| Date & Link |
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File number |
Title/Description and Link |
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| 15.08.2001 |
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16 F 605/00 UG |
The decision of the German family judge Dr. Sven Bessel
of the district court of Wilhelmshaven in regards to the application
for access to the childen unlawfully taken to Germany with the help of
third parties. Judge Dr Bessel only granted the foreign father
a miserable three hours contact to his children under the strikt supervision
of the cild welfare office (Jugendamt) before his planned return
to South Africa. The court ordered access to the South African children
unlawfully taken to Germany was boycotted with the help of the Mrs
Rita Eden-Reske social worker at the child welfare office (Jugendamt) of
Wilhelmshaven. Judge Dr. Sven Bessel refused to enforce his own decision.
The father remained in Germany to fight for the right to have access to
his children unlawfully taken to Germany.
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| 31.10.2001 |
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16 F 867/01 RI |
Following the boycott
of the court ordered access to the South African children unlawfully
taken to Germany the foeign parent remained in Germany and entered a
new application to court for the court ordered access to the children
to be enforced. The representative of the child welfare office
(Jugendamt) of Wilhelmshaven Dieter Viering stated that the children
who were abducted to Germany and who had been denied access to their
foreign father, did not want contact to their father. The foreign
father stressed the importance of access between the children and their
foreign family, in particular their foreign grandparents for their wellbeing.
The children's mother refused all efforts to gain her cooperation, she
made it very clear that she was not prepared to accept the proposal of
the foreign father for a meeting between the parties concerned, the mother,
father and the children together with judge Dr Bessel in a neutral venue
without the presence of attorneys to attempt to find a mediated solution,
a proposal accepted by judge Dr. Bessel. The motehr made it very clear
that she would not obey any order of the court granting access between
the children and their foreign father. The attorney repesenting the German
abducting mother Mr Heiko Lange of the law firm Dr. Uwe Biester and partners,
stated that the mother was acting in the best interests of the children.The
german family judge Dr. Sven Bessel refused to enforce access to the children
via sanctions although he himself had ordered access to them on the 15 August
2001, he was not prepared to order sanctions against the German mother who
openly showed contempt for his judicial authority.
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20.08.2002
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see.
Jugendamt Wilhelmshaven
see.
The mayor of
Wilhelsmhaven
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Blackmail, coercion
and blackmail of the foreign father by Mr Hans-Dieter Siehl of the City of
Wilhelmshaven was the official reaction recieved to his compliant
entered to the City of Wilhelmshaven in regards to the incorrect working
methods and biased attitude of social workers of the child welfare office
(Jugendamt) of the City of Wilhelmshaven and their assisting of the German
abducting mother in boycotting court ordered access to the South African
children unlawfully taken to Germany for a period of over one year.
Mr Hans-Dieter Siehl of the personnel office of the City of Wilhelmshaven
threatened to lay criminal charges against the foreign father for daring
to critisize the incorrect working methods and biased actions and their participation
in helping the German abducting mother violate the rights of the children
and to help her boycott acces between the children abducted to Germany
and their foreign father. He also reported that he would not process any
further complaints against his employees submitted by the foreign father.
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| 03.09.2002 |
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see.
overview of
media coverage |
The braoadcasting of the Arte-TV documentary
film "the war over children" "Krieg
um Kinder / Parents
séparés, enfants enlevés - Une affaire
d'Etats." The director of the cildwelfare office (jugendamt)
of the City of Wilhelmshaven Mr Klaus Juerjens admitted to mistakes having
been made by the childwelfare office of Wilhelmshaven in the case Hickman.
The German family judge Dr. Sven Bessel said in the interview that there
were problems with the German legal system in regards to family matters. |
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| 04.09.2002 |
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16 F 605/00 UG |
On the 4 September 2002 there was a further Court hearing
to regulate access to the South African children unlawfully taken to Germany
at the district court of Wilhelmshaven. The German family judge Staubwasser
was presiding over the proceedings. Mr Diter Viering of the childwelfare
office the same social worker who the complaint had been made against
under the 28.09.2002 recommended without giving reason the exclusion of
access to the South African children unlawfully taken to Germany in January
1996 for a period of two years.
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04.10.2002
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16 F 605/00 UG |
The decision of the
German family judge in which he excludes access to the South African children
unlawfully taken to Germany for a period of six months
auf ein halbes Jahr zur mündlichen Verhandlung vom 04.09.2003.
Erst veröffentlicht nach offiziellen Beschwerden gegen
Verzögerung und datiert auf den 04.10.2002. Willkürlicher
Umgangsausschluss zu nicht stattgefundenem Umgang, da zuvor
über den Zeitraum von einem Jahr kein Umgang stattgefunden
hat, während der per Gerichtsbeschluss angeordnete
Umgang vorsätzlich nicht vollstreckt wurde. Mit der
Geisel "Umgang" wird Erpressung, Nötigung und Bedrohung
gegenüber dem Antragsteller und Kindesvater ausgeübt,
seine Kritik an den unkorrekten Verfahrensweisen der deutschen
Behörden zu widerrufen und zukünftig von solcher
Kritik abzulassen, wenn er seine Kinder wiedersehen wolle.
Zumindest ist in den Beschlüssen des deutschen
Familienrichters Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven
dokumentiert, dass der deutsche Familienrichter Staubwasser
vom Amtsgericht Wilhelmshaven sein Urteilsvermögen
nach dem Dualprinzip rastert und mit Formelbeispielen Schwarz
auf Weiß illustriert, wie z.B. "Kindesmutter = gut"
im Gegensatz zu "Kindesvater = schlecht", "Deutsch = gut"
im Gegensatz zu "Nichtdeutsch = schlecht", "Kindesentführung
und Umgangsboykott = gut" im Gegensatz zu "Hungerstreik,
öffentliche Demonstrationen und Medienauftritte gegen
Kindesentführung und Umgangsboykott = schlecht."
Wie dokumentiert verzörgert der deutsche Familienrichter
Staubwasser vorsätzlich die Veröffentlichung
seines Beschlusses in der Absicht, dass in der Zwischenzeit
die deutschen administrativen Behörden, hier die Ausländerbehörde Wilhelmshaven,
den ausländischen zurückgebliebenen Elternteil in
der Zwischenzeit mit Gewalt aus Deutschland abgeschoben haben
wird, um somit die Möglichkeit der Beschwerdeverfahren
für den ausländischen zurückgebliebenen Elternteil
gegen diesen Beschluss gezielt zu beeinträchtigten.
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| 03.04.2003
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16 F 229/03 UG |
A new application
was made to the district court of Wilhelmshaven to regulate access to
the children unlawfully taken to Germany to prevent further child damaging
parental alienation the German family judge delayed proceedings
in a urgent application to regulate access by means of an intertim order
for a period of 48 days weeks in a metter whre the wellbeing of the children
was an issue.
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| 21.05.2003 |
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16 F 229/03 UG |
Court hearing after a delay of 48 days to decide on the
application for an urgent interim decision on access to the children unlawfull
taken to Germany and the boycott of access that has followed
to prevent further child damaging parental alienation at the district
court of Wilhelmshaven.
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02.06.2003
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16 F 229/03 UG
313 E |
Grievance made to the director of the district court
of Wilhelmshaven in regards to the cultural, rasist and gender
biased working methods of judge Stabwasser and the district court of Wilhelmshaven.
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02.06.2003
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16 F 229/03 UG
313 E
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The deliberate uncooperative attitude judge kahlen the
president of the district court of Wilhelmshaven. Der Direktor des
Amtsgerichts Wilhelmshaven verweigert vorsätzlich die
zuständige Dienstaufsicht des deutschen Familienrichters
Staubwasser zu informieren, während Herr Kahlen gleichzeitig
verweigert, Beweismaterial in die Akten der laufenden Verfahren
zu geben oder dem Antragsteller zurückzusenden. Während
wie dokumentiert in der praktizierten Regel die familiengerichtlichen
Verfahren zum Umgang am Amtsgericht Wilhelmshaven vorsätzlich
verschleppt werden, reagiert der Direktor des Amtsgerichts
Wilhelmshaven Herr Kahlen hier mit Lichtgeschwindigkeit
am selben Tag an dem die Beschwerde gegen die Verfahrensweisen
des Amtsgerichts Wilhelmshaven eingeht.
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03.06.2003
Posstempel
***.2003
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16 F 229/03 UG |
Decision in regards to the rejection of the application
to regulate access to the children unlawfuly taken to Germany by means
of an interim order. Erst veröffentlicht und
datiert auf den 03.06.2003 nach offizieller Beschwerde
an den moralisch und politisch verantwortlichen Direktor
des Amtsgerichts Wilhelmshaven Herrn Kahlen gegen Verfahrensverzögerung
und unkorrekte Verfahrensweisen am Amtsgericht Wilhelmshaven.
Zumindest ist in den Beschlüssen des deutschen
Familienrichters Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven
dokumentiert, dass der deutsche Familienrichter Staubwasser
vom Amtsgericht Wilhelmshaven sein Urteilsvermögen
nach dem Dualprinzip rastert und mit Formelbeispielen Schwarz
auf Weiß illustriert, wie z.B. "Kindesmutter = gut"
im Gegensatz zu "Kindesvater = schlecht", "Deutsch = gut"
im Gegensatz zu "Nichtdeutsch = schlecht", "Kindesentführung
und Umgangsboykott = gut" im Gegensatz zu "Hungerstreik,
öffentliche Demonstrationen und Medienauftritte gegen
Kindesentführung und Umgangsboykott = schlecht".
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05.06.2003
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16 F 229/03 UG
313 E
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Complaint to
the supervision authority in regards to the the attitude and working methods
of the president of the district court of Wilhelmshaven,
bei der zuständigen Justizverwaltung, d.h. dem Justizministerium
Niedersachsen auf Grund von Eliminieren von Beweismaterial
und Verweigerung der ordnungsgemäßen Dienstaufsicht
über den deutschen Familienrichter Staubwasser
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27.06.2003
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16 F 229/03 UG |
Complait in regards
to the working methods of the attorneys Dr. Uwe Biester and Heiko Lange
sowie Antrag auf Einbeziehung des Rechtsanwalts
und Politikers Dr. Uwe Biester als zu begutachtende Person
in das psychologische Sachverständigengutachten mit
der Dokumentation :
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| 18.07.2003 |
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see.
Regional
court
Oldenburg
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The reaction of the president of the regional court judge
Schubert in regards to the complaint against the judge of the district court
of Wilhlemshaven. Trotz der dokumentierten Nicht-Vollstreckung
des gerichtlichen angeordneten Umgangs und der wiederholten
vorsätzlichen Verfahrensverzögerungen sagt Herr
Schubert aus, dass er keine Anhaltspunkte dafür erkennen
mag, dass die zuständigen Richter zögerlich gehandelt
oder willkürlich in der Sache entschieden hätten.
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| 22.07.2003 |
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16 F 229/03 UG
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An urgent
application was made to the district court of Wilhelmshaven to regulate
access the the children unlawfully taken to Germany to bridge the delay
caused due to the requirement for a psychological evaluation.
und Antrag auf substantiierte Aufklärung der Qualifikation
und Kompetenz des beauftragten Sachverständigen Dr.Winterscheid
vom Landeskrankenhaus Wehnen mit den Dokumentationen :
- Sollen Gerichte anordnen, dass an PAS leidende
Kinder den entfremdenden Elternteil besuchen bzw. bei
ihm wohnen? Eine Verlaufsstudie
- Merkblatt des
Amtsgerichts Holzminden für die Eltern im Rahmen
eines Verfahrens betreffend die Sorgepflicht oder das
Umgangsrecht zur Vorbereitung der richterlichen Anhörung
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25.07.2003
Spezielle
Übergabe
am
29.07.2003
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16 F 229/03 UG |
Decision of the German
judge Staubwasser rejecting the application for an urgent application to
decide the matter of access by means of an interim order zum Antrag
vom 07.07.2003 auf einstweilige Regelung im Eilverfahren
zum Umgang zur Überbrückung der Verfahrensverzögerung
durch das in Auftrag gegebene Sachverständigengutachten
und datiert auf den 25.07.2003. Zum ersten Mal erwähnt der
deutsche Familienrichter Staubwasser "fehlerhafte Verfahrensweisen
des Gerichts und anderer Beteiligter." Gleichzeitig beschuldigt
der deutsche Familienrichter Staubwasser den Antragsteller
und Kindesvater, seine Anträge "im wesentlichen mit
Rechtsausführungen" zu begründen. Erst veröffentlicht
am 29.07.2003 nach der Dienstaufsichtsbeschwerde
gegen den deutschen Familienrichter Staubwasser vom
28.07.2003
und datiert auf den 25.07.2003.
Der zurückgebliebene, ausländische Kindesvater
erfährt eine Sonderbehandlung durch das Amtsgericht
Wilhelmshaven. Eine unbekannte Mitarbeiterin des Amtsgericht
Wilhelmshaven klingelt in den Abendstunden beim Antragsteller
und Kindesvater, drückt ihm den Beschluss des deutschen
Familienrichters Staubwasser in die Hand und rennt schnell
weg. Siehe dazu auch Strafanzeigen
gegen Mitarbeiter des Amtsgerichts Wilhelmshaven vom
30.07.2003 nach StGB : §
267 Urkundenfälschung, § 269 Fälschung beweiserheblicher
Daten.
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| 28.07.2003 |
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16 F 229/03 UG |
Ablehnung
des Gutachters Dr.Winterscheid vom Landeskrankenhaus Wehnen
auf Grund der Verletzung des Rechts
auf faires Verfahren und der Verletzung des Rechts auf
Anhörung durch den deutschen Familienrichter Staubwasser
vom Amtsgericht Wilhelmshaven. Dienstaufsichtsbeschwerde
gegen den deutschen Familienrichter Staubwasser.
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| 30.07.2003 |
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313 E |
Der stellvertretende
Direktor des Amtsgerichts Wilhelmshaven Herr Schröder
informiert, dass er Dienstaufsichtsbeschwerden (Eingaben
bis zum 28.07.2003) an den Präsidenten des Landgerichts
weitergeleitet habe.
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| 30.07.2003 |
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16 F 229/03 UG |
Strafanzeigen
gegen Mitarbeiter des Amtsgerichts Wilhelmshaven
nach StGB : § 267 Urkundenfälschung, § 269
Fälschung beweiserheblicher Daten
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| 31.07.2003 |
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16 F 229/03 UG |
Strafanzeigen
gegen den deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht
Wilhelmshaven nach StGB: § 202 Verletzung des Briefgeheimnisses,
§ 202a Ausspähen von Daten, § 267 Urkundenfälschung,
§ 269 Fälschung beweiserheblicher Daten, §
274 Urkundenunterdrückung
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| 01.08.2003 |
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16 F 229/03 UG
313 E |
Der stellvertretende
Direktor des Amtsgerichts Wilhelmshaven Herr Schröder
verweigert die Weiterleitung der Strafanzeigen gegen
den deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht
Wilhelmshaven. Das Amtsgericht Wilhelmshaven verweigert
die Bearbeitung von Strafanzeigen sowohl entgegen den
offiziellen Aussagen des Bundesministeriums der Justiz
als auch gemäß den offiziellen Aussagen des Niedersächsischen
Justizministeriums und selbst entgegen der Strafprozessordnung.
Der stellvertretende Direktor des Amtsgerichts Wilhelmshaven
Herr Schröder informiert, dass er erneut Dienstaufsichtsbeschwerden
(Eingaben bis zum 30.07.2003) an den Präsidenten
des Landgerichts weitergeleitet habe. Der stellvertretende
Direktor des Amtsgerichts Wilhelmshaven Herr Schröder
informiert, dass er als Teil der Jusitzverwaltung dem
Antragsteller eine ordnungsgemäße uneingeschränkte
Akteneinsicht nicht sicher stellen kann.
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| 01.08.2003 |
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16 F 229/03 UG |
Criminal
charges against the German family judge Staubwasser vom Amtsgericht
Wilhelmshaven nach StGB: § 263 Prozessbetrug, §
339 Rechtsbeugung
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| 03.08.2003 |
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16 F 229/03 UG |
Criminal
charges against the German family judge Staubwasservom Amtsgericht
Wilhelmshaven nach StGB : § 153 Falsche uneidliche Aussage,
§ 263 Prozessbetrug, § 339 Rechtsbeugung, §
269 Fälschung beweiserheblicher Daten, § 274 Urkundenunterdrückung,
§ 348 Falschbeurkundung im Amt
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| 04.08.2003 |
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16 F 229/03 UG |
Criminal
charges against the German family judge Staubwasser vom
Amtsgericht Wilhelmshaven nach StGB : § 235 Kindesentführung,
§ 263 Prozessbetrug, § 339 Rechtsbeugung, §
269 Fälschung beweiserheblicher Daten
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| 05.08.2003 |
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16 F 229/03 UG |
Ablehnung
der Verfahrenspflegerin Claudia Markworth auf Grund
der Verletzung des Rechts auf faires Verfahren durch den
deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven.
Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den deutschen Familienrichter
Staubwasser.
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| 05.08.2003 |
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16 F 229/03 UG |
Criminal
charges against the German family judge Staubwasservom Amtsgericht
Wilhelmshaven nach StGB : § 239a Erpresserischer
Menschenraub, § 240 Nötigung , § 241 Bedrohung,
§ 241a Politische Verdächtigung, § 263
Prozessbetrug, § 339 Rechtsbeugung
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| 06.08.2003 |
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16 F 229/03 UG |
Criminal
charges against the German family judge Staubwasser vom
Amtsgericht Wilhelmshaven nach StGB : § 185 Beleidigung,
§ 186 Üble Nachrede, § 187 Verleumdung
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| 07.08.2003 |
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16 F 229/03 UG |
Criminal
charges against the German family judge Staubwasser vom
Amtsgericht Wilhelmshaven nach StGB : § 185 Beleidigung,
§ 186 Üble Nachrede, § 187 Verleumdung,
§ 189 Vorsätzliche Verunglimpfung des Andenkens
Verstorbener
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| 07.08.2003 |
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16 F 229/03 UG |
Criminal
charges against the German family judge Staubwasser vom
Amtsgericht Wilhelmshaven nach StGB : §185 Beleidigung,
§ 186 Üble Nachrede, § 187 Verleumdung
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| 08.08.2003 |
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16 F 229/03 UG |
Criminal
charges against the German family judge Staubwasser vom
Amtsgericht Wilhelmshaven nach StGB : § 83 Vorbereitung
eines hochverräterischen Unternehmens, § 86
Verbreitung von Propagandamitteln verfassungswidriger
Organisationen, § 132 Amtsanmaßung, § 211 Vorbereitung
und Versuch des Justizmordes, § 234 Menschenraub,
§ 235 Kindesentführung, § 239 Vorbereitung
und Versuch der Freiheitsberaubung, 241a Politische Verdächtigung.
Ablehnung des Gutachters Dr.Winterscheid vom Landeskrankenhaus
Wehnen auf Grund der Verletzung des Rechts auf faires
Verfahren und der Verletzung des Rechts auf Anhörung
durch den deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht
Wilhelmshaven
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| 10.08.2003 |
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vgl.
OLG
Oldenburg |
Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts Wilhelmshaven
vom 25.07.2003 AKTENZEICHEN 16 F 229/03 UG mit der
Dokumentation :
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| 18.08.2003 |
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16 F 229/03 UG
313 E |
Der stellvertretende
Direktor des Amtsgerichts Wilhelmshaven Herr Schröder
verweigert die Weiterleitung der Strafanzeigen gegen
den deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht
Wilhelmshaven. Das Amtsgericht Wilhelmshaven verweigert
die Bearbeitung von Strafanzeigen sowohl entgegen den
offiziellen Aussagen des Bundesministeriums der Justiz
als auch gemäß den offiziellen Aussagen des Niedersächsischen
Justizministeriums und selbst entgegen der Strafprozessordnung.
Der stellvertretende Direktor des Amtsgerichts Wilhelmshaven
Herr Schröder informiert, dass er erneut Dienstaufsichtsbeschwerden
(Eingaben bis zum 08.08.2003) an den Präsidenten
des Landgerichts weitergeleitet habe.
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| 19.08.2003 |
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16 F 229/03 UG
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Informationsanfrage des deutschen Familienrichters Staubwasser
vom Amtsgericht Wilhelmshaven an den Antragsteller und
Kindesvater, ob die Anträge mit der Überschrift
"Rechtsantrag auf Unterlassung des möglichen Amtsmissbrauchs"
aus den aufgelisteten Schriftsätzen des Antragstellers
"als Anträge auf Ablehnung des Richters wegen Befangenheit
gewertet werden sollen."
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| 24.08.2003 |
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16 F 229/03 UG
313 E
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Informationsanfrage an Amtsgericht Wilhelmshaven
: Empfiehlt das Amtsgericht Wilhelmshaven offiziell strafrechtliche
Verfahren gegen die niedersächsische Justizministerin
Elisabeth Heister-Neumann und gegen die Bundesjustizministerin
Brigitte Zypries auf Grund von Rechtsbeugung, Prozessbetrug,
etc. ? zur Eingabe vom 30.07.2003
|
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| 25.08.2003 |
|
16 F 229/03 UG
313 E
|
Informationsanfrage
an Amtsgericht Wilhelmshaven : Empfiehlt das Amtsgericht
Wilhelmshaven offiziell strafrechtliche Verfahren gegen
die niedersächsische Justizministerin Elisabeth Heister-Neumann
und gegen die Bundesjustizministerin Brigitte Zypries
auf Grund von Rechtsbeugung, Prozessbetrug, etc. ? zur
Eingabe vom 31.07.2003
|
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| 26.08.2003 |
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16 F 229/03 UG
16 F 357/03 SO
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Erklärung
zur Informationsanfrage des deutschen Familienrichters
Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven, ob die
Anträge des Antragstellers als Ablehnung des Richters
wegen Befangenheit gewertet werden sollen. Es hat für
den von der Rechtsvertretung Dr. Uwe Biester am 18. Juni
2003 zitierten "Laien" den Anschein, dass es sich hier
möglicherweise um ein "Missverständnis" handeln
könnte.
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| 26.08.2003 |
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16 F 229/03 UG |
Erinnerungsschreiben an das Amtsgericht Wilhelmshaven
zu den noch ausstehenden und nicht beantworteten Rechtsanträgen.
|
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| 26.08.2003 |
|
16 F 229/03 UG
313 E
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Informationsanfrage
an Amtsgericht Wilhelmshaven : Empfiehlt das Amtsgericht
Wilhelmshaven offiziell strafrechtliche Verfahren gegen
die niedersächsische Justizministerin Elisabeth Heister-Neumann
und gegen die Bundesjustizministerin Brigitte Zypries
auf Grund von Rechtsbeugung, Prozessbetrug, etc. ? zur
Eingabe vom 01.08.2003
|
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| 27.08.2003 |
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16 F 229/03 UG
313 E
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Der
stellvertretende Direktor des Amtsgerichts Wilhelmshaven
Herr Schröder informiert, dass er Dienstaufsichtsbeschwerden
(Eingaben bis zum 25.08.2003) an den Präsidenten
des Landgerichts und Strafanzeigen (Eingaben bis zum 25.08.2003)
an die Staatsanwaltschaft Oldenburg weitergeleitet habe.
Zunächst hatte der stellvertretende Direktor des Amtsgerichts
Wilhelmshaven Herr Schröder die Weiterleitung der
Strafanzeigen gegen den deutschen Familienrichter Staubwasser
vom Amtsgericht Wilhelmshaven verweigert und musste ordnungsgemäß
informiert werden, dass das Amtsgericht gemäß den
offiziellen Richlinien des Bundesministeriums der Justiz,
des Niedersächsischen Justizministeriums und der Strafprozessordnung
Strafanzeigen ordnungsgemäß zu bearbeiten hat.
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| 05.09.2003 |
|
16 F 229/03 UG |
Strafanzeigen
und Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Richter Bartels vom
Oberlandesgericht Oldenburg auf Grund von Kindesentführung,
Kinderhandel und Bildung einer kriminellen Vereinigung
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| 05.09.2003 |
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16 F 229/03 UG |
Strafanzeigen
und Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Richter Schubert vom
Oberlandesgericht Oldenburg auf Grund von Kindesentführung,
Kinderhandel und Bildung einer kriminellen Vereinigung
|
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| 12.09.2003 |
|
313 E |
Der
Direktor des Amtsgerichts Wilhelmshaven Herr Kahlen informiert über
die Weiterleitung der Strafanzeigen und Dienstaufsichtsbeschwerde
gegen Richter Bartels vom Oberlandesgericht Oldenburg
an den Präsidenten des Oberlandesgerichts Oldenburg.
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| 12.09.2003 |
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313 E |
Der
Direktor des Amtsgerichts Wilhelmshaven Herr Kahlen informiert über
die Weiterleitung der Strafanzeigen und Dienstaufsichtsbeschwerde
gegen Richter Schubert vom Oberlandesgericht Oldenburg
an den Präsidenten des Oberlandesgerichts Oldenburg.
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| 15.09.2003 |
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313 E |
Der
Direktor des Amtsgerichts Wilhelmshaven Herr Kahlen informiert über
die Weiterleitung der Strafanzeigen und Dienstaufsichtsbeschwerde
gegen den Präsidenten des Landgerichts Herrn Schubert
an den Präsidenten des Oberlandesgerichts Oldenburg.
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| 15.09.2003 |
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16 F 229/03 UG |
Die zuständige Rechtsanwaltskammer sagt offiziell aus,
dass nicht die Rechtsvertretung Dr. Uwe Biester mit Rechtsanwalt
Lange und mit Rechtsanwalt Biester, sondern das Amtsgericht
Willhelmshaven für die unkorrekten Verfahrensweisen
verantwortlich sei und reagiert damit auf die vom Niedersächsischen
Justizministerium weitergeleitete Beschwerde gegen die
unkorrekten Verfahrensweisen der Rechtsvertretung Dr.
Uwe Biester mit Rechtsanwalt Lange und mit Rechtsanwalt
Biester.
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| 16.09.2003 |
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16 F 229/03 UG |
Strafanzeigen
und Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Richter Kuhlmann vom
Oberlandesgericht Oldenburg auf Grund von Kindesentführung,
Kinderhandel und Bildung einer kriminellen Vereinigung
|
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| 22.09.2003 |
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16 F 229/03 UG
E 314 |
Der
Direktor des Amtsgerichts Wilhelmshaven Herr Kahlen verweigert
die Weiterleitung der Strafanzeigen gegen den deutschen
Richter Kuhlmann vom Oberlandesgericht Oldenburg.Das
Amtsgericht Wilhelmshaven verweigert die Bearbeitung von
Strafanzeigen sowohl entgegen den offiziellen Aussagen des Bundesministeriums
der Justiz als auch gemäß den offiziellen Aussagen
des Niedersächsischen Justizministeriums. Zudem widerspricht
der Direktor des Amtsgerichts Wilhelmshaven Herr Kahlen,
der zur Begründung seiner Verweigerung das "deutsche
Recht" anführt, wie dokumentiert die Strafprozessordnung,
die eindeutig besagt, dass Strafanzeigen auch beim Amtsgericht
einzureichen sind. Der Direktor des Amtsgerichts Wilhelmshaven
Herr Kahlen erklärt auch nicht, warum er zuvor ordnungsgemäß
Strafanzeigen an die zuständige Staatsanwaltschaft
weitergeleitet hat und warum er nunmehr die ordnungsgemäße
Weiterleitung verweigert.
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| 23.09.2003 |
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16 F 229/03 UG
vgl.
OLG
Oldenburg |
Untätigkeitsbeschwerde
im Fall 16 F 229/03 UG von Internationaler Kindesentführung
nach Deutschland und anschließendem Umgangsboykott
gegen Richter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven.
Es ergeht der offizielle Rechtsantrag an
das Oberlandesgericht Oldenburg, dem Amtsgericht Wilhelmshaven
ordnungsgemäß aufzugeben, "kindeswohlorientierte"
Verfahren sicherzustellen, indem familiengerichtliche Verfahren
in Kindschaftssachen mit beschleunigten Verfahren durchgeführt
werden.
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| 24.09.2003 |
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16 F 229/03 UG |
Beschluss
des deutschen Familienrichters Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven.
In der Umgangssache 16 F 229/03 UG reagiert der deutsche
Familienrichter Staubwasser nunmehr ca. zwei Monate später
auf den Antrag auf Ablehnung des Gutachters Dr.Winterscheid
vom Landeskrankenhaus Wehnen, der zunächst am 22.07.2003
auf Grund der Verletzung des Rechts auf faires Verfahren
und der Verletzung des Rechts auf Anhörung durch den
deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven
sowie auf Grund der zweimonatigen Verfahrensverzögerung
eingereicht und am 28.07.2003 bzw. 08.08.2003 zur Erinnerung
erneut eingereicht wurde. Der deutsche Familienrichter Staubwasser
weist den Antrag auf Ablehnung des Gutachters zurück.
In der Umgangssache 16 F 229/03 UG informiert der deutsche Familienrichter
Staubwasser über das Qualifkations- und Kompetenzprofil
des beauftragten Gutachters unter Bezugnahme auf den Rechtsantrag
vom 22.07.2003 auf substantiierte Aufklärung der Qualifikation
und Kompetenz des beauftragten Sachverständigen Dr.Winterscheid
vom Landeskrankenhaus Wehnen. Der deutsche Familienrichter
Staubwasser widerspricht sich selbst. Einerseits sagt der deutsche
Familienrichter Staubwasser aus, dass Dr. Winterscheid auf Grund
seiner psychiatrischen Ausbildung beauftragt wurde, um auch
die Prozeßfähigkeit des Antragstellers zu überprüfen.
Andererseits sagt der deutsche Familienrichter Staubwasser
aus, dass es keinen "rechtspolitischen Hintergrund" für
die Gutachterauswahl geben, würde obwohl der deutsche
Familierichter bei der Auftragsvergabe von der Begutachtung
den Fokus weg von den binationalen nach Deutschland verbrachten
Kinder auf den Antragsteller und ausländischen Kindesvater steuert.
Der deutsche Familienrichter Staubwasser stellt damit sich
selbst und seine Verfahrensweisen in Frage, denn wenn es
keinen "rechtspolitischen Hintergrund" gemäß der
Behauptung des deutschen Familienrichters Staubwasser geben
würde, bräuchte der deutsche Familienrichter Staubwasser
nicht die Begutachtung der Prozessfähigkeit des Antragstellers
und Kindesvater in Auftrag geben, sondern könnte sich ordnungsgemäß
und kindeswohlorientiert um die Kinder kümmern, um die
es geht.
Nachdem sich der Antragsteller wie dokumentiert und
bewiesen in mehreren juristischen und politischen Initiativen
sowie in Öffentlichkeitsarbeit gegen Kindesentführung
und Umgangsboykott unter Amtsmissbrauch, sowie gegen Kindesmissbrauch
und Menschenrechtsverletzungen durch deutsche Behörden
auf nationaler und internationaler Ebene engagiert hat (inklusive
unmittelbarer juristischer und politischer Initiativen gegen
unkorrekte Verfahrensweisen des deutschen Familienrichters Staubwasser
selbst), gibt der deutsche Familienrichter Staubwasser in seiner
Entscheidung vom 24.09.2003 nunmehr dem beauftragten Gutachter
Dr. Winterscheid (der das Vorliegen von PAS bei den in 1995
nach Deutschland verbrachten Kindern überprüfen
sollte) mittels der Strategie der Fernsteuerung des psychologischen
Sachverständigengutachtens auf, die Prozessfähigkeit
des Antragstellers und ausländischen zurückgeblieben Kindesvaters
zu überprüfen. Entgegen den demokratischen rechtsstaatlichen
Prinzipien beabsichtigt der deutsche Familienrichter Staubwasser
damit die rechtskonformen und verfassungskonformen juristischen
und politischen Initiativen sowie die Öffentlichkeitsarbeit
des Antragstellers und ausländischen Kindesvaters zu
beeinträchtigen, anstatt eine Lösung für die
auf dem Spiel stehenden Interessen sowie für die dokumentierten
unkorrekten Verfahrensweisen der deutschen Behörden anzustreben.
Entgegen den demokratischen rechtsstaatlichen Prinzipien beabsichtigt
der deutsche Familienrichter Staubwasser damit die rechtskonformen
und verfassungskonformen juristischen und politischen Initiativen
sowie die Öffentlichkeitsarbeit des Antragstellers
und ausländischen Kindesvaters zu beeinträchtigen, anstatt
eine Lösung für die auf dem Spiel stehenden Interessen
sowie für die dokumentierten unkorrekten Verfahrensweisen
der deutschen Behörden anzustreben.
Hinsichtlich der dokumentierten Maßnahmen der
politischen Verfolgung durch den deutschen Familienrichter
Staubwasser dokumentiert das Amtsgericht Wihlemshaven eine
geschichtlichen Ablauf mit einer Steigerung der Härte
der Maßnahmen.
Zunächst wendet der deutsche Familienrichters
Staubwasser Erpressungs-, Nötigungs- und Bedrohungsstrategien
an, um den Antragsteller und ausländischen Kindesvater
dazu zwingen, dass er seine Kritik an den unkorrekten Verfahrensweisen
der deutschen Behörde widerrufen und in Zukunft von
derartiger Kritik ablassen soll.
Dann versucht der deutsche Familienrichter Staubwasser
seine Verfahren so lange zu verzögern bis der Antragsteller
und ausländische Kindesvater möglichst aus Deutschland
abgeschoben ist.
Nachdem diese Methoden des deutschen Familienrichters
Staubwasser keine Wirkung gezeigt haben, versucht der deutsche
Familienrichter Staubwasser, obwohl er sich damit selbst
widerspricht, den Antragsteller und ausländischen Kindesvater
als prozessunfähig zu erklären.
Dazu bedient der deutsche Familienrichter Staubwasser
sich mittels der Beauftragung eines neuen psychologischen
Gutachtens, obwohl er sich damit selbst widerspricht, um dem
beauftragten psychologischen Gutachter dahingehend zu steuern,
dass er statt die Kinder um die es geht, den Antragsteller
auf Prozessfähigkeit überprüfen soll.
Wie dokumentiert verletzt der deutsche Familienrichter
Staubwasser die Zivilprozessordnung. Der deutsche Familienrichter
Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven reagiert (datiert
den 23.09.2003) auf die Untätigkeitsbeschwerde gegen
den deutschen Familienrichter Staubwasser an die Beschwerdeinstanz,
d.h. das Oberlandesgericht Oldenburg, mit der Unterstellung,
dass der Antragsteller mutmaßlich "prozessunfähig"
sei, wobei der deutsche Familienrichter Staubwasser die zivilrechtlichen
und strafrechtlichen Verfahren gegen den deutschen Familienrichter
Staubwasser, inklusive Beschwerdeverfahren gegen seine unkorrekten
Verfahrensweisen der vorsätzlichen Verfahrensverzögerung
zu seinem Vorteil beeinflußen will.
Alleine der Umstand des zweiten in Auftrag gegebenen
Gutachtens ist ein weiterer Beweis der Zielsetzungen des
deutschen Familienrichter Staubwasser, der aus politisch/ökonomischer
Motivation den Umgang mit den nach Deutschland verbrachten
Kindern auf alle Fälle verhindern will. Denn gemäß
des ersten Gutachtens, auf dass der deutsche Familienrichter
Staubwasser seine Entscheidung basiert, hätte der deutsche
Familienrichter Staubwasser im chronologischen Ablauf der
vorliegenden Verfahrensgeschichte spätestens jetzt den Umgang
mit den Kindern sicher stellen müssen und gemäß
des ersten Gutachtens ist der Antragsteller bereits als
prozessfähig von dem deutschen Familienrichter Staubwasser
beurteilt. Der deutsche Familienrichter Staubwasser beweist
mit seinen Verfahrensweisen, dass er das erste Gutachten
als nicht brauchbar für seine politisch/ökonomischen
Zielsetzungen beurteilt, und dass er aus diesem Grund ein zweites
Gutachten in Auftrag gibt, um Akte und Verfahren hinsichtlich
seiner Zielsetzungen besser manipulieren zu können, anstatt
sich gemäß seiner offiziellen Verpflichtung um
die Kinder und um das Kindeswohl zu kümmern. |
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| 26.09.2003 |
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16 F 229/03 UG
E 314 |
Informationsanfrage
an das Amtsgericht Wilhelmshaven. Empfiehlt das
Amtsgericht Wilhelmshaven offiziell strafrechtliche Verfahren
gegen den deutschen Bundeskanzler Gerhard Schroeder auf
Grund von Rechtsbeugung, Prozessbetrug, etc. in Verfahren
zu internationaler Kindesentführung und Umgangsboykott
? zur Eingabe vom 22.09.2003
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| 29.09.2003 |
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16 F 229/03 UG
E 314 |
Der
Direktor des Amtsgerichts Wilhelmshaven Herr Kahlen informiert
über die Weiterleitung der Strafanzeigen gegen den
deutschen Familienrichter Staubwasser an die Staatsanwaltschaft
Oldenburg. Zunächst hatte der Direktor des
Amtsgerichts Wilhelmshaven Herr Kahlen die Weiterleitung
der Strafanzeigen gegen den deutschen Familienrichter Staubwasser
vom Amtsgericht Wilhelmshaven verweigert und musste ordnungsgemäß
informiert werden, dass das Amtsgericht gemäß
den offiziellen Richlinien des Bundesministeriums der Justiz,
des Niedersächsischen Justizministeriums und der Strafprozessordnung
Strafanzeigen ordnungsgemäß zu bearbeiten hat.
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| 01.10.2003 |
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16 F 229/03 UG |
Legal application
to the district court of Wilhlemshaven in regards to the layout of the
psychological accessment to be made in regards to PAS-children following
international child abduction and the boycott of access that has followed.
The documented working methods in this case of international
child abducteion show all the hallmarks of the "typical German political
justice" only two well known form the 1930's and 1940's.
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| 03.10.2003 |
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16 F 229/03 UG |
Integration
of the Online-Presence
"Hickman's Resource Center" into the file of district court of Wilhelmshaven
The district court of Wilhelmshaven already documents that
within the present proceedings on international child abduction and boycott
of access online documents are used and that thereby the Internet as the
new media is accepted as court document apart from print documents within
the pending proceedings in the decision of 24.09.03 file number 16 F 229/03
UG.
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| 04.10.2003 |
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16 F 229/03 UG |
Strafanzeigen
gegen den deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht
Wilhelmshaven auf Grund von vorsätzlicher Beleidigung
und Verleumdung des ausländischen zurückgebliebenen
Elternteils in familiengerichtlichen Verfahren zu Umgang
nach internationaler Kindesentführung nach Deutschland
in Übereinstimmung mit StGB § 185, § 186, §
187 Beleidigung, Üble Nachrede, Verleumdung. |
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| 05.10.2003 |
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16 F 229/03 UG |
Strafanzeigen
gegen den deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht
Wilhelmshaven auf Grund Rechtsbeugung, Prozessbetrug unter
Amtspflichtverletzung
in familiengerichtlichen Verfahren zu Umgang nach
internationaler Kindesentführung
nach Deutschland in Übereinstimmung mit §
339, § 263 StGB sowie § 839 BGB Artikel 34 des
Grundgesetzes Rechtsbeugung, Prozessbetrug unter Amtspflichtverletzung
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| 08.10.2003 |
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vgl.
OLG
Oldenburg |
Beschwerde
gegen den Beschluss 16 F 229/03 UG vom 24.09.2003 im Fall von Internationaler
Kindesentführung nach Deutschland und anschließendem
Umgangsboykott auf Grund von politischer Verfolgung durch
den deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht
Wilhelmshaven an das Oberlandesgericht Oldenburg
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| 08.10.2003 |
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E 314 |
Der
Direktor des Amtsgerichts Wilhelmshaven Herr Kahlen informiert
über die Weiterleitung der Strafanzeigen gegen den
deutschen Familienrichter Staubwasser an die Staatsanwaltschaft
Oldenburg.
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| 15.10.2001 |
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16 F 229/03 UG |
Dienstaufsichtsbeschwerde gegen
den deutschen Familienrichter Staubwasser
auf Grund von vorsätzlicher Beleidigung und
Verleumdung des ausländischen zurückgebliebenen
Elternteils in familiengerichtlichen Verfahren zu Umgang
nach internationaler Kindesentführung nach Deutschland |
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| 16.10.2001 |
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16 |