Übersicht :
Bundesministerium der Justiz

 

 

Dokumentation und Berichterstattung zur Hickman-Fallstudie über internationale Kindesentführung nach Deutschland in 1995 und anschließendem Umgangsboykott.

Dokumentation und Berichterstattung über rechtspolitische Initiativen gegen internationale Kindesentführung nach Deutschland und gegen Umgangsboykott mit nach Deutschland verbrachten Kindern sowie gegen Diskriminierung und Benachteiligung der ausländischen, zurückgebliebenen Elternteile und Großeltern.

 

German Federal Ministry of Justice - Foyer of Aryan judicial gods

Das Bundesministerium der Justiz ist zuständig für die Justizverwaltung auf der Bundesebene sowie für die Nachbesserung und Schaffung von Gesetzesprojekten und -initiativen. In Übereinstimmung mit Artikel 65 des deutschen Grundgesetzes leiten die jeweiligen deutschen Bundesjustizminister ihren Geschäftsbereich selbstständig und unter eigener Verantwortung innerhalb der vom jeweiligen Bundeskanzler gesetzten Politikrichtlinien.

Das Bundesministerium der Justiz ist zuständig und verantwortlich für Gesetzesinitiativen und Gesetzesnachbesserungen hinsichtlich der gesellschaftspolitischen und rechtspolitischen Vorhaben der jeweiligen deutschen Bundesregierung. Das Bundesministerium der Justiz entscheidet ebenfalls in der deutschen Stellungnahme und Position, wenn Widersprüche und Interessenskollisionen zwischen der deutschen innerstaatlichen Gesetzesgebung und Rechtsprechung mit den internationalen und völkerrechtlichen Verträgen und Konventionen entstehen.

Das Bundesministerium der Justiz kann vom Petitionsauschuss des Deutschen Bundestages um Stellungnahme gebeten werden, wenn Petitionsangelegenheiten in den Arbeitsbereich des Bundesministerium der Justiz fallen.

Ein Bundesministerium ist ein Werkzeug für die jeweiligen politischen Parteien in der Machtzentrale der Bundesregierung, um die eigenen politischen Interessen und Zielsetzungen auszugestalten. Jeder Bundesminister leitet gemäß Art. 65 des Grundgesetzes seinen Geschäftsbereich selbständig und unter eigener Verantwortung, während der jeweilige Bundeskanzler die Richtlinien der Politik bestimmt und dafür die Verantwortung trägt. Über den Macht-Kanal des Bundesministeriums lassen sich Demographie-politische, gesellschaftspolitische und geschlechterpolitische Zielsetzungen transportieren und implementieren. Die Staatsführung greift in gesellschaftliche Zusammenhänge steuernd ein, um ihre politischen Interessen hinsichtlich Gegenwartsgestaltung, Zukunftssicherung und Management des Humanvermögens, dass sich aus Grundbestand und Zusammensetzung des verfügbaren Volkes ergibt, voranzutreiben und um möglichst viel Einfluß in dieser Machtposition auf Status Quo und Entwicklung der Familienpolitik und Familienrechtspolitik zu nehmen.

 

Datum
Aktenzeichen Titel/Beschreibung
       
02.08.2001    

Der ausländische zurückgebliebene Elternteil Herr Hickman ist unter den Hungerstreikenden des internationalen Berliner Hungerstreiks, die von einer Delegation des Bundesministeriums der Justiz empfangen werden (siehe Medienpräsenz) - in der Nähe des Brandenburger Tors auf der Ostseite und in der Verlängerung der Straße des 17. Juni, die in Gedenken des Aufstands gegen das totalitäre DDR-Regime benannt wurde.


01.11.2003    

Gespräch zwischen dem zurückgebliebenen ausländischen Kindesvater und Vertretern der südafrikanischen Botschaft mit Vertretern des Bundesjustizministeriums.


**.**.2003    

Offizielle Richtlinie des Bundesministerium der Justiz zum Einreichen von Strafanzeigen bei Polizei, Staatsanwaltschaften und Amtsgerichten


29.11.2003    

Dr. Horst Heitland vom Arbeitsstab Kindschaftssachen beim Bundesministerium der Justiz verweigert die Annahme von Strafanzeigen gegen die deutsche Kindesmutter. Obwohl der Leiter Dr. Horst Heitland des Arbeitsstabes zur Beilegung von internationalen Konflikten in Kindschaftssachen über mögliche Straftatbestände der deutschen Kindesmutter infomiert ist, schickt er den Strafantrag an den Angtragsteller und ausländischen Kindesvater zurück, ohne ordnungsgemäß über die zuständigen Stellen zur Entgegennahme von Strafanzeigen zu informieren.


01.08.2003  

16 F 229/03 UG
313 E

Der stellvertretende Direktor des Amtsgerichts Wilhelmshaven Herr Schröder verweigert die Weiterleitung der Strafanzeigen gegen den deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven. Das Amtsgericht Wilhelmshaven verweigert die Bearbeitung von Strafanzeigen sowohl entgegen den offiziellen Aussagen des Bundesministeriums der Justiz als auch gemäß den offiziellen Aussagen des Niedersächsischen Justizministeriums und selbst entgegen der Strafprozessordnung.


18.08.2003   16 F 229/03 UG
313 E

Der stellvertretende Direktor des Amtsgerichts Wilhelmshaven Herr Schröder verweigert die Weiterleitung der Strafanzeigen gegen den deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven. Das Amtsgericht Wilhelmshaven verweigert die Bearbeitung von Strafanzeigen sowohl entgegen den offiziellen Aussagen des Bundesministeriums der Justiz als auch gemäß den offiziellen Aussagen des Niedersächsischen Justizministeriums und selbst entgegen der Strafprozessordnung.


27.08.2003  

16 F 229/03 UG
313 E

Der stellvertretende Direktor des Amtsgerichts Wilhelmshaven Herr Schröder informiert, dass er Strafanzeigen (Eingaben bis zum 25.08.2003) an die Staatsanwaltschaft Oldenburg weitergeleitet habe. Zunächst hatte der stellvertretende Direktor des Amtsgerichts Wilhelmshaven Herr Schröder die Weiterleitung der Strafanzeigen gegen den deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven verweigert und musste ordnungsgemäß informiert werden, dass das Amtsgericht gemäß den offiziellen Richlinien des Bundesministeriums der Justiz, des Niedersächsischen Justizministeriums und der Strafprozessordnung Strafanzeigen ordnungsgemäß zu bearbeiten hat.


22.09.2003   16 F 229/03 UG
E 314

Der Direktor des Amtsgerichts Wilhelmshaven Herr Kahlen verweigert die Weiterleitung der Strafanzeigen gegen den deutschen Richter Kuhlmann vom Oberlandesgericht Oldenburg.Das Amtsgericht Wilhelmshaven verweigert die Bearbeitung von Strafanzeigen sowohl entgegen den offiziellen Aussagen des Bundesministeriums der Justiz als auch gemäß den offiziellen Aussagen des Niedersächsischen Justizministeriums. Zudem widerspricht der Direktor des Amtsgerichts Wilhelmshaven Herr Kahlen, der zur Begründung seiner Verweigerung das "deutsche Recht" anführt, wie dokumentiert die Strafprozessordnung, die eindeutig besagt, dass Strafanzeigen auch beim Amtsgericht einzureichen sind. Der Direktor des Amtsgerichts Wilhelmshaven Herr Kahlen erklärt auch nicht, warum er zuvor ordnungsgemäß Strafanzeigen an die zuständige Staatsanwaltschaft weitergeleitet hat und nunmehr die ordnungsgemäße Weiterleitung verweigert.