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Das Bundesministerium der Justiz ist zuständig
für die Justizverwaltung auf der Bundesebene sowie
für die Nachbesserung und Schaffung von Gesetzesprojekten
und -initiativen. In Übereinstimmung mit Artikel
65 des deutschen Grundgesetzes leiten die jeweiligen
deutschen Bundesjustizminister ihren Geschäftsbereich
selbstständig und unter eigener Verantwortung innerhalb
der vom jeweiligen Bundeskanzler gesetzten Politikrichtlinien.
Das Bundesministerium der Justiz ist zuständig
und verantwortlich für Gesetzesinitiativen und
Gesetzesnachbesserungen hinsichtlich der gesellschaftspolitischen
und rechtspolitischen Vorhaben der jeweiligen deutschen
Bundesregierung. Das Bundesministerium der Justiz entscheidet
ebenfalls in der deutschen Stellungnahme und Position,
wenn Widersprüche und Interessenskollisionen zwischen
der deutschen innerstaatlichen Gesetzesgebung und Rechtsprechung
mit den internationalen und völkerrechtlichen Verträgen
und Konventionen entstehen.
Das Bundesministerium der Justiz kann vom Petitionsauschuss
des Deutschen Bundestages um Stellungnahme gebeten
werden, wenn Petitionsangelegenheiten in den Arbeitsbereich
des Bundesministerium der Justiz fallen.
Ein Bundesministerium ist ein Werkzeug für die
jeweiligen politischen Parteien in der Machtzentrale
der Bundesregierung, um die eigenen politischen Interessen
und Zielsetzungen auszugestalten. Jeder Bundesminister
leitet gemäß Art. 65 des Grundgesetzes seinen
Geschäftsbereich selbständig und unter eigener
Verantwortung, während der jeweilige Bundeskanzler die
Richtlinien der Politik bestimmt und dafür die Verantwortung
trägt. Über den Macht-Kanal des Bundesministeriums
lassen sich Demographie-politische, gesellschaftspolitische
und geschlechterpolitische Zielsetzungen transportieren
und implementieren. Die Staatsführung greift in
gesellschaftliche Zusammenhänge steuernd ein, um
ihre politischen Interessen hinsichtlich Gegenwartsgestaltung,
Zukunftssicherung und Management des Humanvermögens,
dass sich aus Grundbestand und Zusammensetzung des verfügbaren
Volkes ergibt, voranzutreiben und um möglichst
viel Einfluß in dieser Machtposition auf Status
Quo und Entwicklung der Familienpolitik und Familienrechtspolitik
zu nehmen.
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