Overview :
District court of Wilhelmshaven

Focus: proceedings on custody and access in Germany since 2001

 

Documentation and reporting of the Hickman case study on international child abduction to Germany in 1995 and resulting boycott of access.

Documentation and reporting about family law proceedings on access with children brought to Germany at the district court of Wilhelmshaven, Lower Saxony.

In the summer of 2001 foreign parents and some German parents and grandparents staged an international hungerstrike in Berlin to draw attention to the working methods used German officials in regards to international child abductions to Germany and the boycott of access.

The aim of the hungrstrike was to draw public attention to the problems and to get as much local and foreign press and television coverage.

The South African father Michael Hickman was the first of the hungerstrikes to have his grievances regarding gaining access to his abducted children heard before a German court following the hungerstrike in Berlin in 2001.(see. international media coverage).

(c) 2003 Michael Hickman : Amtsgericht/district court Wilhelmshaven
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Date & Link
File number Title/Description and Link
       
15.08.2001 german Beschluss / decision
16 F 605/00 UG

The decision of the German family judge Dr. Sven Bessel of the district court of Wilhelmshaven in regards to the application for access to the childen unlawfully taken to Germany with the help of third parties.   Judge Dr Bessel only granted the foreign father a miserable three hours contact to his children under the strikt supervision of the cild welfare office (Jugendamt) before his planned return to South Africa. The court ordered access to the South African children unlawfully taken to Germany was boycotted with the help of the  Mrs Rita Eden-Reske social worker at the child welfare office (Jugendamt) of Wilhelmshaven. Judge Dr. Sven Bessel refused to enforce his own decision. The father remained in Germany to fight for the right to have access to his children unlawfully taken to Germany.


31.10.2001 german Beschluss / decision
16 F 867/01 RI

Following the boycott of the court ordered access to the South African children unlawfully taken to Germany the foeign parent remained in Germany and entered a new application to court for the court ordered access to the children to be enforced. The representative of the child welfare office (Jugendamt) of Wilhelmshaven Dieter Viering  stated that the children who were abducted to Germany and who had been denied access to their foreign father, did not want contact to their father.  The foreign father stressed the importance of access between the children and their foreign family, in particular their foreign grandparents for their wellbeing. The children's mother refused all efforts to gain her cooperation, she made it very clear that she was not prepared to accept the proposal of the foreign father for a meeting between the parties concerned, the mother, father and the children together with judge Dr Bessel in a neutral venue without the presence of attorneys to attempt to find a mediated solution, a proposal accepted by judge Dr. Bessel. The motehr made it very clear that she would not obey any order of the court granting access between the children and their foreign father. The attorney repesenting the German abducting mother Mr Heiko Lange of the law firm Dr. Uwe Biester and partners, stated that the mother was acting in the best interests of the children.The german family judge Dr. Sven Bessel refused to enforce access to the children via sanctions although he himself had ordered access to them on the 15 August 2001, he was not prepared to order sanctions against the German mother who openly showed contempt for his judicial authority.


20.08.2002

 

german  

see.
Jugendamt Wilhelmshaven

see.
The mayor of
Wilhelsmhaven

Blackmail, coercion and blackmail of the foreign father by Mr Hans-Dieter Siehl of the City of Wilhelmshaven was the official reaction recieved to his compliant entered to the City of Wilhelmshaven in regards to the incorrect working methods and biased attitude of social workers of the child welfare office (Jugendamt) of the City of Wilhelmshaven and their assisting of the German abducting mother in boycotting court ordered access to the South African children unlawfully taken to Germany  for a period of over one year. Mr Hans-Dieter Siehl of the personnel office of the City of Wilhelmshaven threatened to lay criminal charges against the foreign father for daring to critisize the incorrect working methods and biased actions and their participation in helping the German abducting mother violate the rights of the children and to help her boycott acces between the children abducted to Germany and their foreign father. He also reported that he would not process any further complaints against his employees submitted by the foreign father.


03.09.2002 german
see.
overview of
media coverage
The braoadcasting of the Arte-TV documentary film  "the war over children"  "Krieg um Kinder / Parents séparés, enfants enlevés - Une affaire d'Etats." The director of the cildwelfare office (jugendamt) of the City of Wilhelmshaven Mr Klaus Juerjens admitted to mistakes having been made by the childwelfare office of Wilhelmshaven in the case Hickman. The German family judge Dr. Sven Bessel said in the interview that there were problems with the German legal system in regards to family matters.

04.09.2002   Beschluss / decision
16 F 605/00 UG

On the 4 September 2002 there was a further Court hearing to regulate access to the South African children unlawfully taken to Germany at the district court of Wilhelmshaven. The German family judge Staubwasser was presiding over the proceedings. Mr Diter Viering of the childwelfare office the same social worker who the complaint had been made against under the 28.09.2002 recommended without giving reason the exclusion of access to the South African children unlawfully taken to Germany in January 1996 for a period of two years.


04.10.2002

german Beschluss / decision
16 F 605/00 UG

The decision of the German family judge in which he excludes access to the South African children unlawfully taken to Germany for a period of six months auf ein halbes Jahr zur mündlichen Verhandlung vom 04.09.2003. Erst veröffentlicht nach offiziellen Beschwerden gegen Verzögerung und datiert auf den 04.10.2002. Willkürlicher Umgangsausschluss zu nicht stattgefundenem Umgang, da zuvor über den Zeitraum von einem Jahr kein Umgang stattgefunden hat, während der per Gerichtsbeschluss angeordnete Umgang vorsätzlich nicht vollstreckt wurde. Mit der Geisel "Umgang" wird Erpressung, Nötigung und Bedrohung gegenüber dem Antragsteller und Kindesvater ausgeübt, seine Kritik an den unkorrekten Verfahrensweisen der deutschen Behörden zu widerrufen und zukünftig von solcher Kritik abzulassen, wenn er seine Kinder wiedersehen wolle.
Zumindest ist in den Beschlüssen des deutschen Familienrichters Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert, dass der deutsche Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven sein Urteilsvermögen nach dem Dualprinzip rastert und mit Formelbeispielen Schwarz auf Weiß illustriert, wie z.B. "Kindesmutter = gut" im Gegensatz zu "Kindesvater = schlecht", "Deutsch = gut" im Gegensatz zu "Nichtdeutsch = schlecht", "Kindesentführung und Umgangsboykott = gut" im Gegensatz zu "Hungerstreik, öffentliche Demonstrationen und Medienauftritte gegen Kindesentführung und Umgangsboykott = schlecht."
Wie dokumentiert verzörgert der deutsche Familienrichter Staubwasser vorsätzlich die Veröffentlichung seines Beschlusses in der Absicht, dass in der Zwischenzeit die deutschen administrativen Behörden, hier die Ausländerbehörde Wilhelmshaven, den ausländischen zurückgebliebenen Elternteil in der Zwischenzeit mit Gewalt aus Deutschland abgeschoben haben wird, um somit die Möglichkeit der Beschwerdeverfahren für den ausländischen zurückgebliebenen Elternteil gegen diesen Beschluss gezielt zu beeinträchtigten.


03.04.2003 german 16 F 229/03 UG

A new application was made to the district court of Wilhelmshaven to regulate access to the children unlawfully taken to Germany to prevent further child damaging parental alienation the German family judge delayed proceedings in a urgent application to regulate access by means of an intertim order for a period of 48 days weeks in a metter whre the wellbeing of the children was an issue.


21.05.2003   Beschluss / decision
16 F 229/03 UG

Court hearing after a delay of 48 days to decide on the application for an urgent interim decision on access to the children unlawfull taken to Germany and the boycott of access that has followed to prevent further child damaging parental alienation at the district court of Wilhelmshaven.


02.06.2003

 

 
16 F 229/03 UG
313 E

Grievance made to the director of the district court of Wilhelmshaven in regards to the cultural, rasist and gender biased working methods of judge Stabwasser and the district court of Wilhelmshaven. 


02.06.2003

 

 

information
16 F 229/03 UG
313 E

The deliberate uncooperative attitude judge kahlen the president of the district court of Wilhelmshaven. Der Direktor des Amtsgerichts Wilhelmshaven verweigert vorsätzlich die zuständige Dienstaufsicht des deutschen Familienrichters Staubwasser zu informieren, während Herr Kahlen gleichzeitig verweigert, Beweismaterial in die Akten der laufenden Verfahren zu geben oder dem Antragsteller zurückzusenden. Während wie dokumentiert in der praktizierten Regel die familiengerichtlichen Verfahren zum Umgang am Amtsgericht Wilhelmshaven vorsätzlich verschleppt werden, reagiert der Direktor des Amtsgerichts Wilhelmshaven Herr Kahlen hier mit Lichtgeschwindigkeit am selben Tag an dem die Beschwerde gegen die Verfahrensweisen des Amtsgerichts Wilhelmshaven eingeht.


03.06.2003
Posstempel
***.2003

  Beschluss / decision
16 F 229/03 UG

Decision in regards to the rejection of the application to regulate access to the children unlawfuly taken to Germany by means of an interim order. Erst veröffentlicht und datiert auf den 03.06.2003 nach offizieller Beschwerde an den moralisch und politisch verantwortlichen Direktor des Amtsgerichts Wilhelmshaven Herrn Kahlen gegen Verfahrensverzögerung und unkorrekte Verfahrensweisen am Amtsgericht Wilhelmshaven.
Zumindest ist in den Beschlüssen des deutschen Familienrichters Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert, dass der deutsche Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven sein Urteilsvermögen nach dem Dualprinzip rastert und mit Formelbeispielen Schwarz auf Weiß illustriert, wie z.B. "Kindesmutter = gut" im Gegensatz zu "Kindesvater = schlecht", "Deutsch = gut" im Gegensatz zu "Nichtdeutsch = schlecht", "Kindesentführung und Umgangsboykott = gut" im Gegensatz zu "Hungerstreik, öffentliche Demonstrationen und Medienauftritte gegen Kindesentführung und Umgangsboykott = schlecht".


05.06.2003

 

german


16 F 229/03 UG
313 E

Complaint to the supervision authority in regards to the the attitude and working methods of the president of the district court of Wilhelmshaven, bei der zuständigen Justizverwaltung, d.h. dem Justizministerium Niedersachsen auf Grund von Eliminieren von Beweismaterial und Verweigerung der ordnungsgemäßen Dienstaufsicht über den deutschen Familienrichter Staubwasser


27.06.2003


german
16 F 229/03 UG

Complait in regards to the working methods of the attorneys Dr. Uwe Biester and Heiko Lange sowie Antrag auf Einbeziehung des Rechtsanwalts und Politikers Dr. Uwe Biester als zu begutachtende Person in das psychologische Sachverständigengutachten mit der Dokumentation :


18.07.2003  

information
see.
Regional court
Oldenburg

The reaction of the president of the regional court judge Schubert in regards to the complaint against the judge of the district court of Wilhlemshaven. Trotz der dokumentierten Nicht-Vollstreckung des gerichtlichen angeordneten Umgangs und der wiederholten vorsätzlichen Verfahrensverzögerungen sagt Herr Schubert aus, dass er keine Anhaltspunkte dafür erkennen mag, dass die zuständigen Richter zögerlich gehandelt oder willkürlich in der Sache entschieden hätten.


22.07.2003 german

information
16 F 229/03 UG

An urgent application was made to the district court of Wilhelmshaven to regulate access the the children unlawfully taken to Germany to bridge the delay caused due to the requirement for a psychological evaluation.  und Antrag auf substantiierte Aufklärung der Qualifikation und Kompetenz des beauftragten Sachverständigen Dr.Winterscheid vom Landeskrankenhaus Wehnen mit den Dokumentationen :

  • Sollen Gerichte anordnen, dass an PAS leidende Kinder den entfremdenden Elternteil besuchen bzw. bei ihm wohnen? Eine Verlaufsstudie
  • Merkblatt des Amtsgerichts Holzminden für die Eltern im Rahmen eines Verfahrens betreffend die Sorgepflicht oder das Umgangsrecht zur Vorbereitung der richterlichen Anhörung

25.07.2003
Spezielle
Übergabe
am
29.07.2003


german Beschluss / decision
16 F 229/03 UG

Decision of the German judge Staubwasser rejecting the application for an urgent application to decide the matter of access by means of an interim order zum Antrag vom 07.07.2003 auf einstweilige Regelung im Eilverfahren zum Umgang zur Überbrückung der Verfahrensverzögerung durch das in Auftrag gegebene Sachverständigengutachten und datiert auf den 25.07.2003. Zum ersten Mal erwähnt der deutsche Familienrichter Staubwasser "fehlerhafte Verfahrensweisen des Gerichts und anderer Beteiligter." Gleichzeitig beschuldigt der deutsche Familienrichter Staubwasser den Antragsteller und Kindesvater, seine Anträge "im wesentlichen mit Rechtsausführungen" zu begründen. Erst veröffentlicht am 29.07.2003 nach der Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den deutschen Familienrichter Staubwasser vom 28.07.2003 und datiert auf den 25.07.2003.
Der zurückgebliebene, ausländische Kindesvater erfährt eine Sonderbehandlung durch das Amtsgericht Wilhelmshaven. Eine unbekannte Mitarbeiterin des Amtsgericht Wilhelmshaven klingelt in den Abendstunden beim Antragsteller und Kindesvater, drückt ihm den Beschluss des deutschen Familienrichters Staubwasser in die Hand und rennt schnell weg. Siehe dazu auch Strafanzeigen gegen Mitarbeiter des Amtsgerichts Wilhelmshaven vom 30.07.2003 nach StGB : § 267 Urkundenfälschung, § 269 Fälschung beweiserheblicher Daten.


28.07.2003 german  
16 F 229/03 UG

Ablehnung des Gutachters Dr.Winterscheid vom Landeskrankenhaus Wehnen auf Grund der Verletzung des Rechts auf faires Verfahren und der Verletzung des Rechts auf Anhörung durch den deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven. Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den deutschen Familienrichter Staubwasser.


30.07.2003   information
313 E

Der stellvertretende Direktor des Amtsgerichts Wilhelmshaven Herr Schröder informiert, dass er Dienstaufsichtsbeschwerden (Eingaben bis zum 28.07.2003) an den Präsidenten des Landgerichts weitergeleitet habe.


30.07.2003  
16 F 229/03 UG

Strafanzeigen gegen Mitarbeiter des Amtsgerichts Wilhelmshaven nach StGB : § 267 Urkundenfälschung, § 269 Fälschung beweiserheblicher Daten


31.07.2003  
16 F 229/03 UG

Strafanzeigen gegen den deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven nach StGB: § 202 Verletzung des Briefgeheimnisses, § 202a Ausspähen von Daten, § 267 Urkundenfälschung, § 269 Fälschung beweiserheblicher Daten, § 274 Urkundenunterdrückung


01.08.2003   information
16 F 229/03 UG
313 E

Der stellvertretende Direktor des Amtsgerichts Wilhelmshaven Herr Schröder verweigert die Weiterleitung der Strafanzeigen gegen den deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven. Das Amtsgericht Wilhelmshaven verweigert die Bearbeitung von Strafanzeigen sowohl entgegen den offiziellen Aussagen des Bundesministeriums der Justiz als auch gemäß den offiziellen Aussagen des Niedersächsischen Justizministeriums und selbst entgegen der Strafprozessordnung. Der stellvertretende Direktor des Amtsgerichts Wilhelmshaven Herr Schröder informiert, dass er erneut Dienstaufsichtsbeschwerden (Eingaben bis zum 30.07.2003) an den Präsidenten des Landgerichts weitergeleitet habe. Der stellvertretende Direktor des Amtsgerichts Wilhelmshaven Herr Schröder informiert, dass er als Teil der Jusitzverwaltung dem Antragsteller eine ordnungsgemäße uneingeschränkte Akteneinsicht nicht sicher stellen kann.


01.08.2003  
16 F 229/03 UG

Criminal charges against the German family judge Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven nach StGB: § 263 Prozessbetrug, § 339 Rechtsbeugung


03.08.2003  
16 F 229/03 UG

Criminal charges against the German family judge Staubwasservom Amtsgericht Wilhelmshaven nach StGB : § 153 Falsche uneidliche Aussage, § 263 Prozessbetrug, § 339 Rechtsbeugung, § 269 Fälschung beweiserheblicher Daten, § 274 Urkundenunterdrückung, § 348 Falschbeurkundung im Amt


04.08.2003  
16 F 229/03 UG

Criminal charges against the German family judge Staubwasser  vom Amtsgericht Wilhelmshaven nach StGB : § 235 Kindesentführung, § 263 Prozessbetrug, § 339 Rechtsbeugung, § 269 Fälschung beweiserheblicher Daten


05.08.2003  
16 F 229/03 UG

Ablehnung der Verfahrenspflegerin Claudia Markworth auf Grund der Verletzung des Rechts auf faires Verfahren durch den deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven. Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den deutschen Familienrichter Staubwasser.


05.08.2003  
16 F 229/03 UG

Criminal charges against the German family judge Staubwasservom Amtsgericht Wilhelmshaven nach StGB : § 239a Erpresserischer Menschenraub, § 240 Nötigung , § 241 Bedrohung, § 241a Politische Verdächtigung, § 263 Prozessbetrug, § 339 Rechtsbeugung


06.08.2003  
16 F 229/03 UG

Criminal charges against the German family judge Staubwasser  vom Amtsgericht Wilhelmshaven nach StGB : § 185 Beleidigung, § 186 Üble Nachrede, § 187 Verleumdung


07.08.2003  
16 F 229/03 UG

Criminal charges against the German family judge Staubwasser  vom Amtsgericht Wilhelmshaven nach StGB : § 185 Beleidigung, § 186 Üble Nachrede, § 187 Verleumdung, § 189 Vorsätzliche Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener


07.08.2003  
16 F 229/03 UG

Criminal charges against the German family judge Staubwasser  vom Amtsgericht Wilhelmshaven nach StGB : §185 Beleidigung, § 186 Üble Nachrede, § 187 Verleumdung


08.08.2003  
16 F 229/03 UG

Criminal charges against the German family judge Staubwasser  vom Amtsgericht Wilhelmshaven nach StGB : § 83 Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens, § 86 Verbreitung von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen, § 132 Amtsanmaßung, § 211 Vorbereitung und Versuch des Justizmordes, § 234 Menschenraub, § 235 Kindesentführung, § 239 Vorbereitung und Versuch der Freiheitsberaubung, 241a Politische Verdächtigung. Ablehnung des Gutachters Dr.Winterscheid vom Landeskrankenhaus Wehnen auf Grund der Verletzung des Rechts auf faires Verfahren und der Verletzung des Rechts auf Anhörung durch den deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven


10.08.2003  
vgl.
OLG
Oldenburg

Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts Wilhelmshaven vom 25.07.2003 AKTENZEICHEN 16 F 229/03 UG mit der Dokumentation :


18.08.2003   information
16 F 229/03 UG
313 E

Der stellvertretende Direktor des Amtsgerichts Wilhelmshaven Herr Schröder verweigert die Weiterleitung der Strafanzeigen gegen den deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven. Das Amtsgericht Wilhelmshaven verweigert die Bearbeitung von Strafanzeigen sowohl entgegen den offiziellen Aussagen des Bundesministeriums der Justiz als auch gemäß den offiziellen Aussagen des Niedersächsischen Justizministeriums und selbst entgegen der Strafprozessordnung. Der stellvertretende Direktor des Amtsgerichts Wilhelmshaven Herr Schröder informiert, dass er erneut Dienstaufsichtsbeschwerden (Eingaben bis zum 08.08.2003) an den Präsidenten des Landgerichts weitergeleitet habe.


19.08.2003  

Informationsanfrage / Request for information
16 F 229/03 UG

 

Informationsanfrage des deutschen Familienrichters Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven an den Antragsteller und Kindesvater, ob die Anträge mit der Überschrift "Rechtsantrag auf Unterlassung des möglichen Amtsmissbrauchs" aus den aufgelisteten Schriftsätzen des Antragstellers "als Anträge auf Ablehnung des Richters wegen Befangenheit gewertet werden sollen."


24.08.2003  

Informationsanfrage / Request for information
16 F 229/03 UG
313 E

Informationsanfrage an Amtsgericht Wilhelmshaven : Empfiehlt das Amtsgericht Wilhelmshaven offiziell strafrechtliche Verfahren gegen die niedersächsische Justizministerin Elisabeth Heister-Neumann und gegen die Bundesjustizministerin Brigitte Zypries auf Grund von Rechtsbeugung, Prozessbetrug, etc. ? zur Eingabe vom 30.07.2003


25.08.2003  

Informationsanfrage / Request for information
16 F 229/03 UG
313 E

Informationsanfrage an Amtsgericht Wilhelmshaven : Empfiehlt das Amtsgericht Wilhelmshaven offiziell strafrechtliche Verfahren gegen die niedersächsische Justizministerin Elisabeth Heister-Neumann und gegen die Bundesjustizministerin Brigitte Zypries auf Grund von Rechtsbeugung, Prozessbetrug, etc. ? zur Eingabe vom 31.07.2003


26.08.2003  

information
16 F 229/03 UG
16 F 357/03 SO


Erklärung zur Informationsanfrage des deutschen Familienrichters Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven, ob die Anträge des Antragstellers als Ablehnung des Richters wegen Befangenheit gewertet werden sollen. Es hat für den von der Rechtsvertretung Dr. Uwe Biester am 18. Juni 2003 zitierten "Laien" den Anschein, dass es sich hier möglicherweise um ein "Missverständnis" handeln könnte.


26.08.2003   16 F 229/03 UG

Erinnerungsschreiben an das Amtsgericht Wilhelmshaven zu den noch ausstehenden und nicht beantworteten Rechtsanträgen.


26.08.2003  

Informationsanfrage / Request for information
16 F 229/03 UG
313 E

Informationsanfrage an Amtsgericht Wilhelmshaven : Empfiehlt das Amtsgericht Wilhelmshaven offiziell strafrechtliche Verfahren gegen die niedersächsische Justizministerin Elisabeth Heister-Neumann und gegen die Bundesjustizministerin Brigitte Zypries auf Grund von Rechtsbeugung, Prozessbetrug, etc. ? zur Eingabe vom 01.08.2003


27.08.2003  

information
16 F 229/03 UG
313 E

Der stellvertretende Direktor des Amtsgerichts Wilhelmshaven Herr Schröder informiert, dass er Dienstaufsichtsbeschwerden (Eingaben bis zum 25.08.2003) an den Präsidenten des Landgerichts und Strafanzeigen (Eingaben bis zum 25.08.2003) an die Staatsanwaltschaft Oldenburg weitergeleitet habe. Zunächst hatte der stellvertretende Direktor des Amtsgerichts Wilhelmshaven Herr Schröder die Weiterleitung der Strafanzeigen gegen den deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven verweigert und musste ordnungsgemäß informiert werden, dass das Amtsgericht gemäß den offiziellen Richlinien des Bundesministeriums der Justiz, des Niedersächsischen Justizministeriums und der Strafprozessordnung Strafanzeigen ordnungsgemäß zu bearbeiten hat.


05.09.2003  
16 F 229/03 UG

Strafanzeigen und Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Richter Bartels vom Oberlandesgericht Oldenburg auf Grund von Kindesentführung, Kinderhandel und Bildung einer kriminellen Vereinigung


05.09.2003  
16 F 229/03 UG

Strafanzeigen und Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Richter Schubert vom Oberlandesgericht Oldenburg auf Grund von Kindesentführung, Kinderhandel und Bildung einer kriminellen Vereinigung


12.09.2003   information
313 E

Der Direktor des Amtsgerichts Wilhelmshaven Herr Kahlen informiert über die Weiterleitung der Strafanzeigen und Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Richter Bartels vom Oberlandesgericht Oldenburg an den Präsidenten des Oberlandesgerichts Oldenburg.


12.09.2003   information
313 E

Der Direktor des Amtsgerichts Wilhelmshaven Herr Kahlen informiert über die Weiterleitung der Strafanzeigen und Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Richter Schubert vom Oberlandesgericht Oldenburg an den Präsidenten des Oberlandesgerichts Oldenburg.


15.09.2003   information
313 E

Der Direktor des Amtsgerichts Wilhelmshaven Herr Kahlen informiert über die Weiterleitung der Strafanzeigen und Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Präsidenten des Landgerichts Herrn Schubert an den Präsidenten des Oberlandesgerichts Oldenburg.


15.09.2003   information
16 F 229/03 UG

Die zuständige Rechtsanwaltskammer sagt offiziell aus, dass nicht die Rechtsvertretung Dr. Uwe Biester mit Rechtsanwalt Lange und mit Rechtsanwalt Biester, sondern das Amtsgericht Willhelmshaven für die unkorrekten Verfahrensweisen verantwortlich sei und reagiert damit auf die vom Niedersächsischen Justizministerium weitergeleitete Beschwerde gegen die unkorrekten Verfahrensweisen der Rechtsvertretung Dr. Uwe Biester mit Rechtsanwalt Lange und mit Rechtsanwalt Biester.


16.09.2003  
16 F 229/03 UG

Strafanzeigen und Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Richter Kuhlmann vom Oberlandesgericht Oldenburg auf Grund von Kindesentführung, Kinderhandel und Bildung einer kriminellen Vereinigung


22.09.2003   information
16 F 229/03 UG
E 314

Der Direktor des Amtsgerichts Wilhelmshaven Herr Kahlen verweigert die Weiterleitung der Strafanzeigen gegen den deutschen Richter Kuhlmann vom Oberlandesgericht Oldenburg.Das Amtsgericht Wilhelmshaven verweigert die Bearbeitung von Strafanzeigen sowohl entgegen den offiziellen Aussagen des Bundesministeriums der Justiz als auch gemäß den offiziellen Aussagen des Niedersächsischen Justizministeriums. Zudem widerspricht der Direktor des Amtsgerichts Wilhelmshaven Herr Kahlen, der zur Begründung seiner Verweigerung das "deutsche Recht" anführt, wie dokumentiert die Strafprozessordnung, die eindeutig besagt, dass Strafanzeigen auch beim Amtsgericht einzureichen sind. Der Direktor des Amtsgerichts Wilhelmshaven Herr Kahlen erklärt auch nicht, warum er zuvor ordnungsgemäß Strafanzeigen an die zuständige Staatsanwaltschaft weitergeleitet hat und warum er nunmehr die ordnungsgemäße Weiterleitung verweigert.


23.09.2003  
16 F 229/03 UG
vgl.
OLG
Oldenburg

Untätigkeitsbeschwerde im Fall 16 F 229/03 UG von Internationaler Kindesentführung nach Deutschland und anschließendem Umgangsboykott gegen Richter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven. Es ergeht der offizielle Rechtsantrag an das Oberlandesgericht Oldenburg, dem Amtsgericht Wilhelmshaven ordnungsgemäß aufzugeben, "kindeswohlorientierte" Verfahren sicherzustellen, indem familiengerichtliche Verfahren in Kindschaftssachen mit beschleunigten Verfahren durchgeführt werden.


24.09.2003   Beschluss / decision
16 F 229/03 UG
Beschluss des deutschen Familienrichters Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven. In der Umgangssache 16 F 229/03 UG reagiert der deutsche Familienrichter Staubwasser nunmehr ca. zwei Monate später auf den Antrag auf Ablehnung des Gutachters Dr.Winterscheid vom Landeskrankenhaus Wehnen, der zunächst am 22.07.2003 auf Grund der Verletzung des Rechts auf faires Verfahren und der Verletzung des Rechts auf Anhörung durch den deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven sowie auf Grund der zweimonatigen Verfahrensverzögerung eingereicht und am 28.07.2003 bzw. 08.08.2003 zur Erinnerung erneut eingereicht wurde. Der deutsche Familienrichter Staubwasser weist den Antrag auf Ablehnung des Gutachters zurück. In der Umgangssache 16 F 229/03 UG informiert der deutsche Familienrichter Staubwasser über das Qualifkations- und Kompetenzprofil des beauftragten Gutachters unter Bezugnahme auf den Rechtsantrag vom 22.07.2003 auf substantiierte Aufklärung der Qualifikation und Kompetenz des beauftragten Sachverständigen Dr.Winterscheid vom Landeskrankenhaus Wehnen. Der deutsche Familienrichter Staubwasser widerspricht sich selbst. Einerseits sagt der deutsche Familienrichter Staubwasser aus, dass Dr. Winterscheid auf Grund seiner psychiatrischen Ausbildung beauftragt wurde, um auch die Prozeßfähigkeit des Antragstellers zu überprüfen. Andererseits sagt der deutsche Familienrichter Staubwasser aus, dass es keinen "rechtspolitischen Hintergrund" für die Gutachterauswahl geben, würde obwohl der deutsche Familierichter bei der Auftragsvergabe von der Begutachtung den Fokus weg von den binationalen nach Deutschland verbrachten Kinder auf den Antragsteller und ausländischen Kindesvater steuert. Der deutsche Familienrichter Staubwasser stellt damit sich selbst und seine Verfahrensweisen in Frage, denn wenn es keinen "rechtspolitischen Hintergrund" gemäß der Behauptung des deutschen Familienrichters Staubwasser geben würde, bräuchte der deutsche Familienrichter Staubwasser nicht die Begutachtung der Prozessfähigkeit des Antragstellers und Kindesvater in Auftrag geben, sondern könnte sich ordnungsgemäß und kindeswohlorientiert um die Kinder kümmern, um die es geht.
Nachdem sich der Antragsteller wie dokumentiert und bewiesen in mehreren juristischen und politischen Initiativen sowie in Öffentlichkeitsarbeit gegen Kindesentführung und Umgangsboykott unter Amtsmissbrauch, sowie gegen Kindesmissbrauch und Menschenrechtsverletzungen durch deutsche Behörden auf nationaler und internationaler Ebene engagiert hat (inklusive unmittelbarer juristischer und politischer Initiativen gegen unkorrekte Verfahrensweisen des deutschen Familienrichters Staubwasser selbst), gibt der deutsche Familienrichter Staubwasser in seiner Entscheidung vom 24.09.2003 nunmehr dem beauftragten Gutachter Dr. Winterscheid (der das Vorliegen von PAS bei den in 1995 nach Deutschland verbrachten Kindern überprüfen sollte) mittels der Strategie der Fernsteuerung des psychologischen Sachverständigengutachtens auf, die Prozessfähigkeit des Antragstellers und ausländischen zurückgeblieben Kindesvaters zu überprüfen. Entgegen den demokratischen rechtsstaatlichen Prinzipien beabsichtigt der deutsche Familienrichter Staubwasser damit die rechtskonformen und verfassungskonformen juristischen und politischen Initiativen sowie die Öffentlichkeitsarbeit des Antragstellers und ausländischen Kindesvaters zu beeinträchtigen, anstatt eine Lösung für die auf dem Spiel stehenden Interessen sowie für die dokumentierten unkorrekten Verfahrensweisen der deutschen Behörden anzustreben. Entgegen den demokratischen rechtsstaatlichen Prinzipien beabsichtigt der deutsche Familienrichter Staubwasser damit die rechtskonformen und verfassungskonformen juristischen und politischen Initiativen sowie die Öffentlichkeitsarbeit des Antragstellers und ausländischen Kindesvaters zu beeinträchtigen, anstatt eine Lösung für die auf dem Spiel stehenden Interessen sowie für die dokumentierten unkorrekten Verfahrensweisen der deutschen Behörden anzustreben.
Hinsichtlich der dokumentierten Maßnahmen der politischen Verfolgung durch den deutschen Familienrichter Staubwasser dokumentiert das Amtsgericht Wihlemshaven eine geschichtlichen Ablauf mit einer Steigerung der Härte der Maßnahmen.
Zunächst wendet der deutsche Familienrichters Staubwasser Erpressungs-, Nötigungs- und Bedrohungsstrategien an, um den Antragsteller und ausländischen Kindesvater dazu zwingen, dass er seine Kritik an den unkorrekten Verfahrensweisen der deutschen Behörde widerrufen und in Zukunft von derartiger Kritik ablassen soll.
Dann versucht der deutsche Familienrichter Staubwasser seine Verfahren so lange zu verzögern bis der Antragsteller und ausländische Kindesvater möglichst aus Deutschland abgeschoben ist.
Nachdem diese Methoden des deutschen Familienrichters Staubwasser keine Wirkung gezeigt haben, versucht der deutsche Familienrichter Staubwasser, obwohl er sich damit selbst widerspricht, den Antragsteller und ausländischen Kindesvater als prozessunfähig zu erklären.
Dazu bedient der deutsche Familienrichter Staubwasser sich mittels der Beauftragung eines neuen psychologischen Gutachtens, obwohl er sich damit selbst widerspricht, um dem beauftragten psychologischen Gutachter dahingehend zu steuern, dass er statt die Kinder um die es geht, den Antragsteller auf Prozessfähigkeit überprüfen soll.
Wie dokumentiert verletzt der deutsche Familienrichter Staubwasser die Zivilprozessordnung. Der deutsche Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven reagiert (datiert den 23.09.2003) auf die Untätigkeitsbeschwerde gegen den deutschen Familienrichter Staubwasser an die Beschwerdeinstanz, d.h. das Oberlandesgericht Oldenburg, mit der Unterstellung, dass der Antragsteller mutmaßlich "prozessunfähig" sei, wobei der deutsche Familienrichter Staubwasser die zivilrechtlichen und strafrechtlichen Verfahren gegen den deutschen Familienrichter Staubwasser, inklusive Beschwerdeverfahren gegen seine unkorrekten Verfahrensweisen der vorsätzlichen Verfahrensverzögerung zu seinem Vorteil beeinflußen will.
Alleine der Umstand des zweiten in Auftrag gegebenen Gutachtens ist ein weiterer Beweis der Zielsetzungen des deutschen Familienrichter Staubwasser, der aus politisch/ökonomischer Motivation den Umgang mit den nach Deutschland verbrachten Kindern auf alle Fälle verhindern will. Denn gemäß des ersten Gutachtens, auf dass der deutsche Familienrichter Staubwasser seine Entscheidung basiert, hätte der deutsche Familienrichter Staubwasser im chronologischen Ablauf der vorliegenden Verfahrensgeschichte spätestens jetzt den Umgang mit den Kindern sicher stellen müssen und gemäß des ersten Gutachtens ist der Antragsteller bereits als prozessfähig von dem deutschen Familienrichter Staubwasser beurteilt. Der deutsche Familienrichter Staubwasser beweist mit seinen Verfahrensweisen, dass er das erste Gutachten als nicht brauchbar für seine politisch/ökonomischen Zielsetzungen beurteilt, und dass er aus diesem Grund ein zweites Gutachten in Auftrag gibt, um Akte und Verfahren hinsichtlich seiner Zielsetzungen besser manipulieren zu können, anstatt sich gemäß seiner offiziellen Verpflichtung um die Kinder und um das Kindeswohl zu kümmern.

26.09.2003   Informationsanfrage / Request for information
16 F 229/03 UG
E 314

Informationsanfrage an das Amtsgericht Wilhelmshaven. Empfiehlt das Amtsgericht Wilhelmshaven offiziell strafrechtliche Verfahren gegen den deutschen Bundeskanzler Gerhard Schroeder auf Grund von Rechtsbeugung, Prozessbetrug, etc. in Verfahren zu internationaler Kindesentführung und Umgangsboykott ? zur Eingabe vom 22.09.2003


29.09.2003   information
16 F 229/03 UG
E 314

Der Direktor des Amtsgerichts Wilhelmshaven Herr Kahlen informiert über die Weiterleitung der Strafanzeigen gegen den deutschen Familienrichter Staubwasser an die Staatsanwaltschaft Oldenburg. Zunächst hatte der Direktor des Amtsgerichts Wilhelmshaven Herr Kahlen die Weiterleitung der Strafanzeigen gegen den deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven verweigert und musste ordnungsgemäß informiert werden, dass das Amtsgericht gemäß den offiziellen Richlinien des Bundesministeriums der Justiz, des Niedersächsischen Justizministeriums und der Strafprozessordnung Strafanzeigen ordnungsgemäß zu bearbeiten hat.


01.10.2003

deutsch

english

16 F 229/03 UG

Legal application to the district court of Wilhlemshaven in regards to the layout of the psychological accessment to be made in regards to PAS-children following international child abduction and the boycott of access that has followed. The documented working methods in this case of international child abducteion show all the hallmarks of the "typical German political justice" only two well known form the 1930's and 1940's. 


03.10.2003 english 16 F 229/03 UG

Integration of the Online-Presence
"Hickman's Resource Center" into the file of district court of Wilhelmshaven

The district court of Wilhelmshaven already documents that within the present proceedings on international child abduction and boycott of access online documents are used and that thereby the Internet as the new media is accepted as court document apart from print documents within the pending proceedings in the decision of 24.09.03 file number 16 F 229/03 UG.


04.10.2003  
16 F 229/03 UG
Strafanzeigen gegen den deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven auf Grund von vorsätzlicher Beleidigung und Verleumdung des ausländischen zurückgebliebenen Elternteils in familiengerichtlichen Verfahren zu Umgang nach internationaler Kindesentführung nach Deutschland in Übereinstimmung mit StGB § 185, § 186, § 187 Beleidigung, Üble Nachrede, Verleumdung.

05.10.2003  
16 F 229/03 UG
Strafanzeigen gegen den deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven auf Grund Rechtsbeugung, Prozessbetrug unter Amtspflichtverletzung
in familiengerichtlichen Verfahren zu Umgang nach internationaler Kindesentführung
nach Deutschland in Übereinstimmung mit § 339, § 263 StGB sowie § 839 BGB Artikel 34 des Grundgesetzes Rechtsbeugung, Prozessbetrug unter Amtspflichtverletzung

08.10.2003  
vgl.
OLG
Oldenburg
Beschwerde gegen den Beschluss 16 F 229/03 UG vom 24.09.2003 im Fall von Internationaler Kindesentführung nach Deutschland und anschließendem Umgangsboykott auf Grund von politischer Verfolgung durch den deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven an das Oberlandesgericht Oldenburg

08.10.2003   information
E 314

Der Direktor des Amtsgerichts Wilhelmshaven Herr Kahlen informiert über die Weiterleitung der Strafanzeigen gegen den deutschen Familienrichter Staubwasser an die Staatsanwaltschaft Oldenburg.


15.10.2001  
16 F 229/03 UG
Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den deutschen Familienrichter Staubwasser
auf Grund von vorsätzlicher Beleidigung und Verleumdung des ausländischen zurückgebliebenen Elternteils in familiengerichtlichen Verfahren zu Umgang nach internationaler Kindesentführung nach Deutschland

16.10.2001  
16 F 229/03 UG
Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den deutschen Familienrichter Staubwasser auf Grund Rechtsbeugung, Prozessbetrug unter Amtspflichtverletzung in familiengerichtlichen Verfahren zu Umgang nach internationaler Kindesentführung nach Deutschland

20.10.2003  
vgl.
OLG
Oldenburg
Untätigkeitsbeschwerde gegen Untätigkeit des Oberlandesgerichts Oldenburg in der Untätigkeitsbeschwerde gegen Richter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven im Fall 16 F 229/03 UG von Internationaler Kindesentführung nach Deutschland und anschließendem Umgangsboykott. Nachtrag zur Eingabe vom 23. September 2003.

21.10.03   Beschluss / decision
16 F 229/03 UG
Beschluss des deutschen Familienrichters Staubwasser vom Amtsgericht Wilhlemshaven, datiert auf den 16.10.03 mit Begleitschreiben datiert auf den 17.10.2003 und Posstempel dem 21.10.2003. Wie schon zuvor im Verfahrensablauf am 23.09. 2003 und 24.09.2003 reagiert der deutsche Familienrichter Staubwasser mit demselben Verhaltensmuster, d.h. erst nach der Untätigkeitsbeschwerde gegen den deutschen Familienrichter Staubwasser an das Oberlandesgericht Oldenburg.

22.10.03   information
313 E
Der deutsche Richter Hülsebusch vom Amtsgericht Wilhelmshaven informiert über die Weiterleitung der Dienstaufsichtsbeschwerden gegen den Familienrichter Staubwasser an den Präsidenten des Landgerichts Oldenburg.

28.10.03  
16 F 229/03 UG
Complaint to the supervision authority against the German family judge Staubwasser due to deliberate misuse of authority, deception in legal proceedings and falsifying of court decisions under breach of official duty in family law proceedings of access after international child abduction to Germany

 30.11.03    info_point

Legal demand for access by an interim order for bridging the undue delays of proceedings. The application for access to the children abducted to Germany is entered due to the documented delay of proceedings at the district court of Wilhelmshaven in children’s matters, here access and custody proceedings, so that access to the children can be ensured during the Christmas period 2003. 

03.12.03

german_scale
16 F 836/03 EAUG
Legal demand for access by an interim order for bridging the undue delays of proceedings. I inform you that the file number above has been allocated in the family matter regarding access to the South African children unlawfully taken to Germany amoungst other matters, entered on the 30.11.03.

 2004   The Judicial Circus Wilhelmshaven The most recent additions in regards to this judicial fiasco which is being played out here in Wilhelmshaven.

13.05.04


New
german
info_point
16 F 229/03

Dr. Winterscheid would certainly like to her from you


Dr. Marianne
Becker-Emner
would certainly like to hear from you

The so called "psychiatric evaluation of Michael Hickman by Dr. med. Heinz Winterscheid
Doctor for Psychiatry, Diplom-Psychologist
Nds. Landeskrankenhaus
Wehnen Hermann-Ehlers-Straße 7
26160 Bad-Zwischenahn
poststelle@nlkh-wehnen.Niedersachsen.de
heinz.winterscheid@nlkh-wehnen.Niedersachsen.de
Marianne.Becker-Emner@nlkh-wehnen.Niedersachsen.de
In dem Gutachten soll Stellung genommen werden zu den folgenden Fragen:
1. Ob und in wie weit die Einräumung eines
Umgangsrechtes des Antragstellers mit seinen Kindern John-Michael und Sebastian dem Kindeswohl entspricht oder aber ob durch die Einräumung eines Umgangsrechtes das Wohl der Kinder gefährdet würde.
2. Der Sachverständige soll im Rahmen seiner Begutachtung insbesondere zu folgenden Fragen Stellung nehmen:
a)Eiegt bei den Kindern ein sogenanntes "PAS-Syndrom" vor, wenn ja, kann und muss diesem durch die Einräumung eines Umgangsrechtes entgegengetreten werden.
b) Ist der Antragssteiler aufgrund seiner psychischen Konstitution derzeit in der Lage, ohne Kindeswohlgefährdung ein Umgangsrecht mit seinen Kindern zu pflegen.
c)Insoweit derzeit ein Umgang des Antragsstellers mit seinen Kindern nicht in Betracht kommen sollte, soll der Sachverständige auch dazu Stellung nehmen, für welchen Zeitraum das Umgangsrecht auszusetzen ist.

The "psychological evaluatiion" is based on the contents of the court records as the person to be evaluated did not show up for his appointment.

19.06.04


Neu

german
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16 F 229/03

Dr. Winterscheid would certainly like to hear from you


Dr. Marianne
Becker-Emner
would certainly ike to hear from you

From the questions posed it is very clear what result and recommendation  judge Staubwasser was looking for from the so called "psychological report". Die darin gemachten Äußerungen und Vermutungen sind reine Spekulationen und deshalb nicht verwertbar. Ich empfehle ihnen außerdem, wegen unwissenschaftlicher und unhaltbarer Mutmaßungen, gegen Dr. Winterscheid Strafantrag zu stellen. Er schadet bereits im Vorfeld durch seine

"Key conclusion-Paranoia-bad-Prognosis-Theory"

Ihrem Anliegen, einen normalen Kontakt zu Ihren Kindern herzustellen.

poststelle@nlkh-wehnen.Niedersachsen.de

heinz.winterscheid@nlkh-wehnen.Niedersachsen.de
Marianne.Becker-Emner@nlkh-wehnen.Niedersachsen.de

29.06.04


New

german
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16 F 229/03

Dr. Winterscheid would certainlly like to hear from you


Dr. Marianne
Becker-Emner
would certainly like to hear from you

schmeil

Vater- Mutter- Kind- Haus


Pilotprojekt zur Förderung einer kindzentrierten, familienfreundlichen Gesellschaft
- Wir bauen Brücken -

 Werderstr. 20A, 13587 Berlin, Tel./ Fax. 030/ 336 30 40
eMail: pappas.berlin@t-online.de

Appraisal of the so called "psychiatric evaluation of Michael Hickman of the 13.05.2004 by the so called "expert"  Dr. med. Heinz Winterscheid case number District court of Wilhelmshaven, 16  F  229/03/UG


25.07.04


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16 F 229/03

Misuse of the power of the state
Die Art (Unrechts-) Justiz mit der Sie es hier zu tun haben, ist aus meiner Sicht einfach nur unwillig und unfähig, eine Streitsache vernünftig zu regeln und außerdem sehr nachtragend, wenn sie durch einen Geschädigten kritisiert wird
. Ihre Ex-Ehefrau hat schließlich die Kinder entführt und die Justiz hat lange Zeit (bis jetzt noch nicht) nicht angemessen darauf reagiert und einfach durch verstreichen lassen von Zeit, Fakten geschaffen (Entfremdung der Kinder), die sich nicht mehr so einfach aus der Welt schaffen lassen. Warum das so gelaufen ist, wird mir ein ewiges Rätsel bleiben. Sie als Opfer werden dagegen inzwischen wie ein Krimineller, Geistesgestörter und Störenfried behandelt. Das zeigt ganz offensichtlich die unwürdige Behandlung (Polizeikontrolle) vor dem Gerichtssaal und die Anwesenheit von Dr. Winterscheid während der Sitzung, der im Hintergrund mitprotokolliert hat. Ich kann Ihnen nur zur Vorsicht raten, da es eine beliebte Methode der deutschen Justiz zu sein scheint, aufmüpfige Zeitgenossen zu psychiatrisieren.

13.08.04


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16 F 229/03
The decision of the district court of Wilhelmshaven. Es hat mich auch in Erstaunen versetzt, daß der Kollege Winterscheid die Unverfrorenheit besitzt, an der Verhandlung teilzunehmen. Ganz offensichtlich will er um jeden Preis seine Paranoia Theorie an den Mann bringen, und dazu muß er Sie gesehen haben. Ein international anerkannter Kollege, den ich hier in der Mail nicht nennen möchte, ist bereit, sie neutral und wissenschaftlich fundiert zu untersuchen und dabei wird mit Sicherheit kein gerichtsgefälliges Gutachten herauskommen.

21.08.04


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16 F 229/03
Dear Mr Hickman Hickman,

It was not wise of you to not report the psychiatric illness of your wife N to the court. This form of consideration does not benfit anyone in particular not your children. You can not leave your children under the supervision of a extremely sick mother who is not capable of bringing them up. Jetzt ist das Gericht gefordert, den Sachverhalt aufzuklären, wenn es sich nicht den Vorwurf gefallen lassen will, Kindesmissbrauch billigend in Kauf zu nehmen. Handeln Sie Herr Hickman, bevor Ihre Kinder einen dauerhaften Schaden erleiden. Ich hoffe, dass dem inkompetenten (oder vielleicht auch nur geschäftstüchtigen) Kollegen Winterscheid langsam die Einsicht kommen wird, wer hier in Wirklichkeit krank ist.

02.09.04


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16 F 229/03

Application is made in respect of:

1) Isolierter Antrag auf Sorgerechtsänderung wegen Kindeswohlgefährdung im Wege einstweiliger Anordnung im Eilverfahren zu regeln;

2) Beantragt wird,wegen Kindeswohlgefährdung durch die Kindesmutter und ihrer psychischen Labilität die Übertragung der Sorge auf den Kindesvater und eine psychiatrische Untersuchung der Kindesmutter und Kinder im Sinne des § 1666 BGB,um das Ausmaß der Schädigung festzustellen;.
 
3) Antrag auf eine lückenlose Aufklärung und Anhörung aller hier genannten Zeugen;

4) Mit einem kinderpsychologisches Gutachten einen wissenschaftlich anerkannten Gutachter zu beauftragen,der dieInteraktion zwischen Vater-Kind- und den Beeinflussungsgrad der Kinder (PAS) untersucht;

5) Ich gebe zu bedenken, daß sich Herr Richter Staubwasser und der Psychiater Dr. med. Winterscheid sich selbst aus freien Stücken für befangen erklären sollten, um sich weitere Peinlichkeiten zu ersparen,

07.09.04
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When the going gets tough politicians or all colours head for cover. Knowing that there is considerable truth in my substantial allegations against their CDU part colleague, Uwe Focken for child abuse, the politician attorney has decided to melt into the background. His client has officially been left to present her own case to the court (something she is incapable of achieving on her own without legal advice and assistance, which from her letter has clearly been given) to protect the reputations of those who are so deep in this morass that they can barely breathe.

If nothing else this complete change in tactics clearly shows that there is an awful lot of filth "Dreck" to be hidden. It is clear that there is more to this issue thatn what I know for the politician attorney Dr Uwe Biester to step back into the background an to try to create the illusion that his client is now representing herself. Not one word has been mentioned about the allegations of sexual and physical child abuse on the part of Uwe Focken, if my allegations were untrue they would have mad mince meat out of me.

14.09.04

german_scale

16 F 229/03
A reminder to the district court of Wilhelmshaven due to the undue delay of proceedings in regards to the urgent application for an interim decision to protect my children from child abuse entered on the 02.09.04

Two weeks have now elapsed without the district court of Wilhelmshaven taking any action whatsoever. The court has no even acknowledged the entry of my urgent application in regards to the danger to the wellbeing of my children.

In addition I have named a further important witness who has been witness to acts of violence towards my eldest son by his mother  because he had dared to come to me.

In addition I have entered two letters from the office of the public prosecutor of Oldenburg that prove that the German grandfather Uwe F. has been investigated in recent times for acts of physical violence.


1. Letter from the public prosecutor of Oldenburg vom 13. Jan. 2003 NZS 333 Js 2224/03

2. Letter from the public prosecutor of Oldenburg vom 26. Jun. 2002 NZS 333 Js 31137/02


15.09.04
german
rechtpol

16 F 653/04 SO
Decision 16 F 653/04 SO of the District court of Wilhelmshaven

In Wilhelmshaven rages the most unbelievable amusing open air comedy in the Federal Republic of Germany


No further Comment!

16.09.04
german
dreck  

ISBN 3-929017-72-5
In Wilhelmshaven rages the most unbelievable amusing open air comedy in the Federal Republic of Germany

The  scandals of those days have ended, the scandelous relationships have remained.

Wilhelms wahnsinnige Erben. Dreckiger Sumpf II./ Wilhelms insane inheritance. The cess pool II by Günter Handlötgen / Hennig Venske.

The director of the District court of Wilhelmshaven, judge Kahlen informed that the foreign father  of his oder banning him from entry into the district court of Wilhelmshaven or entry onto court property. The foreign father supposedly insulted the German family judge Staubwasser on the internet.

Table of Contents : District Court of Wilhelmshaven

 

 

 


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Auschwitz, nazi judges, nazi richter, nazi verbrecher, nazi criminals, nazi ideology, CDU, Dr.Uwe Biester, Ursula biester, Ursula Focken, Uwe Focken, Amtsgericht, Wilhelmshaven, Kinderschänder, child abuser, Nicola Ricklefs, Holger Ricklefs, Dr. Heinz Winterscheid, Claudia Markworth, Betreuungsbeuro Markworth, Richter Staubwasser, Martin Staubwasser, Christian Democratic Union, Child abuse, International child abduction to Germany, RA Heiko Lange, Rechtsanwalt, Richter Kahlen, Klaus Jürjens, Dieter Viering, Rita Eden-Reske, Renate Terlinden, LKH Wehnen, Landeskrankenhaus Wehnen, Jugendamt, Ihr Florist, child abusers, criminals, Verbrecher, Straftäter, Waddensea-Secretariat, Stadt Wilhelmshaven, Jugendamt der Stadt Wilhelmshaven, Amtsgericht Wilhelmshaven, emotional child abuse, Pastor Jochen Dallas, Pastor Holger Harrach, Lebensborn