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Aktenzeichen |
Titel/Beschreibung |
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| 20.04.2001 |
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AZ 14 AR 2/01
vgl.
AG
Wilhelmshaven
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Anfrage
zur Stellungnahme des Oberlandesgericht Oldenburg
mit dem deutschen Richter Kuhlmann an den ausländischen,
zurückgebliebenen Kindesvater zum selbst gestellten
Ablehnungsantrag des deutschen Familienrichters Bessel vom
Amtsgericht Wilhelmshaven. Der deutsche Familienrichter Bessel
hatte zuvor als Strafrichter ein Verfahren gegen den ausländischen
Elternteil in dessen Abwesenheit geführt und bearbeitet
nun seine Familienrechtssachen als Familienrichter. Bei
der Strafsache handelt es sich um eine Strafanzeige der Stadt
Wilhelmshaven gegen den ausländischen zurückgebliebenen
Eltenteil initiiert von den sozialen Behörden, hier dem
Jugendamt der Stadt Wilhelmshaven, da der ausländische
zurückgebliebene Eltenteil die Diskriminierung durch
das Jugendamt öffentlich kritisert.
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| 10.08.2003 |
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14 UF 126/03 |
Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts Wilhelmshaven
vom 25.07.2003 AKTENZEICHEN 16 F 229/03 UG mit der
Dokumentation :
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| 01.09.2003 |
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14 UF 126/03 |
Beschluss
des Oberlandesgerichts Oldenburg mit vorsätzlichem
Ignorieren der Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit
durch die Richter Bartels, Schubert, Kuhlmann. Das
Oberlandesgericht Oldenburg verweigert die Beschwerdeverfahren
gegen das Amtsgericht Wilhelmshaven mit dem Notausgang-Trick
unter Berufung auf Formalitäten, hier der Zivilprozessordnung,
während das Oberlandesgericht mit den deutschen Richtern
Bartels, Schubert, Kuhlmann einerseits bis zu diesem Zeitpunkt
sämtliche verfahrensrechtlichen Bedenken, Unregelmäßigkeiten
und Fehler des Amtsgerichts Wilhelmshaven legalisiert hatte,
und während andererseits die deutschen Richter Bartels,
Schubert, Kuhlmann beim Zitieren der Zivilprozessordnung
gleichzeitig die Zivilprozessordnung verletzen, da die deutschen
Richtern Bartels, Schubert, Kuhlmann vorsätzlich die Ablehnung
wegen Besorgnis der Befangenheit ignorieren und somit entgegen
der Zivilprozessordnung ihren Beschluss fassen.
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| 04.09.2003 |
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3133 E 1
Hickman |
Strafanzeigen
und Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Richter Bartels vom
Oberlandesgericht Oldenburg auf Grund von Kindesentführung,
Kinderhandel und Bildung einer kriminellen Vereinigung mit
dem deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht
Wilhelmshaven an das Amtsgericht Wilhelmshaven,
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| 05.09.2003 |
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3133 E 1
Hickman |
Strafanzeigen
und Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Richter Schubert vom
Oberlandesgericht Oldenburg auf Grund von Kindesentführung,
Kinderhandel und Bildung einer kriminellen Vereinigung mit
dem deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht
Wilhelmshaven an das Amtsgericht Wilhelmshaven,
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| 12.09.2003 |
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313 E
AG Wilhelmshaven |
Der
Direktor des Amtsgerichts Wilhelmshaven Herr Kahlen informiert über
die Weiterleitung der Strafanzeigen und Dienstaufsichtsbeschwerde
gegen Richter Bartels vom Oberlandesgericht Oldenburg an
den Präsidenten des Oberlandesgerichts Oldenburg.
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| 12.09.2003 |
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313 E
AG Wilhelmshaven |
Der
Direktor des Amtsgerichts Wilhelmshaven Herr Kahlen informiert
über die Weiterleitung der Strafanzeigen und Dienstaufsichtsbeschwerde
gegen Richter Schubert vom Oberlandesgericht Oldenburg
an den Präsidenten des Oberlandesgerichts Oldenburg.
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| 15.09.2003 |
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313 E 3 - 32/03
LG Oldenburg
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Der
Präsident des Landgerichts Herr Schubert informiert
über die Weiterleitung der Dienstaufsichtsbeschwerde
gegen den Präsidenten des Landgerichts Herr Schubert
an den Präsidenten des Oberlandesgericht Oldenburg
und empfiehlt Strafanzeigen bei der zuständigen Staatsanwaltschaft
Oldenburg einzureichen.
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| 15.09.2003 |
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313 E
AG Wilhelmshaven |
Der
Direktor des Amtsgerichts Wilhelmshaven Herr Kahlen informiert über
die Weiterleitung der Strafanzeigen und Dienstaufsichtsbeschwerde
gegen den Präsidenten des Landgerichts Herrn Schubert
an den Präsidenten des Oberlandesgerichts Oldenburg.
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| 16.09.2003 |
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3133 E 1
Hickman |
E-Mail-Eingangsbestätigung
der Dienstaufsichtsbeschwerden gegen Richter Bartels und
Richter Schubert vom Oberlandesgericht Oldenburg
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| 16.09.2003 |
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Strafanzeigen
und Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Richter Kuhlmann vom
Oberlandesgericht Oldenburg auf Grund von Kindesentführung,
Kinderhandel und Bildung einer kriminellen Verreinigung
mit dem deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht
Wilhelmshaven an das Amtsgericht Wilhelmshaven,
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| 22.09.2003 |
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E 314
AG
Wilhelmshaven |
Der
Direktor des Amtsgerichts Wilhelmshaven Herr Kahlen verweigert
die Weiterleitung der Strafanzeigen gegen den deutschen
Richter Kuhlmann vom Oberlandesgericht Oldenburg.Das
Amtsgericht Wilhelmshaven verweigert die Bearbeitung von
Strafanzeigen sowohl entgegen den offiziellen Aussagen des Bundesministeriums
der Justiz als auch gemäß den offiziellen Aussagen
des Niedersächsischen Justizministeriums. Zudem widerspricht
der Direktor des Amtsgerichts Wilhelmshaven Herr Kahlen,
der zur Begründung seiner Verweigerung das "deutsche
Recht" anführt, wie dokumentiert die Strafprozessordnung,
die eindeutig besagt, dass Strafanzeigen auch beim Amtsgericht
einzureichen sind. Der Direktor des Amtsgerichts Wilhelmshaven
Herr Kahlen erklärt auch nicht, warum er zuvor ordnungsgemäß
Strafanzeigen an die zuständige Staatsanwaltschaft
weitergeleitet hat und nunmehr die ordnungsgemäße
Weiterleitung verweigert.
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| 23.09.2003 |
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vgl.
AG
Wilhelmshaven |
Untätigkeitsbeschwerde
im Fall 16 F 229/03 UG von Internationaler Kindesentführung
nach Deutschland und anschließendem Umgangsboykott
gegen Richter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven.
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| 29.09.2003 |
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16 F 229/03 UG
E 314 |
Der
Direktor des Amtsgerichts Wilhelmshaven Herr Kahlen informiert
über die Weiterleitung der Strafanzeigen gegen Richter
Kuhlmann vom Oberlandesgericht Oldenburg an die Staatsanwaltschaft
Oldenburg. Zunächst hatte der Direktor des
Amtsgerichts Wilhelmshaven Herr Kahlen die Weiterleitung
der Strafanzeigen verweigert und musste ordnungsgemäß
informiert werden, dass das Amtsgericht gemäß den offiziellen
Richlinien des Bundesministeriums der Justiz, des Niedersächsischen
Justizministeriums und der Strafprozessordnung Strafanzeigen
ordnungsgemäß zu bearbeiten hat.
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| 08.10.2003 |
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vgl.
AG
Wilhelmshaven |
Beschwerde
gegen den Beschluss 16 F 229/03 UG vom 24.09.2003 im Fall von Internationaler
Kindesentführung nach Deutschland und anschließendem
Umgangsboykott auf Grund von politischer Verfolgung durch
den deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht
Wilhelmshaven an das Oberlandesgericht Oldenburg
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| 10.10.2003 |
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Empfangsbestätigung in den Umgangsverfahren
16 F 229/03 UG vom 08.10.2003, Online-Bestätigung
datiert 09.10.03 um 14 Uhr 06, Print-Bestätigung datiert
auf den 09.10.03, Stempel des Oberlandesgerichts Oldenburg
vom 10.10.03 und Poststempel vom 10.10.03. |
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| 10.10.2003 |
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vgl.
AG
Wilhelmshaven |
Beschwerde
gegen den Beschluss 16 F 357/03 SO vom 24.09.2003 im Fall von Internationaler
Kindesentführung nach Deutschland und anschließendem
Umgangsboykott auf Grund von Unterdrückung von Dokumenten
und Fälschung von Gerichtsbeschlüssen durch den
deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven
an das Oberlandesgericht Oldenburg
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| 13.10.2003 |
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Empfangsbestätigung in den Verfahren zur Fälschung
von Gerichtsbeschlüssen 16 F 357/03 SO vom 10.10.2003,
Print-Bestätigung datiert auf den 13.10.03, Stempel
des Oberlandesgerichts Oldenburg und Poststempel vom 13.10.03.
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| 20.10.2003 |
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vgl.
AG
Wilhelmshaven |
Untätigkeitsbeschwerde
gegen Untätigkeit des Oberlandesgerichts Oldenburg in
der Untätigkeitsbeschwerde gegen Richter Staubwasser
vom Amtsgericht Wilhelmshaven im Fall 16 F 229/03 UG von Internationaler
Kindesentführung nach Deutschland und anschließendem
Umgangsboykott. Nachtrag zur Eingabe vom 23. September
2003. |
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| 22.10.2003 |
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14 UF 163/03 |
Das
Oberlandesgericht Oldenburg informiert über die Eröffnung
in der Beschwerde-Rechtssache gegen das Amtgericht
Wilhelmshaven. Während das Oberlandesgericht Oldenburg
über die Eröffnung der Verfahren erst am 22.10.2003
informiert, ist der Eingang in der vorliegenden Rechtssache
merkwürdigerweise bereits datiert auf den 13.10.2003.
Nur nach der Untätigkeitsbeschwerde
gegen die Untätigkeit des Oberlandesgerichts Oldenburg
vom 20.10.2003 reagiert das Oberlandesgericht auf drei
beantragte Beschwerdeverfahren gegen das Amtsgericht Wilhelmshaven
nunmehr mit der Information über ein einziges der
drei Beschwerdeverfahren.
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| 22.10.2003 |
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3133 E 1
Hickman |
Der Präsident
des Oberlandesgerichts Oldenburg informiert, dass er die
Dienstaufsichtsbeschwerden gegen die Richter seines Geschätsbereichs
bearbeitet habe. Während der Präsident des
Oberlandesgerichts Oldenburg aussagt, er habe die entsprechenden
Akten überprüft, wird dem Antragsteller und ausländischen
Kindesvater die Akteneinsicht mit der Begründung verweigert,
dass die Akten sich beim Gutachter befinden würden. Während
der Präsident des Oberlandesgerichts Oldenburg aussagt,
dass er keine Anhaltspunkte dafür erkennen mag, dass
die Richter des Oberlandesgerichts Dr. Bartels, Dr. Schubert
und Kuhlmann zögerlich oder willkürlich gehandelt hätten,
legalisieren die die Richter des Oberlandesgerichts Dr. Bartels,
Dr. Schubert und Kuhlmann Verfahrensverschleppung über
den Zeitraum von einem Jahr und die Nicht-Vollstreckung von
gerichtlich angeordnetem Umgang über den Zeitraum von
einem Jahr (siehe dazu auch Fallstudie)
im vorliegenden Fall von internationaler Kindesentführung
nach Deutschland und anschließendem Umgangsboykott. Zudem
reagiert das Oberlandesgericht Oldenburg gleichzeitig mit
Untätigkeit auf die Untätigkeitsbeschwerde auf
Grund der erneuten Verfahrensverzögerungen gegen das
Amtsgericht Wilhelmshaven. Merkwürdigerweise reagiert
das Oberlandesgericht Oldenburg nur nach der Untätigkeitsbeschwerde
gegen die Untätigkeit des Oberlandesgerichts Oldenburg
vom 20.10.2003 auf drei beantragte Beschwerdeverfahren
gegen das Amtsgericht Wilhelmshaven nunmehr mit der Information
über ein einziges der drei Beschwerdeverfahren und dies
gleichzeitig an dem Tag, an dem der Präsident des Oberlandesgericht
Oldenburg aussagt, er würde kein zögerliches oder
willkürliches Handeln seiner Richter erkennen. Der Präsident
des Oberlandesgerichts Oldenburg bringt somit auch seine
rechtspolitische Meinung zum Ausdruck, dass die Verletzung
der Zivilprozessordnung durch die deutschen Richter Bartels, Schubert,
Kuhlmann vom Oberlandesgericht Oldenburg in den Verfahrensweisen
zur Beschlussfassung vom 01.09.2003 in 14 UF 126/03 ordnungsgemäß
sei. |
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| 29.10.2003 |
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14 WF 258/03
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Das Oberlandesgericht
Oldenburg informiert über das Aktenzeichen in der Beschwerde
gegen den Beschluss 16 F 229/03 UG des Amtsgericht Wilhelmshaven
vom 24.09.2003 sowie über die Erklärung, dass
die abgelehnten Richter Bartels, Schubert. Kuhlmann sich nicht
befangen fühlen, während die Richter Bartels, Schubert.
Kuhlmann zuvor einen Beschluss am 01.09.2003 fassten, nachdem sie
den Antrag auf Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit vorsätzlich
ignorierten. |
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| 29.10.2003 |
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14 WF 266/03 |
Das Oberlandesgericht
Oldenburg informiert über die Änderung des Aktenzeichens
in der Untätigkeitsbeschwerde gegen das Amtsgericht Wilhelmshaven.
Merkwürdigerweise hat das Oberlandesgericht
Oldenburg aber zuvor nicht über das erste Aktenzeichen 14 UF
161/03 in der vorliegenden Rechtssache informiert. Während
der Präsident des Oberlandesgerichts Oldenburg mit Herrn
Holtermeyer kurz zuvor aussagt, dass er keine Untätigkeit
seiner Richter am Oberlandesgericht Oldenburg zu erkennen vermag,
reagiert das Oberlandesgericht Oldenburg aber wie dokumentiert
erst nach der offiziellen Beschwerde gegen die Untätigkeit
des Oberlandesgerichts Oldenburg in der Untätigkeitsbschwerde
gegen das Amtsgericht Wilhlemshaven. |
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| 30.10.2003 |
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vgl.
AG
Wilhelmshaven
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Beschwerde
an das Oberlandesgericht Oldenburg gegen den deutschen Familienrichter
Staubwasser auf Grund Rechtsbeugung, Prozessbetrug und Fälschung
von Gerichtsbeschlüssen unter Amtspflichtverletzung
in familiengerichtlichen Verfahren zu Umgang nach internationaler
Kindesentführung nach Deutschland im Verfahren 16 F 229/03
UG. |
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| 30.10.2003 |
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Empfangsbestätigung in den Verfahren
16 F 229/03 UG zu Rechtsbeugung, Prozessbetrug und Fälschung
von Gerichtsbeschlüssen, Print-Bestätigung datiert
auf den 30.10.03, Poststempel vom 03.11.03. |
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| 03.11.2003 |
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14 WF 266/03 |
Das Oberlandesgericht
Oldenburg informiert über Nicht-Befangenheitserklärung
der abgelehnten Richter Bartels, Schubert. Kuhlmann, während
die Richter Bartels, Schubert. Kuhlmann vom Oberlandesgericht
Oldenburg zuvor einen Beschluss am 01.09.2003 fassten, nachdem
sie den Antrag auf Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit
vorsätzlich ignorierten. |
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| 05.11.2003 |
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14 WF 258/03 |
Ablehnung
der Richter am Oberlandesgericht Oldenburg Bartels, Schubert und Kuhlmann
und Zurückweisung der Erklärung der Unbefangenheit.
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| 08.11.2003 |
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14 WF 266/03 |
Ablehnung
der Richter am Oberlandesgericht Oldenburg Bartels, Schubert und Kuhlmann
und Zurückweisung der Erklärung der Unbefangenheit.
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| 18.11.2003 |
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14 WF 266/03
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Die Richter
Wachtendorf, Schneider, Gebhardt vom Oberlandesgericht Oldenburg
weisen den Antrag auf Ablehnung ihrer deutschen Richterkollegen Bartels,
Schubert. Kuhlmann zurück, basieren ihre Entscheidung
auf mehreren Ebenen auf nationalsozialistisches Gedankengut
und engagieren sich mittels Unterdrückung von Dokumenten
und Prozessbetrug in der Fälschung von Gerichtsdokumenten.
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| 23.11.2003 |
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14 WF 258/03
14 WF 266/03 |
Rechtsantrag
zur Schließung der Grenzen und Flughäfen mit der Grenzschutzdirektion,
um die Flucht der deutschen Richter Wachtendorf, Schneider,
Gebhardt zu verhindern
- während der Verfahren auf Grund von dokumentiertem
Handeln mit dem Hintergrund von nationalsozialistischem Gedankengut. |
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| 27.11.2003 |
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14 WF 258/03
14 WF 266/03
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Prozessbetrug und Fälschung
von Gerichtsdokumenten in internationaler Kindesentführung nach Deutschland
und anschließendem Umgangsboykott durch die deutschen Richter Wachtendorf,
Schneider, Gebhardt vom Oberlandesgericht Oldenburg. Rechtsantrag
zur Schließung der Grenzen und Flughäfen mit der Grenzschutzdirektion,
um die Flucht der deutschen Richter Wachtendorf, Schneider, Gebhardt zu
verhindern - während der Verfahren auf Grund von dokumentiertem Handeln
mit dem Hintergrund von nationalsozialistischem Gedankengut
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27.11.2003
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14 WF 258/03
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Beschluss
des Oberlandesgerichts Oldenburg. Auf die am 13.10.2003
fristgerecht eingegangene sofortige Beschwerde des Antragstellers vom 10.10.2003
wird die Sache zur erneuten Prüfung an das Amtsgericht zurückverwiesen,
weil sich aus den vorgelegten Akten nicht ergibt, ob das Amtsgericht eine
Abhilfeprüfung vorgenommen hat, was vor der Vorlage zur Entscheidung
über die sofortige Beschwerde zunächst erforderlich ist. (vgl.
Zöller-Philippi, ZPO-Komm., 23.Aufl., § 127 Rz 33 mwN).
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28.11.2003
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14 WF 266/03
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Beschluss
des Oberlandesgerichts Oldenburg Auf die
am 09.10.2003 fristgerecht eingegangene sofortige Beschwerde des Antragstellers
vom 08.10.2003 wird die Sache zur erneuten Prüfung an das Amtsgericht
zurückverwiesen, weil sich aus den vorgelegten Akten nicht ergibt, ob
das Amtsgericht eine Abhilfeprüfung vorgenommen hat, was vor der Vorlage
zur Entscheidung über die sofortige Beschwerde zunächst erforderlich
ist. (vgl. Zöller-Philippi, ZPO-Komm., 24.Aufl., § 572 Rz
1).
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30.11.2003
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14 WF 258/03
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Ablehnung der Richter
Wachtendorf, Schneider, Gebhardt vom Oberlandesgericht Oldenburg auf Grund
von Befangenheit, Prozessbetrug und Fälschung von Gerichtsdokumenten
basierend auf nationalsozialistischem Gedankengut
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30.11.2003
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14 WF 266/03
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Ablehnung der Richter
Wachtendorf, Schneider, Gebhardt vom Oberlandesgericht Oldenburg auf Grund
von Befangenheit, Prozessbetrug und Fälschung von Gerichtsdokumenten
basierend auf nationalsozialistischem Gedankengu
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