Dokumentation und Berichterstattung über die politische Verfolgung
von Rechtsanwalt Claus Plantiko |
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre umfang- und erfolgreichen Bemühungen, mich
wieder aus den Klauen des irrationalen Machtstaats zu befreien. Am Freitagnachmittag
wurde ich entlassen. Das Problem bleibt, wie man der verfassungswidrgen Justiz
ihre Verfassungswidrigkeit austreibt, indem man sie ihr zwecks Abhilfe vorhält;
Münchhausen-Dilemma oder wie der Volksmund sagt: "Verklag' die Hex'
beim Teufel!"
Als Anhang mein beabsichtigtes letztes Wort, ab der markierten Stelle entzog
es mir der abwahlbedürftige Richter am Amtsgericht Bonn, vermutlich
SPD, sehr linientreu, irrational, rechts- und volksunabhängig, fixiert
und ideologisiert.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Claus Plantiko.
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Titel/Beschreibung |
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15.03.05
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Er lehnte die beiden Befangenheitsanträge
gegen sich selbst kurzerhand ab und ließ die Anklage verlesen, in
der Plantiko unter anderem die Beleidigung einer Bonner Strafrichterin vorgeworfen
wird.
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16.03.05
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Der Angeklagte legt Beschwerde
gegen die von RAG Fühling am 14.3.2005 rechts- und gesetzwidrig verfügte
Zwangsentkleidung ein, beantragt, festzustellen, daß diese Anweisung
rechtswidrig war, denn Ordnungsmaßnahmen wegen Ungebühr nach
§ 178 GVG dürfen jedenfalls dann nicht verhängt werden, wenn
der Gemaßregelte zur angeblichen Ungebühr gesetzlich, arg. §
20 BORA, verpflichtet ist, und lehnt RAG F wegen Besorgnis der Befangenheit
ab.
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