Overview :
The district court of  Wilhelmshaven

 

Focus: Legal proceedings in connection with access and custody in Germany 1995 - 2001

   

Documentation and reporting on the Hickman case study in regards to international child abduction to Germany in 1995 and the boycott of access that has followed.

Documentation and reporting on family legal procedures in regards to access to children abducted to Germany conducted  at the district court of Wilhelmshaven, Lower Saxony.

During the period 1995 to 2001 the foreign left behnd was resident in South Africa, since 2001 the foreign left behind parent has been resident in Germany to continue his legal battle to gain access to his children abducted to Germany.

(c) 2003 Michael Hickman : Amtsgericht/district court Wilhelmshaven

 

Date
File number Title/Description
       
29.11.1995    info_point The binational children who were born and grew up in South Africa were unlawfully taken to Germany by their German mother.

04.12.1995    info_point The administrative autorities of the City of Wilhelmshaven registered the children unlawfully adbucted to Germany as residents of the City of Wilhelmshaven, without notifying the foreign left behind parent and without taking action to send the abducted children back to South Africa.

06.12.1995   german_scale
16 F 931/95
The German parent entered an application to the district Court of Wilhelmshaven to transfer sole custody of the children unlawfully adbducted to Germany into her name. Unter dem Aktenzeichen 16 F 931/95 legt die deutsche Kindesmutter ein englischsprachiges Schreiben als Beweis vor, dass die deutsche Kindesmutter dem Amtsgericht Wilhelmshaven in der Art interpretiert, dass der ausländische zurückgebliebene Kindesvater die Verbringung der gemeinsamen Kinder nach Deutschland schriftlich genehmigt habe. Merkwürdigerweise beantragt die deutsche Kindesmutter, die behauptet, der ausländische Kindesvater habe ihr die Erlaubnis für die Verbringung der Kinder nach Deutschland gegeben, gleichzeitig beim Amtsgericht Wilhelmshaven, dass dem ausländischen Kindesvater die Adresse der gemeinsamen Kinder in Wilhelmshaven, Deutschland, nicht mitgeteilt werden soll.

27.12.1995  german

info_point
16 F 931/95

vgl.
Jugendamt
Wilhelmshaven

 

Informationsschreiben des Jugendamtes Wilhelmshaven an das Amtsgericht Wilhelmshaven von Frau Rach zur Annulierung des Antrags auf Übertragung des alleinigen Sorgerechts in einer einstweiligen Anordnung auf die deutsche Kindesmutter. Das Jugendamt Wilhelmshaven informiert das Amtsgericht Wilhelmshaven, dass der zuvor gestellte Antrag, den die deutsche Kindesmutter nach der Verbringung der binationalen Kinder nach Deutschland am Amtsgericht Wilhelmshaven gestellt hatte, nicht mehr zu bearbeiten sei, da die deutsche Kindesmutter mit den Kindern in deren Geburtsland Südafrika zurückkehren werde. Das Jugendamt, dass sich selbst als kindeswohlorientiert bezeichnet, erklärt vorsätzlich nicht, was die Verbringung der im Ausland geborenen und aufgewachsenen Kinder nach Deutschland durch den deutschen Elternteil mit dem Kindeswohl zu tun hat. Im späteren Verfahrensverlauf wird das Jugendamt den Kindesvater, zu dem die Kindesmutter zurückkehrt, als gefährlich für die Kinder illustrieren, um Kindesentführung und Umgangsboykott zu rechtfertigen.


21.01.1996    info_point The German mother unlawfull abducted the children for a second time from South Africa to Germany with the help of the German grandmother.

31.01.1996  german Beschluss / decision
16 F 931/95
Der deutsche Familienrichter Faße vom Amtsgericht Wilhelmshaven belohnt internationale Kindesentführung nach Deutschland mit dem alleinigen Sorgerecht mit der Begründung, der ausländische zurückgebliebene Kindesvater könne das Sorgerecht nicht ausüben, da er sich im Ausland aufhalte. Während das Amtsgericht Wilhelmshaven später die Umgangsverfahren sogar bis zum Zeitraum von einem Jahr vorsätzlich verzögert, fasst der deutsche Familienrichter Faße am 31.01.1996 innerhalb von drei Tagen den Beschluss. Der deutsche Familienrichter Fasse vom Amtsgericht Wilhelmshaven entscheidet Kindesentführung nach Deutschland mit dem alleinigen Sorgerecht für den deutschen Elternteil zu belohnen, ohne den ausländischen zurückgebliebenen Elternteil kontaktiert und angehört zu haben. Der deutsche Familienrichter Faße vom Amtsgericht Wilhelmshaven ignoriert vorsätzlich, dass der deutsche Elternteil zuvor das Gericht schon zuvor mit der Behauptung getäuscht hat, der ausländische Elternteil hätte die Verbringung der gemeinsamen Kinder nach Deutschland erlaubt. W ährend der deutsche Familienrichter Faße eine Wiedervorlage der Rechtssache von drei Monaten anordnet, übersendet der deutsche Familienrichter Fasse vom Amtsgericht Wilhelmshaven den Beschluss vorsätzlich mit der normalen Post an den ausländischen zurückgebliebenen Kindesvater nach Südafrika, so dass der ausländische zurückgebliebene Elternteil weniger Zeit für Kenntnisnahme und Reaktion hat.

12.06.1996  german

info_point
16 F 321/96

vgl.
Jugendamt
Wilhelmshaven

 

Empfehlungsschreiben des Jugendamtes Wilhelmshaven an das Amtsgericht Wilhelmshaven von Frau Rach und Frau Eden-Reske zur Regelung des Umgangsrechts. Das Jugendamt, dass sich selbst als kindeswohlorientiert bezeichnet, erklärt vorsätzlich nicht, was die erneute und nunmehr zweite Verbringung der im Ausland geborenen und aufgewachsenen Kinder nach Deutschland, dieses Mal durch die deutsche Kindesmutter und die deutsche Großmutter, mit dem Kindeswohl zu tun hat. Das Jugendamt Wilhelmshaven empfiehlt entgegen den Richtlinien von Bad Boll (Wir sind doch keine Kinderklaubehörde) den Umgang zwischen den binationalen nach Deutschland verbrachten Kindern und dem zurückgebliebenen ausländischen Elternteil zu behindern bzw. auszuschließen. Das Jugendamt Wilhelmshaven rechtfertigt und lobt das Verhalten der deutschen Kindesmutter. Während der objektive Sachverhalt und die soziale Realität ist, dass die deutsche Kindesmutter die gemeinsamen ehelichen Kinder nach Deutschland verbracht hat, beschuldigt das Jugendamt Wilhelmshaven den ausländischen zurückgebliebenen Kindesvater der Kindesentführung. Gleichzeitig beschwert sich das Jugendamt Wilhelmshaven, dass den ausländischen zurückgebliebenen Kindesvater die Absicht der Kindesentführung unterstellt, dass der ausländische zurückgebliebene Elternteil permanent und in gesteigertem Maße versucht, über die deutschen Behörden, hier das Jugendamt Wilhelmshaven, den Kontakt zu den nach Deutschland verbrachten Kindern wieder herzustellen. Diese dokumentierten Strategien und Verhaltensweisen der deutschen Behörden werden laut Jugendamt Wilhelmshaven "Zum Wohl des Kindes" angewendet.
Zumindest ist in den Empfehlungen des Jugendamtes Wilhelmshaven dokumentiert, dass Mitarbeiter des Jugendamtes Wilhelmshaven ihr Urteilsvermögen nach dem Dualprinzip rastern und mit Formelbeispielen Schwarz auf Weiß illustrieren, wie z.B. "Kindesmutter = gut" im Gegensatz zu "Kindesvater = schlecht", "Deutsch = gut" im Gegensatz zu "Nichtdeutsch = schlecht", "Kindesentführung und Umgangsboykott = gut" im Gegensatz zu "Hungerstreik, öffentliche Demonstrationen und Medienauftritte gegen Kindesentführung und Umgangsboykott = schlecht."


29.08.1996  german

info_point
16 F 298/96

vgl.
Jugendamt
Wilhelmshaven

 

Empfehlungsschreiben des Jugendamtes Wilhelmshaven an das Amtsgericht Wilhelmshaven von Frau Rach und Frau Eden-Reske zur Übertragung des alleinigen Sorgerechts auf die deutsche Kindesmutter. Das Jugendamt, dass sich selbst als kindeswohlorientiert bezeichnet, erklärt vorsätzlich nicht, was die erneute und nunmehr zweite Verbringung der im Ausland geborenen und aufgewachsenen Kinder nach Deutschland, dieses Mal durch die deutsche Kindesmutter und die deutsche Großmutter, mit dem Kindeswohl zu tun hat. Das Jugendamt Wilhelmshaven porträtiert die treu sorgende deutsche Kindesmutter, die die Kinder nach der zweiten Verbringung nach Deutschland nunmehr eingeschult hat. Gemäß den Aussagen des Jugendamtes haben nur Kindesmutter und Kinder eine enge emotionale Beziehung zueinander, aber nicht Kindesvater und Kinder.
Das Jugendamt Wilhelmshaven empfiehlt entgegen den Richtlinien von Bad Boll (Wir sind doch keine Kinderklaubehörde) den Antrag des ausländischen Kindesvaters auf gemeinsame Sorge abzulehnen, und das alleinige Sorgerecht zur Belohnung für die Verbringung der gemeinsamen ehelichen und binationalen Kinder nach Deutschland der deutschen Kindesmutter zu übertragen.
Entgegen den Richtlinien von Bad Boll (Wir sind doch keine Kinderklaubehörde) berichtet das Jugendamt Wilhelmshaven nicht von der Boykotthaltung der deutschen Kindesmutter als Kriterium der Elternverantwortung und Erziehungsfähigkeit, sondern führt die Boykotthaltung und Verweigerung der deutschen Kindesmutter als Begründung für die Übertragung der alleinigen Sorge auf die deutsche Kindesmutter an.


Dezember 2000   info_point
16 F 605/00 UG

Das Amtsgericht Wilhelmshaven mit der deutschen Familienrichterin Blohm terminiert vorsätzlich eine Gerichtsverhandlung zum Umgang auf den 08.01.2001, genau zwei Tage vor der angesetzten Rückreise des Antragstellers und Kindesvaters nach Südafrika, nachdem der Antragsteller das Amtsgericht Wilhelmshaven informiert hatte, dass er seinen Besuchsaufenthalt in Deutschland vom 22.12.2000 bis zum 10.01.2001 terminieren kann. Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert, dass mit dem vorbestimmten Ergebnis der Gerichtsverhandlung die deutsche Familienrichterin Blohm einen möglichen Umgang zwischen nach Deutschland verbrachten Kindern und dem ausländischen, zurückgebliebenem Elternteil von vornherein auschließen will.


03.01.2001  German info_point
16 F 605/00 UG

Absage des angesetzten Gerichtstermins zum Umgang vom Amtsgericht Wilhelmshaven mit der deutschen Familienrichterin Blohm. Nachdem der Antragsteller reagiert und seinen Besuchsaufenthalt auf den 08.01.01 und 16.01.01 mit Umbuchung für Hin- und Rückflug koordiniert hatte, benachrichtigt das Amtsgericht Wilhelmshaven den Antragsteller in Südafrika kurz vor der Abreise, dass er von Amts wegen auf unbestimmte Zeit zu Hause bleiben kann, bis ein neuer Termin bestimmt ist.


20.02.2001  german info_point
16 F 605/00 UG

Die Rechtsvertretung Dr. Uwe Biester mit Rechtsanwalt Lange informiert über Unmöglichkeit des Umgangs mit Eingang beim Amtsgericht Wilhelmshaven am 21.02.2001, da die deutsche Kindesmutter mit den Kindern in den Osterferien nicht in Deutschland anwesend sein werde, für die der Kindesvater einen Besuchsaufenthalt in Deutschland angekündigt und eine Gerichtsverhandlung zum Umgang beantragt hatte.


20.04.2001  german

frage_zeichen
vgl.
Higher District Court of Oldenburg

Public prosecutor
Oldenburg

Anfrage vom Oberlandesgericht Oldenburg mit dem deutschen Richter Kuhlmann zur Stellungnahme an den ausländischen, zurückgebliebenen Kindesvater in Bezug auf den selbst gestellten Ablehnungsantrag des deutschen Familienrichters Bessel vom Amtsgericht Wilhelmshaven. Der deutsche Familienrichter Bessel hatte zuvor als Strafrichter ein Verfahren gegen den ausländischen Elternteil in dessen Abwesenheit geführt und bearbeitet nun seine Familienrechtssachen als Familienrichter. Bei der Strafsache handelt es sich um eine Strafanzeige der Stadt Wilhelmshaven gegen den ausländischen zurückgebliebenen Eltenteil initiiert von den sozialen Behörden, hier dem Jugendamt der Stadt Wilhelmshaven, da der ausländische zurückgebliebene Eltenteil die Diskriminierung durch das Jugendamt öffentlich kritisert.


19.05.2003  german geram_scale
16 F 229/03
Antrag an das Amtsgericht Wilhelmshaven zur Rücknahme der Rechtskraft des Urteils 16 F 298/96 AG Wilhelmshaven vom 12.08.1997 (Beschluss 16 F 931/95 of the 31.01.96) Überprüfung des Beweismittels, d.h. das Schreiben vom 20.03.1996 sowie Parteienvernehmung.

21.05.2003   info_point
16 F 229/03
In der Sitzung des Amtsgerichts Wilhelmshaven zu 16 F 229/03 kündigt der deutsche Familienrichter Staubwasser an, ein gesondertes Verfahren zum Rechtsantrag vom 19.05.2003 zu eröffnen.

24.09.2003  german Beschluss / decision
16 F 357/03 SO
Beschluss des Antsgerichts Wilhlemshaven mit dem deutschen Familienrichter Staubwasser. Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert, dass der deutsche Familienrichter Staubwasser vorsätzlich Dokumente unterdrückt und sich somit in der vorsätzlichen Urkundenfälschung in seinem Beschluss vom 24.09.2003 AKTENZEICHEN 16 F 357/03 SO engagiert. Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert, dass der deutsche Familienrichter Staubwasser vorsätzlich die folgenden Rechtsanträge ignoriert:
Es ergeht hiermit diesseitig der Rechtsantrag an das Amtsgericht Wilhelmshaven, eine graphologische Überprüfung auf Kosten der gegnerischen Antragspartei durchzuführen.
Es ergeht hiermit diesseitig der Rechtsantrag an das Amtsgericht Wilhelmshaven, dass das von der Rechtsvertretung der Antragsgegnerin durch Dr. Uwe Biester sogenannte "zugeleitete" Schreiben genauestens mit Quelle, Herkunft des mutmaßlichen, ursprünglichen Emittenten und vollständiger Dokumentation des Zuleitungsvorgangs und des Transformationsvorgangs bis hin zum verfahrensrelevanten, aktenkundigen Dokument zu benennen, zu definieren und zu belegen ist.
Es ergeht hiermit diesseitig der Rechtsantrag an das Amtsgericht Wilhelmshaven, eine wissenschaftliche Studie und Untersuchung auf Kosten der gegnerischen Antragspartei in Auftrag zu geben und durchzuführen, mit der Inhalte von Textdokumenten eindeutig Autoren und Urheberschaft zuzuordnen sind.
Es ergeht hiermit diesseitig der Rechtsantrag an das Amtsgericht Wilhelmshaven, eine Serie von Schreiben mit fremderstellten Textinhalten ordnungsgemäß an die Antragspartei des Antragstellers in Auftrag zu geben, deren Inhalt eindeutig auf die Urheberschaft der Rechtsvertretung der Antragsgegnerin durch Dr. Uwe Biester hindeuten soll.
Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert, dass der deutsche Familienrichter Staubwasser vorsätzlich lügt und Falschaussagen in seinem Beschluss vom 24.09.2003 AKTENZEICHEN 16 F 357/03 SO macht. Während der deutsche Familienrichter Staubwasser aussagt: Der Antrag war bereits deshalb zurückzuweisen, weil das Schreiben vom 20.03.1996, auf welches der Antragsteller Bezug nimmt, jedenfalls nicht zu den Akten 16 F 298/96 und 16 F 931/95 gereicht wurde und deshalb auch nicht Grundlage für die in diesen Verfahren getroffenen Entscheidung sein konnte. Die beim Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentierte Verfahrensgeschichte beweist, dass das Schreiben vom 20.03.1996 Grundlage der in diesen Verfahren getroffenen Entscheidungen ist. Das Amtsgericht Wilhelmshaven beweist damit die Lügen und Falschaussagen des deutschen Familienrichters Staubwasser, während der deutsche Familienrichter Staubwasser versucht mit der Flucht durch den Notausgang "Formalitäten" die Sache nicht zu verhandeln.

10.10.2003  english german_scale
16 F 357/03 SO
comp.
Higher regional court of Oldenburg
Complaint against the decision 16 F 357/03 SO from 24.09.2003 in the case of international child abduction to Germany and resulting boycott of access due to burking of documents and falsifying of court documents by the German family judge Staubwasser from the district court of Wilhelmshaven 

       
       

Table of contents: District court of Wilhelmshaven

 

Auschwitz, nazi judges, nazi richter, nazi verbrecher, nazi criminals, nazi ideology, CDU, Dr.Uwe Biester, Ursula biester, Ursula Focken, Uwe Focken, Amtsgericht, Wilhelmshaven, Kinderschänder, child abuser, Nicola Ricklefs, Holger Ricklefs, Dr. Heinz Winterscheid, Claudia Markworth, Betreuungsbeuro Markworth, Richter Staubwasser, Martin Staubwasser, Christian Democratic Union, Child abuse, International child abduction to Germany, RA Heiko Lange, Rechtsanwalt, Richter Kahlen, Klaus Jürjens, Dieter Viering, Rita Eden-Reske, Renate Terlinden, LKH Wehnen, Landeskrankenhaus Wehnen, Jugendamt, Ihr Florist, child abusers, criminals, Verbrecher, Straftäter, Waddensea-Secretariat, Stadt Wilhelmshaven, Jugendamt der Stadt Wilhelmshaven, Amtsgericht Wilhelmshaven, emotional child abuse, Pastor Jochen Dallas, Pastor Holger Harrach, Lebensborn