlands seit 2001.
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| Datum |
—
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Aktenzeichen |
Titel/Beschreibung |
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| 29.11.1995 |
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Die gemeinsamen binationalen und ehelichen
Kinder, geboren und aufgewachsen in Südafrika, werden
von der deutschen Kindesmutter von Südafrika nach
Deutschland verbracht. |
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| 04.12.1995 |
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Die administrativen Behörden
der Stadt Wilhelmshaven melden die nach Deutschland entführten
Kinder in Wilhelmshaven an, ohne den ausländischen
zurückgebliebenen Elternteil zu benachrichtigen und
ohne verwaltungstechnische Maßnahmen zur Rückführung
der binationalen Kinder einzuleiten. |
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| 06.12.1995 |
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16 F 931/95 |
Der deutsche Elternteil reicht
einen Rechtsantrag für die Übertragung des
Alleinigen Sorgerechts in einer einstweiligen Anordnung
auf sich selbst beim Amtsgericht Wilhelmshaven ein.
Unter dem Aktenzeichen 16 F 931/95 legt die deutsche Kindesmutter
ein englischsprachiges Schreiben als Beweis vor, dass die
deutsche Kindesmutter dem Amtsgericht Wilhelmshaven in
der Art interpretiert, dass der ausländische zurückgebliebene
Kindesvater die Verbringung der gemeinsamen Kinder nach
Deutschland schriftlich genehmigt habe. Merkwürdigerweise
beantragt die deutsche Kindesmutter, die behauptet, der
ausländische Kindesvater habe ihr die Erlaubnis für
die Verbringung der Kinder nach Deutschland gegeben, gleichzeitig
beim Amtsgericht Wilhelmshaven, dass dem ausländischen
Kindesvater die Adresse der gemeinsamen Kinder in Wilhelmshaven,
Deutschland, nicht mitgeteilt werden soll. |
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| 27.12.1995 |
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16 F 931/95
vgl.
Jugendamt
Wilhelmshaven
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Informationsschreiben
des Jugendamtes Wilhelmshaven an das Amtsgericht Wilhelmshaven
von Frau Rach zur Annulierung des Antrags auf Übertragung
des alleinigen Sorgerechts in einer einstweiligen Anordnung
auf die deutsche Kindesmutter. Das Jugendamt
Wilhelmshaven informiert das Amtsgericht Wilhelmshaven,
dass der zuvor gestellte Antrag, den die deutsche Kindesmutter
nach der Verbringung der binationalen Kinder nach Deutschland
am Amtsgericht Wilhelmshaven gestellt hatte, nicht mehr
zu bearbeiten sei, da die deutsche Kindesmutter mit
den Kindern in deren Geburtsland Südafrika zurückkehren
werde. Das Jugendamt, dass sich selbst als kindeswohlorientiert
bezeichnet, erklärt vorsätzlich nicht, was
die Verbringung der im Ausland geborenen und aufgewachsenen
Kinder nach Deutschland durch den deutschen Elternteil mit
dem Kindeswohl zu tun hat. Im späteren Verfahrensverlauf
wird das Jugendamt den Kindesvater, zu dem die Kindesmutter
zurückkehrt, als gefährlich für die
Kinder illustrieren, um Kindesentführung und Umgangsboykott
zu rechtfertigen.
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| 21.01.1996 |
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Die deutsche Kindesmutter entführt
nochmal zusammen mit der deutschen Großmutter die
Kinder von Südafrika nach Deutschland. |
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| 31.01.1996 |
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16 F 931/95 |
Der deutsche
Familienrichter Faße vom Amtsgericht Wilhelmshaven
belohnt internationale Kindesentführung nach Deutschland
mit dem alleinigen Sorgerecht mit der Begründung,
der ausländische zurückgebliebene Kindesvater
könne das Sorgerecht nicht ausüben, da er sich
im Ausland aufhalte. Während das Amtsgericht Wilhelmshaven
später die Umgangsverfahren sogar bis zum Zeitraum
von einem Jahr vorsätzlich verzögert, fasst
der deutsche Familienrichter Faße am 31.01.1996 innerhalb
von drei Tagen den Beschluss. Der deutsche Familienrichter
Fasse vom Amtsgericht Wilhelmshaven entscheidet Kindesentführung
nach Deutschland mit dem alleinigen Sorgerecht für
den deutschen Elternteil zu belohnen, ohne den ausländischen
zurückgebliebenen Elternteil kontaktiert und angehört
zu haben. Der deutsche Familienrichter Faße vom
Amtsgericht Wilhelmshaven ignoriert vorsätzlich, dass
der deutsche Elternteil zuvor das Gericht schon zuvor mit
der Behauptung getäuscht hat, der ausländische
Elternteil hätte die Verbringung der gemeinsamen Kinder
nach Deutschland erlaubt. W ährend der deutsche Familienrichter
Faße eine Wiedervorlage der Rechtssache von drei
Monaten anordnet, übersendet der deutsche Familienrichter
Fasse vom Amtsgericht Wilhelmshaven den Beschluss vorsätzlich
mit der normalen Post an den ausländischen zurückgebliebenen
Kindesvater nach Südafrika, so dass der ausländische
zurückgebliebene Elternteil weniger Zeit für
Kenntnisnahme und Reaktion hat. |
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| 12.06.1996 |
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16 F 321/96
vgl.
Jugendamt
Wilhelmshaven
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Empfehlungsschreiben
des Jugendamtes Wilhelmshaven an das Amtsgericht Wilhelmshaven
von Frau Rach und Frau Eden-Reske zur Regelung des Umgangsrechts.
Das Jugendamt, dass sich selbst als kindeswohlorientiert
bezeichnet, erklärt vorsätzlich nicht, was
die erneute und nunmehr zweite Verbringung der im Ausland
geborenen und aufgewachsenen Kinder nach Deutschland,
dieses Mal durch die deutsche Kindesmutter und die
deutsche Großmutter, mit dem Kindeswohl zu tun
hat. Das Jugendamt Wilhelmshaven empfiehlt entgegen den Richtlinien von Bad
Boll (Wir sind doch keine Kinderklaubehörde)
den Umgang zwischen den binationalen nach Deutschland verbrachten
Kindern und dem zurückgebliebenen ausländischen
Elternteil zu behindern bzw. auszuschließen. Das
Jugendamt Wilhelmshaven rechtfertigt und lobt das Verhalten
der deutschen Kindesmutter. Während der objektive
Sachverhalt und die soziale Realität ist, dass
die deutsche Kindesmutter die gemeinsamen ehelichen Kinder
nach Deutschland verbracht hat, beschuldigt das Jugendamt
Wilhelmshaven den ausländischen zurückgebliebenen
Kindesvater der Kindesentführung. Gleichzeitig
beschwert sich das Jugendamt Wilhelmshaven, dass den
ausländischen zurückgebliebenen Kindesvater
die Absicht der Kindesentführung unterstellt, dass der
ausländische zurückgebliebene Elternteil permanent
und in gesteigertem Maße versucht, über die deutschen
Behörden, hier das Jugendamt Wilhelmshaven, den
Kontakt zu den nach Deutschland verbrachten Kindern wieder
herzustellen. Diese dokumentierten Strategien und Verhaltensweisen
der deutschen Behörden werden laut Jugendamt Wilhelmshaven
"Zum Wohl des Kindes" angewendet.
Zumindest ist in den Empfehlungen des Jugendamtes
Wilhelmshaven dokumentiert, dass Mitarbeiter des Jugendamtes
Wilhelmshaven ihr Urteilsvermögen nach dem Dualprinzip
rastern und mit Formelbeispielen Schwarz auf Weiß
illustrieren, wie z.B. "Kindesmutter = gut" im Gegensatz
zu "Kindesvater = schlecht", "Deutsch = gut" im Gegensatz
zu "Nichtdeutsch = schlecht", "Kindesentführung
und Umgangsboykott = gut" im Gegensatz zu "Hungerstreik,
öffentliche Demonstrationen und Medienauftritte
gegen Kindesentführung und Umgangsboykott = schlecht."
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| 29.08.1996 |
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16 F 298/96
vgl.
Jugendamt
Wilhelmshaven
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Empfehlungsschreiben
des Jugendamtes Wilhelmshaven an das Amtsgericht Wilhelmshaven
von Frau Rach und Frau Eden-Reske zur Übertragung
des alleinigen Sorgerechts auf die deutsche Kindesmutter.
Das Jugendamt, dass sich selbst als kindeswohlorientiert
bezeichnet, erklärt vorsätzlich nicht, was
die erneute und nunmehr zweite Verbringung der im Ausland
geborenen und aufgewachsenen Kinder nach Deutschland,
dieses Mal durch die deutsche Kindesmutter und die deutsche
Großmutter, mit dem Kindeswohl zu tun hat. Das
Jugendamt Wilhelmshaven porträtiert die treu sorgende
deutsche Kindesmutter, die die Kinder nach der zweiten
Verbringung nach Deutschland nunmehr eingeschult hat. Gemäß
den Aussagen des Jugendamtes haben nur Kindesmutter
und Kinder eine enge emotionale Beziehung zueinander,
aber nicht Kindesvater und Kinder.
Das Jugendamt Wilhelmshaven empfiehlt entgegen den
Richtlinien
von Bad Boll (Wir sind doch keine Kinderklaubehörde)
den Antrag des ausländischen Kindesvaters auf
gemeinsame Sorge abzulehnen, und das alleinige Sorgerecht
zur Belohnung für die Verbringung der gemeinsamen
ehelichen und binationalen Kinder nach Deutschland
der deutschen Kindesmutter zu übertragen.
Entgegen den Richtlinien
von Bad Boll (Wir sind doch keine Kinderklaubehörde)
berichtet das Jugendamt Wilhelmshaven nicht von der
Boykotthaltung der deutschen Kindesmutter als Kriterium
der Elternverantwortung und Erziehungsfähigkeit,
sondern führt die Boykotthaltung und Verweigerung
der deutschen Kindesmutter als Begründung für
die Übertragung der alleinigen Sorge auf die deutsche
Kindesmutter an.
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12.08.97
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16 F 298/96
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Beschluss des Amtsgerichts
16 F 298/96 Ehescheidung
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| Dezember 2000 |
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16 F 605/00 UG |
Das Amtsgericht Wilhelmshaven mit der deutschen Familienrichterin
Blohm terminiert vorsätzlich eine Gerichtsverhandlung
zum Umgang auf den 08.01.2001, genau zwei Tage vor der
angesetzten Rückreise des Antragstellers und Kindesvaters
nach Südafrika, nachdem der Antragsteller das
Amtsgericht Wilhelmshaven informiert hatte, dass er
seinen Besuchsaufenthalt in Deutschland vom 22.12.2000
bis zum 10.01.2001 terminieren kann. Das Amtsgericht
Wilhelmshaven dokumentiert, dass mit dem vorbestimmten Ergebnis
der Gerichtsverhandlung die deutsche Familienrichterin Blohm
einen möglichen Umgang zwischen nach Deutschland
verbrachten Kindern und dem ausländischen, zurückgebliebenem
Elternteil von vornherein auschließen will.
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| 03.01.2001 |
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16 F 605/00 UG |
Absage
des angesetzten Gerichtstermins zum Umgang vom Amtsgericht
Wilhelmshaven mit der deutschen Familienrichterin
Blohm. Nachdem der Antragsteller reagiert und seinen
Besuchsaufenthalt auf den 08.01.01 und 16.01.01 mit
Umbuchung für Hin- und Rückflug koordiniert
hatte, benachrichtigt das Amtsgericht Wilhelmshaven den Antragsteller
in Südafrika kurz vor der Abreise, dass er von Amts
wegen auf unbestimmte Zeit zu Hause bleiben kann, bis
ein neuer Termin bestimmt ist.
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| 20.02.2001 |
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16 F 605/00 UG |
Die Rechtsvertretung
Dr. Uwe Biester mit Rechtsanwalt Lange informiert über
Unmöglichkeit des Umgangs mit Eingang beim
Amtsgericht Wilhelmshaven am 21.02.2001, da die deutsche
Kindesmutter mit den Kindern in den Osterferien nicht
in Deutschland anwesend sein werde, für die der
Kindesvater einen Besuchsaufenthalt in Deutschland angekündigt
und eine Gerichtsverhandlung zum Umgang beantragt hatte.
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| 20.04.2001 |
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vgl.
Oberlandesgericht Oldenburg
Staatsanwaltschaft
Oldenburg
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Anfrage
vom Oberlandesgericht Oldenburg mit dem deutschen
Richter Kuhlmann zur Stellungnahme an den ausländischen,
zurückgebliebenen Kindesvater in Bezug auf den
selbst gestellten Ablehnungsantrag des deutschen Familienrichters
Bessel vom Amtsgericht Wilhelmshaven. Der deutsche Familienrichter
Bessel hatte zuvor als Strafrichter ein Verfahren gegen
den ausländischen Elternteil in dessen Abwesenheit
geführt und bearbeitet nun seine Familienrechtssachen
als Familienrichter. Bei der Strafsache handelt es sich um
eine Strafanzeige der Stadt Wilhelmshaven gegen den ausländischen
zurückgebliebenen Eltenteil initiiert von den
sozialen Behörden, hier dem Jugendamt der Stadt
Wilhelmshaven, da der ausländische zurückgebliebene
Eltenteil die Diskriminierung durch das Jugendamt öffentlich
kritisert.
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| 19.05.2003 |
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16 F 229/03 |
Antrag an das
Amtsgericht Wilhelmshaven zur Rücknahme der Rechtskraft
des Urteils 16 F 298/96 AG Wilhelmshaven vom 12.08.1997
(Beschluss 16 F 931/95 of the 31.01.96) Überprüfung
des Beweismittels, d.h. das Schreiben vom 20.03.1996 sowie
Parteienvernehmung. |
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| 21.05.2003 |
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16 F 229/03 |
In der Sitzung des Amtsgerichts Wilhelmshaven
zu 16 F 229/03 kündigt der deutsche Familienrichter
Staubwasser an, ein gesondertes Verfahren zum Rechtsantrag
vom 19.05.2003 zu eröffnen. |
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| 24.09.2003 |
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16 F 357/03 SO |
Beschluss
des Antsgerichts Wilhlemshaven mit dem deutschen Familienrichter
Staubwasser. Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert,
dass der deutsche Familienrichter Staubwasser vorsätzlich
Dokumente unterdrückt und sich somit in der vorsätzlichen
Urkundenfälschung in seinem Beschluss vom 24.09.2003
AKTENZEICHEN 16 F 357/03 SO engagiert. Das Amtsgericht
Wilhelmshaven dokumentiert, dass der deutsche Familienrichter
Staubwasser vorsätzlich die folgenden Rechtsanträge
ignoriert:
Es ergeht hiermit diesseitig der Rechtsantrag an
das Amtsgericht Wilhelmshaven, eine graphologische Überprüfung
auf Kosten der gegnerischen Antragspartei durchzuführen.
Es ergeht hiermit diesseitig der Rechtsantrag an das
Amtsgericht Wilhelmshaven, dass das von der Rechtsvertretung
der Antragsgegnerin durch Dr. Uwe Biester sogenannte
"zugeleitete" Schreiben genauestens mit Quelle, Herkunft
des mutmaßlichen, ursprünglichen Emittenten
und vollständiger Dokumentation des Zuleitungsvorgangs
und des Transformationsvorgangs bis hin zum verfahrensrelevanten,
aktenkundigen Dokument zu benennen, zu definieren und
zu belegen ist.
Es ergeht hiermit diesseitig der Rechtsantrag an das
Amtsgericht Wilhelmshaven, eine wissenschaftliche Studie
und Untersuchung auf Kosten der gegnerischen Antragspartei
in Auftrag zu geben und durchzuführen, mit der Inhalte
von Textdokumenten eindeutig Autoren und Urheberschaft
zuzuordnen sind.
Es ergeht hiermit diesseitig der Rechtsantrag an das
Amtsgericht Wilhelmshaven, eine Serie von Schreiben mit
fremderstellten Textinhalten ordnungsgemäß
an die Antragspartei des Antragstellers in Auftrag zu
geben, deren Inhalt eindeutig auf die Urheberschaft der
Rechtsvertretung der Antragsgegnerin durch Dr. Uwe Biester
hindeuten soll.
Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert, dass
der deutsche Familienrichter Staubwasser vorsätzlich
lügt und Falschaussagen in seinem Beschluss vom 24.09.2003
AKTENZEICHEN 16 F 357/03 SO macht. Während der deutsche
Familienrichter Staubwasser aussagt: Der Antrag war
bereits deshalb zurückzuweisen, weil das Schreiben
vom 20.03.1996, auf welches der Antragsteller Bezug nimmt,
jedenfalls nicht zu den Akten 16 F 298/96 und 16 F 931/95
gereicht wurde und deshalb auch nicht Grundlage für
die in diesen Verfahren getroffenen Entscheidung sein konnte.
Die beim Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentierte Verfahrensgeschichte
beweist, dass das Schreiben vom 20.03.1996 Grundlage
der in diesen Verfahren getroffenen Entscheidungen ist.
Das Amtsgericht Wilhelmshaven beweist damit die Lügen
und Falschaussagen des deutschen Familienrichters Staubwasser,
während der deutsche Familienrichter Staubwasser
versucht mit der Flucht durch den Notausgang "Formalitäten"
die Sache nicht zu verhandeln. |
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| 10.10.2003 |
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16 F 357/03 SO
vgl.
Oberlandesgericht Oldenburg |
Beschwerde
gegen den Beschluss 16 F 357/03 SO vom 24.09.2003 im Fall von
Internationaler Kindesentführung nach Deutschland und
anschließendem Umgangsboykott auf Grund von Unterdrückung
von Dokumenten und Fälschung von Gerichtsbeschlüssen
durch den deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht
Wilhelmshaven an das Oberlandesgericht Oldenburg
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Inhaltsverzeichnis: Amtsgericht Wilhelmshaven
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