Overview :
District court of Wilhelmshaven

Focus: proceedings on custody and access in Germany since 2001

 

Documentation and reporting of the Hickman case study on international child abduction to Germany in 1995 and resulting boycott of access.

Documentation and reporting about family law proceedings on access with children brought to Germany at the district court of Wilhelmshaven, Lower Saxony.

In the summer of 2001 foreign parents and some German parents and grandparents staged an international hungerstrike in Berlin to draw attention to the working methods used German officials in regards to international child abductions to Germany and the boycott of access.

The aim of the hungrstrike was to draw public attention to the problems and to get as much local and foreign press and television coverage.

The South African father Michael Hickman was the first of the hungerstrikes to have his grievances regarding gaining access to his abducted children heard before a German court following the hungerstrike in Berlin in 2001.(see. international media coverage).

(c) 2003 Michael Hickman : Amtsgericht/district court Wilhelmshaven
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Date & Link
File number Title/Description and Link
       
15.08.2001 german Beschluss / decision
16 F 605/00 UG

The decision of the German family judge Dr. Sven Bessel of the district court of Wilhelmshaven in regards to the application for access to the childen unlawfully taken to Germany with the help of third parties.   Judge Dr Bessel only granted the foreign father a miserable three hours contact to his children under the strikt supervision of the cild welfare office (Jugendamt) before his planned return to South Africa. The court ordered access to the South African children unlawfully taken to Germany was boycotted with the help of the  Mrs Rita Eden-Reske social worker at the child welfare office (Jugendamt) of Wilhelmshaven. Judge Dr. Sven Bessel refused to enforce his own decision. The father remained in Germany to fight for the right to have access to his children unlawfully taken to Germany.


31.10.2001 german Beschluss / decision
16 F 867/01 RI

Following the boycott of the court ordered access to the South African children unlawfully taken to Germany the foeign parent remained in Germany and entered a new application to court for the court ordered access to the children to be enforced. The representative of the child welfare office (Jugendamt) of Wilhelmshaven Dieter Viering  stated that the children who were abducted to Germany and who had been denied access to their foreign father, did not want contact to their father.  The foreign father stressed the importance of access between the children and their foreign family, in particular their foreign grandparents for their wellbeing. The children's mother refused all efforts to gain her cooperation, she made it very clear that she was not prepared to accept the proposal of the foreign father for a meeting between the parties concerned, the mother, father and the children together with judge Dr Bessel in a neutral venue without the presence of attorneys to attempt to find a mediated solution, a proposal accepted by judge Dr. Bessel. The motehr made it very clear that she would not obey any order of the court granting access between the children and their foreign father. The attorney repesenting the German abducting mother Mr Heiko Lange of the law firm Dr. Uwe Biester and partners, stated that the mother was acting in the best interests of the children.The german family judge Dr. Sven Bessel refused to enforce access to the children via sanctions although he himself had ordered access to them on the 15 August 2001, he was not prepared to order sanctions against the German mother who openly showed contempt for his judicial authority.


20.08.2002

 

german  

see.
Jugendamt Wilhelmshaven

see.
The mayor of
Wilhelsmhaven

Blackmail, coercion and blackmail of the foreign father by Mr Hans-Dieter Siehl of the City of Wilhelmshaven was the official reaction recieved to his compliant entered to the City of Wilhelmshaven in regards to the incorrect working methods and biased attitude of social workers of the child welfare office (Jugendamt) of the City of Wilhelmshaven and their assisting of the German abducting mother in boycotting court ordered access to the South African children unlawfully taken to Germany  for a period of over one year. Mr Hans-Dieter Siehl of the personnel office of the City of Wilhelmshaven threatened to lay criminal charges against the foreign father for daring to critisize the incorrect working methods and biased actions and their participation in helping the German abducting mother violate the rights of the children and to help her boycott acces between the children abducted to Germany and their foreign father. He also reported that he would not process any further complaints against his employees submitted by the foreign father.


03.09.2002 german
see.
overview of
media coverage
The braoadcasting of the Arte-TV documentary film  "the war over children"  "Krieg um Kinder / Parents séparés, enfants enlevés - Une affaire d'Etats." The director of the cildwelfare office (jugendamt) of the City of Wilhelmshaven Mr Klaus Juerjens admitted to mistakes having been made by the childwelfare office of Wilhelmshaven in the case Hickman. The German family judge Dr. Sven Bessel said in the interview that there were problems with the German legal system in regards to family matters.

04.09.2002   Beschluss / decision
16 F 605/00 UG

On the 4 September 2002 there was a further Court hearing to regulate access to the South African children unlawfully taken to Germany at the district court of Wilhelmshaven. The German family judge Staubwasser was presiding over the proceedings. Mr Diter Viering of the childwelfare office the same social worker who the complaint had been made against under the 28.09.2002 recommended without giving reason the exclusion of access to the South African children unlawfully taken to Germany in January 1996 for a period of two years.


04.10.2002

german Beschluss / decision
16 F 605/00 UG

The decision of the German family judge in which he excludes access to the South African children unlawfully taken to Germany for a period of six months auf ein halbes Jahr zur mündlichen Verhandlung vom 04.09.2003. Erst veröffentlicht nach offiziellen Beschwerden gegen Verzögerung und datiert auf den 04.10.2002. Willkürlicher Umgangsausschluss zu nicht stattgefundenem Umgang, da zuvor über den Zeitraum von einem Jahr kein Umgang stattgefunden hat, während der per Gerichtsbeschluss angeordnete Umgang vorsätzlich nicht vollstreckt wurde. Mit der Geisel "Umgang" wird Erpressung, Nötigung und Bedrohung gegenüber dem Antragsteller und Kindesvater ausgeübt, seine Kritik an den unkorrekten Verfahrensweisen der deutschen Behörden zu widerrufen und zukünftig von solcher Kritik abzulassen, wenn er seine Kinder wiedersehen wolle.
Zumindest ist in den Beschlüssen des deutschen Familienrichters Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert, dass der deutsche Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven sein Urteilsvermögen nach dem Dualprinzip rastert und mit Formelbeispielen Schwarz auf Weiß illustriert, wie z.B. "Kindesmutter = gut" im Gegensatz zu "Kindesvater = schlecht", "Deutsch = gut" im Gegensatz zu "Nichtdeutsch = schlecht", "Kindesentführung und Umgangsboykott = gut" im Gegensatz zu "Hungerstreik, öffentliche Demonstrationen und Medienauftritte gegen Kindesentführung und Umgangsboykott = schlecht."
Wie dokumentiert verzörgert der deutsche Familienrichter Staubwasser vorsätzlich die Veröffentlichung seines Beschlusses in der Absicht, dass in der Zwischenzeit die deutschen administrativen Behörden, hier die Ausländerbehörde Wilhelmshaven, den ausländischen zurückgebliebenen Elternteil in der Zwischenzeit mit Gewalt aus Deutschland abgeschoben haben wird, um somit die Möglichkeit der Beschwerdeverfahren für den ausländischen zurückgebliebenen Elternteil gegen diesen Beschluss gezielt zu beeinträchtigten.


03.04.2003 german 16 F 229/03 UG

A new application was made to the district court of Wilhelmshaven to regulate access to the children unlawfully taken to Germany to prevent further child damaging parental alienation the German family judge delayed proceedings in a urgent application to regulate access by means of an intertim order for a period of 48 days weeks in a metter whre the wellbeing of the children was an issue.


21.05.2003   Beschluss / decision
16 F 229/03 UG

Court hearing after a delay of 48 days to decide on the application for an urgent interim decision on access to the children unlawfull taken to Germany and the boycott of access that has followed to prevent further child damaging parental alienation at the district court of Wilhelmshaven.


02.06.2003

 

 
16 F 229/03 UG
313 E

Grievance made to the director of the district court of Wilhelmshaven in regards to the cultural, rasist and gender biased working methods of judge Stabwasser and the district court of Wilhelmshaven. 


02.06.2003

 

 

information
16 F 229/03 UG
313 E

The deliberate uncooperative attitude judge kahlen the president of the district court of Wilhelmshaven. Der Direktor des Amtsgerichts Wilhelmshaven verweigert vorsätzlich die zuständige Dienstaufsicht des deutschen Familienrichters Staubwasser zu informieren, während Herr Kahlen gleichzeitig verweigert, Beweismaterial in die Akten der laufenden Verfahren zu geben oder dem Antragsteller zurückzusenden. Während wie dokumentiert in der praktizierten Regel die familiengerichtlichen Verfahren zum Umgang am Amtsgericht Wilhelmshaven vorsätzlich verschleppt werden, reagiert der Direktor des Amtsgerichts Wilhelmshaven Herr Kahlen hier mit Lichtgeschwindigkeit am selben Tag an dem die Beschwerde gegen die Verfahrensweisen des Amtsgerichts Wilhelmshaven eingeht.


03.06.2003
Posstempel
***.2003

  Beschluss / decision
16 F 229/03 UG

Decision in regards to the rejection of the application to regulate access to the children unlawfuly taken to Germany by means of an interim order. Erst veröffentlicht und datiert auf den 03.06.2003 nach offizieller Beschwerde an den moralisch und politisch verantwortlichen Direktor des Amtsgerichts Wilhelmshaven Herrn Kahlen gegen Verfahrensverzögerung und unkorrekte Verfahrensweisen am Amtsgericht Wilhelmshaven.
Zumindest ist in den Beschlüssen des deutschen Familienrichters Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert, dass der deutsche Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven sein Urteilsvermögen nach dem Dualprinzip rastert und mit Formelbeispielen Schwarz auf Weiß illustriert, wie z.B. "Kindesmutter = gut" im Gegensatz zu "Kindesvater = schlecht", "Deutsch = gut" im Gegensatz zu "Nichtdeutsch = schlecht", "Kindesentführung und Umgangsboykott = gut" im Gegensatz zu "Hungerstreik, öffentliche Demonstrationen und Medienauftritte gegen Kindesentführung und Umgangsboykott = schlecht".


05.06.2003

 

german


16 F 229/03 UG
313 E

Complaint to the supervision authority in regards to the the attitude and working methods of the president of the district court of Wilhelmshaven, bei der zuständigen Justizverwaltung, d.h. dem Justizministerium Niedersachsen auf Grund von Eliminieren von Beweismaterial und Verweigerung der ordnungsgemäßen Dienstaufsicht über den deutschen Familienrichter Staubwasser


27.06.2003


german
16 F 229/03 UG

Complait in regards to the working methods of the attorneys Dr. Uwe Biester and Heiko Lange sowie Antrag auf Einbeziehung des Rechtsanwalts und Politikers Dr. Uwe Biester als zu begutachtende Person in das psychologische Sachverständigengutachten mit der Dokumentation :


18.07.2003  

information
see.
Regional court
Oldenburg

The reaction of the president of the regional court judge Schubert in regards to the complaint against the judge of the district court of Wilhlemshaven. Trotz der dokumentierten Nicht-Vollstreckung des gerichtlichen angeordneten Umgangs und der wiederholten vorsätzlichen Verfahrensverzögerungen sagt Herr Schubert aus, dass er keine Anhaltspunkte dafür erkennen mag, dass die zuständigen Richter zögerlich gehandelt oder willkürlich in der Sache entschieden hätten.


22.07.2003 german

information
16 F 229/03 UG

An urgent application was made to the district court of Wilhelmshaven to regulate access the the children unlawfully taken to Germany to bridge the delay caused due to the requirement for a psychological evaluation.  und Antrag auf substantiierte Aufklärung der Qualifikation und Kompetenz des beauftragten Sachverständigen Dr.Winterscheid vom Landeskrankenhaus Wehnen mit den Dokumentationen :

  • Sollen Gerichte anordnen, dass an PAS leidende Kinder den entfremdenden Elternteil besuchen bzw. bei ihm wohnen? Eine Verlaufsstudie
  • Merkblatt des Amtsgerichts Holzminden für die Eltern im Rahmen eines Verfahrens betreffend die Sorgepflicht oder das Umgangsrecht zur Vorbereitung der richterlichen Anhörung

25.07.2003
Spezielle
Übergabe
am
29.07.2003


german Beschluss / decision
16 F 229/03 UG

Decision of the German judge Staubwasser rejecting the application for an urgent application to decide the matter of access by means of an interim order zum Antrag vom 07.07.2003 auf einstweilige Regelung im Eilverfahren zum Umgang zur Überbrückung der Verfahrensverzögerung durch das in Auftrag gegebene Sachverständigengutachten und datiert auf den 25.07.2003. Zum ersten Mal erwähnt der deutsche Familienrichter Staubwasser "fehlerhafte Verfahrensweisen des Gerichts und anderer Beteiligter." Gleichzeitig beschuldigt der deutsche Familienrichter Staubwasser den Antragsteller und Kindesvater, seine Anträge "im wesentlichen mit Rechtsausführungen" zu begründen. Erst veröffentlicht am 29.07.2003 nach der Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den deutschen Familienrichter Staubwasser vom 28.07.2003 und datiert auf den 25.07.2003.
Der zurückgebliebene, ausländische Kindesvater erfährt eine Sonderbehandlung durch das Amtsgericht Wilhelmshaven. Eine unbekannte Mitarbeiterin des Amtsgericht Wilhelmshaven klingelt in den Abendstunden beim Antragsteller und Kindesvater, drückt ihm den Beschluss des deutschen Familienrichters Staubwasser in die Hand und rennt schnell weg. Siehe dazu auch Strafanzeigen gegen Mitarbeiter des Amtsgerichts Wilhelmshaven vom 30.07.2003 nach StGB : § 267 Urkundenfälschung, § 269 Fälschung beweiserheblicher Daten.


28.07.2003 german  
16 F 229/03 UG

Ablehnung des Gutachters Dr.Winterscheid vom Landeskrankenhaus Wehnen auf Grund der Verletzung des Rechts auf faires Verfahren und der Verletzung des Rechts auf Anhörung durch den deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven. Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den deutschen Familienrichter Staubwasser.


30.07.2003   information
313 E

Der stellvertretende Direktor des Amtsgerichts Wilhelmshaven Herr Schröder informiert, dass er Dienstaufsichtsbeschwerden (Eingaben bis zum 28.07.2003) an den Präsidenten des Landgerichts weitergeleitet habe.


30.07.2003  
16 F 229/03 UG

Strafanzeigen gegen Mitarbeiter des Amtsgerichts Wilhelmshaven nach StGB : § 267 Urkundenfälschung, § 269 Fälschung beweiserheblicher Daten


31.07.2003  
16 F 229/03 UG

Strafanzeigen gegen den deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven nach StGB: § 202 Verletzung des Briefgeheimnisses, § 202a Ausspähen von Daten, § 267 Urkundenfälschung, § 269 Fälschung beweiserheblicher Daten, § 274 Urkundenunterdrückung


01.08.2003   information
16 F 229/03 UG
313 E

Der stellvertretende Direktor des Amtsgerichts Wilhelmshaven Herr Schröder verweigert die Weiterleitung der Strafanzeigen gegen den deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven. Das Amtsgericht Wilhelmshaven verweigert die Bearbeitung von Strafanzeigen sowohl entgegen den offiziellen Aussagen des Bundesministeriums der Justiz als auch gemäß den offiziellen Aussagen des Niedersächsischen Justizministeriums und selbst entgegen der Strafprozessordnung. Der stellvertretende Direktor des Amtsgerichts Wilhelmshaven Herr Schröder informiert, dass er erneut Dienstaufsichtsbeschwerden (Eingaben bis zum 30.07.2003) an den Präsidenten des Landgerichts weitergeleitet habe. Der stellvertretende Direktor des Amtsgerichts Wilhelmshaven Herr Schröder informiert, dass er als Teil der Jusitzverwaltung dem Antragsteller eine ordnungsgemäße uneingeschränkte Akteneinsicht nicht sicher stellen kann.


01.08.2003  
16 F 229/03 UG

Criminal charges against the German family judge Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven nach StGB: § 263 Prozessbetrug, § 339 Rechtsbeugung


03.08.2003  
16 F 229/03 UG

Criminal charges against the German family judge Staubwasservom Amtsgericht Wilhelmshaven nach StGB : § 153 Falsche uneidliche Aussage, § 263 Prozessbetrug, § 339 Rechtsbeugung, § 269 Fälschung beweiserheblicher Daten, § 274 Urkundenunterdrückung, § 348 Falschbeurkundung im Amt


04.08.2003  
16 F 229/03 UG

Criminal charges against the German family judge Staubwasser  vom Amtsgericht Wilhelmshaven nach StGB : § 235 Kindesentführung, § 263 Prozessbetrug, § 339 Rechtsbeugung, § 269 Fälschung beweiserheblicher Daten


05.08.2003  
16 F 229/03 UG

Ablehnung der Verfahrenspflegerin Claudia Markworth auf Grund der Verletzung des Rechts auf faires Verfahren durch den deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven. Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den deutschen Familienrichter Staubwasser.


05.08.2003  
16 F 229/03 UG

Criminal charges against the German family judge Staubwasservom Amtsgericht Wilhelmshaven nach StGB : § 239a Erpresserischer Menschenraub, § 240 Nötigung , § 241 Bedrohung, § 241a Politische Verdächtigung, § 263 Prozessbetrug, § 339 Rechtsbeugung


06.08.2003  
16 F 229/03 UG

Criminal charges against the German family judge Staubwasser  vom Amtsgericht Wilhelmshaven nach StGB : § 185 Beleidigung, § 186 Üble Nachrede, § 187 Verleumdung


07.08.2003  
16 F 229/03 UG

Criminal charges against the German family judge Staubwasser  vom Amtsgericht Wilhelmshaven nach StGB : § 185 Beleidigung, § 186 Üble Nachrede, § 187 Verleumdung, § 189 Vorsätzliche Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener


07.08.2003  
16 F 229/03 UG

Criminal charges against the German family judge Staubwasser  vom Amtsgericht Wilhelmshaven nach StGB : §185 Beleidigung, § 186 Üble Nachrede, § 187 Verleumdung


08.08.2003  
16 F 229/03 UG

Criminal charges against the German family judge Staubwasser  vom Amtsgericht Wilhelmshaven nach StGB : § 83 Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens, § 86 Verbreitung von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen, § 132 Amtsanmaßung, § 211 Vorbereitung und Versuch des Justizmordes, § 234 Menschenraub, § 235 Kindesentführung, § 239 Vorbereitung und Versuch der Freiheitsberaubung, 241a Politische Verdächtigung. Ablehnung des Gutachters Dr.Winterscheid vom Landeskrankenhaus Wehnen auf Grund der Verletzung des Rechts auf faires Verfahren und der Verletzung des Rechts auf Anhörung durch den deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven


10.08.2003  
vgl.
OLG
Oldenburg

Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts Wilhelmshaven vom 25.07.2003 AKTENZEICHEN 16 F 229/03 UG mit der Dokumentation :


18.08.2003   information
16 F 229/03 UG
313 E

Der stellvertretende Direktor des Amtsgerichts Wilhelmshaven Herr Schröder verweigert die Weiterleitung der Strafanzeigen gegen den deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven. Das Amtsgericht Wilhelmshaven verweigert die Bearbeitung von Strafanzeigen sowohl entgegen den offiziellen Aussagen des Bundesministeriums der Justiz als auch gemäß den offiziellen Aussagen des Niedersächsischen Justizministeriums und selbst entgegen der Strafprozessordnung. Der stellvertretende Direktor des Amtsgerichts Wilhelmshaven Herr Schröder informiert, dass er erneut Dienstaufsichtsbeschwerden (Eingaben bis zum 08.08.2003) an den Präsidenten des Landgerichts weitergeleitet habe.


19.08.2003  

Informationsanfrage / Request for information
16 F 229/03 UG

 

Informationsanfrage des deutschen Familienrichters Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven an den Antragsteller und Kindesvater, ob die Anträge mit der Überschrift "Rechtsantrag auf Unterlassung des möglichen Amtsmissbrauchs" aus den aufgelisteten Schriftsätzen des Antragstellers "als Anträge auf Ablehnung des Richters wegen Befangenheit gewertet werden sollen."


24.08.2003  

Informationsanfrage / Request for information
16 F 229/03 UG
313 E

Informationsanfrage an Amtsgericht Wilhelmshaven : Empfiehlt das Amtsgericht Wilhelmshaven offiziell strafrechtliche Verfahren gegen die niedersächsische Justizministerin Elisabeth Heister-Neumann und gegen die Bundesjustizministerin Brigitte Zypries auf Grund von Rechtsbeugung, Prozessbetrug, etc. ? zur Eingabe vom 30.07.2003


25.08.2003  

Informationsanfrage / Request for information
16 F 229/03 UG
313 E

Informationsanfrage an Amtsgericht Wilhelmshaven : Empfiehlt das Amtsgericht Wilhelmshaven offiziell strafrechtliche Verfahren gegen die niedersächsische Justizministerin Elisabeth Heister-Neumann und gegen die Bundesjustizministerin Brigitte Zypries auf Grund von Rechtsbeugung, Prozessbetrug, etc. ? zur Eingabe vom 31.07.2003


26.08.2003  

information
16 F 229/03 UG
16 F 357/03 SO


Erklärung zur Informationsanfrage des deutschen Familienrichters Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven, ob die Anträge des Antragstellers als Ablehnung des Richters wegen Befangenheit gewertet werden sollen. Es hat für den von der Rechtsvertretung Dr. Uwe Biester am 18. Juni 2003 zitierten "Laien" den Anschein, dass es sich hier möglicherweise um ein "Missverständnis" handeln könnte.


26.08.2003   16 F 229/03 UG

Erinnerungsschreiben an das Amtsgericht Wilhelmshaven zu den noch ausstehenden und nicht beantworteten Rechtsanträgen.


26.08.2003  

Informationsanfrage / Request for information
16 F 229/03 UG
313 E

Informationsanfrage an Amtsgericht Wilhelmshaven : Empfiehlt das Amtsgericht Wilhelmshaven offiziell strafrechtliche Verfahren gegen die niedersächsische Justizministerin Elisabeth Heister-Neumann und gegen die Bundesjustizministerin Brigitte Zypries auf Grund von Rechtsbeugung, Prozessbetrug, etc. ? zur Eingabe vom 01.08.2003


27.08.2003  

information
16 F 229/03 UG
313 E

Der stellvertretende Direktor des Amtsgerichts Wilhelmshaven Herr Schröder informiert, dass er Dienstaufsichtsbeschwerden (Eingaben bis zum 25.08.2003) an den Präsidenten des Landgerichts und Strafanzeigen (Eingaben bis zum 25.08.2003) an die Staatsanwaltschaft Oldenburg weitergeleitet habe. Zunächst hatte der stellvertretende Direktor des Amtsgerichts Wilhelmshaven Herr Schröder die Weiterleitung der Strafanzeigen gegen den deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven verweigert und musste ordnungsgemäß informiert werden, dass das Amtsgericht gemäß den offiziellen Richlinien des Bundesministeriums der Justiz, des Niedersächsischen Justizministeriums und der Strafprozessordnung Strafanzeigen ordnungsgemäß zu bearbeiten hat.


05.09.2003  
16 F 229/03 UG

Strafanzeigen und Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Richter Bartels vom Oberlandesgericht Oldenburg auf Grund von Kindesentführung, Kinderhandel und Bildung einer kriminellen Vereinigung


05.09.2003  
16 F 229/03 UG

Strafanzeigen und Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Richter Schubert vom Oberlandesgericht Oldenburg auf Grund von Kindesentführung, Kinderhandel und Bildung einer kriminellen Vereinigung


12.09.2003   information
313 E

Der Direktor des Amtsgerichts Wilhelmshaven Herr Kahlen informiert über die Weiterleitung der Strafanzeigen und Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Richter Bartels vom Oberlandesgericht Oldenburg an den Präsidenten des Oberlandesgerichts Oldenburg.


12.09.2003   information
313 E

Der Direktor des Amtsgerichts Wilhelmshaven Herr Kahlen informiert über die Weiterleitung der Strafanzeigen und Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Richter Schubert vom Oberlandesgericht Oldenburg an den Präsidenten des Oberlandesgerichts Oldenburg.


15.09.2003   information
313 E

Der Direktor des Amtsgerichts Wilhelmshaven Herr Kahlen informiert über die Weiterleitung der Strafanzeigen und Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Präsidenten des Landgerichts Herrn Schubert an den Präsidenten des Oberlandesgerichts Oldenburg.


15.09.2003   information
16 F 229/03 UG

Die zuständige Rechtsanwaltskammer sagt offiziell aus, dass nicht die Rechtsvertretung Dr. Uwe Biester mit Rechtsanwalt Lange und mit Rechtsanwalt Biester, sondern das Amtsgericht Willhelmshaven für die unkorrekten Verfahrensweisen verantwortlich sei und reagiert damit auf die vom Niedersächsischen Justizministerium weitergeleitete Beschwerde gegen die unkorrekten Verfahrensweisen der Rechtsvertretung Dr. Uwe Biester mit Rechtsanwalt Lange und mit Rechtsanwalt Biester.


16.09.2003  
16 F 229/03 UG

Strafanzeigen und Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Richter Kuhlmann vom Oberlandesgericht Oldenburg auf Grund von Kindesentführung, Kinderhandel und Bildung einer kriminellen Vereinigung


22.09.2003   information
16 F 229/03 UG
E 314

Der Direktor des Amtsgerichts Wilhelmshaven Herr Kahlen verweigert die Weiterleitung der Strafanzeigen gegen den deutschen Richter Kuhlmann vom Oberlandesgericht Oldenburg.Das Amtsgericht Wilhelmshaven verweigert die Bearbeitung von Strafanzeigen sowohl entgegen den offiziellen Aussagen des Bundesministeriums der Justiz als auch gemäß den offiziellen Aussagen des Niedersächsischen Justizministeriums. Zudem widerspricht der Direktor des Amtsgerichts Wilhelmshaven Herr Kahlen, der zur Begründung seiner Verweigerung das "deutsche Recht" anführt, wie dokumentiert die Strafprozessordnung, die eindeutig besagt, dass Strafanzeigen auch beim Amtsgericht einzureichen sind. Der Direktor des Amtsgerichts Wilhelmshaven Herr Kahlen erklärt auch nicht, warum er zuvor ordnungsgemäß Strafanzeigen an die zuständige Staatsanwaltschaft weitergeleitet hat und warum er nunmehr die ordnungsgemäße Weiterleitung verweigert.


23.09.2003  
16 F 229/03 UG
vgl.
OLG
Oldenburg

Untätigkeitsbeschwerde im Fall 16 F 229/03 UG von Internationaler Kindesentführung nach Deutschland und anschließendem Umgangsboykott gegen Richter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven. Es ergeht der offizielle Rechtsantrag an das Oberlandesgericht Oldenburg, dem Amtsgericht Wilhelmshaven ordnungsgemäß aufzugeben, "kindeswohlorientierte" Verfahren sicherzustellen, indem familiengerichtliche Verfahren in Kindschaftssachen mit beschleunigten Verfahren durchgeführt werden.


24.09.2003   Beschluss / decision
16 F 229/03 UG
Beschluss des deutschen Familienrichters Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven. In der Umgangssache 16 F 229/03 UG reagiert der deutsche Familienrichter Staubwasser nunmehr ca. zwei Monate später auf den Antrag auf Ablehnung des Gutachters Dr.Winterscheid vom Landeskrankenhaus Wehnen, der zunächst am 22.07.2003 auf Grund der Verletzung des Rechts auf faires Verfahren und der Verletzung des Rechts auf Anhörung durch den deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven sowie auf Grund der zweimonatigen Verfahrensverzögerung eingereicht und am 28.07.2003 bzw. 08.08.2003 zur Erinnerung erneut eingereicht wurde. Der deutsche Familienrichter Staubwasser weist den Antrag auf Ablehnung des Gutachters zurück. In der Umgangssache 16 F 229/03 UG informiert der deutsche Familienrichter Staubwasser über das Qualifkations- und Kompetenzprofil des beauftragten Gutachters unter Bezugnahme auf den Rechtsantrag vom 22.07.2003 auf substantiierte Aufklärung der Qualifikation und Kompetenz des beauftragten Sachverständigen Dr.Winterscheid vom Landeskrankenhaus Wehnen. Der deutsche Familienrichter Staubwasser widerspricht sich selbst. Einerseits sagt der deutsche Familienrichter Staubwasser aus, dass Dr. Winterscheid auf Grund seiner psychiatrischen Ausbildung beauftragt wurde, um auch die Prozeßfähigkeit des Antragstellers zu überprüfen. Andererseits sagt der deutsche Familienrichter Staubwasser aus, dass es keinen "rechtspolitischen Hintergrund" für die Gutachterauswahl geben, würde obwohl der deutsche Familierichter bei der Auftragsvergabe von der Begutachtung den Fokus weg von den binationalen nach Deutschland verbrachten Kinder auf den Antragsteller und ausländischen Kindesvater steuert. Der deutsche Familienrichter Staubwasser stellt damit sich selbst und seine Verfahrensweisen in Frage, denn wenn es keinen "rechtspolitischen Hintergrund" gemäß der Behauptung des deutschen Familienrichters Staubwasser geben würde, bräuchte der deutsche Familienrichter Staubwasser nicht die Begutachtung der Prozessfähigkeit des Antragstellers und Kindesvater in Auftrag geben, sondern könnte sich ordnungsgemäß und kindeswohlorientiert um die Kinder kümmern, um die es geht.
Nachdem sich der Antragsteller wie dokumentiert und bewiesen in mehreren juristischen und politischen Initiativen sowie in Öffentlichkeitsarbeit gegen Kindesentführung und Umgangsboykott unter Amtsmissbrauch, sowie gegen Kindesmissbrauch und Menschenrechtsverletzungen durch deutsche Behörden auf nationaler und internationaler Ebene engagiert hat (inklusive unmittelbarer juristischer und politischer Initiativen gegen unkorrekte Verfahrensweisen des deutschen Familienrichters Staubwasser selbst), gibt der deutsche Familienrichter Staubwasser in seiner Entscheidung vom 24.09.2003 nunmehr dem beauftragten Gutachter Dr. Winterscheid (der das Vorliegen von PAS bei den in 1995 nach Deutschland verbrachten Kindern überprüfen sollte) mittels der Strategie der Fernsteuerung des psychologischen Sachverständigengutachtens auf, die Prozessfähigkeit des Antragstellers und ausländischen zurückgeblieben Kindesvaters zu überprüfen. Entgegen den demokratischen rechtsstaatlichen Prinzipien beabsichtigt der deutsche Familienrichter Staubwasser damit die rechtskonformen und verfassungskonformen juristischen und politischen Initiativen sowie die Öffentlichkeitsarbeit des Antragstellers und ausländischen Kindesvaters zu beeinträchtigen, anstatt eine Lösung für die auf dem Spiel stehenden Interessen sowie für die dokumentierten unkorrekten Verfahrensweisen der deutschen Behörden anzustreben. Entgegen den demokratischen rechtsstaatlichen Prinzipien beabsichtigt der deutsche Familienrichter Staubwasser damit die rechtskonformen und verfassungskonformen juristischen und politischen Initiativen sowie die Öffentlichkeitsarbeit des Antragstellers und ausländischen Kindesvaters zu beeinträchtigen, anstatt eine Lösung für die auf dem Spiel stehenden Interessen sowie für die dokumentierten unkorrekten Verfahrensweisen der deutschen Behörden anzustreben.
Hinsichtlich der dokumentierten Maßnahmen der politischen Verfolgung durch den deutschen Familienrichter Staubwasser dokumentiert das Amtsgericht Wihlemshaven eine geschichtlichen Ablauf mit einer Steigerung der Härte der Maßnahmen.
Zunächst wendet der deutsche Familienrichters Staubwasser Erpressungs-, Nötigungs- und Bedrohungsstrategien an, um den Antragsteller und ausländischen Kindesvater dazu zwingen, dass er seine Kritik an den unkorrekten Verfahrensweisen der deutschen Behörde widerrufen und in Zukunft von derartiger Kritik ablassen soll.
Dann versucht der deutsche Familienrichter Staubwasser seine Verfahren so lange zu verzögern bis der Antragsteller und ausländische Kindesvater möglichst aus Deutschland abgeschoben ist.
Nachdem diese Methoden des deutschen Familienrichters Staubwasser keine Wirkung gezeigt haben, versucht der deutsche Familienrichter Staubwasser, obwohl er sich damit selbst widerspricht, den Antragsteller und ausländischen Kindesvater als prozessunfähig zu erklären.
Dazu bedient der deutsche Familienrichter Staubwasser sich mittels der Beauftragung eines neuen psychologischen Gutachtens, obwohl er sich damit selbst widerspricht, um dem beauftragten psychologischen Gutachter dahingehend zu steuern, dass er statt die Kinder um die es geht, den Antragsteller auf Prozessfähigkeit überprüfen soll.
Wie dokumentiert verletzt der deutsche Familienrichter Staubwasser die Zivilprozessordnung. Der deutsche Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven reagiert (datiert den 23.09.2003) auf die Untätigkeitsbeschwerde gegen den deutschen Familienrichter Staubwasser an die Beschwerdeinstanz, d.h. das Oberlandesgericht Oldenburg, mit der Unterstellung, dass der Antragsteller mutmaßlich "prozessunfähig" sei, wobei der deutsche Familienrichter Staubwasser die zivilrechtlichen und strafrechtlichen Verfahren gegen den deutschen Familienrichter Staubwasser, inklusive Beschwerdeverfahren gegen seine unkorrekten Verfahrensweisen der vorsätzlichen Verfahrensverzögerung zu seinem Vorteil beeinflußen will.
Alleine der Umstand des zweiten in Auftrag gegebenen Gutachtens ist ein weiterer Beweis der Zielsetzungen des deutschen Familienrichter Staubwasser, der aus politisch/ökonomischer Motivation den Umgang mit den nach Deutschland verbrachten Kindern auf alle Fälle verhindern will. Denn gemäß des ersten Gutachtens, auf dass der deutsche Familienrichter Staubwasser seine Entscheidung basiert, hätte der deutsche Familienrichter Staubwasser im chronologischen Ablauf der vorliegenden Verfahrensgeschichte spätestens jetzt den Umgang mit den Kindern sicher stellen müssen und gemäß des ersten Gutachtens ist der Antragsteller bereits als prozessfähig von dem deutschen Familienrichter Staubwasser beurteilt. Der deutsche Familienrichter Staubwasser beweist mit seinen Verfahrensweisen, dass er das erste Gutachten als nicht brauchbar für seine politisch/ökonomischen Zielsetzungen beurteilt, und dass er aus diesem Grund ein zweites Gutachten in Auftrag gibt, um Akte und Verfahren hinsichtlich seiner Zielsetzungen besser manipulieren zu können, anstatt sich gemäß seiner offiziellen Verpflichtung um die Kinder und um das Kindeswohl zu kümmern.

26.09.2003   Informationsanfrage / Request for information
16 F 229/03 UG
E 314

Informationsanfrage an das Amtsgericht Wilhelmshaven. Empfiehlt das Amtsgericht Wilhelmshaven offiziell strafrechtliche Verfahren gegen den deutschen Bundeskanzler Gerhard Schroeder auf Grund von Rechtsbeugung, Prozessbetrug, etc. in Verfahren zu internationaler Kindesentführung und Umgangsboykott ? zur Eingabe vom 22.09.2003


29.09.2003   information
16 F 229/03 UG
E 314

Der Direktor des Amtsgerichts Wilhelmshaven Herr Kahlen informiert über die Weiterleitung der Strafanzeigen gegen den deutschen Familienrichter Staubwasser an die Staatsanwaltschaft Oldenburg. Zunächst hatte der Direktor des Amtsgerichts Wilhelmshaven Herr Kahlen die Weiterleitung der Strafanzeigen gegen den deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven verweigert und musste ordnungsgemäß informiert werden, dass das Amtsgericht gemäß den offiziellen Richlinien des Bundesministeriums der Justiz, des Niedersächsischen Justizministeriums und der Strafprozessordnung Strafanzeigen ordnungsgemäß zu bearbeiten hat.


01.10.2003

deutsch

english

16 F 229/03 UG

Legal application to the district court of Wilhlemshaven in regards to the layout of the psychological accessment to be made in regards to PAS-children following international child abduction and the boycott of access that has followed. The documented working methods in this case of international child abducteion show all the hallmarks of the "typical German political justice" only two well known form the 1930's and 1940's. 


03.10.2003 english 16 F 229/03 UG

Integration of the Online-Presence
"Hickman's Resource Center" into the file of district court of Wilhelmshaven

The district court of Wilhelmshaven already documents that within the present proceedings on international child abduction and boycott of access online documents are used and that thereby the Internet as the new media is accepted as court document apart from print documents within the pending proceedings in the decision of 24.09.03 file number 16 F 229/03 UG.


04.10.2003  
16 F 229/03 UG
Strafanzeigen gegen den deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven auf Grund von vorsätzlicher Beleidigung und Verleumdung des ausländischen zurückgebliebenen Elternteils in familiengerichtlichen Verfahren zu Umgang nach internationaler Kindesentführung nach Deutschland in Übereinstimmung mit StGB § 185, § 186, § 187 Beleidigung, Üble Nachrede, Verleumdung.

05.10.2003  
16 F 229/03 UG
Strafanzeigen gegen den deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven auf Grund Rechtsbeugung, Prozessbetrug unter Amtspflichtverletzung
in familiengerichtlichen Verfahren zu Umgang nach internationaler Kindesentführung
nach Deutschland in Übereinstimmung mit § 339, § 263 StGB sowie § 839 BGB Artikel 34 des Grundgesetzes Rechtsbeugung, Prozessbetrug unter Amtspflichtverletzung

08.10.2003  
vgl.
OLG
Oldenburg
Beschwerde gegen den Beschluss 16 F 229/03 UG vom 24.09.2003 im Fall von Internationaler Kindesentführung nach Deutschland und anschließendem Umgangsboykott auf Grund von politischer Verfolgung durch den deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven an das Oberlandesgericht Oldenburg

08.10.2003   information
E 314

Der Direktor des Amtsgerichts Wilhelmshaven Herr Kahlen informiert über die Weiterleitung der Strafanzeigen gegen den deutschen Familienrichter Staubwasser an die Staatsanwaltschaft Oldenburg.


15.10.2001  
16 F 229/03 UG
Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den deutschen Familienrichter Staubwasser
auf Grund von vorsätzlicher Beleidigung und Verleumdung des ausländischen zurückgebliebenen Elternteils in familiengerichtlichen Verfahren zu Umgang nach internationaler Kindesentführung nach Deutschland

16.10.2001  
16