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KINDESWOHL
Eine interdisziplinäre Untersuchung
über seine Verwirklichung in der vormundschaftsgerichtlichen
Praxis
von
Spiros Simitis
Lutz Rosenkötter Rudolf Vogel
Barbara Boost-Muss
Matthias Frommann Jürgen Hopp
Hartmut Koch Gisela Zenz
Mit einer Einleitung von
Lore Maria Peschel-Gutzeit
© 1979 Suhrkamp
Hauptziel dieser interdisziplinären Untersuchung
war, herauszufinden, wie die vom Gesetzgeber in verschiedenen
Zusammenhängen immer wieder betonte Priorität des
»Kindeswohls« in der vormundschaftsgerichtlichen
Praxis konkret berücksichtigt wird. Denn an dieser Praxis
läßt sich ablesen, welche Bedeutung den kindlichen
Interessen tatsächlich - nicht in der Theorie, sondern
eben in der Praxis - beigemessen wird. Wo der Richter einen
konkreten Konflikt entscheidet, zeigt sich, ob und in welchem
Umfang die Rechtsordnung wirklich bereit ist, das Kind als
Person wahrzunehmen und die Entscheidungen zumindest mit von
seiner Situation abhängig zu machen.
Die Untersuchung geht sehr detailliert und konkret auf die
vielfältigen gerichtlichen und außergerichtlichen
Faktoren ein, die berücksichtigt und gegebenenfalls geändert
werden müssen, wenn die Formel vom Kindeswohl mehr sein
soll als ein leeres Postulat.
Professor Dr. jur. Spiros Simitis ist Professor für Bürgerliches
Recht, Arbeitsrecht und Rechtsinformatik an der Universität
Frankfurt; Dr. med. Lutz Rosenkötter ist Facharzt für
Psychiatrie, Psychoanalytiker und ordentliches wissenschaftliches
Mitglied der Deutschen Psychoanalytischen Vereinigung; Professor
Dr. phil. Martin Rudolf Vogel ist Professor für Soziologie
der Erziehung an der Universität Frankfurt; Dipl.-Soz.
Barbara Boost-Muss ist Doktorandin an der Universität
Frankfurt; Dr. jur. Matthias Frommann ist wissenschaftlicher
Referent im Deutschen Verein für öffentliche und
private Fürsorge in Frankfurt; Dr. phil. Jürgen
Hopp ist wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität
Bremen; Dr. phil. Hartmut Koch ist praktizierender Psychologe;
Dr. jur. Gisela Zenz ist Privatdozentin an der Universität
Frankfurt; Lore Maria Peschel-Gutzeit ist Richterin am Hanseatischen
Oberlandesgericht Hamburg.
Inhaltsverzeichnis
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Vergleiche dazu auch :
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