Streit um Kinder: Ehepaar gewinnt in Straßburg gegen deutsche Justiz
12.07.2002
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12-JUL-2002 14:10 DPA DOKUMENTATION S. 01/01

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Meldung vom 2002-07-12 13:22:00

Prozesse/Soziales/Kinder/

Streit um Kinder: Ehepaar gewinnt in Straßburg gegen deutsche Justiz -

Osnabrück/Straßburg (dpa) - Ein niedersächsisches Ehepaar hat in einem Sorgerechtsstreit um seine beiden Töchter einen Sieg vor dem Europäischen Gerichtshof in Straßburg gegen die deutsche Justiz errungen. Das teilte der Anwalt der Familie am Freitag in Osnabrück mit und bestätigte damit einen Bericht der «Neuen Osnabrücker Zeitung». Die Entziehung der Kinder durch das Jugendamt verstoße gegen die Menschenrechte. Dem Elternpaar aus dem Kreis Osnabrück waren vor mehr als fünf Jahren die Kinder weggenommen worden. Dies war von allen deutschen Instanzen als rechtmäßig beurteilt worden.

Das Amtsgericht Bersenbrück hatte im Februar 1907 entschieden, den Eltern das Sorgerecht für die heute neun und zehn Jahre alten Töchter zu entziehen. Sie seien nicht in der Lage, ihre Kinder ordnungsgemäß zu erziehen, urteilte das Gericht. Ein Gutachten begründete die «unverschuldete Erziehungsunfähigkeit» mit mangelnden intellektuellen Fähigkeiten. Der Fall hatte bundesweit Aufsehen erregt. Die Eltern seien als «zu dumm für die eigenen Kinder» eingestuft worden, hieß es damals in Medienberichten. Geschlagen oder misshandelt wurden die Kinder von den Eltern nicht.

Wann und ob die Kinder wieder zu ihren Eltern zurückkehren können, ist jedoch ungeklärt. «Die deutschen Urteile sind nicht automatisch aufgehoben», erläuterte der Anwalt. Allerdings sei die Bundesrepublik als Vertragsland angehalten, die gegen die Menschenrechtskonvention verstoßenden Urteile «zu beseitigen». Die Töchter wurden zunächst in einer Betreuungsstelle und schließlich getrennt voneinander in Pflegefamilien untergebracht. Die Eltern warfen der Bundesrepublik Deutschland vor, gegen die Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten zu verstoßen.

Vor dem Europäischen Gerichtshof bekamen die Kläger mit einem bereits im Februar gefällten Urteil Recht (Klagenummer: 46544/99). Demnach verstößt die Trennung von Eltern und Kindern gegen Artikel acht der Konvention zur Achtung des Familienlebens. Die Berufung der Bundesrepublik war nach Angaben des Klagevertreters am Donnerstag verworfen worden, die Entscheidung sei rechtskräftig.

dpa