|
Sendung vom 11. Juni 2002
Väter ohne Rechte
www.zdf.de
Zwei Millionen Väter werden nach der Trennung von ihren
Partnerinnen daran gehindert, ihre Kinder zu sehen, so eine
Schätzung des Vereins "Väteraufbruch für
Kinder". Deutsche Gerichte, so der Vorwurf, würden
häufig zu Gunsten von Müttern entscheiden, die durch
die Wegnahme der Kinder die Männer vor vollendete Tatsachen
stellen.
Mittlerweile hat der Europäische Gerichtshof für
Menschenrechte mehreren Vätern Recht gegeben, die vor
deutschen Gerichten in ihrem Kampf um das Umgangsrecht in
allen Instanzen gescheitert waren - bis hin zum Bundesverfassungsgericht.
Ulrich Stoll über deutsche Gerichtspraxis und Väter
ohne Rechte - bearbeitet für ZDFonline.
Jegliches Recht als Vater verloren
Der 38jährige Familienvater hat keinen Kontakt zu den
Kindern, seit seine Frau ihn vor zwei Jahren verließ.
Thomas Hageböke, Vater: "Als ich nachmittags nach
Hause kam, war niemand mehr da.
Ich war von meiner Frau verlassen worden, sie hat die Kinder
mitgenommen, und die habe ich seitdem nicht mehr gesehen."
Geblieben sind ihm nur ein paar Kinderfotos im Computer. Seine
Ex-Frau lässt ihm gerichtlich verbieten, ihre Identität
und die der Kinder preiszugeben. Und sie erreicht vor Gericht,
dass er seine Rechte als Vater aufgeben muss.
Thomas Hageböke: "Mir ist vom Familiengericht das
Sorgerecht entzogen worden auf Antrag der Frau.
Die Kindesmutter wollte gerne das alleinige Sorgerecht haben
und führte als Begründung dafür an, dass keine
Kommunikation zwischen den Eltern da ist. Es wurde vom Jugendamt
bestätigt, es gibt keine Kommunikation, das geht ganz
eindeutig von der Kindsmutter aus, sie verweigert und sie
blockt, das wurde dem Gericht vom Jugendamt auch so mitgeteilt,
und der Richter sagte dazu nur ganz lapidar: keine Kommunikation
zwischen den Eltern, alleiniges Sorgerecht bei der Mutter.
Punkt aus."
Urteile zum Nachteil der Männer
Alleiniges Sorgerecht dank sogenanntem Umgangsboykott. Thomas
Hageböke kämpft weiter vor Gericht, um seine Kinder
sehen zu dürfen. Ein jahrelanger Rechtsstreit, bis schließlich
auch das Landgericht ihn abweist. Das Gericht stellt fest:
"Die Beibehaltung des gemeinsamen Sorgerechts (...) entspricht
dem Kindeswohl nicht, wenn die Parteien wie im vorliegenden
Fall untereinander stark zerstritten sind."
Solche Urteile zum Nachteil der Männer sind gängige
Gerichtspraxis in Deutschland. Das erlebt die Psychologin
Ursula Kodjoe als Gutachterin vor Gericht ständig. Ursula
Kodjoe, Psychologin : "Sie haben dieses traditionelle
konservative Rollenbild der Mutter, die sich um die Kinder
kümmert. Das schlägt sich nieder in der Überzeugung
vieler Sozialarbeiter oder auch von Richtern: Kinder gehören
zur Mutter, und der Vater soll die Kohle ranschaffen. Dieses
Rollenbild ist aber längst überholt. Wir leben in
einer Zeit, in der die Eltern partnerschaftlich sich vor allen
um die Kinder kümmern sollten."
Zwei Millionen verlassene Väter
Zwei Millionen verlassene Väter und einige wenige Mütter,
schätzt Thomas Hageböke, dürfen ihre Kinder
kaum oder gar nicht sehen. Mit seinem Verein "Väteraufbruch
für Kinder" demonstriert Hageböke in Berlin
dagegen, dass Familienrichter und Gutachter sich oft auf die
Seite von Müttern stellen, die ihren Ex-Partnern den
Kontakt zu den Kindern verweigern.
Dietmar Nikolai-Webel, Vater: "Die Gutachter haben die
Aufgabe, zu schauen, ob die Trennung zwischen Paar- und Eltern-Ebene
gegeben oder möglich ist. Und wenn das nicht so ist,
dann ist nach Familienrecht die Mutter die, die begünstigt
wird. Das heißt in jedem Fall, dass die Mutter bei Streit
immer die Gewinnerin ist."
Jahrelang die Kinder nicht gesehen
Der Südafrikaner Michael Hickman wurde von seiner deutschen
Frau verlassen. Mit den Kindern zog sie nach Deutschland.
Er folgte ihr, kämpft jetzt vor deutschen Gerichten um
Kontakt zu den Söhnen. Michael Hickman: "Vor sechs
Jahren sind meine Kinder aus Südafrika entführt
worden, und seitdem darf ich meine Kinder nicht sehen."
Frontal21: "Haben Sie sich dann an Gerichte gewandt oder
was haben Sie erlebt?"
Michael Hickman: "Ja, mehrmals. Ich habe nur Ungerechtigkeit
erlebt. Meine Ex-Frau sagt, mein Mann sieht die Kinder nicht,
und der Richter sagt, er kann gar nichts dagegen tun."
Viele der verlassenen Väter, die in Berlin demonstrieren,
haben vor Gericht erstritten, dass sie ihre Kinder sehen dürfen.
Doch das nützt ihnen nichts: Wenn die Ex-Frau erneut
blockt, setzen die Gerichte die Urteile in der Regel nicht
durch und treiben angedrohte Zwangsgelder erst gar nicht ein.
Detlef Naumann, Vater: "Wenn ein Gerichtsbeschluss vorliegt,
dann haben sich die Eltern daran zu halten. Und in Deutschland
ist es zur Zeit so, dass viele Eltern den Gerichtsbeschluss
ignorieren können, ohne dass was passiert."
Ursula Kodjoe, Psychologin: "Wenn in Deutschland ein
Elternteil den anderen vom Umgang mit seinem Kind ausgrenzt,
dann passiert ihm eigentlich nicht sehr viel. Denn die Richter
machen zwar Umgangsbeschlüsse, aber durchgesetzt werden
sie so gut wie nicht, und auch das Jugendamt zieht hier nicht
mit. In Frankreich dagegen muss ein Elternteil, der den Umgang
mit dem anderen Elternteil verhindert oder sabotiert, damit
rechnen, dass das Gericht einen Beschluss macht dahingehend,
dass er im Gefängnis landet. Dann wird Beugehaft angeordnet."
In Straßburg bekommen die Väter Recht
Nicht so in Deutschland: Manfred Sommerfeld hat alle Instanzen
deutscher Gerichtsbarkeit erlebt. Er versucht seit 16 Jahren,
seine Tochter Mandy zu sehen - die Mutter verweigert den Umgang.
Manfred Sommerfeld, Vater: "Ich habe deswegen geklagt,
weil die Mutter aus dem einfachen Grunde nicht bereit ist,
von sich aus unserer Tochter das Umgangsrecht einzuräumen.
Ich bin praktisch über alle Instanzen gegangen, vom Amtsgericht
Rostock übers Landgericht Rostock, dann zum Bundesverfassungsgericht.
Dort wurde die Sache zur Entscheidung nicht angenommen, damit
war der Weg frei nach Straßburg zum Europäischen
Gerichtshof für Menschenrechte."
In Straßburg schließlich bekommt Sommerfeld neben
anderen Vätern Recht. Eine Ohrfeige für die deutsche
Justiz. Der Gerichtshof für Menschenrechte urteilt: "Die
(...) Entscheidungen, mit denen ihm der Umgang mit seinem
Kind verweigert wurde, waren (...) ein Eingriff in die Ausübung
seines nach Art. 8 Abs. 1 der Konvention geschützten
Rechts auf Achtung seines Familienlebens."
Verstoß gegen Menschenrechte
Die deutschen Gerichtsurteile: Verstöße gegen die
Menschenrechte. Doch das Bundesjustizministerium legt Widerspruch
gegen das Straßburger Urteil ein, sieht darin einen
Eingriff in die deutsche Justiz. Ein Interview wird abgelehnt.
Stattdessen erklärt das Ministerium zu den Straßburger
Urteilen: "Wir prüfen diese Urteile besonders sorgfältig,
weil es auf der einen Seite um Rechte der Eltern geht, auf
der anderen Seite aber auch die Rechte und Chancen der Kinder
berücksichtigt werden müssen."
Väter wie Thomas Hageböke wollen sich mit der deutschen
Justiz-Praxis nicht länger abfinden. Fünf Wochen
lang sind sie jetzt in Berlin im Hungerstreik, um Menschenrechte
der Väter auch in Deutschland durchzusetzen.
Weitere Informationen zum Thema
ZDFonline ist für den Inhalt externer Links nicht verantwortlich.
Aktion Betten für Besuchsväter
Viele Väter müssen zur Umgangswahrnehmung in eine
andere Stadt reisen. Es fehlt häufig eine Übernachtungsmöglichkeit
und ein geeigneter Ort für den Besuch der Kinder außerhalb
von Kino oder Schwimmbad. Die Aktion vermittelt Kontakt zu
Vätern in der Stadt, die eine Übernachtungsmöglichkeit
zur Verfügung stellen können. Dieses Angebot basiert
auf Gegenseitigkeit. Väter, die solche Hilfe suchen,
sollten gleichzeitig diese Hilfe in ihrer Heimatstadt anderen
Besuchseltern anbieten. Infos: Thomas Opitz, TOpitz@surfeu.de
Väteraufbruch für Kinder e.V.
www.vaeter-aktuell.de
www.daddy-at-kiddy.de
www.papaliste.de
www.pappa.com
|