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12-JUL-2002 14:10 DPA DOKUMENTATION S. 01/01
dpa-Meldungen -1 -
Meldung vom 2002-07-12 13:22:00
Prozesse/Soziales/Kinder/
Streit um Kinder: Ehepaar gewinnt in Straßburg gegen
deutsche Justiz -
Osnabrück/Straßburg (dpa) - Ein niedersächsisches
Ehepaar hat in einem Sorgerechtsstreit um seine beiden Töchter
einen Sieg vor dem Europäischen Gerichtshof in Straßburg
gegen die deutsche Justiz errungen. Das teilte der Anwalt
der Familie am Freitag in Osnabrück mit und bestätigte
damit einen Bericht der «Neuen Osnabrücker Zeitung».
Die Entziehung der Kinder durch das Jugendamt verstoße
gegen die Menschenrechte. Dem Elternpaar aus dem Kreis Osnabrück
waren vor mehr als fünf Jahren die Kinder weggenommen
worden. Dies war von allen deutschen Instanzen als rechtmäßig
beurteilt worden.
Das Amtsgericht Bersenbrück hatte im Februar 1907 entschieden,
den Eltern das Sorgerecht für die heute neun und zehn
Jahre alten Töchter zu entziehen. Sie seien nicht in
der Lage, ihre Kinder ordnungsgemäß zu erziehen,
urteilte das Gericht. Ein Gutachten begründete die «unverschuldete
Erziehungsunfähigkeit» mit mangelnden intellektuellen
Fähigkeiten. Der Fall hatte bundesweit Aufsehen erregt.
Die Eltern seien als «zu dumm für die eigenen Kinder»
eingestuft worden, hieß es damals in Medienberichten.
Geschlagen oder misshandelt wurden die Kinder von den Eltern
nicht.
Wann und ob die Kinder wieder zu ihren Eltern zurückkehren
können, ist jedoch ungeklärt. «Die deutschen
Urteile sind nicht automatisch aufgehoben», erläuterte
der Anwalt. Allerdings sei die Bundesrepublik als Vertragsland
angehalten, die gegen die Menschenrechtskonvention verstoßenden
Urteile «zu beseitigen». Die Töchter wurden
zunächst in einer Betreuungsstelle und schließlich
getrennt voneinander in Pflegefamilien untergebracht. Die
Eltern warfen der Bundesrepublik Deutschland vor, gegen die
Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten
zu verstoßen.
Vor dem Europäischen Gerichtshof bekamen die Kläger
mit einem bereits im Februar gefällten Urteil Recht (Klagenummer:
46544/99). Demnach verstößt die Trennung von Eltern
und Kindern gegen Artikel acht der Konvention zur Achtung
des Familienlebens. Die Berufung der Bundesrepublik war nach
Angaben des Klagevertreters am Donnerstag verworfen worden,
die Entscheidung sei rechtskräftig.
dpa
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