Übersicht :
Staatsanwaltschaft Oldenburg

 

 

Dokumentation und Berichterstattung zur Hickman-Fallstudie über internationale Kindesentführung nach Deutschland in 1995 und anschließendem Umgangsboykott.

Dokumentation und Berichterstattung über strafrechtliche Verfahren parallel und in Interaktion mit familiengerichtlichen Verfahren zum Umgang mit nach Deutschland entführten Kindern am Amtsgericht Wilhelmshaven, Landgericht Oldenburg und Oberlandesgericht Oldenburg, Niedersachsen.

 

Staatssanwaltschaft Oldenburg / prosecution-political-persecution

Bidirektionale Strafrechtliche Verfahren:

  • initiiert von der Entführungs- und Entfremdungsumgebung gegen den zurückgebliebenen, ausländischen Elternteil mit der Intention der Rechtfertigung und Verteidigung von Kindesentführung, Umgangsboykott und Entfremdung
  • initiiert vom zurückgebliebenen, ausländischen Elternteil gegen die Entführungs- und Entfremdungsumgebung mit der Intention Kindesentführung, Umgangsboykott und Entfremdung zu unterbinden sowie die Verantwortungsübernahme der Beteiligten aus der Entführungs- und Entfremdungsumgebung anzustreben

In der sogenannten deutschen "unabhängigen" Justiz, die wie dokumentiert Adolf Hitler, den Nationalsozialismus und den 2. Weltkrieg fördert, um sich hinterher gegenseitig zu decken, als es um die Verantwortungsübernahme der Deutschen Justizverbrechen gegen die Menschlichkeit geht, ist auch weiterhin in der Bundesrepublik Deutschland in der tradtionellen Funktionsweise der Staatsanwalt weitaus expliziter als der Richter ein politischer Beamter. Siehe dazu auch ausführlichere Informationen unter :

In der Geschichte der deutschen politischen Justiz erfüllt die Rolle der Staatsanwälte als politische Beamte eine bestimmte Funktion im Justizapparat einerseits als Terrorinstrument zur rücksichtslosen Umsetzung der propagierten politischen Ziele als auch andererseits zur Unterdrückung und Ausschaltung von Widerstand und Opposition. Siehe dazu auch ausführlichere Informationen unter :

Im Folgenden werden die Verhaltens- und Verfahrensweisen der Staatsanwaltschaft Oldenburg als Beispiel für die deutsche politische Rechtspraxis im strafrechtlichen Bereich der Missachtung und Verletzung von Kinderrechten und Menschenrechten innerhalb der Thematik von Kindesentführung und Umgangsboykott aufgelistet und erläutert. Dabei wird verglichen und am konkreten Fallbeispiel hinterfragt, welche offiziellen Aufgaben, Verpflichtungen und Kompetenzen die Staatsanwaltschaft hat und wie die Staatsanwaltschaft ihre Verhaltens- und Verfahrensweisen im rechtspolitischen Zusammenhang und in der Rechtswirklichkeit gestaltet. Dazu werden hier eingangs die offiziellen Richtlinien und Verpflichtungen aufgeführt:

Was ist die Staatsanwaltschaft und welche Zuständigkeiten und Kompetenzen hat die Staatsanwaltschaft ?
Die Staatsanwaltschaft ist ein von dem Gericht unabhängiges Organ. Die Staatsanwaltschaft hat das Anklagemonopol. Sie kann - von Privatklagedelikten abgesehen - wegen einer Straftat Anklage erheben und so erreichen, dass vor Gericht ein Strafverfahren stattfindet. Als notwendige Konsequenz zu dieser Monopolstellung ergibt sich ihre Pflicht zur Verfolgung aller strafbaren Handlungen (Legalitätsprinzip). Die Staatsanwaltschaft kann das Erscheinen von Beschuldigten und Zeugen bei sich erzwingen. Die Staatsanwaltschaft trägt die Verantwortung für die Rechtmäßigkeit des Ermittlungsverfahrens.

(Quelle : Justizbehörden Niedersachsen, Staatsanwaltschaft Braunschweig)

Anmerkung :
Offiziell ist Kindesentziehung bzw. Kindesentführung ein Straftatbestand nach dem Strafgesetzbuch § 235, der auf Antrag oder ausgehend von der Eigeninitiative der Staatsanwaltschaft strafrechtlich zu verfolgen ist. In Fällen von internationaler Kindesentführung nach Deutschland hat sich wie im Beispiel der Staatsanwaltschaft Oldenburg gezeigt, dass die deutschen Staatsanwaltschaften den deutschen Elternteil schützen, der die gemeinsamen binationalen Kinder nach Deutschland verbringt, und nicht auf Eigeninitiative strafrechtlich verfolgen. Dies geschieht durch gezielte Nicht-Verfolgung des Straftatbestandes von Amts wegen einerseits und andererseits durch die gezielte Verweigerung oder Verzögerung der Bearbeitung von Strafanträgen gegen Kindesentführung, die von den zurückgebliebenen Elternteilen, Großeltern und Umgebungen gestellt werden. Diese Verfahrensweisen der deutschen juristischen Behörden sind vor dem Hintergrund der gesellschaftspolitischen und rechtspolitischen Richtlinien und Zielsetzungen der kulturellen Diskriminierung zu sehen. Desweiteren ist nicht nur im internationalen Fallkontext, sondern auch gerade in der deutschen innerstaatlichen staatsanwaltlichen Praxis zu beobachten, dass geschlechterspezifische Unterschiede bei der Behandlung des kindesentführenden Elternteils angewendet werden. Auf Grund des biologisch rassistischen Unterschiedes werden kindesentführende Mütter eher geschützt und kindesentführende Väter eher strafrechtlich verfolgt. Diese Verfahrensweisen der deutschen juristischen Behörden sind vor dem Hintergrund der gesellschaftspolitischen und rechtspolitischen Richtlinien und Zielsetzungen der Geschlechterdiskriminierung zu sehen.

Die politische Verhaltensvorgabe der Verfahrensweisen der deutschen Behörden in kultureller Diskriminierung und Geschlechterdiskriminierung fallen gemäß Art. 65 des Grundgesetzes in den Zuständigkeitsbereich und Verantwortungsbereich der entsprechenden Bundesministerien, hier im familienpolitischen und familienrechtspolitschen Kontext dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und dem Bundesministerium der Justiz, sowie in den Zuständigkeitsbereich und Verantwortungsbereich des jeweiligen Bundeskanzlers, der die allgemeinen Richtlinien der Politik bestimmt und dafür die Verantwortung trägt.

Dass die Diskriminierungen und Benachteiligungen der zurückgebliebenen Elternteile, Großeltern und Umgebungen durch deutsche Behörden politisch gewollt und mittels politisch instrumentalisierter Jusitz gefördert und umgesetzt werden, zeigt sich an dem häufig auftretenden Phänomen, so auch bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg, dass die Strafanzeigen der zurückgebliebenen Umgebung wie zuvor beschrieben nicht oder nur zögerlich bearbeitet werden, während im Gegenzug aber die Strafanzeigen initiiert von der Entführungs- und Entfremdungsumgebung gegen die zurückgebliebene Umgebung sowohl mit der Intention der Rechtfertigung und Verteidigung von Kindesentführung, Umgangsboykott und Entfremdung als auch mit der Intention der gezielten Beeinflußung laufender familiengerichtlicher Verfahren von Sorgerecht und Umgangsrecht durchaus bearbeitet und vollstreckt werden.

Die deutsche politische Jusitz wird sukzessive und eklatant evidenter, um so mehr Verantwortungsübernahme für die unkorrekten Verfahrensweisen der deutschen juristischen Behörden, sozialen Behörden und administrativen Behörden sowie der verantwortlichen Amtspersonen auf den verfügbaren Rechtsmittelwegen eingefordert und eingeklagt wird. Sehr schnell und in kontinuierlicher Systematik tritt das Handlungsprinzip des deutschen juristischen Kastengeistes in Erscheinung. Die bewährte Methodik "Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus" und "Freispruch in eigener Sache" wird nicht nur zu Schutz und Deckung für deutsche Juristenkollegen praktiziert, sondern auch für die Kollegen der deutschen sozialen und administrativen Behörden. Methoden und Systematik sind nicht neu. Ebenso wie die gegenseitige Deckung und Verweigerung der Verantwortungsübernahme für deutsche Justizverbrechen gegen die Menschlichkeit, begangen durch Nazi-Juristen, wird in der deutschen Rechtswirklichkeit die gegenseitige Deckung und Verweigerung der Verantwortungsübernahme für deutsche Justizverbrechen gegen die Menschlichkeit, begangen durch die Praxis der deutschen Familienrechtssprechung, in der bundesrepublikanischen Justiz betrieben.

"Die Selbstamnestie der Justiz ist ein Vorgang mit vielen Beteiligten, der die Geschichte der Bundesrepublik und die des Dritten Reiches miteinander verbindet"
(Die Post von Danzig, Geschichte eines deutschen Justizmords)

Im Kontext der deutschen lokalen rechtspolitischen Leitkultur von Oldenburg ist zu erwähnen, dass dokumentiert ist, dass der Entnazifizierungsauschuss für den Kreis Oldenburg unter anderem am 22.02.1949 die Karriere des Nazi-Juristen Dr. Bode, der sich am Danziger Justizmord beteiligte, in der Bundesrepublik Deutschland gefördert hat.

 

Datum Aktenzeichen Titel/Beschreibung
       
29.03.2001   information
RK 520.43 SE Hickman

Benachrichtigung der deutschen Botschaft in Pretoria, Südafrika an den ausländischen, zurückgebliebenen Elternteil. Zur weiteren Nachfrage über Status und Fortgang der gegen den ausländischen, zurückgebliebenen Elternteil initiierten Strafanzeigen und die entsprechenden Sicherheitsleistungen verweist die Botschaft auf das 1. Polizeikommissariat Wilhelmshaven. Dies sei auch die richtige Adresse zum Einreichen einer Strafanzeige gegen den Polizeibeamten Herrn Has. Die deutsche Botschaft empfiehlt das Einlegen einer Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Wilhelmshavener Polizeibeamten Herrn Has.


20.04.2001   anfrage / question
vgl.
OLG
Oldenburg

Anfrage vom Oberlandesgericht Oldenburg mit dem deutschen Richter Kuhlmann zur Stellungnahme an den ausländischen, zurückgebliebenen Kindesvater in Bezug auf den selbst gestellten Ablehnungsantrag des deutschen Familienrichters Bessel vom Amtsgericht Wilhelmshaven. Der deutsche Familienrichter Bessel hatte zuvor als Strafrichter ein Verfahren gegen den ausländischen Elternteil in dessen Abwesenheit geführt. Bei der Strafsache handelt es sich um eine Strafanzeige der Stadt Wilhelmshaven gegen den ausländischen zurückgebliebenen Eltenteil initiiert von den sozialen Behörden, hier dem Jugendamt der Stadt Wilhelmshaven, da der ausländische zurückgebliebene Eltenteil die Diskriminierung durch das Jugendamt öffentlich kritisert.


20.08.2002

 

 

Beschluss / decision
vgl.
Jugendamt Wilhelmshaven

in Übereinstimmung mit der Strafprozessordnung Strafanzeige eingereicht gegen den Oberbürgermeister von Wilhelmshaven Eberhard Menzel direkt beim Amtsgericht Wilhelmshaven und beim Direktor des Amtsgerichts Wilhelmshaven auf Grund auf Grund von politischer Verfolgung und Freiheitsberaubung. 

Erpressung, Nötigung und Bedrohung durch Hans-Dieter Siehl von der Fachaufsicht des Jugendamtes bei der Stadt Wilhelmshaven gegenüber dem Antragsteller und Kindesvater als Reaktion auf Dienstaufsichtsbeschwerden gegen Mitarbeiter des Jugendamtes Wilhelmshaven, während gleichzeitig das Jugendamt der Stadt Wilhelmshaven zusammen mit dem Amtsgericht Wilhelmshaven seit einem Jahr den gerichtlich angeordneten Umgang vorsätzlich nicht vollstreckt. Wie bereits zuvor wurden die Dienstaufsichtsbeschwerden über die Bezirksregierung Hannover weitergeleitet. Hans-Dieter Siehl von der Personalabteilung der Stadt Wilhelmshaven droht mit Strafanzeige auf Grund der Anschuldigung der Beteiligung an Kindesmisshandlung durch Mitarbeiter des Jugendamtes Wilhelmshaven und verweigert die Bearbeitung weiterer Dienstaufsichtsbeschwerden gegen Mitarbeiter des Jugendamtes Wilhelmshaven.


12.05.2003  

Politische Verfolgung von Kinderrechts- und Menschenrechtsaktivisten durch Deutsche Behörden.


25.06.2003   Beschluss / decision
103 Js 27406/03

Die Staatsanwaltschaft Oldenburg informiert über die Manipulation von mehreren Strafanzeigen des ausländischen, zurückgebliebenen Elternteils gegen Kindesentführung, Umgangsboykott und Entfremdung. Staatanwältin Groskopff legt mehrere separate Strafanzeigen zu einem einzigen Aktenzeichen zusammen, will den Ausgang der familiengerichtlichen Verfahren beim Amtsgericht Wilhelmshaven abwarten und informiert gleichzeitig, dass sie derzeit keine konkreten Anhaltspunkte für strafbares Verhalten beteiligter Personen erkennen würde. Die Staatsanwaltschaft Oldenburg dokumentiert damit auch das widersprüchliche Verhalten, dass Strafanzeigen initiiert von der Entführungs- und Entfremdungsumgebung gegen den zurückgebliebenen, ausländischen Elternteil während der laufenden familiengerichtlichen Verfahren am Amtsgericht Wilhelmshaven sehr wohl von der Staatanwaltschaft Oldenburg bearbeitet werden. Die Staatsanwaltschaft Oldenburg dokumentiert, dass strafrechtliche Verfahren zur Beeinflußung der familiengerichtlichen Verfahren zu Kindesentführung und Umgangsboykott am Amtsgericht Wilhelmshaven gezielt bearbeitet oder gezielt nicht bearbeitet werden. Die Staatsanwaltschaft Oldenburg dokumentiert, dass aus der politischen Motivation des Kulturrassismus und des Geschlechterrassismus Strafanzeigen gegen den zurückgebliebenen, ausländischen Kindesvater bearbeitet werden, während die Staatssanwaltschaft Oldenburg gleichzeitig die Bearbeitung von Strafanzeigen gegen die deutsche kindesentführende und umgangsboykottierende Kindesmutter und gegen die deutsche Entführungs- und Entfremdungsumgebung gezielt verweigert bzw. verzögert.


30.07.2003  
16 F 229/03 UG
AG Wilhelmshaven

Strafanzeigen gegen Mitarbeiter des Amtsgerichts Wilhelmshaven nach StGB : § 267 Urkundenfälschung, § 269 Fälschung beweiserheblicher Daten


31.07.2003  


16 F 229/03 UG
AG Wilhelmshaven

Strafanzeigen gegen den deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven nach StGB: § 202 Verletzung des Briefgeheimnisses, § 202a Ausspähen von Daten, § 267 Urkundenfälschung, § 269 Fälschung beweiserheblicher Daten, § 274 Urkundenunterdrückung


01.08.2003   information

Offizielle Richtlinie des Niedersächsischen Justizministeriums zum Einreichen von Strafanzeigen bei Polizei, Staatsanwaltschaften und Amtsgerichten gemäß der Strafprozessordnung.


01.08.2003  


313 E
AG Wilhelmshaven

Der stellvertretende Direktor des Amtsgerichts Wilhelmshaven Herr Schröder verweigert die Weiterleitung der Strafanzeigen gegen den deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven. Das Amtsgericht Wilhelmshaven verweigert die Bearbeitung von Strafanzeigen sowohl entgegen den offiziellen Aussagen des Bundesministeriums der Justiz als auch gemäß den offiziellen Aussagen des Niedersächsischen Justizministeriums und selbst entgegen der Strafprozessordnung.


01.08.2003  
16 F 229/03 UG
AG Wilhelmshaven

Strafanzeigen gegen den deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven nach StGB: § 263 Prozessbetrug, § 339 Rechtsbeugung


03.08.2003  
16 F 229/03 UG
AG Wilhelmshaven

Strafanzeigen gegen den deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven nach StGB : § 153 Falsche uneidliche Aussage, § 263 Prozessbetrug, § 339 Rechtsbeugung, § 269 Fälschung beweiserheblicher Daten, § 274 Urkundenunterdrückung, § 348 Falschbeurkundung im Amt


04.08.2003  
16 F 229/03 UG
AG Wilhelmshaven

Strafanzeigen gegen den deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven nach StGB : § 235 Kindesentführung, § 263 Prozessbetrug, § 339 Rechtsbeugung, § 269 Fälschung beweiserheblicher Daten


05.08.2003  
16 F 229/03 UG
AG Wilhelmshaven

Strafanzeigen gegen den deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven nach StGB : § 239a Erpresserischer Menschenraub, § 240 Nötigung , § 241 Bedrohung, § 241a Politische Verdächtigung, § 263 Prozessbetrug, § 339 Rechtsbeugung


06.08.2003  
16 F 229/03 UG
AG Wilhelmshaven

Strafanzeigen gegen den deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven nach StGB : § 185 Beleidigung, § 186 Üble Nachrede, § 187 Verleumdung


07.08.2003  
16 F 229/03 UG
AG Wilhelmshaven

Strafanzeigen gegen den deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven nach StGB : § 185 Beleidigung, § 186 Üble Nachrede, § 187 Verleumdung, § 189 Vorsätzliche Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener


07.08.2003  
16 F 229/03 UG
AG Wilhelmshaven

Strafanzeigen gegen den deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven nach StGB : §185 Beleidigung, § 186 Üble Nachrede, § 187 Verleumdung


08.08.2003  
16 F 229/03 UG
AG Wilhelmshaven

Strafanzeigen gegen den deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven nach StGB : § 83 Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens, § 86 Verbreitung von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen, § 132 Amtsanmaßung, § 211 Vorbereitung und Versuch des Justizmordes, § 234 Menschenraub, § 235 Kindesentführung, § 239 Vorbereitung und Versuch der Freiheitsberaubung, 241a Politische Verdächtigung. Ablehnung des Gutachters Dr.Winterscheid vom Landeskrankenhaus Wehnen auf Grund der Verletzung des Rechts auf faires Verfahren und der Verletzung des Rechts auf Anhörung durch den deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven


18.08.2003   Beschluss / decision
313 E
AG Wilhelmshaven

Der stellvertretende Direktor des Amtsgerichts Wilhelmshaven Herr Schröder verweigert die Weiterleitung der Strafanzeigen gegen den deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven. Das Amtsgericht Wilhelmshaven verweigert die Bearbeitung von Strafanzeigen sowohl entgegen den offiziellen Aussagen des Bundesministeriums der Justiz als auch gemäß den offiziellen Aussagen des Niedersächsischen Justizministeriums und selbst entgegen der Strafprozessordnung.


24.08.2003  

Informationsanfrage / Request for information
16 F 229/03 UG
313 E

Informationsanfrage an Amtsgericht Wilhelmshaven : Empfiehlt das Amtsgericht Wilhelmshaven offiziell strafrechtliche Verfahren gegen die niedersächsische Justizministerin Elisabeth Heister-Neumann und gegen die Bundesjustizministerin Brigitte Zypries auf Grund von Rechtsbeugung, Prozessbetrug, etc. ? zur Eingabe vom 30.07.2003


25.08.2003  

Informationsanfrage / Request for information
16 F 229/03 UG
313 E

Informationsanfrage an Amtsgericht Wilhelmshaven : Empfiehlt das Amtsgericht Wilhelmshaven offiziell strafrechtliche Verfahren gegen die niedersächsische Justizministerin Elisabeth Heister-Neumann und gegen die Bundesjustizministerin Brigitte Zypries auf Grund von Rechtsbeugung, Prozessbetrug, etc. ? zur Eingabe vom 31.07.2003


26.08.2003  

Informationsanfrage / Request for information
16 F 229/03 UG
313 E

Informationsanfrage an Amtsgericht Wilhelmshaven : Empfiehlt das Amtsgericht Wilhelmshaven offiziell strafrechtliche Verfahren gegen die niedersächsische Justizministerin Elisabeth Heister-Neumann und gegen die Bundesjustizministerin Brigitte Zypries auf Grund von Rechtsbeugung, Prozessbetrug, etc. ? zur Eingabe vom 01.08.2003


27.08.2003  

information
313 E
AG Wilhelmshaven

Der stellvertretende Direktor des Amtsgerichts Wilhelmshaven Herr Schröder informiert, dass er Strafanzeigen (Eingaben bis zum 25.08.2003) an die Staatsanwaltschaft Oldenburg weitergeleitet habe. Zunächst hatte der stellvertretende Direktor des Amtsgerichts Wilhelmshaven Herr Schröder die Weiterleitung der Strafanzeigen gegen den deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven verweigert und musste ordnungsgemäß informiert werden, dass das Amtsgericht gemäß den offiziellen Richlinien des Bundesministeriums der Justiz, des Niedersächsischen Justizministeriums und der Strafprozessordnung Strafanzeigen ordnungsgemäß zu bearbeiten hat.


04.09.2003  
16 F 229/03 UG
AG Wilhelmshaven

Strafanzeigen gegen Richter Bartels vom Oberlandesgericht Oldenburg auf Grund von Kindesentführung, Kinderhandel und Bildung einer kriminellen Vereinigung mit dem deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven an das Amtsgericht Wilhelmshaven,


05.09.2003  
16 F 229/03 UG
AG Wilhelmshaven

Strafanzeigen gegen Richter Schubert vom Oberlandesgericht Oldenburg auf Grund von Kindesentführung, Kinderhandel und Bildung einer kriminellen Vereinigung mit dem deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven an das Amtsgericht Wilhelmshaven,


12.09.2003   information
313 E
AG Wilhelmshaven

Der Direktor des Amtsgerichts Wilhelmshaven Herr Kahlen informiert über die Weiterleitung der Strafanzeigen und Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Richter Bartels vom Oberlandesgericht Oldenburg an den Präsidenten des Oberlandesgerichts Oldenburg. Während der Direktor des Amtsgerichts Wilhelmshaven Herr Kahlen zuvor Strafanzeigen ordnungsgemäß an die Staatsanwaltschaft Oldenburg weiterleitet und den Antragsteller belehrt, dass die Staatsanwaltschaft zuständig für die Bearbeitung von Strafanzeigen ist, leitet der Direktor des Amtsgerichts Wilhelmshaven Herr Kahlen nunmehr vorsätzlich die Strafanzeige gegen Richter Bartels vom Oberlandesgericht Oldenburg an die falsche Adresse weiter, hier das Oberlandesgericht Oldenburg.


12.09.2003   information
313 E
AG Wilhelmshaven

Der Direktor des Amtsgerichts Wilhelmshaven Herr Kahlen informiert über die Weiterleitung der Strafanzeigen und Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Richter Schubert vom Oberlandesgericht Oldenburg an den Präsidenten des Oberlandesgerichts Oldenburg. Während der Direktor des Amtsgerichts Wilhelmshaven Herr Kahlen zuvor Strafanzeigen ordnungsgemäß an die Staatsanwaltschaft Oldenburg weiterleitet und den Antragsteller belehrt, dass die Staatsanwaltschaft zuständig für die Bearbeitung von Strafanzeigen ist, leitet der Direktor des Amtsgerichts Wilhelmshaven Herr Kahlen nunmehr vorsätzlich die Strafanzeige gegen Richter Schubert vom Oberlandesgericht Oldenburg an die falsche Adresse weiter, hier das Oberlandesgericht Oldenburg.


15.09.2003   information
313 E

Der Direktor des Amtsgerichts Wilhelmshaven Herr Kahlen informiert über die Weiterleitung der Strafanzeigen und Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Präsidenten des Landgerichts Herrn Schubert an den Präsidenten des Oberlandesgerichts Oldenburg. Während der Direktor des Amtsgerichts Wilhelmshaven Herr Kahlen zuvor Strafanzeigen ordnungsgemäß an die Staatsanwaltschaft Oldenburg weiterleitet und den Antragsteller belehrt, dass die Staatsanwaltschaft zuständig für die Bearbeitung von Strafanzeigen ist, leitet der Direktor des Amtsgerichts Wilhelmshaven Herr Kahlen nunmehr vorsätzlich die Strafanzeige gegen den Präsidenten des Landgerichts Oldenburg Herrn Schubert an die falsche Adresse weiter, hier das Oberlandesgericht Oldenburg.


15.09.2003  

information
313 E 3 - 32/03
LG Oldendburg

Der Präsident des Landgerichts Herr Schubert informiert über die Weiterleitung der Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Präsidenten des Landgerichts Herr Schubert an den Präsidenten des Oberlandesgericht Oldenburg und empfiehlt Strafanzeigen bei der zuständigen Staatsanwaltschaft Oldenburg einzureichen.


16.09.2003  
16 F 229/03 UG
AG Wilhelmshaven

Strafanzeigen und Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Richter Kuhlmann vom Oberlandesgericht Oldenburg auf Grund von Kindesentführung, Kinderhandel und Bildung einer kriminellen Vereinigung mit dem deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven an das Amtsgericht Wilhelmshaven,


22.09.2003  

Beschluss / decision
E 314
AG Wilhelmshaven

Der Direktor des Amtsgerichts Wilhelmshaven Herr Kahlen verweigert die Weiterleitung der Strafanzeigen gegen den deutschen Richter Kuhlmann vom Oberlandesgericht Oldenburg.Das Amtsgericht Wilhelmshaven verweigert die Bearbeitung von Strafanzeigen sowohl entgegen den offiziellen Aussagen des Bundesministeriums der Justiz als auch gemäß den offiziellen Aussagen des Niedersächsischen Justizministeriums. Zudem widerspricht der Direktor des Amtsgerichts Wilhelmshaven Herr Kahlen, der zur Begründung seiner Verweigerung das "deutsche Recht" anführt, wie dokumentiert die Strafprozessordnung, die eindeutig besagt, dass Strafanzeigen auch beim Amtsgericht einzureichen sind. Der Direktor des Amtsgerichts Wilhelmshaven Herr Kahlen erklärt auch nicht, warum er zuvor ordnungsgemäß Strafanzeigen an die zuständige Staatsanwaltschaft weitergeleitet hat und nunmehr die ordnungsgemäße Weiterleitung verweigert.


26.09.2003   Informationsanfrage / Request for information
16 F 229/03 UG
E 314

Informationsanfrage an das Amtsgericht Wilhelmshaven. Empfiehlt das Amtsgericht Wilhelmshaven offiziell strafrechtliche Verfahren gegen den deutschen Bundeskanzler Gerhard Schroeder auf Grund von Rechtsbeugung, Prozessbetrug, etc. in Verfahren zu internationaler Kindesentführung und Umgangsboykott ? zur Eingabe vom 22.09.2003


29.09.2003   information
16 F 229/03 UG
E 314

Der Direktor des Amtsgerichts Wilhelmshaven Herr Kahlen informiert über die Weiterleitung der Strafanzeigen gegen Richter Kuhlmann vom Oberlandesgericht Oldenburg an die Staatsanwaltschaft Oldenburg. Zunächst hatte der Direktor des Amtsgerichts Wilhelmshaven Herr Kahlen die Weiterleitung der Strafanzeigen verweigert und musste ordnungsgemäß informiert werden, dass das Amtsgericht gemäß den offiziellen Richlinien des Bundesministeriums der Justiz, des Niedersächsischen Justizministeriums und der Strafprozessordnung Strafanzeigen ordnungsgemäß zu bearbeiten hat. Während der Direktor des Amtsgerichts Wilhelmshaven Herr Kahlen zuvor Strafanzeigen ordnungsgemäß an die Staatsanwaltschaft Oldenburg weiterleitet und den Antragsteller belehrt, dass die Staatsanwaltschaft zuständig für die Bearbeitung von Strafanzeigen ist, leitet der Direktor des Amtsgerichts Wilhelmshaven Herr Kahlen nunmehr vorsätzlich die Strafanzeige gegen Richter Kuhlmann vom Oberlandesgericht Oldenburg an die falsche Adresse weiter, hier das Oberlandesgericht Oldenburg.


04.10.2003  
16 F 229/03 UG
AG Wilhelmshaven
Strafanzeigen gegen den deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven auf Grund von vorsätzlicher Beleidigung und Verleumdung des ausländischen zurückgebliebenen Elternteils in familiengerichtlichen Verfahren zu Umgang nach internationaler Kindesentführung nach Deutschland in Übereinstimmung mit StGB § 185, § 186, § 187 Beleidigung, Üble Nachrede, Verleumdung.

05.10.2003  
16 F 229/03 UG
AG Wilhelmshaven
Strafanzeigen gegen den deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven auf Grund Rechtsbeugung, Prozessbetrug unter Amtspflichtverletzung in familiengerichtlichen Verfahren zu Umgang nach internationaler Kindesentführung nach Deutschland in Übereinstimmung mit § 339, § 263 StGB sowie § 839 BGB Artikel 34 des Grundgesetzes Rechtsbeugung, Prozessbetrug unter Amtspflichtverletzung

08.10.2003   information
E 314
AG Wilhelmshaven

Der Direktor des Amtsgerichts Wilhelmshaven Herr Kahlen informiert über die Weiterleitung der Strafanzeigen gegen den deutschen Familienrichter Staubwasser an die Staatsanwaltschaft Oldenburg.


 30.10.2003   german_scale  
16 F 229/03 UG
AG Wilhelmshaven
Strafanzeigen gegen den deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven auf Grund Rechtsbeugung, Prozessbetrug und Fälschung von Gerichtsbeschlüssen unter Amtspflichtverletzung in familiengerichtlichen Verfahren zu Umgang nach internationaler Kindesentführung nach Deutschland.
 

 20.11.2003   german_scale Strafanzeige gegen den Direktor des Amtsgerichts Wilhelmshaven Herrn Kahlen auf Grund von Kinderhandel in Deutschen Familienrechtssachen.in Übereinstimmung mit der Strafprozessordnung Strafanzeige eingereicht gegen den Direktor des Amtsgerichts Wilhelmshaven Herrn Kahlen direkt beim Amtsgericht Wilhelmshaven und beim Direktor des Amtsgerichts Wilhelmshaven auf Grund des dokumentierten Versuchs der Anstiftung zum Straftatbestand des Kinderhandels in der "Rechtssache Hickman gegen Stadt Wilhelmshaven. 

 28.11.2003   german_scale
Stadt Wilhelmshaven
Oberbürgermeister
Eberhardt Menzel

Strafanzeige gegen den Oberbürgermeister von Wilhelmshaven Herrn Menzel auf Grund von politischer Verfolgung und Freiheitsberaubung, in Übereinstimmung mit der Strafprozessordnung Strafanzeige eingereicht gegen den Oberbürgermeister von Wilhelmshaven Eberhard Menzel direkt beim Amtsgericht Wilhelmshaven und beim Direktor des Amtsgerichts Wilhelmshaven auf Grund auf Grund von politischer Verfolgung und Freiheitsberaubung. 

 30.11.2003   german_scale
Stadt Wilhelmshaven
Oberbürgermeister
Eberhardt Menzel

Strafanzeige gegen den Oberbürgermeister von Wilhelmshaven Herrn Eberhard Menzel auf Grund von Nötigung und Erpressung von ausländischen hinterbliebenen Elternteilen und Opfern von internationaler Kindesentführung nach Deutschland, in Übereinstimmung mit der Strafprozessordnung Strafanzeige eingereicht gegen den Oberbürgermeister von Wilhelmshaven Eberhard Menzel direkt beim Amtsgericht Wilhelmshaven und beim Direktor des Amtsgerichts Wilhelmshaven auf Grund auf Grund von politischer Verfolgung und Freiheitsberaubung.  

       
       
       
       
       
       

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