Übersicht :
Oberlandesgericht Oldenburg

 

 

Dokumentation und Berichterstattung zur Hickman-Fallstudie über internationale Kindesentführung nach Deutschland in 1995 und anschließendem Umgangsboykott.

Dokumentation und Berichterstattung über familiengerichtliche Verfahren zum Umgang mit nach Deutschland entführten Kindern am Oberlandesgericht Oldenburg, Niedersachsen.

Das Oberlandesgericht Oldenburg ist die Beschwerde- und Berufungsinstanz für das Amtsgericht Wilhelmshaven.

(c) 2003 B.M.Uhl  : Specially trained German judges

 

Das Amtsgericht Wilhelmshaven hatte eine lange Geschichte in der vorliegenden Fallstudie, die ausführlicher auf der Übersichtsseite des Amtsgerichts Wilhelmshaven dokumentiert ist. Das Oberlandesgericht Oldenburg ist auch die zuständige Instanz für das Landgericht Oldenburg in der Sache von Dienstaufsichtsbeschwerden gegen unkorrekte Verfahren am Landgericht Oldenburg, dass selbst wiederum die zuständige Instanz für das Amtsgericht Wilhelmshaven in der Sache von Dienstaufsichtsbeschwerden gegen unkorrekte Verfahren am Amtsgericht Wilhelmshaven ist.

In Übereinstimmung mit den offiziellen Aussagen der Deutschen Bundsregierung seien deutsche Familienrichter speziell ausgebildet für die Kindschaftsache von internationaler Kindesentführung als Reaktion auf die starke internationale Kritik über die deutschen Gerichtsverfahren und -entscheidungen. Dieses Phänomen ist sehr bemerkenswert, da es nicht erklärt warum deutsche Richter im Gegensatz zu Richtern anderer Länder extreme Schwierigkeiten haben, die Prinzipien von Kindesentführung und Umgangsboykott zu verstehen und deshalb eine Spezialausbildung benötigen, während die offiizielle Propaganda die gute deutsche Arbeit und den guten deutschen Standard lobpreist.

In Übereinstimmung mit den offiziellen Aussagen der Deutschen Bundesregierung seien die Zuständigkeiten im deutschen Gerichtssystem neu geordnet als Reaktion auf die starke internationale Kritik über die deutschen Gerichtsverfahren und -entscheidungen. Auf Grund des Erfahrungsmangels, des Wissensmangels, des Mangels an adäquater Ausbildung und der falschen Zuteilung der Zuständigkeiten an mehrere hundert Amtsgerichte, sei nun den Oberlandesgerichten die spezielle Zuständigkeit übertragen wurden, um die Aufgabe von Kindesentführung und Umgangsboykott zu bearbeiten.

Dies bedeutet konkret, dass in Übereinstimmung mit den offiziellen Aussagen der Deutschen Bundesregierung, das Oberlandesgericht Oldenburg offiiziell deklariert ist als ein Gericht, dass die Zuständigkeiten und speziell ausgebildete Richter zur Bearbeitung der Sachen Kindesentführung und Umgangsboykott hat. Dies bedeutet auch, dass das Oberlandesgericht Oldenburg fähig und zuständig sei, derartige unkorrekte Verfahrensweisen des untergeordneten Amtsgerichts Wilhelmshaven auszugleichen und zu korrigieren, wie Verfahrensverzögerung in Kindschaftssachen und die Nicht-Vollstreckung von gerichtlich angeordnetem Umgang; insbesondere da die Verfahrensverzögerung und die Nicht-Vollstreckung von Gerichtsbeschlüssen unter anderem Aspekte der internationalen Beschwerden über deutsche Gerichtsverfahrens sind.

Sind die folgenden aufgelisteten Verfahrensweisen des Oberlandesgerichtes Oldenburg die zivilisierten rechtsstaatlichen Prinzipien in der Tradition der Deutschen historischen Leitkultur-Verfahren, über die sich die Deutsche Regierung in der offiziellen Propaganda selbst auf die Schulter klopft und für die die deutsche Regierung in Übereinstimmung mit Artikel 65 der deutschen Verfassung verantwortlich und juristisch haftbar ist ?

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Datum
Aktenzeichen Titel/Beschreibung
       
20.04.2001  

Informationsanfrage / Request for information
AZ 14 AR 2/01

vgl.
AG
Wilhelmshaven

Anfrage zur Stellungnahme des Oberlandesgericht Oldenburg mit dem deutschen Richter Kuhlmann an den ausländischen, zurückgebliebenen Kindesvater zum selbst gestellten Ablehnungsantrag des deutschen Familienrichters Bessel vom Amtsgericht Wilhelmshaven. Der deutsche Familienrichter Bessel hatte zuvor als Strafrichter ein Verfahren gegen den ausländischen Elternteil in dessen Abwesenheit geführt und bearbeitet nun seine Familienrechtssachen als Familienrichter. Bei der Strafsache handelt es sich um eine Strafanzeige der Stadt Wilhelmshaven gegen den ausländischen zurückgebliebenen Eltenteil initiiert von den sozialen Behörden, hier dem Jugendamt der Stadt Wilhelmshaven, da der ausländische zurückgebliebene Eltenteil die Diskriminierung durch das Jugendamt öffentlich kritisert.


10.08.2003  
14 UF 126/03

Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts Wilhelmshaven vom 25.07.2003 AKTENZEICHEN 16 F 229/03 UG mit der Dokumentation :


01.09.2003   Beschluss / decision
14 UF 126/03

Beschluss des Oberlandesgerichts Oldenburg mit vorsätzlichem Ignorieren der Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit durch die Richter Bartels, Schubert, Kuhlmann. Das Oberlandesgericht Oldenburg verweigert die Beschwerdeverfahren gegen das Amtsgericht Wilhelmshaven mit dem Notausgang-Trick unter Berufung auf Formalitäten, hier der Zivilprozessordnung, während das Oberlandesgericht mit den deutschen Richtern Bartels, Schubert, Kuhlmann einerseits bis zu diesem Zeitpunkt sämtliche verfahrensrechtlichen Bedenken, Unregelmäßigkeiten und Fehler des Amtsgerichts Wilhelmshaven legalisiert hatte, und während andererseits die deutschen Richter Bartels, Schubert, Kuhlmann beim Zitieren der Zivilprozessordnung gleichzeitig die Zivilprozessordnung verletzen, da die deutschen Richtern Bartels, Schubert, Kuhlmann vorsätzlich die Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit ignorieren und somit entgegen der Zivilprozessordnung ihren Beschluss fassen.


04.09.2003  
3133 E 1
Hickman

Strafanzeigen und Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Richter Bartels vom Oberlandesgericht Oldenburg auf Grund von Kindesentführung, Kinderhandel und Bildung einer kriminellen Vereinigung mit dem deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven an das Amtsgericht Wilhelmshaven,


05.09.2003  
3133 E 1
Hickman

Strafanzeigen und Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Richter Schubert vom Oberlandesgericht Oldenburg auf Grund von Kindesentführung, Kinderhandel und Bildung einer kriminellen Vereinigung mit dem deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven an das Amtsgericht Wilhelmshaven,


12.09.2003   Information
313 E
AG Wilhelmshaven

Der Direktor des Amtsgerichts Wilhelmshaven Herr Kahlen informiert über die Weiterleitung der Strafanzeigen und Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Richter Bartels vom Oberlandesgericht Oldenburg an den Präsidenten des Oberlandesgerichts Oldenburg.


12.09.2003   Information
313 E
AG Wilhelmshaven

Der Direktor des Amtsgerichts Wilhelmshaven Herr Kahlen informiert über die Weiterleitung der Strafanzeigen und Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Richter Schubert vom Oberlandesgericht Oldenburg an den Präsidenten des Oberlandesgerichts Oldenburg.


15.09.2003  

Information
313 E 3 - 32/03
LG Oldenburg

Der Präsident des Landgerichts Herr Schubert informiert über die Weiterleitung der Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Präsidenten des Landgerichts Herr Schubert an den Präsidenten des Oberlandesgericht Oldenburg und empfiehlt Strafanzeigen bei der zuständigen Staatsanwaltschaft Oldenburg einzureichen.


15.09.2003   Information
313 E
AG Wilhelmshaven

Der Direktor des Amtsgerichts Wilhelmshaven Herr Kahlen informiert über die Weiterleitung der Strafanzeigen und Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Präsidenten des Landgerichts Herrn Schubert an den Präsidenten des Oberlandesgerichts Oldenburg.


16.09.2003   Information
3133 E 1
Hickman

E-Mail-Eingangsbestätigung der Dienstaufsichtsbeschwerden gegen Richter Bartels und Richter Schubert vom Oberlandesgericht Oldenburg


16.09.2003  

Strafanzeigen und Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Richter Kuhlmann vom Oberlandesgericht Oldenburg auf Grund von Kindesentführung, Kinderhandel und Bildung einer kriminellen Verreinigung mit dem deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven an das Amtsgericht Wilhelmshaven,


22.09.2003   Information
E 314
AG
Wilhelmshaven

Der Direktor des Amtsgerichts Wilhelmshaven Herr Kahlen verweigert die Weiterleitung der Strafanzeigen gegen den deutschen Richter Kuhlmann vom Oberlandesgericht Oldenburg.Das Amtsgericht Wilhelmshaven verweigert die Bearbeitung von Strafanzeigen sowohl entgegen den offiziellen Aussagen des Bundesministeriums der Justiz als auch gemäß den offiziellen Aussagen des Niedersächsischen Justizministeriums. Zudem widerspricht der Direktor des Amtsgerichts Wilhelmshaven Herr Kahlen, der zur Begründung seiner Verweigerung das "deutsche Recht" anführt, wie dokumentiert die Strafprozessordnung, die eindeutig besagt, dass Strafanzeigen auch beim Amtsgericht einzureichen sind. Der Direktor des Amtsgerichts Wilhelmshaven Herr Kahlen erklärt auch nicht, warum er zuvor ordnungsgemäß Strafanzeigen an die zuständige Staatsanwaltschaft weitergeleitet hat und nunmehr die ordnungsgemäße Weiterleitung verweigert.


23.09.2003  
vgl.
AG
Wilhelmshaven

Untätigkeitsbeschwerde im Fall 16 F 229/03 UG von Internationaler Kindesentführung nach Deutschland und anschließendem Umgangsboykott gegen Richter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven.


29.09.2003   information
16 F 229/03 UG
E 314

Der Direktor des Amtsgerichts Wilhelmshaven Herr Kahlen informiert über die Weiterleitung der Strafanzeigen gegen Richter Kuhlmann vom Oberlandesgericht Oldenburg an die Staatsanwaltschaft Oldenburg. Zunächst hatte der Direktor des Amtsgerichts Wilhelmshaven Herr Kahlen die Weiterleitung der Strafanzeigen verweigert und musste ordnungsgemäß informiert werden, dass das Amtsgericht gemäß den offiziellen Richlinien des Bundesministeriums der Justiz, des Niedersächsischen Justizministeriums und der Strafprozessordnung Strafanzeigen ordnungsgemäß zu bearbeiten hat.


08.10.2003  
vgl.
AG
Wilhelmshaven
Beschwerde gegen den Beschluss 16 F 229/03 UG vom 24.09.2003 im Fall von Internationaler Kindesentführung nach Deutschland und anschließendem Umgangsboykott auf Grund von politischer Verfolgung durch den deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven an das Oberlandesgericht Oldenburg

10.10.2003   Information Empfangsbestätigung in den Umgangsverfahren 16 F 229/03 UG vom 08.10.2003, Online-Bestätigung datiert 09.10.03 um 14 Uhr 06, Print-Bestätigung datiert auf den 09.10.03, Stempel des Oberlandesgerichts Oldenburg vom 10.10.03 und Poststempel vom 10.10.03.

10.10.2003  
vgl.
AG
Wilhelmshaven
Beschwerde gegen den Beschluss 16 F 357/03 SO vom 24.09.2003 im Fall von Internationaler Kindesentführung nach Deutschland und anschließendem Umgangsboykott auf Grund von Unterdrückung von Dokumenten und Fälschung von Gerichtsbeschlüssen durch den deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven an das Oberlandesgericht Oldenburg

13.10.2003   Information

Empfangsbestätigung in den Verfahren zur Fälschung von Gerichtsbeschlüssen 16 F 357/03 SO vom 10.10.2003, Print-Bestätigung datiert auf den 13.10.03, Stempel des Oberlandesgerichts Oldenburg und Poststempel vom 13.10.03.


20.10.2003   german_scale
vgl.
AG
Wilhelmshaven
Untätigkeitsbeschwerde gegen Untätigkeit des Oberlandesgerichts Oldenburg in der Untätigkeitsbeschwerde gegen Richter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven im Fall 16 F 229/03 UG von Internationaler Kindesentführung nach Deutschland und anschließendem Umgangsboykott. Nachtrag zur Eingabe vom 23. September 2003.

22.10.2003   Information
14 UF 163/03

Das Oberlandesgericht Oldenburg informiert über die Eröffnung in der Beschwerde-Rechtssache gegen das Amtgericht Wilhelmshaven. Während das Oberlandesgericht Oldenburg über die Eröffnung der Verfahren erst am 22.10.2003 informiert, ist der Eingang in der vorliegenden Rechtssache merkwürdigerweise bereits datiert auf den 13.10.2003. Nur nach der Untätigkeitsbeschwerde gegen die Untätigkeit des Oberlandesgerichts Oldenburg vom 20.10.2003 reagiert das Oberlandesgericht auf drei beantragte Beschwerdeverfahren gegen das Amtsgericht Wilhelmshaven nunmehr mit der Information über ein einziges der drei Beschwerdeverfahren.


22.10.2003   Beschluss / decision
3133 E 1
Hickman
Der Präsident des Oberlandesgerichts Oldenburg informiert, dass er die Dienstaufsichtsbeschwerden gegen die Richter seines Geschätsbereichs bearbeitet habe. Während der Präsident des Oberlandesgerichts Oldenburg aussagt, er habe die entsprechenden Akten überprüft, wird dem Antragsteller und ausländischen Kindesvater die Akteneinsicht mit der Begründung verweigert, dass die Akten sich beim Gutachter befinden würden. Während der Präsident des Oberlandesgerichts Oldenburg aussagt, dass er keine Anhaltspunkte dafür erkennen mag, dass die Richter des Oberlandesgerichts Dr. Bartels, Dr. Schubert und Kuhlmann zögerlich oder willkürlich gehandelt hätten, legalisieren die die Richter des Oberlandesgerichts Dr. Bartels, Dr. Schubert und Kuhlmann Verfahrensverschleppung über den Zeitraum von einem Jahr und die Nicht-Vollstreckung von gerichtlich angeordnetem Umgang über den Zeitraum von einem Jahr (siehe dazu auch Fallstudie) im vorliegenden Fall von internationaler Kindesentführung nach Deutschland und anschließendem Umgangsboykott. Zudem reagiert das Oberlandesgericht Oldenburg gleichzeitig mit Untätigkeit auf die Untätigkeitsbeschwerde auf Grund der erneuten Verfahrensverzögerungen gegen das Amtsgericht Wilhelmshaven. Merkwürdigerweise reagiert das Oberlandesgericht Oldenburg nur nach der Untätigkeitsbeschwerde gegen die Untätigkeit des Oberlandesgerichts Oldenburg vom 20.10.2003 auf drei beantragte Beschwerdeverfahren gegen das Amtsgericht Wilhelmshaven nunmehr mit der Information über ein einziges der drei Beschwerdeverfahren und dies gleichzeitig an dem Tag, an dem der Präsident des Oberlandesgericht Oldenburg aussagt, er würde kein zögerliches oder willkürliches Handeln seiner Richter erkennen. Der Präsident des Oberlandesgerichts Oldenburg bringt somit auch seine rechtspolitische Meinung zum Ausdruck, dass die Verletzung der Zivilprozessordnung durch die deutschen Richter Bartels, Schubert, Kuhlmann vom Oberlandesgericht Oldenburg in den Verfahrensweisen zur Beschlussfassung vom 01.09.2003 in 14 UF 126/03 ordnungsgemäß sei.

29.10.2003   Information
14 WF 258/03
Das Oberlandesgericht Oldenburg informiert über das Aktenzeichen in der Beschwerde gegen den Beschluss 16 F 229/03 UG des Amtsgericht Wilhelmshaven vom 24.09.2003 sowie über die Erklärung, dass die abgelehnten Richter Bartels, Schubert. Kuhlmann sich nicht befangen fühlen, während die Richter Bartels, Schubert. Kuhlmann zuvor einen Beschluss am 01.09.2003 fassten, nachdem sie den Antrag auf Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit vorsätzlich ignorierten.

29.10.2003   Information
14 WF 266/03
Das Oberlandesgericht Oldenburg informiert über die Änderung des Aktenzeichens in der Untätigkeitsbeschwerde gegen das Amtsgericht Wilhelmshaven. Merkwürdigerweise hat das Oberlandesgericht Oldenburg aber zuvor nicht über das erste Aktenzeichen 14 UF 161/03 in der vorliegenden Rechtssache informiert. Während der Präsident des Oberlandesgerichts Oldenburg mit Herrn Holtermeyer kurz zuvor aussagt, dass er keine Untätigkeit seiner Richter am Oberlandesgericht Oldenburg zu erkennen vermag, reagiert das Oberlandesgericht Oldenburg aber wie dokumentiert erst nach der offiziellen Beschwerde gegen die Untätigkeit des Oberlandesgerichts Oldenburg in der Untätigkeitsbschwerde gegen das Amtsgericht Wilhlemshaven.

30.10.2003  
vgl.
AG
Wilhelmshaven

Beschwerde an das Oberlandesgericht Oldenburg gegen den deutschen Familienrichter Staubwasser auf Grund Rechtsbeugung, Prozessbetrug und Fälschung von Gerichtsbeschlüssen unter Amtspflichtverletzung in familiengerichtlichen Verfahren zu Umgang nach internationaler Kindesentführung nach Deutschland im Verfahren 16 F 229/03 UG.

30.10.2003   Information Empfangsbestätigung in den Verfahren 16 F 229/03 UG zu Rechtsbeugung, Prozessbetrug und Fälschung von Gerichtsbeschlüssen, Print-Bestätigung datiert auf den 30.10.03, Poststempel vom 03.11.03.

03.11.2003   Information
14 WF 266/03
Das Oberlandesgericht Oldenburg informiert über Nicht-Befangenheitserklärung der abgelehnten Richter Bartels, Schubert. Kuhlmann, während die Richter Bartels, Schubert. Kuhlmann vom Oberlandesgericht Oldenburg zuvor einen Beschluss am 01.09.2003 fassten, nachdem sie den Antrag auf Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit vorsätzlich ignorierten.

05.11.2003  
14 WF 258/03
Ablehnung der Richter am Oberlandesgericht Oldenburg Bartels, Schubert und Kuhlmann und Zurückweisung der Erklärung der Unbefangenheit.

08.11.2003  
14 WF 266/03
Ablehnung der Richter am Oberlandesgericht Oldenburg Bartels, Schubert und Kuhlmann und Zurückweisung der Erklärung der Unbefangenheit.


18.11.2003  

Beschluss / decision
14 WF 266/03

Die Richter Wachtendorf, Schneider, Gebhardt vom Oberlandesgericht Oldenburg weisen den Antrag auf Ablehnung ihrer deutschen Richterkollegen Bartels, Schubert. Kuhlmann zurück, basieren ihre Entscheidung auf mehreren Ebenen auf nationalsozialistisches Gedankengut und engagieren sich mittels Unterdrückung von Dokumenten und Prozessbetrug in der Fälschung von Gerichtsdokumenten.

23.11.2003  
14 WF 258/03
14 WF 266/03
Rechtsantrag zur Schließung der Grenzen und Flughäfen mit der Grenzschutzdirektion, um die Flucht der deutschen Richter Wachtendorf, Schneider, Gebhardt zu verhindern
- während der Verfahren auf Grund von dokumentiertem Handeln mit dem Hintergrund von nationalsozialistischem Gedankengut
.

27.11.2003    german_scale
14 WF 258/03
14 WF 266/03
Prozessbetrug und Fälschung von Gerichtsdokumenten in internationaler Kindesentführung nach Deutschland und anschließendem Umgangsboykott durch die deutschen Richter Wachtendorf, Schneider, Gebhardt vom Oberlandesgericht Oldenburg. Rechtsantrag zur Schließung der Grenzen und Flughäfen mit der Grenzschutzdirektion, um die Flucht der deutschen Richter Wachtendorf, Schneider, Gebhardt zu verhindern - während der Verfahren auf Grund von dokumentiertem Handeln mit dem Hintergrund von nationalsozialistischem Gedankengut

27.11.2003

rechtpol
14 WF 258/03
Beschluss des Oberlandesgerichts Oldenburg. Auf die am 13.10.2003 fristgerecht eingegangene sofortige Beschwerde des Antragstellers vom 10.10.2003 wird die Sache zur erneuten Prüfung an das Amtsgericht zurückverwiesen, weil sich aus den vorgelegten Akten nicht ergibt, ob das Amtsgericht eine Abhilfeprüfung vorgenommen hat, was vor der Vorlage zur Entscheidung über die sofortige Beschwerde zunächst erforderlich ist. (vgl. Zöller-Philippi, ZPO-Komm., 23.Aufl., § 127 Rz 33 mwN).

28.11.2003

rechtpol
14 WF 266/03
Beschluss des Oberlandesgerichts Oldenburg  Auf die am 09.10.2003 fristgerecht eingegangene sofortige Beschwerde des Antragstellers vom 08.10.2003 wird die Sache zur erneuten Prüfung an das Amtsgericht zurückverwiesen, weil sich aus den vorgelegten Akten nicht ergibt, ob das Amtsgericht eine Abhilfeprüfung vorgenommen hat, was vor der Vorlage zur Entscheidung über die sofortige Beschwerde zunächst erforderlich ist. (vgl. Zöller-Philippi, ZPO-Komm., 24.Aufl., § 572 Rz 1).

30.11.2003

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14 WF 258/03
Ablehnung der Richter Wachtendorf, Schneider, Gebhardt vom Oberlandesgericht Oldenburg auf Grund von Befangenheit, Prozessbetrug und Fälschung von Gerichtsdokumenten basierend auf nationalsozialistischem Gedankengut

30.11.2003

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14 WF 266/03
Ablehnung der Richter Wachtendorf, Schneider, Gebhardt vom Oberlandesgericht Oldenburg auf Grund von Befangenheit, Prozessbetrug und Fälschung von Gerichtsdokumenten basierend auf nationalsozialistischem Gedankengu






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