Overview :
The district court of Wilhelmshaven
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Focus: Legal proceedings in connection with access and custody
in Germany 1995 - 2001
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Documentation and reporting on the Hickman case study in regards to
international child abduction to Germany in 1995 and the boycott of access
that has followed.
Documentation and reporting on family legal procedures
in regards to access to children abducted to Germany conducted at
the district court of Wilhelmshaven, Lower Saxony.
During the period 1995 to 2001 the foreign left behnd
was resident in South Africa, since 2001 the foreign left behind parent
has been resident in Germany to continue his legal battle to gain access
to his children abducted to Germany.
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—
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File number |
Title/Description |
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| 29.11.1995 |
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The binational children who were
born and grew up in South Africa were unlawfully taken to Germany by their
German mother. |
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| 04.12.1995 |
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The administrative autorities of
the City of Wilhelmshaven registered the children unlawfully adbucted to
Germany as residents of the City of Wilhelmshaven, without notifying
the foreign left behind parent and without taking action to send the abducted
children back to South Africa. |
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| 06.12.1995 |
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16 F 931/95 |
The German parent entered an application
to the district Court of Wilhelmshaven to transfer sole custody of the children
unlawfully adbducted to Germany into her name. Unter dem Aktenzeichen
16 F 931/95 legt die deutsche Kindesmutter ein englischsprachiges
Schreiben als Beweis vor, dass die deutsche Kindesmutter
dem Amtsgericht Wilhelmshaven in der Art interpretiert,
dass der ausländische zurückgebliebene Kindesvater
die Verbringung der gemeinsamen Kinder nach Deutschland
schriftlich genehmigt habe. Merkwürdigerweise beantragt
die deutsche Kindesmutter, die behauptet, der ausländische
Kindesvater habe ihr die Erlaubnis für die Verbringung
der Kinder nach Deutschland gegeben, gleichzeitig beim
Amtsgericht Wilhelmshaven, dass dem ausländischen
Kindesvater die Adresse der gemeinsamen Kinder in Wilhelmshaven,
Deutschland, nicht mitgeteilt werden soll. |
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| 27.12.1995 |
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16 F 931/95
vgl.
Jugendamt
Wilhelmshaven
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Informationsschreiben
des Jugendamtes Wilhelmshaven an das Amtsgericht Wilhelmshaven
von Frau Rach zur Annulierung des Antrags auf Übertragung
des alleinigen Sorgerechts in einer einstweiligen
Anordnung auf die deutsche Kindesmutter. Das
Jugendamt Wilhelmshaven informiert das Amtsgericht
Wilhelmshaven, dass der zuvor gestellte Antrag, den
die deutsche Kindesmutter nach der Verbringung der
binationalen Kinder nach Deutschland am Amtsgericht Wilhelmshaven
gestellt hatte, nicht mehr zu bearbeiten sei, da die deutsche
Kindesmutter mit den Kindern in deren Geburtsland Südafrika
zurückkehren werde. Das Jugendamt, dass sich selbst
als kindeswohlorientiert bezeichnet, erklärt vorsätzlich
nicht, was die Verbringung der im Ausland geborenen
und aufgewachsenen Kinder nach Deutschland durch den
deutschen Elternteil mit dem Kindeswohl zu tun hat.
Im späteren Verfahrensverlauf wird das Jugendamt
den Kindesvater, zu dem die Kindesmutter zurückkehrt,
als gefährlich für die Kinder illustrieren,
um Kindesentführung und Umgangsboykott zu rechtfertigen.
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| 21.01.1996 |
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The German mother unlawfull abducted
the children for a second time from South Africa to Germany with the help
of the German grandmother. |
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| 31.01.1996 |
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16 F 931/95 |
Der
deutsche Familienrichter Faße vom Amtsgericht Wilhelmshaven
belohnt internationale Kindesentführung nach Deutschland
mit dem alleinigen Sorgerecht mit der Begründung,
der ausländische zurückgebliebene Kindesvater
könne das Sorgerecht nicht ausüben, da er
sich im Ausland aufhalte. Während das Amtsgericht
Wilhelmshaven später die Umgangsverfahren sogar
bis zum Zeitraum von einem Jahr vorsätzlich verzögert,
fasst der deutsche Familienrichter Faße am 31.01.1996
innerhalb von drei Tagen den Beschluss. Der deutsche Familienrichter
Fasse vom Amtsgericht Wilhelmshaven entscheidet Kindesentführung
nach Deutschland mit dem alleinigen Sorgerecht für
den deutschen Elternteil zu belohnen, ohne den ausländischen
zurückgebliebenen Elternteil kontaktiert und angehört
zu haben. Der deutsche Familienrichter Faße vom
Amtsgericht Wilhelmshaven ignoriert vorsätzlich,
dass der deutsche Elternteil zuvor das Gericht schon zuvor
mit der Behauptung getäuscht hat, der ausländische
Elternteil hätte die Verbringung der gemeinsamen
Kinder nach Deutschland erlaubt. W ährend der deutsche
Familienrichter Faße eine Wiedervorlage der Rechtssache
von drei Monaten anordnet, übersendet der deutsche
Familienrichter Fasse vom Amtsgericht Wilhelmshaven den
Beschluss vorsätzlich mit der normalen Post an den
ausländischen zurückgebliebenen Kindesvater nach Südafrika,
so dass der ausländische zurückgebliebene Elternteil
weniger Zeit für Kenntnisnahme und Reaktion hat. |
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| 12.06.1996 |
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16 F 321/96
vgl.
Jugendamt
Wilhelmshaven
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Empfehlungsschreiben
des Jugendamtes Wilhelmshaven an das Amtsgericht Wilhelmshaven
von Frau Rach und Frau Eden-Reske zur Regelung des
Umgangsrechts. Das Jugendamt, dass sich selbst
als kindeswohlorientiert bezeichnet, erklärt vorsätzlich
nicht, was die erneute und nunmehr zweite Verbringung
der im Ausland geborenen und aufgewachsenen Kinder
nach Deutschland, dieses Mal durch die deutsche Kindesmutter
und die deutsche Großmutter, mit dem Kindeswohl zu tun
hat. Das Jugendamt Wilhelmshaven empfiehlt entgegen
den Richtlinien
von Bad Boll (Wir sind doch keine Kinderklaubehörde)
den Umgang zwischen den binationalen nach Deutschland verbrachten
Kindern und dem zurückgebliebenen ausländischen
Elternteil zu behindern bzw. auszuschließen.
Das Jugendamt Wilhelmshaven rechtfertigt und lobt
das Verhalten der deutschen Kindesmutter. Während
der objektive Sachverhalt und die soziale Realität
ist, dass die deutsche Kindesmutter die gemeinsamen
ehelichen Kinder nach Deutschland verbracht hat, beschuldigt
das Jugendamt Wilhelmshaven den ausländischen zurückgebliebenen
Kindesvater der Kindesentführung. Gleichzeitig
beschwert sich das Jugendamt Wilhelmshaven, dass den
ausländischen zurückgebliebenen Kindesvater
die Absicht der Kindesentführung unterstellt, dass der
ausländische zurückgebliebene Elternteil permanent
und in gesteigertem Maße versucht, über die
deutschen Behörden, hier das Jugendamt Wilhelmshaven,
den Kontakt zu den nach Deutschland verbrachten Kindern
wieder herzustellen. Diese dokumentierten Strategien
und Verhaltensweisen der deutschen Behörden werden
laut Jugendamt Wilhelmshaven "Zum Wohl des Kindes" angewendet.
Zumindest ist in den Empfehlungen des Jugendamtes
Wilhelmshaven dokumentiert, dass Mitarbeiter des Jugendamtes
Wilhelmshaven ihr Urteilsvermögen nach dem Dualprinzip
rastern und mit Formelbeispielen Schwarz auf Weiß
illustrieren, wie z.B. "Kindesmutter = gut" im Gegensatz
zu "Kindesvater = schlecht", "Deutsch = gut" im Gegensatz
zu "Nichtdeutsch = schlecht", "Kindesentführung
und Umgangsboykott = gut" im Gegensatz zu "Hungerstreik,
öffentliche Demonstrationen und Medienauftritte
gegen Kindesentführung und Umgangsboykott = schlecht."
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| 29.08.1996 |
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16 F 298/96
vgl.
Jugendamt
Wilhelmshaven
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Empfehlungsschreiben
des Jugendamtes Wilhelmshaven an das Amtsgericht Wilhelmshaven
von Frau Rach und Frau Eden-Reske zur Übertragung
des alleinigen Sorgerechts auf die deutsche Kindesmutter.
Das Jugendamt, dass sich selbst als kindeswohlorientiert
bezeichnet, erklärt vorsätzlich nicht, was
die erneute und nunmehr zweite Verbringung der im
Ausland geborenen und aufgewachsenen Kinder nach Deutschland,
dieses Mal durch die deutsche Kindesmutter und die
deutsche Großmutter, mit dem Kindeswohl zu tun
hat. Das Jugendamt Wilhelmshaven porträtiert die treu
sorgende deutsche Kindesmutter, die die Kinder nach der zweiten
Verbringung nach Deutschland nunmehr eingeschult hat.
Gemäß den Aussagen des Jugendamtes haben
nur Kindesmutter und Kinder eine enge emotionale Beziehung
zueinander, aber nicht Kindesvater und Kinder.
Das Jugendamt Wilhelmshaven empfiehlt entgegen den
Richtlinien
von Bad Boll (Wir sind doch keine Kinderklaubehörde)
den Antrag des ausländischen Kindesvaters auf gemeinsame
Sorge abzulehnen, und das alleinige Sorgerecht zur
Belohnung für die Verbringung der gemeinsamen ehelichen
und binationalen Kinder nach Deutschland der deutschen
Kindesmutter zu übertragen.
Entgegen den Richtlinien
von Bad Boll (Wir sind doch keine Kinderklaubehörde)
berichtet das Jugendamt Wilhelmshaven nicht von der Boykotthaltung
der deutschen Kindesmutter als Kriterium der Elternverantwortung
und Erziehungsfähigkeit, sondern führt die
Boykotthaltung und Verweigerung der deutschen Kindesmutter
als Begründung für die Übertragung der
alleinigen Sorge auf die deutsche Kindesmutter an.
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| Dezember 2000 |
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16 F 605/00 UG |
Das Amtsgericht Wilhelmshaven mit der deutschen Familienrichterin
Blohm terminiert vorsätzlich eine Gerichtsverhandlung
zum Umgang auf den 08.01.2001, genau zwei Tage vor
der angesetzten Rückreise des Antragstellers und
Kindesvaters nach Südafrika, nachdem der Antragsteller
das Amtsgericht Wilhelmshaven informiert hatte, dass
er seinen Besuchsaufenthalt in Deutschland vom 22.12.2000
bis zum 10.01.2001 terminieren kann. Das Amtsgericht
Wilhelmshaven dokumentiert, dass mit dem vorbestimmten Ergebnis
der Gerichtsverhandlung die deutsche Familienrichterin Blohm
einen möglichen Umgang zwischen nach Deutschland
verbrachten Kindern und dem ausländischen, zurückgebliebenem
Elternteil von vornherein auschließen will.
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| 03.01.2001 |
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16 F 605/00 UG |
Absage des
angesetzten Gerichtstermins zum Umgang vom Amtsgericht Wilhelmshaven
mit der deutschen Familienrichterin Blohm. Nachdem der
Antragsteller reagiert und seinen Besuchsaufenthalt
auf den 08.01.01 und 16.01.01 mit Umbuchung für
Hin- und Rückflug koordiniert hatte, benachrichtigt
das Amtsgericht Wilhelmshaven den Antragsteller in Südafrika
kurz vor der Abreise, dass er von Amts wegen auf unbestimmte
Zeit zu Hause bleiben kann, bis ein neuer Termin bestimmt
ist.
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| 20.02.2001 |
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16 F 605/00 UG |
Die Rechtsvertretung
Dr. Uwe Biester mit Rechtsanwalt Lange informiert über
Unmöglichkeit des Umgangs mit Eingang beim Amtsgericht
Wilhelmshaven am 21.02.2001, da die deutsche Kindesmutter
mit den Kindern in den Osterferien nicht in Deutschland
anwesend sein werde, für die der Kindesvater einen
Besuchsaufenthalt in Deutschland angekündigt und
eine Gerichtsverhandlung zum Umgang beantragt hatte.
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| 20.04.2001 |
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vgl.
Higher District Court of Oldenburg
Public prosecutor
Oldenburg
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Anfrage
vom Oberlandesgericht Oldenburg mit dem deutschen Richter
Kuhlmann zur Stellungnahme an den ausländischen,
zurückgebliebenen Kindesvater in Bezug auf den
selbst gestellten Ablehnungsantrag des deutschen Familienrichters
Bessel vom Amtsgericht Wilhelmshaven. Der deutsche
Familienrichter Bessel hatte zuvor als Strafrichter
ein Verfahren gegen den ausländischen Elternteil in dessen
Abwesenheit geführt und bearbeitet nun seine Familienrechtssachen
als Familienrichter. Bei der Strafsache handelt es sich
um eine Strafanzeige der Stadt Wilhelmshaven gegen den
ausländischen zurückgebliebenen Eltenteil
initiiert von den sozialen Behörden, hier dem
Jugendamt der Stadt Wilhelmshaven, da der ausländische
zurückgebliebene Eltenteil die Diskriminierung
durch das Jugendamt öffentlich kritisert.
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| 19.05.2003 |
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16 F 229/03 |
Antrag
an das Amtsgericht Wilhelmshaven zur Rücknahme der Rechtskraft
des Urteils 16 F 298/96 AG Wilhelmshaven vom 12.08.1997
(Beschluss 16 F 931/95 of the 31.01.96) Überprüfung
des Beweismittels, d.h. das Schreiben vom 20.03.1996
sowie Parteienvernehmung. |
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| 21.05.2003 |
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16 F 229/03 |
In der Sitzung des Amtsgerichts Wilhelmshaven
zu 16 F 229/03 kündigt der deutsche Familienrichter
Staubwasser an, ein gesondertes Verfahren zum Rechtsantrag
vom 19.05.2003 zu eröffnen. |
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| 24.09.2003 |
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16 F 357/03 SO |
Beschluss
des Antsgerichts Wilhlemshaven mit dem deutschen Familienrichter
Staubwasser. Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert,
dass der deutsche Familienrichter Staubwasser vorsätzlich
Dokumente unterdrückt und sich somit in der vorsätzlichen
Urkundenfälschung in seinem Beschluss vom 24.09.2003
AKTENZEICHEN 16 F 357/03 SO engagiert. Das Amtsgericht
Wilhelmshaven dokumentiert, dass der deutsche Familienrichter
Staubwasser vorsätzlich die folgenden Rechtsanträge
ignoriert:
Es ergeht hiermit diesseitig der Rechtsantrag an
das Amtsgericht Wilhelmshaven, eine graphologische Überprüfung
auf Kosten der gegnerischen Antragspartei durchzuführen.
Es ergeht hiermit diesseitig der Rechtsantrag an das
Amtsgericht Wilhelmshaven, dass das von der Rechtsvertretung
der Antragsgegnerin durch Dr. Uwe Biester sogenannte "zugeleitete"
Schreiben genauestens mit Quelle, Herkunft des mutmaßlichen,
ursprünglichen Emittenten und vollständiger
Dokumentation des Zuleitungsvorgangs und des Transformationsvorgangs
bis hin zum verfahrensrelevanten, aktenkundigen Dokument
zu benennen, zu definieren und zu belegen ist.
Es ergeht hiermit diesseitig der Rechtsantrag an das
Amtsgericht Wilhelmshaven, eine wissenschaftliche Studie
und Untersuchung auf Kosten der gegnerischen Antragspartei
in Auftrag zu geben und durchzuführen, mit der Inhalte
von Textdokumenten eindeutig Autoren und Urheberschaft
zuzuordnen sind.
Es ergeht hiermit diesseitig der Rechtsantrag an das
Amtsgericht Wilhelmshaven, eine Serie von Schreiben mit
fremderstellten Textinhalten ordnungsgemäß
an die Antragspartei des Antragstellers in Auftrag zu geben,
deren Inhalt eindeutig auf die Urheberschaft der Rechtsvertretung
der Antragsgegnerin durch Dr. Uwe Biester hindeuten soll.
Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert, dass
der deutsche Familienrichter Staubwasser vorsätzlich
lügt und Falschaussagen in seinem Beschluss vom
24.09.2003 AKTENZEICHEN 16 F 357/03 SO macht. Während
der deutsche Familienrichter Staubwasser aussagt: Der
Antrag war bereits deshalb zurückzuweisen, weil
das Schreiben vom 20.03.1996, auf welches der Antragsteller
Bezug nimmt, jedenfalls nicht zu den Akten 16 F 298/96 und 16
F 931/95 gereicht wurde und deshalb auch nicht Grundlage
für die in diesen Verfahren getroffenen Entscheidung
sein konnte. Die beim Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentierte
Verfahrensgeschichte beweist, dass das Schreiben vom
20.03.1996 Grundlage der in diesen Verfahren getroffenen
Entscheidungen ist. Das Amtsgericht Wilhelmshaven beweist
damit die Lügen und Falschaussagen des deutschen
Familienrichters Staubwasser, während der deutsche
Familienrichter Staubwasser versucht mit der Flucht durch
den Notausgang "Formalitäten" die Sache nicht zu
verhandeln. |
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| 10.10.2003 |
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16 F 357/03 SO
comp.
Higher regional court of Oldenburg |
Complaint against the
decision 16 F 357/03 SO from 24.09.2003 in the case of international child
abduction to Germany and resulting boycott of access due to burking of documents
and falsifying of court documents by the German family judge Staubwasser
from the district court of Wilhelmshaven
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Table of contents: District court of Wilhelmshaven
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