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Tagesspiegel / Potsdamer Neueste Nachrichten
Vater darf sein Kind nicht sehen
Sorgerecht
Ausländische Eltern protestieren gegen Rechtsprechung
deutscher Gerichte
Von Sigrid Kneist
Manchmal können Familienkonflikte derart eskalieren,
dass sich sogar Regierungschefs damit befassen müssen.
Beim Deutschlandbesuch des damaligen amerikanischen Präsidenten
Bill Clinton stand im vergangenen Jahr auch der Fall des Amerikaners
Joseph Cooke auf der Tagesordnung, der seine von seiner deutschen
Ex-Frau nach Deutschland gebrachten Kinder nicht mehr sehen
durfte. Cooke ist kein Einzelfall. Von der deutschen Rechtsprechung
fühlen sich ausländische Väter oder Mütter
in binationalen Beziehungen oft schlecht behandelt.
Auch Olivier Karrer aus Frankreich ist ein betroffener Vater.
Gestern trat er in Berlin mit Gleichgesinnten in den Hungerstreik.
Mit einer Aktion auf dem Gendarmenmarkt machten sie auf ihr
Anliegen aufmerksam. Schilder zeigen an, wie oft sie ihr Kind
in den Tagen der Trennung sehen durften.
Der Franzose Karrer will sich gegen die hiesige Rechtsprechung
wehren. Seit zwei Jahren beispielsweise darf er seinen inzwischen
sieben Jahre alten Sohn Julian nicht mehr sehen. Seine Frau,
mit der er zusammen in Frankreich lebte, kam mit dem Jungen
nach einem Urlaub in Deutschland nicht mehr zurück und
bekam hier das alleinige Sorgerecht von einem Gericht zuerkannt.
Jetzt lebt Julian mit der Mutter in Hamburg, der Vater darf
allenfalls einmal die Woche mit dem Kind telefonieren. Für
Karrer ist dies ein weiterer eindeutiger Verstoß deutscher
Gerichte gegen das Haager Übereinkommen zum Kindesentzug,
wonach Kinder, die von einem Elternteil quasi entführt
wurden, sofort wieder zurückgebracht werden müssen.
Am Sonnabend wollen Eltern aus Frankreich, Schweden, Südafrika
und den USA erneut öffentlich an der Gedächtniskirche
für ihr Anliegen demonstrieren.
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