Herta Daeubler-Gmelin speaks out against German Judiciary Crimes against Humanity
before she becomes the German federal minister of justice
Februar 1997

 

english Herta Daeubler-Gmelin knows very well the characteristics of the political judiciary and the treatment of the victims by the politicians' and jurists' class as she has worked on this issue with the example of the Nazi-jurists and speaks out against it in public when it serves her political career. But in respect to the injustice judiciary of German family law jurisdiction under her responsibility as German federal minister of justice Herta Daeubler-Gmelin intentionally covers and promotes German judiciary crimes against humanity. deutsch Zwar kennt Herta Däubler-Gmelin die Merkmale der deutschen politischen Justiz und den Umgang der Juristen- und Politikerklasse mit den Opfern sehr gut, da sie diese Thematik anhand der Nazi-Juristen aufarbeitet und sich öffentlich dagegen ausspricht als dies für ihre eigene politsche Karriere nützlich ist, aber bezüglich der Unrechts-Justiz der deutschen Familienrechtssprechung unter ihrer Verantwortung als Bundesjustizministerin deckt und fördert Herta Däubler-Gmelin gezielt Deutsche Justizverbrechen gegen die Menschlichkeit.

While Herta Daeubler-Gmelin out of her political opportunism still complains about the delay of proceedings and the lack of protection of the victims in respect to the lack assumption of responsibility for crimes committed by Nazi-jurists, the German federal minister of justice Herta Daeubler-Gmelin refuses the assumption of responsibility for the intentional delay of proceedings and protection of the victims within German family law jurisdiction.

Während Herta Däubler-Gmelin aus ihrem politischen Opportunismus noch die Verfahrensverschleppung und den mangelnden Opferschutz hinsichtlich des Mangels der Verantwortungsübernahme für Verbrechen durch Nazi-Juristen beklagt, verweigert die Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin die Verantwortungsübernahme für gezielte Verfahrensverschleppung und den Opferschutz in der deutschen Familienrechtsprechung.

Rehabilitierung und Entschädigung von Deserteuren, sog. Wehrkraftzersetzern und Kriegsdienstverweigerern der deutschen Wehrmacht? Bericht über den mühsamen Versuch, mehr als 50 Jahre nach der Zerschlagung Nazi-Deutschlands im Deutschen Bundestag durch eine überparteiliche gemeinsame Erklärung ein weiteres Stück von NS-Justiz-Unrecht aufzuarbeiten.

Zugleich ein herzlicher Gruß an Dieter Posser zum 75. Geburtstag.

Von Herta Däubler-Gmelin, Februar 1997

Dieter Posser, der Sozialdemokrat, stellvertretende Ministerpräsident und langjährige Finanz- und Justizminister, ist weit über die Grenzen seines Heimatlandes Nordrhein-Westfalen hinaus bekannt geworden.

Mich hat der Jurist und engagierte Rechtspolitiker Dieter Posser besonders beeindruckt: Das galt für den Anwalt, der in den 50 ger Jahren zusammen mit Gustav Heinemann für Bürgerrechte eintrat und in jenen Hoch-Zeiten des kalten Krieges unverdrossen versuchte, das autoritär geprägte politische Strafrecht endlich den Erfordernissen einer rechtsstaatlichen Demokratie anzupassen. Schon damals gehörte er zu den Vorbildern für unsere Generation Jurastudenten. Auch der an einer sozial gerechten und auf Verantwortung des Einzelnen angelegten Demokratie orientierte Rechtspolitiker hat immer wieder Anstöße gegeben. Als Vorsitzender des Gustav-Heinemann-Bürgerpreis-Kuratori-ums bekräftigt Dieter Posser schließlich bis zum heutigen Tag durch die Auswahl der Preisträgerinnen und Preisträger immer aufs Neue seine Einstellung, daß eine freie und bürgerschaftlich ausgerichtete Gesellschaft nur entstehen und bestehen kann, wenn und solange der einzelne Bürger seine Rechte mit der Bereitschaft zu Eigenverantwortung und bürgerschaftlichem Engagement verbindet.

Dieter Posser ist die Wiedergutmachtung von Unrecht wichtig. Er hat sich deshalb immer wieder dafür eingesetzt, daß unser Rechtsstaat wenigstens versucht, wieder gut zu machen, was im NS-Deutschland an Verbrechen begangen wurde: Entschädigung für Opfer und Hinterbliebene, Rehabilitierung der zu Unrecht Beschuldigten und Verurteilten - das alles gehört dazu.

Adolf Arndt hat 1956 in seinem berühmten Aufsatz "Warum und wieso Wiedergutmachung?"(1) die Gründe zusammengefaßt, die Wiedergutmachung in der Bundesrepublik Deutschland und für die Bundesrepublik nötig sind. Er tat das aus gegebenen Anlaß. Auch damals waren Wiedergutmachungsleistungen unpopulär; die Rehabilitierung von NS-Opfern gehörte damals auch nicht zu den Themen, mit denen viele Stimmen zu holen waren: "Weil das Verständnis des Rechts durch den Positivismus und durch die Verderbnis, die der Nationalsozialismus war, bis an die Wurzel gestört ist", so Arndt, "muß noch immer die Einsicht dafür vermißt werden, daß die Befehle der nationalsozialistischen Machthaber nicht das Recht jener Zeit, sondern das Unrecht in jener Zeit bildeten und dieses Unrecht, sonst nichts, um des Rechtes willen allein der Grund für jeden Wiedergutmachungsanspruch ist. Es bedarf der Erkenntnis, daß Unrecht schändet, und zwar den schändet, der Unrecht tut oder in dessen Namen es verübt wird. Wiedergutmachung tut deshalb uns allen not, auf daß wir vor uns selbst wieder ehrlich werden und den vom Unrecht Verletzten die Versöhnung mit ihrem Volks und Staat ermöglichen. Es geht", so führte er unter Hinweis auf Worte des damaligen Bundespräsidenten Theodor Heuss weiter aus, "für die sittlich denkenden Menschen um die Wiedergutmachung `an sich selber." (2)

In der damaligen Wirklichkeit der 50er Jahre kamen Rehabilitierung und Entschädigung in weiten Bereichen nur schleppend voran. Wo außenpolitische Interessen und Notwendigkeiten die Entscheidungen der jungen Bundesrepublik motivierten, da wurden sie getroffen - im Innern der Bundesrepublik jedoch erstarrten Aufarbeitung und Rehabilitierung in jener "bleiernen Zeit". Da wurden Prozesse verschleppt, Täter geschont, Opfer übersehen. Beim Widerstand des 20 Juli 1944 gelangen Würdigung, Rehabilitierung und Anerkennung dann endlich; andere - insbesondere die kleinen Leute, der alltägliche Widerstand gegen Hitler, mußte noch lange darauf warten - teilweise bis heute (3). Zu Viele waren nicht daran interessiert, sich an die NS-Zeit und damit - vielleicht - an eigene Schuld, an eigenes Versagen erinnern zu lassen.

Verdrängt worden ist damals auch der - spezifische, weit über die bloße und ausnahmsweise "Verstrickung" einzelner hinausreichende zusätzliche - Beitrag der Wehrmacht, besonders aber auch der Justiz zur Unrechtsherrschaft der Nazis. Nicht nur die Rolle des Volksgerichtshofs, der Standgerichte und der SS-Polizeigerichte, sondern auch die Tätigkeit der Sondergerichte, der Militär- und der Kriegsgerichte oder die der "ganz normalen" Amts-, Landes- und Oberlandesgerichte, wie auch der übrigen Fachgerichte in den Jahren 1933-1945 wurde einfach mit Schweigen übergangen, so, als sei das alles damals Recht gewesen, als habe es Unrecht nicht gegeben. Kontinuität war gefragt. Die Zäsur zwischen Nazi-Unrecht und dem Beginn einer neuen, rechtsstaatlichen Zeit, wurde trotz totaler Niederlage und trotz des "Nie Wieder!", das doch tragender Pfeiler des Grundgesetzes war, im Hinblick auf die Notwendigkeit der Aufarbeitung dieses Teiles der Geschichte schlicht nicht zur Kenntnis genommen.

Wie weit das ging, läßt sich in höchstrichterlichen Urteilen aus den 50 ger Jahren heute noch nachlesen. Besonders absurd zeigt das die in den 50 ger Jahren heiß umkämpfte Frage, ob der 8. Mai 1945, also der Tag der Kapitulation, der vollständigen Niederringung des Naziregimes und dem totalen Sieg der Anti-Hitler-Koalition auch die dienstrechtlichen Verhältnisse der Beamten und Richter (!) der Nazizeit zum Erlöschen gebracht habe.

Das - neu geschaffene - Bundesverfassungsgericht hatte das, aus heutiger Sicht selbstverständlich, so entschieden und zur Begründung u.a. deutlich auf Funktion und stützende Rolle gerade auch der Richter und Beamten für die Naziherrschaft hingewiesen (4). Der Bundesgerichtshof war da ganz anderer Meinung, widersprach heftig, bemerkenswerterweise unter Berufung auf bekannte ehemalige Nazi-Juristen. Seine Ausführungen sind heute noch lesenswert, weil unter Leitung des damaligen BGH-Präsidenten Weinkauff, zwischen 1935-1945 selbst Richter am Reichsgericht, der Große Zivilsenat(!) nicht nur die unverblümte Vertretung eigener materieller Interessen juristisch verbrämte, sondern auch bar jeglichen Unrechtsbewußtseins historische Fakten verdrängte und rechtsstaatliche Wertungen verfälschte. So richtige Nationalsozialisten waren danach die wenigsten gewesen, NS-Unrecht durch Beamte oder Richter hatte es nur ausnahmsweise im Einzelfall gegeben; "nationalsozialistische Bestandteile" des Beamtenrechts waren sozusagen unbedeutende "Zierrate" gewesen. Der "überwiegende Teil der deutschen Beamten" hatte sich, so führte der große Zivilsenat ohne zu Erröten aus, trotz "des schimpflichen und rechtswidrigen Druckes... in erster Linie dem Staate und seinen legitimen Aufgaben" verpflichtet gefühlt (5) - und sollte daher die Aufrechterhaltung seiner in langen Beamtenjahren erworbenen Ansprüche nicht vermissen müssen.

Das Bundesverfassungsgericht, das ja bekanntlich keine Karrierejuristen aus der Nazizeit in seinen Reihen hatte, rückte in einer zweiten Entscheidung einige Jahre später (6) diese Argumentation zwar klar zurecht und spießte die mehr als merkwürdige Art des Bundesgerichtshofs auf, ausgerechnet ausgewiesene Nazi-Juristen als Kronzeugen für die rechtsstaatlich einwandfreie Haltung dieser Berufsgruppe in der Nazizeit heranzuziehen. Es zählte, 1957 für alle Interessierten nachlesbar den besonderen Beitrag gerade der Juristen (7) zum Unrechtssystem der Nationalsozialisten auf. Nur gab es eben nicht viele Interessierte; den Drang zu allgemeiner Beschönigung und zu weitreichender Verdrängung konnte auch das Bundesverfassungsgericht damals nicht aufhalten.

Warum der Bundesgerichtshof damals so unglaublich judizierte und dann kein Aufschrei der Öffentlichkeit folgte, warum diese Rechtsprechung z. B. in dem Skandal um den ehemaligen Blutrichter am Volksgerichtshof, Rehse, sogar noch auf die Spitze getrieben werden konnte, ist uns bis heute unverständlich. Neben dem damals weit verbreiteten Interesse, möglichst viel Bedrängendes unter den Teppich zu kehren, bietet wohl die nachweisbar außerordentlich starke personelle Kontinuität zwischen den Gerichten und Justizbehörden der jungen Bundesrepublik und jenen der Nazizeit eine Erklärung dafür. Den ehemaligen Beisitzer am Volksgerichtshof Rehse, dem die Beteiligung an dessen 230 Todesurteilen nachgewiesen wurde, erklärte der 5. Strafsenat des BGH bekanntlich zwar zum Mittäter, nicht, wie sonst in den Jahren davor schonungsvoll üblich, nur zum Gehilfen der Mordtat eines Anderen, meist des - toten - Freisler. Der Grund dafür aber lag jedoch keinesfalls in einer Änderung der Denkweise des BGH. Er lag vielmehr in folgendem: Bei Mittäterschaft mußten Rehse selbst die Tatbestandselemente des - allein noch nicht verjährten - Mordes nachgewiesen, konnte ihm damit dann aber auch das Richterprivileg zugebilligt werden. So geschah es dann auch: der Nazi-Blutrichter Rehse wurde der Nazi- Verblendung und der "Rechtsblindheit" geziehen, damit aber zugleich mit kaum mehr zu überbietendem Zynismus aus der strafbaren richterlichen "Rechtsbeugung" herausinterpretiert. (8).

Diese Manipulation konnte jungen Leuten, die schon in der Bundesrepublik aufgewachsen waren und Rechtsstaatlichkeit als Verfassungsprinzip beigebracht bekommen hatten, nicht glaubwürdig als rechtsstaatlich agierende Justiz verkauft werden. Ich habe unser Entsetzen damals 1968, als wir uns gerade an der Freien Universität Berlin anschickten, ins erste juristische Staatsexamen zu gehen, bis heute noch gut in Erinnerung: die Dreistigkeit des Gerichtes damals hat zu der Distanz von manch einem von uns zur juristischen herrschenden Meinung und zu wesentlichen Teilen der bundesrepublikanischen Justiz erheblich beigetragen.

Als dann im Dezember darauf ein willfähriges Berliner Gericht Rehse auch noch völlig freisprach (9) und - über die Vorgabe des BGH hinaus - dem Volksgerichtshof auch noch Gerichtsqua-lität, wie auch die Einhaltung gewisser Standards, die freilich wegen des Krieges hätten hart sein müssen, zuschrieb (10), da zeigte sich das Ausmaß der neuen zweiten, bundesrepublikanischen Rechtsblindheit voll. Umso notwendiger war es, daß es auch andere Juristen gab: Persönlichkeiten wie Gustav Heinemann, Fritz Bauer, Richard Schmid, Adolf Arndt und Dieter Posser, Helmut Simon und Wiltrud Rupp-von Brünneck, die Verdrehungen der rechtsstaatlichen Prinzipien so gut das ging wieder zurechtrückten. In Sachen Rehse ist es trotz des Antrags der Staatsanwaltschaft bekanntlich nicht zu einer erneuten Revisionsverhandlung gekommen, weil Rehse in der Zwischenzeit verstorben war.

Wie zäh auch sonst die Aufarbeitung voran ging, zeigen nicht nur die Auseinandersetzungen in der Debatte um die Aufhebung der Mordverjährung (11), sondern auch die Tatsache, daß der Deutsche Bundestag erst Mitte der achtziger Jahre die nötige Mehrheit zusammenbrachte, um wenigstens endlich den Volksgerichtshof als das zu bezeichnen, was er war: Terrorinstrument der Nazis, nicht "Gericht", und seine "Urteile" pauschal für null und nichtig, für Unrecht von Anfang an zu erklären (12). Aber nochmals zurück zu dem Ausmaß der personellen Kontinuität zwischen wichtigen Teilen der bundesrepublikanischen Justiz und ehemaligen Nazi-Juristen, die zur Verhinderung der Aufarbeitung, ja zur einseitigen Manipulation rechtsstaatlicher Grundsätze zugunsten der "Verstrickten" und zu Verdrängung und Verschweigen so viel beigetragen hatten (13). Sie stand insgesamt der Kontinuität zwischen Justiz des Kaiserreichs und Juristenstand in der Weimarer Republik und dann - nach Säuberung der jüdischen, sozialdemokratischen und sonstigen unerwünschten Elemente (14) um nichts nach:

Bereits 1948 waren 30 % der Gerichtspräsidenten und zwi-schen 80 % und 90 % der Landgerichtsdirektoren und -räte in der britischen Zone wieder ehemalige Parteigenossen (15). Schon 1949 berichtete der US-Kommissar für Bayern an den damaligen Hochkommissar McCloy, daß wieder 81 % der Richter und Staatsanwälte dort ehemalige Nazis waren. (16) In den anderen Westzonen sah es nur unwesentlich anders aus. Und wer die Namen der Landgerichtspräsidenten, Senatsvorsitzenden, Präsidenten von Oberlandesgerichten und Mitgliedern des Bundesgerichtshofs aus jenen Jahren liest, muß zur Erkenntnis kommen, daß die Mitarbeit bei einem Gericht in der Nazi-Zeit, insbesondere beim Reichsgericht und/oder die "Einberufung" ins Reichsjustizministerium ganz offensichtlich auch für die Karriere in der Justiz der Bundesrepublik in den fünfziger Jahren weitestgehend als Beförderungsvoraussetzung, zumindest als gute Empfehlung, keinesfalls jedoch als Hindernis angesehen wurde, Richter oder gar Kammer- oder Senatsvorsitzender bzw. -präsident zu werden.

Der Unterschied zum Umgang mit den willfährigen Vollstreckern aus der Justiz des zweiten totalitären Staates auf deutschem Boden bestürzt uns heute: Von den zuverlässigen Systemstützen der DDR in der Justiz, seien sie nun Strafrichter oder Staatsanwälte gewesen, ist bekanntlich keiner in die Dienste eines Landes oder des Bundes übernommen worden (17).Erst lange Jahre nach Adolf Arndts Aufsatz wurden die ersten gründlicheren Arbeiten über die Rolle der Justiz in der Nazizeit veröffentlicht (18): J. Friedrich, Ingo Müller, haben den Anstoß zu öffentlichen Diskussionen gegeben. In einer Ausstellung im Bundesgerichtshof wurden auch die unrühmlichen Teile seiner kurzen Geschichte und die mehr als problematische Kontinuität zum Reichsgericht (19) nicht ausgespart (20).

Wer allerdings erwartet hätte, daß jetzt endlich auch in den Amts-, Land-, Oberlandesgerichten und in den Fachgerichten der konkrete Beitrag jener Vorgänger zur nationalsozialistischen Herrschaft anhand der zumeist erhaltenen Akten untersucht und deutlich gemacht würde, den es ja gab bei der Verschärfung der Rechtlosstellung, Verfolgung und Vernichtung der Juden, der Sinti und Roma, der sog. Volksschädlinge oder auch im Rahmen der Vernichtung sog. lebensunwerten Lebens, also der NS-Euthanasieaktion, der wäre wieder enttäuscht. Erst in den letzten Jahren werden die ersten systematischen Versuche unternommen. Die meisten Akten freilich vergilben weiter in den Gerichts- oder Staatsarchiven (21). Auch der Bundestag hat nach mehr als 50 Jahre nach der Niederringung der Nazis seine Aufgabe immer noch nicht erfüllt: Die Frage, welche Spruchkörper von damals "Gerichte", welche ihrer vielen "Urteile" von Anfang an Unrecht und deshalb von Anfang an pauschal nichtig waren oder welche einzeln überprüft und dann im Zweifel aufgehoben werden müssen, ist bis heute noch nicht durchgehend beantwortet. Weder für Sondergerichte und Standgerichte, noch für Militär- und Kriegsgerichte.

So kann es kaum verwundern, daß im letzten Sommer die Frage in der Öffentlichkeit Unsicherheit auslöste, ob es denn wahr sein könne, daß sogar das "Urteil" gegen Pastor Dietrich Bonhoeffer, das am 8. April 1945 zu seiner Ermordung im KZ Flossenbürg führte (22), nicht zweifelsfrei nichtig sie, sondern wenigstens formell auch heute noch Bestand habe. Es bedurfte einer detaillierten und langen Prüfung durch das angerufene Berliner Landgericht (23), bis das Ergebnis feststand: Das Standgerichtsurteil gegen Pastor Dietrich Bonhoeffer hat schon lange keinen Bestand mehr, weil die Regierung unter Ministerpräsident Hoegner im Bayern der ersten Nachkriegsjahre für die gesetzliche Aufhebung solcher auf bayerischem Gebiet ausgesprochener Terrorakte gesorgt hatte (24). Die Unsicherheit jedoch, die zu dem Antrag der Professoren und Studierenden der kirchlichen Hochschule und zu der zeitraubenden Prüfung durch das Landgericht Berlin geführt hatte, war verständlich, existieren doch vergleichbare Aufhebungsgesetze keineswegs flächendeckend in allen Ländern der Bundesrepublik. Das Bundesministerium der Justiz hat deshalb die Unsicherheit um dieses Urteil zum Anlaß genommen, die Frage nach der formellen Geltung anderer NS-Urteile erneut gründlich prüfen zu lassen. Sein Bericht liegt noch nicht vor, soll dem Bundestag jedoch im Frühjahr 1997 erstattet werden.

Daß es im Bundestag auch heute noch nicht einfach ist, Mehrheiten zur Schließung der noch immer offenen Lücken im Entschädigungsrecht für NS-Opfer zu finden, wird derzeit gleich an mehreren Stellen deutlich: So kommt die Errichtung einer Stiftung genau zu diesem Zweck seit Jahren nicht vom Fleck. Auch die Entschädigung von Holocaust-Opfern und ihren Hinterbliebenen z. B. in den Baltischen Staaten nach der Öffnung des Eisernen Vorhangs gestaltet sich überaus zäh. Die geschundenen, ausgebeuteten oder - wenn sie überhaupt überlebten - für ihr Leben geschädigten Zwangsarbeiter müssen weiter auf die Anerkennung ihrer Ansprüche oder wenigstens eines Teiles davon warten. Allen öffentlichen Ankündigungen zum Trotz wehren Bundesregierung und Koalition ab, rücken auf der anderen Seite jedoch immer wieder neue Gelder z. B. für amicus curiae-Unterstützungen in den Bundeshaushalt ein. Im Augenblick verlangen einige deutsche Unternehmen solche Schritte von der Bundesregierung, um Schadensersatzklagen von Zwangsarbeitern vor US-Gerichten besser abwehren zu können, denen sie als Rechtsnachfolger von Konzernen, die seinerzeit gerne und viel von NS-Zwangsarbeit profitiert haben, ausgesetzt sind. werden sollen.

Daß solche Unterstützungsleistungen im Namen der Bundesrepublik Deutschland überhaupt erwogen werden, ist schon erstaunlich genug und zeigt, welche merkwürdigen Vorstellungen einige der Interessierten heute noch von den Interessen der Bundesrepublik Deutschland haben. Daß aber bevollmächtige Vertreter des Auswärtigen Amts solche Interessen auch noch teilen und sich in Gesprächen mit Industrievertretern darüber beklagen, daß Oppositionsabgeordnete die berechtigte Befürchtung äußern, amicus curiae-Interventionen ausgerechnet zur Unterstützung von in den USA juristisch mehr als gut repräsentierten deutschen Global Players, nicht aber zur Unterstützung klagender ehemaliger Zwangsarbeiter könnten das Ansehen der Bundesrepublik erneut ins Zwielicht bringen, das setzt die Reihe von Peinlichkeiten fort (25) und zeigt zugleich, wie weit bisweilen Bonner Ministerialbürokraten auch heute noch abseits stehen, wenn Unrecht aus der Naziepoche unserer Geschichte endlich bereinigt werden soll.

Zu den Deserteuren, den Kriegsdienstverweigerern und sog. Wehrkraftzersetzern: Auch hier gibt es bisher kaum Fortschritte. Der Bundestag berät jetzt schon wieder seit Jahren über die Rehabilitierung und Entschädigung jener jungen deutschen Wehrmachtssoldaten, die Befehle verweigerten, desertierten oder desertieren wollten. Sie wurden dabei aufgegriffen, aber nicht sofort an Ort und Stelle erschossen, sondern vor ein "Gericht" gestellt. Über 30 000 von ihnen wurden zum Tode verurteilt; wahrscheinlich wurden weit mehr als 20 000 dieser "Urteile" auch vollstreckt, ganz wenige der jungen Soldaten haben den Krieg überlebt (26). Die meisten wurden nach den Terrorurteilen zur Abschreckung in Todeszellen gehalten, bis sie ermordet wurden. Wenn sie überlebten, weil die Todesstrafe, häufig dank Beziehungen von Familienangehörigen oder Freunden, in Zuchthausstrafen umgewandelt wurden, kamen sie in Strafbataillone, wurden dort weiter geschunden, gedemütigt und als Kanonenfutter und Minenhunde eingesetzt.

Nach dem Krieg war für diese Gruppe der Geretteten die Qual meist nicht zu Ende. Sie waren zwar nicht mehr unmittelbar jeden Tag mit dem Tode bedroht, aber sie und ihre Familien leben bis heute mit dem Vorwurf, sie seien "ehrlose Elemente", sie seien die Kriminellen, die Feiglinge, Drückeberger und verantwortungslosen Verräter gewesen. Ihre Verurteilung in der Nazi-Zeit wurde kaum jemals aufgehoben; viele konnten ihr Todesurteile nicht beibringen, was ja der erste Schritt zu einer Überprüfung der Unrechtmäßigkeit gewesen wäre. Manch einer dieser jungen Leute bekam in neuen Prozessen, beispielsweise um Rentenansprüche, durch die bundesrepublikanische Justiz sogar nochmals bescheinigt, daß "Fahnenflucht auch in Rechtsstaaten hart bestraft werde" (27), die "Schuld" also bei ihm selbst liege. Ihnen oder ihren Hinterbliebenen wurde unter Hinweis auf jene Nazi-Verurteilungen die Zahlung von Versorgungsrenten lange verweigert (28). Besonders gelitten haben viele, weil sie nie öffentlich über das Unrecht reden konnten, das ihnen zugefügt worden war. Niemand wollte sie anhören.

Erst durch die Vorfälle um den ehemaligen Marinerichter und späteren CDU-Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg, Filbinger, begann sich die Haltung der Öffentlichkeit zu ändern. Filbinger, der wegen seiner gnadenlosen und NS-willfährigen Urteile, die er teilweise sogar noch nach der Kapitulation ergehen lies, von Rolf Hochhuth - mit gutem Grund - als "furchtbarer Jurist" bezeichnet werden durfte, verteidigte sich dann auch noch mit dem berühmt gewordenen Spruch, daß heute doch nicht Unrecht sein könne, was damals Recht gewesen sei. Er machte so auf erschreckende Weise deutlich, wie quer mancher Angehörige dieser Generation auch damals noch dachte. Bekanntlich mußte Filbinger dann schließlich zurücktreten. Wie manche Leserbriefe und Aktionen aus letzter Zeit zeigen ist er jedoch mit diesem Teil seiner Lebensgeschichte auch heute noch nicht im Reinen, versucht vielmehr weiterhin, die Koalitionsfraktionen in seinem Sinne zu beeinflussen (29).

In der zweiten Hälfte der achtziger Jahren gelang es dann immer besser, das bleierne Schweigen zu durchbrechen: Ausgelöst durch neue Untersuchungen über die Beteiligung gerade auch der Wehrmacht am Holocaust und Massenerschießungen in Polen und der Sowjetunion, vor allem aber über die unglaublichen Terrorurteile vieler Kriegsgerichte, die weit über die damals verwendete Vokabel der "Verstrickung" in die NS-Zeit hinausgingen (30), kamen erste Tagungen zum Thema Desertion und Kriegsdienstverweigerung in der Wehrmacht zustande, wurden auch Mitglieder der inzwischen gebildeten Bundesvereinigung Opfer der NS-Militärjustiz endlich öffentlich gehört und konnten über ihr Schicksal berichten (431).

Zunächst standen sie und die Veranstalter solcher Tagungen freilich noch ziemlich allein der bekannten aufgehetzten, ja haßerfüllten Berichterstattung gegenüber, die seit Jahren die öffentliche Meinung vergiftete und pazifistische Forderungen z. B. nach Deserteurs-Denkmälern als Gegenstücke zu den üblichen Kriegerdenkmälern mit Hohn und Schimpf überschütteten (32). Mit der Zahl der Tagungen nahm jedoch auch die objektivere Berichterstattung zu. Immer mehr erschütternde Lebensbeschreibungen brachten das Ausmaß des Unrechts ins Bewußtsein, das diesen Widerständlern, alles typische Vertreter des alltäglichen Widerstandes kleiner Leute, die sich nicht anders zu helfen wußten, durch Nazirichter, aber auch in der Zeit der "zweiten Schuld" während der ersten Jahrzehnte in der Bundesrepublik Deutschland zugefügt worden war.

Ludwig Baumann, z. B., der Vorsitzende der Bundesvereinigung, wurde als Soldat nach der Besetzung Frankreichs einer Hafenkompanie in Bordeaux zugeteilt. 1942 wollte er unter dem Eindruck von Wochenschauberichten über die Behandlung unzähliger russischer Kriegsgefangener, die die Wehrmacht auf freiem Feld bei minus 40° erfrieren ließ, nicht länger mitmachen. Er floh mit seinem Freund Kurt Oldenburg; beide waren gerade 21 Jahre alt. Sie wurden an der Demarkationslinie zur Vichy-Republik von einer Militärstreife aufgegrif-fen, schossen aber nicht, obwohl sie eine Pistole besaßen: "Wir konnten einfach keinen Menschen töten!" so Baumann heute. Beide wurden zum Tode durch erschießen verurteilt, erwarteten über 10 Monate lang jeden Morgen in der Todeszelle, an Händen und Füßen mit Ketten gefesselt, ihre Hinrichtung. Erst dann erfuhr Baumann, daß sein Vater mithilfe eines Geschäftspartners, der mit Großadmiral Raeder befreundet war, seine Todesstrafe zu lebenslänglich Zuchthaus hatte umwandeln lassen können: KZ Esterwegen, das berüchtigte Wehrmachtsgefängnis in Torgau, Strafbataillon 500, Einsatz in der Ukraine, schwere Verwundung - das waren die Stationen seines Lebens bis zum Kriegsende. Sein Freund überlebte den Krieg nicht. In der Bundesrepublik dann galt Baumann als Vorbestrafter, schlug sich durchs Leben, wurde damit nicht fertig, bekam Alkoholprobleme, bis er dann begann, den Kampf um seine Rehabilitierung und um die seiner Leidensgenossen aufzunehmen (33)

Im Zuge der 90ger Jahren wurde dann auch in der Auseinandersetzung mit der Aufarbeitung z. B. des Schicksals von politischen Häftlingen in der DDR, der Waldheimprozesse und anderer DDR-Justiz- Unrechtstaten (34) häufiger kritisch danach gefragt, ob denn die jetzt angewandten Grundsätze in der Bundesrepublik eigentlich auch auf die Justiz und die Richter der Nazizeit angewendet worden seien. In diesem Zusammenhang wuchs das Interesse für Berichte darüber, wie verbrecherisch bedenken- und rücksichtslos gerade auch Wehrmacht und Kriegsgerichte sich zu Vollstreckern der Hitlerschen Vernichtungspläne gemacht hatten und wie wenig sie dafür zur Verantwortung gezogen worden waren. Die Chancen für einen erfolgreichen neuen Anlauf zur Rehabilitierung ihrer Opfer war gekommen. Die SPD brachte einen Entschließungsantrag in die Beratungen des Deutschen Bundestages ein, der zwar der Diskontinuität verfiel, wiederholte ihn jedoch unmittelbar nach Konstitutierung des neuen Bundestags am 30. Januar 1995 (35). Dieser Antrag knüpft in seinem Wortlaut an den Bundestagsbeschluß zum Volksgerichtshof an und nimmt die - geänderte - Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes auf.

Die Forderungen sind klar: Sie umfassen die Feststellung, daß der 2. Weltkrieg von Anfang an ein völkerrechtswidriger Angriffskrieg war, an dem nicht mitzuwirken eben nicht als Unrecht angesehen werden darf. Er erklärt, daß die Urteile der Militär- und Kriegsgerichte gegen Deserteure, sog. Wehrkraftzersetzer und Kriegsdienstverweigerer Unrecht waren; ein bitteres Unrecht, dessen Ausmasse noch deutlicher wird, wenn man die Zahl der vollstreckten Todesurteile wegen solcher "Delikte" dagegen hält, die während des gesamten 2. Weltkriegs in den Armeen der demokratischen Staaten der Anti-Hitler-Koalition ausgesprochen und vollstreckt worden sind: Ein einziges solches Todesurteil ist bekannt (36). Der Antrag schlägt vor, die Urteile pauschal, also ohne Einzelfallüberprüfung für nichtig zu erklären, den Betroffenen und ihren Hinterbliebenen den Respekt und die Anerkennung des Deutschen Bundestages zu bezeugen und Entschädigungsleistungen zu zahlen. Es geht also um alles drei: um die klare Benennung von Unrecht, um Rehabilitierung und um Entschädigung.

Die Anhörung des Rechtsausschusses zu dem Antrag, aber auch zu dem von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (37) zeigte dann die ganze Breite der Schwierigkeiten und Widerstände: Zwar konnten die Sachverständigen der Koalition, insbesondere der noch in altem Denken befangene ehemalige Kriegsrichter Otfried Keller und der Militärhistoriker Prof. Dr. Franz Seidler mit ihren altbekannten Thesen niemand mehr überzeugen, stießen vielmehr weitgehend auf Unverständnis (38). Klar wurde jedoch auch, daß sich nach wie vor einflußreiche Teile der Regierungsfraktionen auf solche Meinungen berufen und historische Tatsachen nicht zur Kenntnis nehmen wollen.

Auf der anderen Seite zeigen die bisherigen Verhandlungen auch, daß es in den Regierungsfraktionen Stimmen gibt, die Unrecht wieder gut machen wollen und auch aus politisch-taktischen Gründen dazu raten, bald zu einem vernünftigen Ergebnis zu kommen, also das Problem nicht, wie in anderen Fällen so häufig üblich, "auf natürlichem Wege", also durch Zuwarten bis zum Tode des letzten Betroffenen zu "bewältigen". Außer Plenardebatten (39), ungezählten Formulierungsanläufen auf der Suche nach einem Kompromiß, die durch den Versuch unterbrochen wurden, mit Tricks einen Versuchsballon starten zu lassen, der schnell platzen mußte und zurecht auch auf den erbitterten Widerstand auch der in der Bundesvereinigung Opfer der NS-Militärjustiz e.V. zusammengeschlossenen Deserteure stieß (40), konnte bisher jedenfalls nichts faßbares erreicht werden.

Vier Einwände scheinen die Regierungsfraktionen umzutreiben: Der erste betrifft Geld. Das Bundesfinanzministerium erklärte lange Zeit hindurch, zur Entschädigung dieser Opfergruppe sei kein Geld vorhanden. Mittlerweile dürfte das jedoch ausgeräumt sein: Die Kosten für einmalige, in ihrer Höhe wohl eher als symbolisch zu bezeichnende Beträge von zwischen 7.500.-- DM und 10.000.-- DM fallen kaum noch ins Gewicht.

Auch Vorschläge aus den Reihen der CDU/CSU, bei Wehrmachtsdeserteuren jeden einzelnen Fall wieder aufzunehmen und in einem gerichtsähnlichen Verfahren nochmals genau zu prüfen (41), muß den Betroffenen jetzt nach mehr als 50 Jahren verständlicherweise wie Hohn vorkommen. Zutreffend wies denn auch Ludwig Baumann darauf hin, daß "dies eine neue Entwürdigung nach einem Leben voller Demütigung" für sie bedeute (42).

Zum dritten wollen sich wesentliche Teile der Regierungskoalition nicht zu der Erklärung bereit finden, das Wüten der Militärjustiz der Nazis, oder auch nur der Kriegsgerichtsbarkeit im Zusammenhang mit Kriegsdienstverweigerern, Wehrkraftzersetzern und Deserteuren sei Unrecht gewesen. Eine solche Feststellung verurteile die gesamte Kriegs- oder Militärgerichtsbarkeit, so wird ausgeführt. Das aber sei historisch falsch, schließlich seien auch Männer wie v. Schlabrendorff oder Sack Militärrichter und zugleich Widerständler gewesen. Daß sich die Legende vom Widerstand der Juristen während der Nazizeit nicht halten läßt, wissen freilich auch diese Protagonisten sehr wohl (43). Weitere Einwände erklären unter Berufung auf Seidler und vergleichbare Meinungen, die offene Darstellung der Einbeziehung der Wehrmacht in den Vernichtungskrieg im Osten, wie sie jetzt durch die von Jan Philip Reemtsma initiierte Wander-Ausstellung dokumentiert wird (44), würde nicht nur Millionen ehrenhafter deutscher Soldaten beleidigen, sondern könne zusätzlich der Bundeswehr, bzw. dem Wehrwillen der jungen Deutschen schaden.

Was für eine verdrehte und verquere Argumentation! Welche Ähnlichkeit mit den Beschönigungen der Justiz in den 50er Jahren. Die Parallelen zur verdrängten Rolle der Justiz sind offensichtlich. Zwar gibt es auch in Bundeswehr, sogar im Bundesministerium der Verteidigung mittlerweile Stimmen, die den klaren Unterschied zwischen der voll in die Nazi-Herrschaft eingebundenen und den Vernichtungskriegs der Nazis bejahenden, planenden und tragenden Wehrmacht und der durch Verfassung und rechtsstaatliche Gesetze, wie auch die internationale Einbindung vollständig und grundsätzlich anders verfaßten Bundeswehr nicht nur verbal anerkennen, sondern daraus auch die entsprechenden Folgerungen ziehen und sich deshalb auf eigene rechtsstaatliche Traditionen, nicht aber auf die der Wehrmacht berufen: gerade in den vergangenen Jahren sind - spät genug - bisher nach Nazi-Heerführern benannte Kaserne umbenannt worden; in der hysterischen Auseinandersetzung um die Strafbarkeit des Tucholsky-Zitates "Soldaten sind Mörder" zeigt sich jedoch die Virulenz des Kontinuitätsdenkens weiter konservativer Kreise erneut in voller Schärfe.

Hinzu kommen jedoch - zum vierten - wohl noch andere Motive, Angst oder die politische Ausbeutung von Ängste, die offensichtlich viel tiefer reichen, als die bisher genannten Widerstände. Sie werden heute häufig sichtbar bei alten männlichen Besuchern der erwähnten "Wehrmachtsausstellung" und schimmern wohl auch durch die Artikel eines Friedrich Karl Fromme oder Franz W. Seidler durch. Mir wurde während einer Debatte zum 50. Wiederkehr der Kapitulation Nazi-Deutschlands in der Ev. Akademie Tutzing zum ersten Mal so richtig bewußt, wie tief das teilweise noch reicht. Die Veranstaltung begann zunächst ganz unspektakulär: Eingeladen, um über das Thema "Lehren aus der Vergangenheit, Umgang mit der Vergangenheit" zu reden, tat ich das, bezog das deutsch-tschechische Verhältnis und die bemerkenswerte Rede von Staatspräsident Havel dazu (46) ein und kam dann zu den ebenfalls beruhigend weit von unserer Gegenwart entfernten südafrikanischen Truth and Reconciliation Comittees zu sprechen. Bis dahin war zu bemerken, daß eigentlich alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Tagung interessiert zuhörten; das Publikum, das sich durch hohes Lebensalter ebenso auszeichnete wie durch hohes Bildungsniveau und unterschiedliche parteipolitische Präferenzen folgte mit erkennbarer Zustimmung, wie man sie gerade in Akademien bei solchen Themen häufiger findet. Die Einigkeit bestand auch noch fort, als der Grundsatz des "Nie wieder" zu Nazi-Unrecht und Nazi-Herrschaft zur Sprache kam.

Weniger gemütlich wurde es jedoch urplötzlich, als ich auf die Frage hin, ob und was wir eigentlich heute noch tun müßten, um Unrecht wieder gut zu machen, auf die Situation um das Unrecht an den Wehrmachts-Deserteuren nicht nur in der Nazi-Zeit, sondern auch in unserer rechtsstaatlichen Bundesrepublik hinwies. Mir ist gut in Erinnerung, mit welch ebenso verletzend gemeinter wie schneidiger Rhetorik sich ein ehemaliger Oberst als solcher vorstellte, erklärte, so etwas dürfe in einer Ev. Akademie nicht zur Sprache kommen. Deserteure seien schon immer Feiglinge und Verräter gewesen, in der Wehrmacht wie in der Bundeswehr. Wer heute behaupte, ihnen sei Unrecht geschehen, gehöre wie sie zu den "vaterlandslosen Gesellen und pflichtvergessenen undeutschen Elementen"(!).

Ebenso unvergeßlich allerdings wie diese NS-Sprache aus dem Munde jenes Oberst a.D., ist mir freilich auch, was dann passierte: Andere, ebenso soldatisch aussehende alte Herren sprangen auf und widersprachen tief aufgewühlt, sie könnten "diesen Quatsch" nicht mehr hören. Sie seien auch hochdekorierte Soldaten gewesen, nicht nur der Herr Vorredner. So gehe das aber nicht weiter; sie hätten noch nie über diese Erlebnisse geredet; sie bedrückten sie jedoch seit vielen Jahren, weil sie noch heute nicht damit fertig geworden seien. Dann kamen schreckliche Dinge zum Vorschein: Erschießungen von Kameraden, die kaum etwas verbrochen hatten, aber an einen jener furchtbaren Juristen geraten waren; sie hatten dabei zusehen müssen. Es wurde von "kurzem Prozeß" berichtet, weil jemand einen Befehl verweigert habe, von SS-Führern, die junge Burschen in den letzten Kriegstagen reihenweise an Straßenbäumen aufgehängt hatten, ohne daß jemand eingeschritten sei und von "normalen" Verbrechen übelster Art, zu denen sie im Rahmen von "normalen" Wehrmachtsaktionen befohlen und an denen sie als junge Soldaten, nicht etwa SS-Angehörige, teilgenommen hatten. Das hätte es neben Pflichterfüllung, Vaterlandsliebe, Verführung und Kameradschaft eben auch gegeben. Sie hätten sich damals nicht gewehrt, hätten auch Angst gehabt, es könne ihnen schlimmeres passieren, wenn sie nicht mitmachten, hätten halt überleben wollen. Sie hätten aber sehr wohl gewußt, daß das Unrecht und Verbrechen gewesen waren, sich jedoch nicht getraut, selbst Konsequenzen zu ziehen. "Deserteure", die später erschossen worden seien, hätten sie auch gekannt; unter denen seien auch nicht mehr Feiglinge gewesen, als unter den "normalen" Soldaten. Innerhalb ganz weniger Minuten kam es zu einer ungemein spannenden Diskussion ausschließlich zwischen alten Soldaten, in deren Mittelpunkt nicht die bekannten Phrasen von der "Kampfgemeinschaft" und den bekannten "soldatischen Tugenden" standen (47), sondern eigene Erlebnisse, das Bewußtsein eigener Schuld und eigener Feigheit und die Qual, die manche beim Erinnern daran heute immer noch plagte.

Der Oberst a. D. übrigens reiste vorzeitig ab - zu Wort gemeldet hatte er sich ein zweites Mal nicht mehr, er wollte sich wohl weiteren Diskussionen nicht mehr aussetzen. Ich fand das schade. Mir wurde damals deutlich, wie sehr schon die Frage nach der Rehabilitierung von Deserteuren bei manchen alten Wehrmachtssoldaten immer noch mit Unbehagen, ja mit Angst besetzt ist: Mit Angst, sich jetzt am Ende des Lebens doch noch eingestehen zu müssen, selbst auch falsch, unzulänglich gehandelt zu haben; zu erkennen, daß nicht zwangsläufig der Deserteur der Feigling war, sondern möglicherweise man selbst, weil man aus der vorhandenen klaren Erkenntnis, daß man selbst an Verbrechen beteiligt war, eben keine Folgerungen gezogen hatte.

Mag sein, daß auch in den Regierungsfraktionen heute der Eine oder Andere noch so denkt; mag sein, daß solche Ängste genutzt werden, um Versuche zur Rehabilitierung zu blockieren. Die Verhandlungen gehen jedenfalls noch weiter. Inzwischen sind weitere Marksteine gesetzt worden:

Unter dem Eindruck der notwendigen Auseinandersetzung mit der Justiz der DDR hat der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs am 16. November 1995 endlich auch klare Worte zu der Tätigkeit, der Funktion und der Rolle der Justiz im Rahmen der NS-Herrschaft gefunden; er hat Kriegsrichtern den Mißbrauch der Todesstrafe vorgeworden, sie als Blutrichter und ihre Tätigkeit als Terror bezeichnet; mit harten Worten ist er auch mit der Rechtsprechung der bundesrepublikanischen Justiz, speziell auch der des Bundesgerichtshofs ins Gericht gegangen. Die frühere Rechtsprechung gerade des 5. Strafsenats speziell zur richterlichen Rechtsbeugung hat er ausdrücklich revidiert (48) und damit nicht nur konsequente Maßstäbe für den Umgang mit ehemaligen DDR-Richtern aufgestellt, sondern auch eine politische Linie gezogen, hinter die der Deutsche Bundestag mit einer Erklärung zur Rehabilitierung der Deserteure, Kriegsdienstverweigerer und Wehrkraftzersetzer und in seiner Bewertung der NS-Kriegsgerichtsbarkeit nicht zurückfallen kann.

Neue politische Initiativen aus dem Bereich des Bundesrat werden im Frühjahr 1997 zu weiteren Debatten auch im Deutschen Bundestag führen: Nachdem der Bundesrat auf Antrag mehrerer Länder am 18.10.1996 die Empfehlung beschlossen hatte, daß diese NS-Opfer endlich rehabilitiert werden müssen (49), nahm er in einem Mehrheitsbeschluß an und überwies ihn zur Weiterleitung an den Bundestag (50). Dieser Gesetzentwurf nimmt die Forderungen des Antrags der SPD-Fraktion und der Grünen auf und steht im Frühjahr 1997 zur ersten Lesung und anschließenden Beratung im Bundestag an.

Besonders hilfreich waren und sind auch die wachsende Zahl von Initiativen wichtiger gesellschaftlicher Organisationen, dem Bundestag bei der Überwindung der Hindernisse vor der Verabschiedung einer gemeinsamen Erklärung zu helfen. Sie verstärken zugleich die Erwartung in der Öffentlichkeit, daß es bald dazu kommt.

Zwei von ihnen sind besonders erwähnenswert: Die der Initiative "Gegen das Vergessen - für Demokratie e.V." (51), in der sich insbesondere dessen Vorsitzender Dr. Hans Jochen Vogel und seine Stellvertreter um diese Frage kümmern und die Erklärung der 8. Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland vom 6. November 1996 (52). Insbesondere dieser Text, der nach gewohnt sorgfältiger Vorberatung mit großer Mehrheit verabschiedet wurde, spricht die Notwendigkeit der Wiedergutmachung von Unrecht, aber auch die Ängste und Probleme offen an. Er sollte eigentlich die Diskussion im Bundestag hilfreich voranbringen können. Die kommenden Wochen werden zeigen, ob das Ringen um die längst überfällige Rehabilitierung und Wiedergutmachung auch dieser NS-Opfer endlich zum Abschluß gebracht werden kann oder ob die Bremser und Hardliner ein beschämendes weiteres Mal den Sieg davon tragen.


Fußnoten
1) Adolf Arndt, Warum und wozu Wiedergutmachung?, JZ 1956, 211ff, 212.

2) Rede vom 4. März 1956, Bulletin der Bundesregierung vom 6.3.56

3) s. dazu R. Giordano, Die zweite Schuld oder von der Last, Deutsher zu sein, 1989;

4) BVerfGE 3. 58 ff

5) BGHZ 13, 265ff, 29

6) BVerfGE 6, 132 ff, 167.

7) aaO,S.195

8) s. dazu J. Friedrich, Freispruch für die Nazi-Justiz, 1983, S. 461ff.; zu weiteren rücksichtsvollen Urteilen gegenüber NS-Richtern s. auch BGHSt13, 175ff, 182/183, wo festgestellt wird, auch überzeugten Nationalsozialisten müsse "bei nachträglicher sachlicher Beurteilung durch rechtsstaatliche Gerichte"...die "wenigstens subjektive Überzeugung zugebilligt" werden, " sie hätten echte staatliche Rechtsprechungsfunktion wahrgenommen"; s.auch BGHNJW1968, 1339; LG Berlin DRiZ 1967, 390.

9) Urteil des Schwurgerichts Berlin v. 6.12.1968 unter seinem Vorsitzenden, dem Kammergerichtsrat Dr. Oske; nachzulesen bei J. Friedrich, aaO S. 463 ff

10) "Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs... handelt es sich bei dem Volksgerichtshof um ein unabhängiges, nur dem Gesetz unterworfenes Gericht i. S. d. § 1 GVG", Zitat bei J. Friedrich, aaO, S. 463 ff.; s. jetzt aber BGHNJW1996, 857 ff.

11) s. dazu K. Jaspers, Die Schuldfrage - für Völkermord gibt es keine Verjährung, 1979.;

12) Der Beschluß des Deutschen Bundestags vom 25.1.1985 auf der Grundlage einer Beschlußempfehlung des Rechtsausschusses erging dann wenigstens einstimmig, s. Bt-Drs. 10/2368

13) B. Diestelkamp, JUS 1981,492;J. Perels, KJ 1984, Spendel, Rechtsbeugung durch Rechtsprechung, 1984; Lamprecht, NJW 1994, 562

14) s. dazu I. Müller, aaO, 19ff.; zu den NS-Anordnungen s.u.a.DJ 1935, 1858.

15) s. B. Diestelkamp, JUS 1981, S. 492; s. auch R. Wenzlau, Der Wiederaufbau der Justiz in Nordwestdeutschland, 1979, S. 98

16) National- Archiv Washington, RG 59, 321ff. Zit. nach I.Müller, aaO, S. 311, Fn.14

17) zu der Auseinandersetzung um die Übernahme von DDR- Richtern s. u.a. Wassermann, DRiZ 1992, 244ff; Frantzki, DRiZ 92, 469ff; BGHNJW 1996, 857ff

18) insbes.M. Messerschmidt, Die Wehrmacht im NS-Staat, Zeit der Indoktrination, 1969; T. Wüllner, s. Messerschmidt/Wüllner, Die Wehrmachtsjustiz im Dienste des Nationalsozialismus, 1987, J. Friedrich,s. Fn. 8 und I. Müller, s. Fn.14 haben dazu Anstösse gegeben.

19) lesenswert die Beschwörungen dieser Kontinuität durch den damaligen BJM Thomas Dehler bei der feierlichen Eröffnungsfeier am 8.10.1950 in Karlsruhe, Bulletin der Bundesregierung v. 8.10.1950...

20) "Im Namen des Deutschen Volkes", Ausstellungskatalog, hrsg. v. Bundesminsterium der Justiz, 3. Aufl., Bonn 1994 ,

21) s. die Mannheimer Untersuchungen im Anschluß an den dortigen Skandal um die Urteile des Richters Ortlepp und anderer, s. "Die dunkle Seite der Justiz- Mannheimer Nachforschungen über das NS-Sondergericht", FR v. 11.12.1996; s. auch Justiz im Dritten Reich, NS-Sondergerichtsverfahren in Rheinland-Pfalz, 1994; Jur. Zeitgeschichte, Bd. 3, Justizministerium NRW, 1995

22) in der gleichen "Aktion" wurden in Flossenbürg und Sachsenhausen auch Canaris, Gehre, v. Dohnahny, Oster und Sack ermordet

23) s. Beschluß des Landgerichts Berlin v. 6.8.1996, BZ v. 7.8.1996

24) Bayerisches Gesetz Nr. 21 zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts auf dem Gebiet des Strafrechts v. 28.5.1946, BayGVBl.1946, S. 21 f.

25) so der AA- VLRI Dahlhoff in einem Vermerk vom 20.12.1996 über die Besprechung am 18.12.96, in der ein weiteres Treffen für Januar/Februar 1997 vorgesehen wird, in dem über weitere Absprachen befunden werden soll.VLRI Dahlhoff "informierte" nicht nur über ein Gespräch mit mir, sondern führte aus, daß die SPD- Fraktion im Haushaltsausschuss die Kürzung der dafür zur Verfügung stehenden amicus curiae- Mittel beantragt, die "Koalition... jedoch mit Mehrheit den Antrag abgelehnt" habe.

26) s. Vorwort von M. Hirsch, Vorwort zu I. Müller, Furchtbare Juristen, aaO, S. 3; M. Messerschmidt, Die Wehrmachtsjustiz im Dienste des Nationalsozialismus, Baden- Baden, 1987; ders., Zur Rechtsprechung des Reichskriegsgerichts, in: Berliner Anwaltsblatt 1990, Heft 8 und 9; ders., Rehabilitierung für Deserteure, "Wehrkraftzersetzer" und Wehrdienstverweigerer" in:KJ 1996, S. 88., W. Wette(Hg.):Deserteure der Wehrmacht, Feiglinge- Opfer-Hoffnungsträger,Augsburg 1995.

27) s. dazu insbesondere F. W. Seidler, Fahnenflucht, Der Soldat zwischen Eid und Gewissen, München, Berlin 1993, S. 127 ff, 187ff.,457ff,517ff;ders., Die Militärgerichtsbarkeit der Deutschen Wehrmacht 1939 bis 1945, 1987; ders., Rechtsprechung und Strafvollzug, 1991.

28) erst am 11.9.1991- Az9aRV 11/90 - schwenkte das BSG endgültig um. S. dazu auch R. Jäger, Die NS- Militärjustiz und ihre Opfer, ZRP 1996, 49ff.

29) s. z. B. N. Picher, Westfälische Rundschau v. 9.5.1996 "Filbinger wittert Propagandaaktion der SPD - schreibt an Schäuble".

30) M. Messerschmidt/G.Wüllner, Die Wehrmachtsjustiz im Dienste des Nationalsozialismus, 1987;Fieberg, Justiz im Nationalsozialistischen Deutschland,1984;

31) z. B. am 31.5.1990 bei einer Veranstaltung im Erich- Ollenhauer-Haus. s. Däubler- Gmelin, Wie gehen wir heute mit Deserteuren des Zweiten Weltkrieges um? in: W. Wette(Hg), Deserteure der Wehrmacht, Augsburg 1995, S. 166 ff.

32) nachlesenswert das einseitig ideologisch ausgerichtete Kapitel von Franz W. Seidler, Fahnenflucht, München, Berlin 1993, S. 477 ff.; übrigens kommt sogar er zu dem Ergebnis "Die Frankfurter Allgemeine Zeitung übernahm die medienpolitische Führung in der Opposition gegen das Vorhaben" - gemeint ist insbesondere der innenpolitische Leiter der FAZ, F.K. Fromme, dem der Widerstand u.a. gegen die Rehabilitierung der Wehrmachtsdeserteure ein persönliches Anliegen zu sei scheint. In neuester Zeit veranlasst ihn das sogar zu ausfälligen Artikeln wie den "Von braun zu rot" , FAZ v. 29.11.1996, gegen den Gesetzesantrag Sachsen- Anhalts vom 27.11.1996, s. auch Fn.

33) s. z. B. den erschütternden Bericht in DIE ZEIT, Nr. 51 v. 13.12.1996, S.75

34) s.z.B. Hans-Otto Bräutigam, Umgang mit der "Erblast" der DDR-Justiz, in: Lust und Last der Aufklärung, Weinheim, 1993; s. dazu jetzt BHG NJW 1996, 587 ff und O.Gritschneider, Rechtsbeugung, Die späte Beichte des Bundesgerichtshofs, NJW 1996, 1239 ff.

35) Antrag der SPD- Bundestagsfraktion v. 30.1.1995, Bt-Drs.13/354:

Der Bundestag wolle beschließen:

  1. Der Deutsche Bundestag stellt fest, daß alle Verurteilungen während der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft wegen der Tatbestände "Desertion/Fahnenflucht", "Wehrkraftzersetzung" und "Wehrdienstverweigerung" von Anfang an Unrecht gewesen sind. Es hat sich bei ihnen nicht um Urteile unabhängiger Richter, sondern um Akte eines Terrorsystems gehandelt.

  2. Verurteilungen wegen dieser Tatbestände kommt deshalb keine Rechtswirksamkeit zu.

  3. Den Opfern derartiger Verurteilungen und ihren Familien bezeugt der Deutsche Bundestag Achtung und Mitgefühl.

  4. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung und die Landesentschädigungsbehörden auf, die bisherige, falsche Bewertung der Verurteilungen aufzuheben und die Opfer und ihre HInterbliebenen für die durch die Unrechtsakte erlittenen Nachteile zu entschädigen.

36) s. dazu W. Wette,Fn. 31;M. Messerschmidt in der Anhörung des Rechtsausschusses des Dt. Bundestages vom 29.11.1995, Prot. Nr. 31 S. 16 ff, 59.

37) Bt-Drs. 13/353

38) Prot. des Rechtsausschusses, s. aaO.,Fn. 35, S. 10 ff., 29 ff. , s. auch FR v. 30.11.95; SZ v. 30.11.1995.

39) z. B. die vom 16.3.1995, Bt-Prot. 13/19o7ff; die vom 9.5.1996, Bt-Prot.13/ 9197ff.

40) In der Sitzung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages vom 8.5.1996 wurde beantragt, einen Satz in die bis dahin ausgehandelten Wortlaut einer gemeinsamen Erklärung aufzunehmen, der Deserteuren zwar allgemein in den Kreis der NS- Opfer aufnahm, sie aber zugleich in einer spezifisch sie diskriminierenden Weise wieder singularisierte: "Wegen dieser Tatbestände (i.e.Kriegsdienstverweigerung, Desertion,Wehrkraftzersetzung)ergangene Urteile sind bei Anwendung grundlegender rechtsstaatlicher Wertmaßstäbe Unrecht. Anderes gilt, wenn bei Anlegung dieser Maßstäbe die der Verurteilung zugrundeliegenden Handlungen auch heute Unrecht wären". Dieser Satz wurde von der SPD-Fraktion und von den Grünen im Rechtsausschuss nicht akzeptiert; zu der einverständlichen Erklärung kam es nicht. S. Prot. über die 104. Sitzung des Dt. Bundestages v. 9. Mai 1996, Bt- Dr. 13/9179ff.; Presseerklärung des stv. Fraktionsvorsitzenden Prof. Dr. R. Scholz v. 8. 5. 1996; zum schleppenden Gang der Verhandlungen und zur Anhörung im Rechtsausschuss des Dt. Bundestages am 29.11.1995 s. auch Manfred Messerschmidt, Rehabilitierung für Deserteure, "Wehrkraftzersetzer" und "Wehrdienstverweigerer"in: Krit. Justiz, 1996, 85ff, FR v.9.5.1996;MZ v. 9.5.1996

41) s.z. B. Norbert Geis, MZ 9.5.1996

42) MZ v. 9.5.1996

43) s. dazu I. Müller, Fn. 14

44) zu der Ausstellung des Hamburger Instituts für Sozialforschung, "Vernichtungskrieg, Verbrechen der Wehrmacht 1941 bis 1944 "die mittlerweile in 15 Städten der Bundesrepublik mit großem Besucherzulauf gezeigt wurde, s. z. B. Schwäbisches Tagblatt v. 10.2.1997; focus v. 10.2.1997; lesenswert auch die Eröffnungsrede E. Epplers, der selbst mit 18 Jahren Soldat werden mußte, s. E.Eppler, "Die Wehrmacht auch...?, abgedruckt in H.Däubler-Gmelin, H. Schmid, J.Schmude(Hg),Gestalten und Dienen. Fortschritt mit Vernunft., Festschrift zum 70. Geburtstag von Hans-Jochen Vogel, Baden-Baden 1996, S.109 -117

46) abgedr.

47) über die wir als Kinder in den fünfziger Jahren ja mehr als genug zu hören bekamen; aus neuerer Zeit s. dazu lesenswertes in F.W. Seidlers Buch, aaO.

48) s. BGH v. 16.11.1995,NJW 1996, 857 ff;859,860,863; s. dazu auch O.Gritschneider,aaO, Fn.34

49) Antrag der Freien Hansestadt Bremen, BR- Dr. 259/95; Antrag des Landes Mecklenburg- Vorpommern, BR-Dr.153/96; BR-Prot. der 703. Sitzung vom 18.10.1996, S. 511ff; Gegenstimmen u.a. Bayern und Sachsen, s. dazu StM Meyer in einer zu Protokoll gegebenen schriftl. Erklärung, aaO.,Anlage 6, S. 526f.

50) Gesetz zur Rehabilitierung, Entschädigung und Versorgung für Deserteure, Kriegsdienstverweigerer und Wehrkraftzersetzer unter der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft und zur Änderung anderer Gesetze vom 19.12.1996 - BR- Dr. 887/96

51) 53175 Bonn, Godesberger Allee 139

52) Kundgebung der 8. Synode der EKD auf ihrer 7. Tagung zu den Deserteuren des Zweiten Weltkrieges, zu erhalten bei der Pressestelle der EKD Hannover, Kirchenamt, 30402, Hannover,Herrenhäuser Str.12.

Der Text lautet: Kundgebung der 8. Synode der Ev. Kirche in Deutschland auf ihrer 7. Tagung zu den Deserteuren des Zweiten Weltkrieges.

Es leben unter uns noch Mitbürger, die in der Zeit von 1939 bis 1945 durch die Wehrmachts-justiz wegen Desertion, Gehorsamsverweigerung oder Wehrkraftzersetzung verurteilt wurden. Sie gelten nach wie vor als vorbestraft. Dies ist nicht länger zu verantworten.

Die Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland erklärt:

  1. Der Zweite Weltkrieg war ein Angriffs- und Vernichtungskrieg, ein vom nationalsozialistischen Deutschland verschuldetes Verbrechen. Auch die Kirche, die das seinerzeit nicht erkannt hat, muß das heute erkennen.

  2. Wer sich weigert, sich an einem Verbrechen zu beteiligen, verdient Respekt. Schuldsprüche aufrecht zu erhalten, die wegen solcher Verweigerungen gefällt wurden, ist, seit der verbrecherische Charakter der nationalsozialistischen Diktatur und ihrer Kriegsführung feststeht, absurd. Sich der Beteiligung an einem Verbrechen zu entziehen, kann nicht strafwürdig sein.

  3. Eine Rehabilitierung von Deserteuren bedeutet keine Abwertung der deutschen Soldaten des Zweiten Weltkrieges. Die meisten Soldaten glaubten, die Pflicht zu erfüllen, die sie ihrem Vaterland schuldeten, oder sie sahen keine Möglichkeit, sich dem Kriegsdienst zu entziehen. Dies sehen Sprecher überlebender Deserteure ebenso.

  4. Mitunter erfolgte eine Desertion aus Motiven und unter Umständen, die sie nicht als gerechtfertigt erscheinen lassen. Mehr als fünzig Jahre nach dem Zweiten Weltkrieg jedoch Untersuchungen über jede einzelne Desertion anzustellen, ist heute praktisch unmöglich.

  5. Es geht nicht an, die deutshe Wehrmacht pauschl zu verurteilen. Einzelne Verbände haben jedoch auch, teils im Vollzug von Weisungen höchster Wehrmachtsstellen, mit der Erschiessung von Gefangenen, bei Massakern in besetzten Gebieten und durch Beteiligung am Judenmord schwersten Unrecht begangen.

  6. Die erschreckend hohe Zahl von Todesurteilen wegen Desertion, Wehrkraftzersetzung und Gehorsamsverweigerung ( bis zu 30 000) und die gnadenlose Vollstreckung der meisten dieser Urteile ist Ausdruck der beschämenden Dienstbarmachung weiter Teile der Wehrmachtsjustiz für das Terror- Regime des Nationalsozialismus.

  7. Was ein Soldat tut, ist niht zu lösen von Zielsetzung und Moral seiner Führung. Vaterlandsliebe und Tapferkeit können mißbraucht werden! sie sind Tugenden , wenn sie darauf gerichtet sind, Frieden in Freiheit und Gerechtigkeit zu bewahren oder zu schaffen.

  8. Eine Rehabilitierung der Opfer der Wehrmachtsjustiz kann keine negativen Auswirkungen auf die Bundeswehr haben. Sie ist die Armee eines demokratischen Rechtsstaates. Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verbietet jede auf einen Angriffskrieg angelegte Handlung. Den Soldaten der Bundeswehr ist darüber hinaus durch das Soldatengesetz verboten, verbrecherische Befehle zu befolgen. Zu den wesentlichen Leitbildern der Bundeswehr gehören die Männer und Frauen des Widerstandes gegen die nationalsozialistische Diktatur.

Die Synode der EKD bittet den Deutschen Bundestag zu beschließen, daß die von der Wehrmachtsjustiz während des Zweiten Weltkrieges verhängten Urteile wegen Desertion, Gehorsamsverweigerung oder Wehrkraftzersetzung Unrecht waren. Als wichtigen Schritt in diese Rihtung begrüssen wir die Entschließung des Bundesrates.