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Dokumentation und Berichterstattung zur Hickman-Fallstudie
über internationale Kindesentführung nach Deutschland
in 1995 und anschließendem Umgangsboykott.
Dokumentation und Berichterstattung über rechtspolitische
Initiativen gegen internationale Kindesentführung
nach Deutschland und gegen Umgangsboykott mit nach
Deutschland verbrachten Kindern sowie gegen Diskriminierung
und Benachteiligung der ausländischen, zurückgebliebenen
Elternteile und Großeltern.
Das Jugendamt als kommunale soziale Behörde
der Stadt ist zuständig und verantwortlich für
die Mitarbeit in familiengerichtlichen Verfahren mittels
Empfehlungen an das Familiengericht, Organisation und
Durchführung von begleitendem Umgang, Vermittlung
zwischen den Eltern in Scheidungs- und Trennungssituationen,
etc. Als unabhängige Behörde ist das Jugendamt
direkt dem Verantwortungsbereich des Oberbürgermeisters/Oberstadtdirektors
unterstellt.
Im deutschen Familienrechtsystem bilden Jugendamt
und Gerichte die Schnittstelle deutsche
soziale Behörden / deutsche
juristische Behörden.
Die Jugendämter haben eine lange Tradition
im Amts- und Machtmissbrauch und spielen eine wichtige
Rolle in der Geschichte der Menschenrechtsverletzungen
durch die deutsche Familienrechtspraxis.
Verwandte Themen:
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| Datum |
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Aktenzeichen |
Titel/Beschreibung |
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| 27.12.1995 |
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51-20/06
vgl.
AG
Wilhelmshaven
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Informationsschreiben
des Jugendamtes Wilhelmshaven an das Amtsgericht Wilhelmshaven
von Frau Rach zur Annulierung des Antrags auf Übertragung
des alleinigen Sorgerechts in einer einstweiligen Anordnung
auf die deutsche Kindesmutter. Das Jugendamt
Wilhelmshaven informiert das Amtsgericht Wilhelmshaven,
dass der zuvor gestellte Antrag, den die deutsche Kindesmutter
nach der Verbringung der binationalen Kinder nach Deutschland
am Amtsgericht Wilhelmshaven gestellt hatte, nicht
mehr zu bearbeiten sei, da die deutsche Kindesmutter
mit den Kindern in deren Geburtsland Südafrika
zurückkehren werde. Das Jugendamt, dass sich selbst als
kindeswohlorientiert bezeichnet, erklärt vorsätzlich
nicht, was die Verbringung der im Ausland geborenen
und aufgewachsenen Kinder nach Deutschland durch den
deutschen Elternteil mit dem Kindeswohl zu tun hat.
Im späteren Verfahrensverlauf wird das Jugendamt
den Kindesvater, zu dem die Kindesmutter zurückkehrt,
als gefährlich für die Kinder illustrieren,
um Kindesentführung und Umgangsboykott zu rechtfertigen.
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| 1996 |
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Tagung in
Bad Boll
Wir sind doch
keine
Kinderklaubehörde |
Auf der Tagung
von Bad Boll in 1996 rechtfertigt sich die Institution
"Jugendamt", sie sei doch keine "Kinderklaubehörde".
Auffällig ist, dass in den Urteilen des Europäischen
Gerichtshofes für Menschenrechte gegen die Menschenrechtsverletzungen
durch deutsche familiengerichtliche Verfahren sowie
in den Verletzungen des Haager Übereinkommens die
Jugendämter involviert sind.
Wie dokumentiert und bewiesen empfiehlt das Jugendamt
Wilhelmshaven Alleiniges Sorgerecht für internationale
Kindesentführung nach Deutschland und unterstützt
Umgangsboykott bei in Deutschland zurückgehaltenen,
bi-nationalen Kindern entgegen den Richtlinien von
Bad Boll.
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| 12.06.1996 |
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51-22/04
vgl.
Amtsgericht
Wilhelmshaven
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Empfehlungsschreiben
des Jugendamtes Wilhelmshaven an das Amtsgericht Wilhelmshaven
von Frau Rach und Frau Eden-Reske zur Regelung des
Umgangsrechts.
Das Jugendamt, dass sich selbst als kindeswohlorientiert
bezeichnet, erklärt vorsätzlich nicht, was
die erneute und nunmehr zweite Verbringung der im Ausland
geborenen und aufgewachsenen Kinder nach Deutschland,
dieses Mal durch die deutsche Kindesmutter und die
deutsche Großmutter, mit dem Kindeswohl zu tun
hat. Das Jugendamt Wilhelmshaven empfiehlt entgegen den Richtlinien von Bad
Boll (Wir sind doch keine Kinderklaubehörde)
den Umgang zwischen den binationalen nach Deutschland verbrachten
Kindern und dem zurückgebliebenen ausländischen
Elternteil zu behindern bzw. auszuschließen. Das
Jugendamt Wilhelmshaven rechtfertigt und lobt das Verhalten
der deutschen Kindesmutter. Während der objektive
Sachverhalt und die soziale Realität ist, dass
die deutsche Kindesmutter die gemeinsamen ehelichen
Kinder nach Deutschland verbracht hat, beschuldigt das
Jugendamt Wilhelmshaven den ausländischen zurückgebliebenen
Kindesvater der Kindesentführung. Gleichzeitig
beschwert sich das Jugendamt Wilhelmshaven, dass den
ausländischen zurückgebliebenen Kindesvater
die Absicht der Kindesentführung unterstellt, dass der
ausländische zurückgebliebene Elternteil permanent
und in gesteigertem Maße versucht, über die
deutschen Behörden, hier das Jugendamt Wilhelmshaven,
den Kontakt zu den nach Deutschland verbrachten Kindern
wieder herzustellen. Diese dokumentierten Strategien
und Verhaltensweisen der deutschen Behörden werden
laut Jugendamt Wilhelmshaven "Zum Wohl des Kindes" angewendet.
Zumindest ist in den Empfehlungen des Jugendamtes
Wilhelmshaven dokumentiert, dass Mitarbeiter des Jugendamtes
Wilhelmshaven ihr Urteilsvermögen nach dem Dualprinzip
rastern und mit Formelbeispielen Schwarz auf Weiß
illustrieren, wie z.B. "Kindesmutter = gut" im Gegensatz
zu "Kindesvater = schlecht", "Deutsch = gut" im Gegensatz
zu "Nichtdeutsch = schlecht", "Kindesentführung
und Umgangsboykott = gut" im Gegensatz zu "Hungerstreik,
öffentliche Demonstrationen und Medienauftritte
gegen Kindesentführung und Umgangsboykott = schlecht."
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| 29.08.1996 |
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51-22/05
vgl.
Amtsgericht
Wilhelmshaven
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Empfehlungsschreiben
des Jugendamtes Wilhelmshaven an das Amtsgericht Wilhelmshaven
von Frau Rach und Frau Eden-Reske zur Übertragung
des alleinigen Sorgerechts auf die deutsche Kindesmutter.
Das Jugendamt, dass sich selbst als kindeswohlorientiert
bezeichnet, erklärt vorsätzlich nicht, was
die erneute und nunmehr zweite Verbringung der im Ausland
geborenen und aufgewachsenen Kinder nach Deutschland,
dieses Mal durch die deutsche Kindesmutter und die
deutsche Großmutter, mit dem Kindeswohl zu tun
hat. Das Jugendamt Wilhelmshaven porträtiert die treu
sorgende deutsche Kindesmutter, die die Kinder nach der zweiten
Verbringung nach Deutschland nunmehr eingeschult hat.
Gemäß den Aussagen des Jugendamtes haben
nur Kindesmutter und Kinder eine enge emotionale Beziehung
zueinander, aber nicht Kindesvater und Kinder.
Das Jugendamt Wilhelmshaven empfiehlt entgegen den
Richtlinien
von Bad Boll (Wir sind doch keine Kinderklaubehörde)
den Antrag des ausländischen Kindesvaters auf gemeinsame
Sorge abzulehnen, und das alleinige Sorgerecht zur Belohnung
für die Verbringung der gemeinsamen ehelichen
und binationalen Kinder nach Deutschland der deutschen
Kindesmutter zu übertragen.
Entgegen den Richtlinien
von Bad Boll (Wir sind doch keine Kinderklaubehörde)
berichtet das Jugendamt Wilhelmshaven nicht von der
Boykotthaltung der deutschen Kindesmutter als Kriterium
der Elternverantwortung und Erziehungsfähigkeit,
sondern führt die Boykotthaltung und Verweigerung
der deutschen Kindesmutter als Begründung für
die Übertragung der alleinigen Sorge auf die deutsche
Kindesmutter an.
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| 20.04.2001 |
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vgl.
Oberlandesgericht Oldenburg
Amtsgericht
Wilhelmshaven
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Anfrage
vom Oberlandesgericht Oldenburg mit dem deutschen
Richter Kuhlmann zur Stellungnahme an den ausländischen,
zurückgebliebenen Kindesvater in Bezug auf den
selbst gestellten Ablehnungsantrag des deutschen Familienrichters
Bessel vom Amtsgericht Wilhelmshaven. Der deutsche
Familienrichter Bessel hatte zuvor als Strafrichter
ein Verfahren gegen den ausländischen Elternteil in dessen
Abwesenheit geführt und bearbeitet nun seine Familienrechtssachen
als Familienrichter. Bei der Strafsache handelt es sich
um eine Strafanzeige der Stadt Wilhelmshaven gegen den
ausländischen zurückgebliebenen Eltenteil
initiiert von den sozialen Behörden, hier dem
Jugendamt der Stadt Wilhelmshaven, da der ausländische
zurückgebliebene Eltenteil die Diskriminierung
durch das Jugendamt öffentlich kritisert.
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| 31.10.2001 |
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vgl.
Amtsgericht
Wilhelmshaven |
Der
stellvertretende Jugendamtsleiter Dieter Viering sagt aus,
dass die Kinder den Vater nicht sehen wollen. Nichtöffentliche
Sitzung im Vermittlungsverfahren zum Umgang des Amtsgerichts
Wilhelmshaven mit dem deutschen Familienrichter Bessel
nachdem der gerichtlich angeordnete Umgang nicht vollstreckt
wurde. Die Folgen des Ausbleibens des Umgangs der Kinder
mit dem Antragsteller und Kindesvater für ihr
Wohl werden erörtert. Die Antragsgegnerin und
Kindesmutter erklärt, dass sie nicht bereit ist,
einer vergleichsweisen Regelung des Umgangs vor Gericht
zuzustimmen und dass sie an einer Anhörung der
Kinder lediglich im Beisein der Eltern ohne Anwälte
oder sonstige Beteiligte nicht teilnehmen werde. Die Rechtsvertretung
der deutschen Kindesmutter, d.h die Rechtsvertretung
Dr. Uwe Biester mit Rechtsanwalt Lange stellt nochmals
klar, dass die Entscheidung seiner Mandantin ausschließlich
an dem Wohl der Kinder orientiert sei.
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20.08.2002
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10-10
vgl.
Amtsgericht
Wilhelmshaven
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Erpressung,
Nötigung und Bedrohung durch Hans-Dieter Siehl von der
Fachaufsicht des Jugendamtes bei der Stadt Wilhelmshaven
gegenüber dem Antragsteller und Kindesvater
als Reaktion auf Dienstaufsichtsbeschwerden gegen Mitarbeiter
des Jugendamtes Wilhelmshaven, während gleichzeitig
das Jugendamt der Stadt Wilhelmshaven zusammen mit
dem Amtsgericht Wilhelmshaven seit einem Jahr den gerichtlich
angeordneten Umgang vorsätzlich nicht vollstreckt.
Wie bereits zuvor wurden die Dienstaufsichtsbeschwerden
über die Bezirksregierung Hannover weitergeleitet. Hans-Dieter
Siehl von der Personalabteilung der Stadt Wilhelmshaven
droht mit Strafanzeige auf Grund der Anschuldigung
der Beteiligung an Kindesmisshandlung durch Mitarbeiter
des Jugendamtes Wilhelmshaven und verweigert die Bearbeitung
weiterer Dienstaufsichtsbeschwerden gegen Mitarbeiter
des Jugendamtes Wilhelmshaven.
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| 03.09.2002 |
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vgl.
Übersicht
Medienpräsenz |
Ausstrahlung des Arte-TV Themenabendes "Krieg
um Kinder / Parents
séparés, enfants enlevés - Une affaire
d'Etats." Der Leiter des Jugendamtes Wilhelmshaven
Klaus Jürjens gesteht Fehler des Jugendamtes ein.
Der deutsche Familienrichter Bessel räumt im Interview
Schwierigkeiten in familiengerichtlichen Verfahren ein. |
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| 04.09.2002 |
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16 F 605/00 UG |
Mündliche Verhandlung zur Umgangssache beim
Amtsgericht Wilhelmshaven mit dem deutschen Familienrichter
Staubwasser. Der stellvertretende Leiter des Jugendamtes
Wilhelmshaven Dieter Viering empfiehlt eine Aussetzung
des Umgangs für zwei Jahre.
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| 24.06.2003 |
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407c-511020/2-32 |
Die Bezirksregierung erklärt den Oberbürgermeister
als zuständig und verantwortlich für Dienstaufsichtsbeschwerden
gegen Mitarbeiter des Jugendamtes und leitet die
Dienstaufsichtsbeschwerden vom 18. und 19.06.2003 an
die zuständige Fachaufsicht, hier die Stadt Wilhelmshaven
weiter.
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07.07.2003
Doku
06.07.2003
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vgl.
Amtsgericht
Wilhelmshaven
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Antrag
zur einstweiligen Anordnung im Eilverfahren auf Umgang
und
Beschwerde gegen soziale Behörden der Stadt Wilhelmshaven
sowie Antrag auf Einbeziehung des stellvertretenden
Direktors des Jugendamtes Wilhelmshaven Dieter Viering
als zu begutachtende Person in das psychologische Sachverständigengutachten
mit der Dokumentation :
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