Übersicht :
Jugendamt Wilhelmshaven
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Dokumentation und Berichterstattung zur Hickman-Fallstudie über internationale Kindesentführung nach Deutschland in 1995 und anschließendem Umgangsboykott.

Dokumentation und Berichterstattung über rechtspolitische Initiativen gegen internationale Kindesentführung nach Deutschland und gegen Umgangsboykott mit nach Deutschland verbrachten Kindern sowie gegen Diskriminierung und Benachteiligung der ausländischen, zurückgebliebenen Elternteile und Großeltern.

Das Jugendamt als kommunale soziale Behörde der Stadt ist zuständig und verantwortlich für die Mitarbeit in familiengerichtlichen Verfahren mittels Empfehlungen an das Familiengericht, Organisation und Durchführung von begleitendem Umgang, Vermittlung zwischen den Eltern in Scheidungs- und Trennungssituationen, etc. Als unabhängige Behörde ist das Jugendamt direkt dem Verantwortungsbereich des Oberbürgermeisters/Oberstadtdirektors unterstellt.

Im deutschen Familienrechtsystem bilden Jugendamt und Gerichte die Schnittstelle deutsche soziale Behörden / deutsche juristische Behörden.

Die Jugendämter haben eine lange Tradition im Amts- und Machtmissbrauch und spielen eine wichtige Rolle in der Geschichte der Menschenrechtsverletzungen durch die deutsche Familienrechtspraxis.

Verwandte Themen:

jugendamt  

Datum
Aktenzeichen Titel/Beschreibung
       
27.12.1995  

51-20/06

vgl.
AG
Wilhelmshaven

 

Informationsschreiben des Jugendamtes Wilhelmshaven an das Amtsgericht Wilhelmshaven von Frau Rach zur Annulierung des Antrags auf Übertragung des alleinigen Sorgerechts in einer einstweiligen Anordnung auf die deutsche Kindesmutter. Das Jugendamt Wilhelmshaven informiert das Amtsgericht Wilhelmshaven, dass der zuvor gestellte Antrag, den die deutsche Kindesmutter nach der Verbringung der binationalen Kinder nach Deutschland am Amtsgericht Wilhelmshaven gestellt hatte, nicht mehr zu bearbeiten sei, da die deutsche Kindesmutter mit den Kindern in deren Geburtsland Südafrika zurückkehren werde. Das Jugendamt, dass sich selbst als kindeswohlorientiert bezeichnet, erklärt vorsätzlich nicht, was die Verbringung der im Ausland geborenen und aufgewachsenen Kinder nach Deutschland durch den deutschen Elternteil mit dem Kindeswohl zu tun hat. Im späteren Verfahrensverlauf wird das Jugendamt den Kindesvater, zu dem die Kindesmutter zurückkehrt, als gefährlich für die Kinder illustrieren, um Kindesentführung und Umgangsboykott zu rechtfertigen.


1996   Tagung in
Bad Boll

Wir sind doch
keine
Kinderklaubehörde

Auf der Tagung von Bad Boll in 1996 rechtfertigt sich die Institution "Jugendamt", sie sei doch keine "Kinderklaubehörde". Auffällig ist, dass in den Urteilen des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte gegen die Menschenrechtsverletzungen durch deutsche familiengerichtliche Verfahren sowie in den Verletzungen des Haager Übereinkommens die Jugendämter involviert sind.
Wie dokumentiert und bewiesen empfiehlt das Jugendamt Wilhelmshaven Alleiniges Sorgerecht für internationale Kindesentführung nach Deutschland und unterstützt Umgangsboykott bei in Deutschland zurückgehaltenen, bi-nationalen Kindern entgegen den Richtlinien von Bad Boll.


12.06.1996  

51-22/04

vgl.
Amtsgericht
Wilhelmshaven

 

Empfehlungsschreiben des Jugendamtes Wilhelmshaven an das Amtsgericht Wilhelmshaven von Frau Rach und Frau Eden-Reske zur Regelung des Umgangsrechts.
Das Jugendamt, dass sich selbst als kindeswohlorientiert bezeichnet, erklärt vorsätzlich nicht, was die erneute und nunmehr zweite Verbringung der im Ausland geborenen und aufgewachsenen Kinder nach Deutschland, dieses Mal durch die deutsche Kindesmutter und die deutsche Großmutter, mit dem Kindeswohl zu tun hat. Das Jugendamt Wilhelmshaven empfiehlt entgegen den Richtlinien von Bad Boll (Wir sind doch keine Kinderklaubehörde) den Umgang zwischen den binationalen nach Deutschland verbrachten Kindern und dem zurückgebliebenen ausländischen Elternteil zu behindern bzw. auszuschließen. Das Jugendamt Wilhelmshaven rechtfertigt und lobt das Verhalten der deutschen Kindesmutter. Während der objektive Sachverhalt und die soziale Realität ist, dass die deutsche Kindesmutter die gemeinsamen ehelichen Kinder nach Deutschland verbracht hat, beschuldigt das Jugendamt Wilhelmshaven den ausländischen zurückgebliebenen Kindesvater der Kindesentführung. Gleichzeitig beschwert sich das Jugendamt Wilhelmshaven, dass den ausländischen zurückgebliebenen Kindesvater die Absicht der Kindesentführung unterstellt, dass der ausländische zurückgebliebene Elternteil permanent und in gesteigertem Maße versucht, über die deutschen Behörden, hier das Jugendamt Wilhelmshaven, den Kontakt zu den nach Deutschland verbrachten Kindern wieder herzustellen. Diese dokumentierten Strategien und Verhaltensweisen der deutschen Behörden werden laut Jugendamt Wilhelmshaven "Zum Wohl des Kindes" angewendet.
Zumindest ist in den Empfehlungen des Jugendamtes Wilhelmshaven dokumentiert, dass Mitarbeiter des Jugendamtes Wilhelmshaven ihr Urteilsvermögen nach dem Dualprinzip rastern und mit Formelbeispielen Schwarz auf Weiß illustrieren, wie z.B. "Kindesmutter = gut" im Gegensatz zu "Kindesvater = schlecht", "Deutsch = gut" im Gegensatz zu "Nichtdeutsch = schlecht", "Kindesentführung und Umgangsboykott = gut" im Gegensatz zu "Hungerstreik, öffentliche Demonstrationen und Medienauftritte gegen Kindesentführung und Umgangsboykott = schlecht."


29.08.1996  

51-22/05

vgl.
Amtsgericht
Wilhelmshaven

 

Empfehlungsschreiben des Jugendamtes Wilhelmshaven an das Amtsgericht Wilhelmshaven von Frau Rach und Frau Eden-Reske zur Übertragung des alleinigen Sorgerechts auf die deutsche Kindesmutter. Das Jugendamt, dass sich selbst als kindeswohlorientiert bezeichnet, erklärt vorsätzlich nicht, was die erneute und nunmehr zweite Verbringung der im Ausland geborenen und aufgewachsenen Kinder nach Deutschland, dieses Mal durch die deutsche Kindesmutter und die deutsche Großmutter, mit dem Kindeswohl zu tun hat. Das Jugendamt Wilhelmshaven porträtiert die treu sorgende deutsche Kindesmutter, die die Kinder nach der zweiten Verbringung nach Deutschland nunmehr eingeschult hat. Gemäß den Aussagen des Jugendamtes haben nur Kindesmutter und Kinder eine enge emotionale Beziehung zueinander, aber nicht Kindesvater und Kinder.
Das Jugendamt Wilhelmshaven empfiehlt entgegen den Richtlinien von Bad Boll (Wir sind doch keine Kinderklaubehörde) den Antrag des ausländischen Kindesvaters auf gemeinsame Sorge abzulehnen, und das alleinige Sorgerecht zur Belohnung für die Verbringung der gemeinsamen ehelichen und binationalen Kinder nach Deutschland der deutschen Kindesmutter zu übertragen.
Entgegen den Richtlinien von Bad Boll (Wir sind doch keine Kinderklaubehörde) berichtet das Jugendamt Wilhelmshaven nicht von der Boykotthaltung der deutschen Kindesmutter als Kriterium der Elternverantwortung und Erziehungsfähigkeit, sondern führt die Boykotthaltung und Verweigerung der deutschen Kindesmutter als Begründung für die Übertragung der alleinigen Sorge auf die deutsche Kindesmutter an.


20.04.2001  

vgl.
Oberlandesgericht Oldenburg

Amtsgericht
Wilhelmshaven

Anfrage vom Oberlandesgericht Oldenburg mit dem deutschen Richter Kuhlmann zur Stellungnahme an den ausländischen, zurückgebliebenen Kindesvater in Bezug auf den selbst gestellten Ablehnungsantrag des deutschen Familienrichters Bessel vom Amtsgericht Wilhelmshaven. Der deutsche Familienrichter Bessel hatte zuvor als Strafrichter ein Verfahren gegen den ausländischen Elternteil in dessen Abwesenheit geführt und bearbeitet nun seine Familienrechtssachen als Familienrichter. Bei der Strafsache handelt es sich um eine Strafanzeige der Stadt Wilhelmshaven gegen den ausländischen zurückgebliebenen Eltenteil initiiert von den sozialen Behörden, hier dem Jugendamt der Stadt Wilhelmshaven, da der ausländische zurückgebliebene Eltenteil die Diskriminierung durch das Jugendamt öffentlich kritisert.


31.10.2001   vgl.
Amtsgericht
Wilhelmshaven

Der stellvertretende Jugendamtsleiter Dieter Viering sagt aus, dass die Kinder den Vater nicht sehen wollen. Nichtöffentliche Sitzung im Vermittlungsverfahren zum Umgang des Amtsgerichts Wilhelmshaven mit dem deutschen Familienrichter Bessel nachdem der gerichtlich angeordnete Umgang nicht vollstreckt wurde. Die Folgen des Ausbleibens des Umgangs der Kinder mit dem Antragsteller und Kindesvater für ihr Wohl werden erörtert. Die Antragsgegnerin und Kindesmutter erklärt, dass sie nicht bereit ist, einer vergleichsweisen Regelung des Umgangs vor Gericht zuzustimmen und dass sie an einer Anhörung der Kinder lediglich im Beisein der Eltern ohne Anwälte oder sonstige Beteiligte nicht teilnehmen werde. Die Rechtsvertretung der deutschen Kindesmutter, d.h die Rechtsvertretung Dr. Uwe Biester mit Rechtsanwalt Lange stellt nochmals klar, dass die Entscheidung seiner Mandantin ausschließlich an dem Wohl der Kinder orientiert sei.


20.08.2002

 

 

10-10

vgl.
Amtsgericht
Wilhelmshaven


Erpressung, Nötigung und Bedrohung durch Hans-Dieter Siehl von der Fachaufsicht des Jugendamtes bei der Stadt Wilhelmshaven gegenüber dem Antragsteller und Kindesvater als Reaktion auf Dienstaufsichtsbeschwerden gegen Mitarbeiter des Jugendamtes Wilhelmshaven, während gleichzeitig das Jugendamt der Stadt Wilhelmshaven zusammen mit dem Amtsgericht Wilhelmshaven seit einem Jahr den gerichtlich angeordneten Umgang vorsätzlich nicht vollstreckt. Wie bereits zuvor wurden die Dienstaufsichtsbeschwerden über die Bezirksregierung Hannover weitergeleitet. Hans-Dieter Siehl von der Personalabteilung der Stadt Wilhelmshaven droht mit Strafanzeige auf Grund der Anschuldigung der Beteiligung an Kindesmisshandlung durch Mitarbeiter des Jugendamtes Wilhelmshaven und verweigert die Bearbeitung weiterer Dienstaufsichtsbeschwerden gegen Mitarbeiter des Jugendamtes Wilhelmshaven.


03.09.2002   vgl.
Übersicht
Medienpräsenz
Ausstrahlung des Arte-TV Themenabendes "Krieg um Kinder / Parents séparés, enfants enlevés - Une affaire d'Etats." Der Leiter des Jugendamtes Wilhelmshaven Klaus Jürjens gesteht Fehler des Jugendamtes ein. Der deutsche Familienrichter Bessel räumt im Interview Schwierigkeiten in familiengerichtlichen Verfahren ein.

04.09.2002   16 F 605/00 UG

Mündliche Verhandlung zur Umgangssache beim Amtsgericht Wilhelmshaven mit dem deutschen Familienrichter Staubwasser. Der stellvertretende Leiter des Jugendamtes Wilhelmshaven Dieter Viering empfiehlt eine Aussetzung des Umgangs für zwei Jahre.


24.06.2003   407c-511020/2-32

Die Bezirksregierung erklärt den Oberbürgermeister als zuständig und verantwortlich für Dienstaufsichtsbeschwerden gegen Mitarbeiter des Jugendamtes und leitet die Dienstaufsichtsbeschwerden vom 18. und 19.06.2003 an die zuständige Fachaufsicht, hier die Stadt Wilhelmshaven weiter.


07.07.2003

Doku
06.07.2003

 

 

vgl.
Amtsgericht
Wilhelmshaven

Antrag zur einstweiligen Anordnung im Eilverfahren auf Umgang und Beschwerde gegen soziale Behörden der Stadt Wilhelmshaven sowie Antrag auf Einbeziehung des stellvertretenden Direktors des Jugendamtes Wilhelmshaven Dieter Viering als zu begutachtende Person in das psychologische Sachverständigengutachten mit der Dokumentation :