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Dokumentation und Berichterstattung zur Hickman-Fallstudie
über internationale Kindesentführung nach
Deutschland in 1995 und anschließendem Umgangsboykott.
Dokumentation und Berichterstattung über rechtspolitische
Initiativen gegen internationale Kindesentführung
nach Deutschland und gegen Umgangsboykott mit nach Deutschland
verbrachten Kindern sowie gegen Diskriminierung und
Benachteiligung der ausländischen, zurückgebliebenen
Elternteile und Großeltern.
Das Justizministerium eines Bundeslandes ist zuständig
für die Justizverwaltung auf der Länderebene,
für die Nachbesserung und Schaffung von Gesetzesprojekten
und -initiativen sowie für die Ausbildung , Einstellung
und Karrieresteuerung von Juristen, die bei staatlichen
Behörden und Institutionen arbeiten.
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Aktenzeichen |
Titel/Beschreibung |
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| 01.09.2003 |
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Offizielle Richtlinie des Niedersächsischen
Justizministeriums zum Einreichen von Strafanzeigen
bei Polizei, Staatsanwaltschaften und Amtsgerichten
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| 31.07.2003 |
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4121 E -S4. 54/03
und
3700 E - 204.37/03
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Update zu Beschwerdezyklen beim Justizministerium
von Niedersachsen :
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| 01.08.2003 |
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16 F 229/03 UG
313 E
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Der
stellvertretende Direktor des Amtsgerichts Wilhelmshaven Herr
Schröder verweigert die Weiterleitung der Strafanzeigen
gegen den deutschen Familienrichter Staubwasser vom
Amtsgericht Wilhelmshaven. Das Amtsgericht Wilhelmshaven
verweigert die Bearbeitung von Strafanzeigen sowohl
entgegen den offiziellen Aussagen des Bundesministeriums
der Justiz als auch gemäß den offiziellen
Aussagen des Niedersächsischen Justizministeriums
und selbst entgegen der Strafprozessordnung.
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| 01.08.2003 |
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4121 E -S4. 54/03
und
3700 E - 204.37/03
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Update zu Beschwerdezyklen beim Justizministerium
von Niedersachsen :
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| 18.08.2003 |
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16 F 229/03 UG
313 E |
Der
stellvertretende Direktor des Amtsgerichts Wilhelmshaven Herr
Schröder verweigert die Weiterleitung der Strafanzeigen
gegen den deutschen Familienrichter Staubwasser vom
Amtsgericht Wilhelmshaven. Das Amtsgericht Wilhelmshaven
verweigert die Bearbeitung von Strafanzeigen sowohl
entgegen den offiziellen Aussagen des Bundesministeriums
der Justiz als auch gemäß den offiziellen
Aussagen des Niedersächsischen Justizministeriums
und selbst entgegen der Strafprozessordnung.
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| 27.08.2003 |
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16 F 229/03 UG
313 E
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Der
stellvertretende Direktor des Amtsgerichts Wilhelmshaven Herr
Schröder informiert, dass er Strafanzeigen (Eingaben
bis zum 25.08.2003) an die Staatsanwaltschaft Oldenburg
weitergeleitet habe. Zunächst hatte der
stellvertretende Direktor des Amtsgerichts Wilhelmshaven
Herr Schröder die Weiterleitung der Strafanzeigen
gegen den deutschen Familienrichter Staubwasser vom
Amtsgericht Wilhelmshaven verweigert und musste ordnungsgemäß
informiert werden, dass das Amtsgericht gemäß
den offiziellen Richlinien des Bundesministeriums der
Justiz, des Niedersächsischen Justizministeriums
und der Strafprozessordnung Strafanzeigen ordnungsgemäß
zu bearbeiten hat.
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| 03.08.2003 |
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4121 E -S4. 54/03
und
3700 E - 204.37/03
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Update zu Beschwerdezyklen beim Justizministerium
von Niedersachsen :
- Strafanzeigen
gegen den deutschen Familienrichter Staubwasser
vom Amtsgericht Wilhelmshaven an das Amtsgericht Wilhelmshaven
nach StGB : § 153 Falsche uneidliche Aussage,
§ 263 Prozessbetrug, § 339 Rechtsbeugung,
§ 269 Fälschung beweiserheblicher Daten,
§ 274 Urkundenunterdrückung, § 348
Falschbeurkundung im Amt
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| **.09.2003 |
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16 F 229/03 UG |
Weiterleitung der Beschwerde gegen die Rechtsvertretung
Dr. Uwe Biester mit Rechtsanwalt Lange an die zuständige
Rechtsanwaltskammer. Beschwerde gegen die unkorrekten
Verfahrensweisen der Rechtsvertretung Dr. Uwe Biester
mit Rechtsanwalt Lange und Rechtsanwalt Biester.
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| 22.09.2003 |
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16 F 229/03 UG
E 314 |
Der
Direktor des Amtsgerichts Wilhelmshaven Herr Kahlen verweigert
die Weiterleitung der Strafanzeigen gegen den deutschen Richter
Kuhlmann vom Oberlandesgericht Oldenburg.Das
Amtsgericht Wilhelmshaven verweigert die Bearbeitung
von Strafanzeigen sowohl entgegen den offiziellen Aussagen
des Bundesministeriums der Justiz als auch gemäß
den offiziellen Aussagen des Niedersächsischen
Justizministeriums. Zudem widerspricht der Direktor
des Amtsgerichts Wilhelmshaven Herr Kahlen, der zur
Begründung seiner Verweigerung das "deutsche Recht"
anführt, wie dokumentiert die Strafprozessordnung,
die eindeutig besagt, dass Strafanzeigen auch beim Amtsgericht
einzureichen sind. Der Direktor des Amtsgerichts Wilhelmshaven
Herr Kahlen erklärt auch nicht, warum er zuvor
ordnungsgemäß Strafanzeigen an die zuständige
Staatsanwaltschaft weitergeleitet hat und nunmehr die
ordnungsgemäße Weiterleitung verweigert.
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