Gemeinsame deutsch-französische Erklärung
anlässlich des Rates der Justizminister der Europäischen Union
03.10.2003
Brüssel, Belgien

 

Quelle. Bundesministerium der Justiz

Gemeinsame deutsch-französische Erklärung anlässlich des Rates der Justizminister der Europäischen Union


Brüssel, Freitag, den 3. Oktober 2003


Die Justizminister der Europäischen Union haben heute Einvernehmen über die Verordnung zur elterlichen Verantwortung erzielt. Mit dieser gemeinsamen Rechtsgrundlage sollen langwierige und komplizierte Gerichtsverfahren über Sorge- und Umgangsrechtsentscheidungen vermieden werden. Damit dient die neue Verordnung insbesondere dem Wohl des Kindes, für das so schnell wie möglich Rechtssicherheit in Bezug auf Sorge, Aufenthalt und Umgang bestehen soll.


Der Justizminister der Republik Frankreich Dominique Perben und die deutsche Bundesjustiz-ministerin Brigitte Zypries begrüßen diese Einigung besonders und erachten sie für einen großen Erfolg bei der Schaffung des europäischen Rechtsraums. Angesichts der Tatsache, dass die Zahl binationaler Familien stetig wächst, gestattet die so genannte Brüssel IIa-Verordnung :

  • das Gericht zu bestimmen, in deren internationale Zuständigkeit Entscheidungen über die Ehescheidung oder Fragen zur elterlichen Verantwortung fallen – wie beispielsweise das Sorgerecht, das Umgangsrecht, die Unterbringung, den Erziehungsbeistand, die Vormundschaft oder die Verwaltung des Vermögens von Kindern;
  • die Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Familiensachen zwischen den Mitgliedstaaten in erheblichem Maße zu vereinfachen;
  • die internationale Kindesentführung in wirksamer Weise zu bekämpfen.


Die Regelung im Einzelnen: Die Brüssel IIa-Verordnung ergänzt und ersetzt die bisherige Brüssel II-Verordnung. Sie wird ab 1. März 2005 anwendbar sein. Die Neuregelung erweitert den Anwendungsbereich der geltenden Verordnung erheblich. Die Vorschriften gelten in Zukunft für alle EU-internen grenzüberschreitenden Sorge- und Umgangsrechtsstreitigkeiten. Neu ist, dass diese Fragen in Zukunft auch dann nach der Verordnung entschieden werden können, wenn sie nicht im Zusammenhang mit einer Ehesache stehen. Die neue Verordnung gilt darüber hinaus für alle Kinder – also für eheliche genauso wie für nicht-eheliche.


Die Verordnung soll dazu beitragen, internationale Kindesentführungsfälle schneller und besser zu lösen. Ein Beispiel: Entführt ein Elternteil das Kind von Frankreich nach Deutschland, so muss das deutsche Gericht in der Regel innerhalb von sechs Wochen über die Rückgabe des Kindes entschieden. Wird diese ausnahmsweise abgelehnt, so kann ein umfassendes Sorgerechtsverfahren in Frankreich durchgeführt werden. Dieses Sorgerechtsverfahren kann dann mit der Rückgabeanordnung enden, die grenzüberschreitend vollstreckbar ist.


Mit der Neuregelung dürfen Umgangsentscheidungen und Rückgabeanordnungen nicht mehr im Vollstreckungsmitgliedstaat gesondert geprüft werden, ehe sie vollstreckt werden. Solche Entscheidungen stehen in der Zukunft inländischen Entscheidungen gleich.


Frankreich und Deutschland haben bei der Annahme dieses Rechtsinstruments eine wesentliche Rolle gespielt, indem sie eine mehr als dreijährige Verhandlungsphase beendet und ihr eine neue Dynamik verliehen haben. Diese Bemühungen basieren auf der Überzeugung, dass dieses Regelwerk für das Wohl der europäischen Familien von grundsätzlicher Bedeutung ist. Deutschland und Frankreich arbeiten schon seit langer Zeit vertrauensvoll zusammen, um gemeinsam grenzüberschreitende Familienkonflikte zu lösen.


Das neue gemeinschaftliche Rechtsinstrument soll unserer Überzeugung Ausdruck verleihen, ein Europa des Rechts im Alltag zu schaffen. Dabei stellt die Verordnung einen markanten Schritt dar: Sie ist integrierender Bestandteil der Bemühungen Deutschlands und Frankreichs, weitere Forschritte in der Europäischen Union zu erzielen, indem der freie Verkehr von gerichtlichen Entscheidungen in den Bereichen gefördert wird, die das Zusammenleben unserer Bürger vornehmlich betreffen, sei es im Berufs-, Privat- oder Familienleben.