| The German judges which are independent
and subject to the law will promote Hitler and National
Socialism in the Republic of Weimar under a German constitution
which serves peace in the world. These German judges
are not against the total world war, as they as well
will profit from it. |
Die deutschen Richter, die unabhängig
und dem Gesetz unterworfen sind, werden Hitler und den
Nationalsozialismus fördern in der Weimarer Republik
unter einer deutschen Verfassung, die dem Frieden dient.
Diese deutschen Richter sind nicht gegen den totalen
Weltkrieg, da auch sie davon profitieren werden. |
| The German judges which are independent
and subject to the law will promote FemiNazism in the
Federal Republic of Germany under a constitution which
serves peace in the world. These German judges are not
against the total gender war, as they as well will profit
from it. |
Die deutschen Richter, die unabhängig
und dem Gesetz unterworfen sind, werden den FemiNazismus
fördern in der Bundesrepublik Deutschland unter
einer Verfassung, die dem Frieden dient. Diese deutschen
Richter sind nicht gegen den totalen Geschlechterkrieg,
da auch sie davon profitieren werden. |
The German people, united in its tribes
and inspirited with the will to renew and strengthen
its Reich in liberty and justice, to serve peace inward
and outward and to promote social progress, has adapted
this constitution.
Article 102
Judges are independent and subject only to the law.
- The Reich Constitution of August 11th 1919 (Weimar
Constitution)
|
Das deutsche Volk, einig in seinen
Stämmen und von dem Willen beseelt, sein Reich
in Freiheit und Gerechtigkeit zu erneuern und zu festigen,
dem inneren und dem äußeren Frieden zu dienen
und den gesellschaftlichen Fortschritt zu fördern,
hat sich diese Verfassung gegeben.
Artikel 102
Die Richter sind unabhängig und nur dem Gesetz
unterworfen.
- Die Verfassung des Deutschen Reichs vom 11. August
1919 (Weimarer Verfasssung) |
Conscious of their responsibility before
God and men, animated by the purpose to serve world
peace as an equal part in a unified Europe, the German
People have adopted, by virtue of their constituent
power, this Constitution
Article 97
(1) The judges are independent and subject only to the
law.
- Basic law for the Federal Republic of Germany of
Mai 23th 1949
|
Im Bewußtsein seiner Verantwortung
vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als
gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem
Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk
kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz
gegeben.
Artikel 97
(1) Die Richter sind unabhängig und nur dem Gesetze
unterworfen.
- Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
vom 23. Mai 1949 |
| The character of the individual jurists
who see their task and role in state and society as
the privilege of misuse of power and the acting to that
effect is a stable basis for the creation and utilzation
of a political judiciary. |
Der Charakter der individuellen Juristen,
die ihre Aufgabe und Rolle in Gesellschaft und Staat
als Privileg des Machtmissbrauchs betrachten und dementsprechend
handeln, ist eine stabile Grundlage für Enstehung
und Nutzbarmachung einer politischen Justiz. |
| The greed for power is answered with the
privilege to misuse power over humans and destines. |
Die Gier nach Macht wird mit dem Privileg
beantwortet, die Macht über Menschen und Schicksale
zu missbrauchen. |
| Opportunism and backboneless is answered
with career and promotion within the system. |
Der Opportunismus und die Rückgratlosigkeit
wird mit Karriere und Beförderung im System beantwortet. |
| Abuse and wrongdoing is covered by the
strong jurists' caste spirit. |
Missbrauch und Fehlverhalten wird durch
den starken Juristenkastengeist der gedeckt. |
| Abuse and wrongdoing are covered on the
political level as long as the excuting judicary system
components fulfill the political expectations for executing
the political judiciary. |
Missbrauch und Fehlverhalten wird auf
der politischen Ebene so lange gedeckt wie die ausführenden
juristischen Systemkomponenten die politischen Erwartungen
für die Exekution der politischen Justiz erfüllen. |
Hier in Kurzform ein Plädoyer für
ein Forum zur juristischen Zeitgeschichte von Helmut Kramer,
Mitglied der Humanistischen Union und Richter am Oberlandesgericht
Der Rechtsstaat - ein mühselig geschaffenes institutionelles
Kunstwerk - ist keine selbstverständliche politische
Errungenschaft. Welchen Gefährdungen er ausgesetzt ist,
wie sehr es auf seine Unterstützung durch Bürger
mit entwickeltem Rechtsbewußtsein ankommt, ist uns ausgerechnet
im 20. Jahrhundert vor Augen geführt worden, in einem
Land mit einer als vorbildlich geltenden Rechtsordnung.
Was aber, wenn die Erinnerung an den Unrechtsstaat verblaßt?
Eine demokratatische Justiz steht und fällt mit dem Wissen
aller um die Kostbarkeit einer gelebten Rechtskultur und ihrer
ständigen Bedrohung. Wie wird dieses Wissen bei uns wachgehalten?
Die Richter des Dritten Reiches kamen nicht trotz ihrer gediegenen
Ausbildung, sondern mit Hilfe der zu demokratischen Zeiten
erlernten Rechtstechniken zu ihren mörderischen Ergebnissen.
In ihrer oft achtbaren Lebensgeschichte und bürgerlichen
Rechtschaffenheit können wir uns gelegentlich vielleicht
sogar selbst und unsere eigenen Gefährdungen wiedererkennen.
Aufklärung über die juristische Zeitgeschichte dürfen
überhaupt alle Bürger erwarten. Sie müssen
wissen, welchen Gefährdungen der Rechtsstaat ausgesetzt
war und vielleicht wieder sein kann. Gerade am Beispiel der
Rechtskatastrophen dieses Jahrhunderts können wir der
verbreiteten Vorstellung entgegentreten, mit dem Recht und
der Rechtspolitik brauche der Bürger sich näher
erst dann zu befassen, wenn es ihn im konkreten Fall betrifft.
März 1999; Für ein Forum zur juristischen Zeitgeschichte
- Mitteilungen Nr. 165 der Humanistischen Union
Innenansichten der Justiz ... doch eine Obduktion
braucht nicht angeordnet zu werden, denn die Justiz lebt!
So schildert der Zeitzeuge die Begegnungen mit den "gezähmten"
Nazijuristen und die personellen Kontinuitäten eines
Justizapparates, der teils gewachsen auf Blut und Boden der
(Vor-) Kriegsjustiz sich diesen Staatsdienern selten karrierehinderlich
zeigte. Innenansichten zur nie geschehenen Bewältigung
der unmenschlichen Zeit mit ihren plastisch beschriebenen
Protagonisten und Mitläufern.
Rollenstudien sind das zweite Thema. Mit präzisem Blick
werden die mehr oder weniger verantwortlich handelnden Akteure
des Rechts exemplarisch charakterisiert. Die menschlich skizzierten
Berufsprofile dieser Rechtspersonen spiegeln das Selbstverständnis
der Regelnden: Von parteiischer Berufungspraxis der Gerichtsdirektoren
ist die Rede, vom Selbstverständnis der Amtsgerichtspräsidenten,
Richter, Schöffen, den mit entscheidenden Übersetzern
und Sachverständigen, den Wachtmeistern oder dem Gerichtsvollzieher.
Die Lektüre zeigt: mitentscheidend für menschliche
Qualität des Rechts sind neben harten Fakten auch die
"weichen" Werte wie vorurteilsfreie Menschenkenntnis,
Interaktion, Interesse, Erfahrung ... kurz: Judiz und richterliche
Kunst.
Wer vom früheren HU-Vorsitzenden Neues zu Deutschlands
ältester Bürgerrechtsvereinigung erhofft, wartet
lange, erst ganz zum Schluß an exponierter Stelle wird
sie explizit genannt. Viele Verbindungen ergeben sich jedoch
mittelbar wie z.B. das ausführliche Kapitel zu Werner
Holtfort (1920 - 1992), der sich ebenfalls lange Jahre um
die HU verdient gemacht hat, eine persönliche von Freundschaft
getragene Schilderung Holtforts, des Republikanischen Anwältevereins
und - ganz nebenbei - auch Holtforts wohl bekanntestem früheren
Mitarbeiter, dem Anwalt Gerhard Schröder, das sind auch
Nachrichten aus dem Inneren der HU.
März 1999; Mensch Richter. Mitteilungen der Humanistischen
Union Nr. 165
"Es gibt in der deutschen Justiz zu
viele machtbesessene, besserwissende und leider auch unfähige
Richter, denen beizukommen offenbar ausgeschlossen ist."
24.03.1999, Dr. Egon Schneider, ehem. Richter am OLG, in
"Zeitschrift für anwaltliche Praxis" 6/1999
Und ein Rechtsstaat, wie es das Grundgesetz
vorschreibt, sind wir am allerwenigsten. Das kann ich aus
eigener jahrelanger leidvoller Erfahrung bestätigen.
Wir konnten auch kein Rechtsstaat werden, weil das Dritte
Reich der Nazis illegal in der Justiz fortbestand.
Eine Krähe hackt eben der anderen kein Auge aus, auch
wenn es sich um einen Massenmörder handelt. Das Blut
zigtausender Justizopfer schreit noch heute ungesühnt
zum Himmel.
Diese "furchtbaren Juristen" gibt es allerdings
auch noch in den nachgewachsenen Juristengenerationen. Der
ehemalige Richter am Bundesverfassungsgericht Martin Hirsch
hat es auf den Punkt gebracht:
"Juristen sind zu allem fähig!"
Trotz der Gnade der späten Geburt haben sich die nachfolgenden
Juristengenerationen weitgehend mit den selben Giften verkrüppeln
lassen, die die grausame Nazijustiz ermöglicht hatten.
Noch heute ist es unter Richtern und Staatsanwälten ungeschriebenes
verfassungswidriges Gewohnheitsrecht, die Standesrücksichtnahmen
und Kollegialinteressen höher zu bewerten als den auf
das Grundgesetz abgelegten Diensteid. Häufig bedeutet
dies die Bestätigung einer offenkundigen Fehlentscheidung
durch das Rechtsmittelgericht oder eine Strafvereitelung im
Amt. Kumpanei und Korpsgeist ist diesen Herren also viel zu
oft wichtiger als die verfassungsmäßige Ordnung.
Durch meine Auseinandersetzungen mit der Justiz habe ich festgestellt,
daß die von mir erlittenen Rechtsbrüche keine Einzelfälle
darstellen. Auch wenn die Justiz alles totzuschweigen versucht,
gelingt es ihr nicht immer. Das kritische Bewußtsein
in der Bevölkerung hat insbesondere seit der Studentenrevolte
von 1968 maßgeblich zugenommen. Zwischenzeitlich habe
ich eine Vielzahl von gleichartigen Justizskandalen in Erfahrung
gebracht. Dahinter stecken also keinesfalls einmalige Ausreißer,
sondern ein flächendeckendes System verfassungswidriger
Willkür. Das hat insbesondere drei Gründe:
Erstens handelt die heutige Justiz aus dem gleichen gebrochenen
Rückgrat heraus, welches die grausame Sondergerichtsbarkeit
unter Hitler ermöglichte.
Zweitens gibt es kein oder nur ein sehr verkümmertes
Berufsethos, daß dann auch noch die Interessen des eigenen
Berufsstandes ganz oben ansiedelt und nicht rechtsstaatliche
Prinzipien oder die Interessen der Rechtsuchenden.
Und drittens fehlt es an einer wirksamen Kontrolle. Die Justiz
hat sich - wie die Reichswehr in der Weimarer Republik - zu
einem Staat im Staate fehlentwickelt, der autonom vor sich
hin wurstelt. Die Gewaltenteilung wurde insoweit aufgelöst.
Die Justizverwaltungen wurden von Richtern unterwandert. Den
Rest besorgte eine unerträgliche Rechtsprechung der Dienstgerichte
in eigener Sache. Danach ist die richterliche Unabhängigkeit,
die im Interesse der Bürger bestimmt wurde, zu einem
Standesprivileg im Sinne von Narrenfreiheit verkommen.
25.05.1999; 50 Jahre Grundgesetz; Sendung im Offenen Kanal
Lübeck, Kiel, Heide, Flensburg - Verantwortlich für
den Inhalt dieser Sendung ist Reinhard Moldzio aus Lübeck
Die alte Seilschaft funktionierte auch im
neuen Staat. So erklärt es sich auch, dass kein einziger
Richter aus der Nazizeit für vermeidbare rechtswidrige
und rechtlose Todesurteile als Mörder verurteilt worden
ist.
Heute muss die Auslegung an der Verfassung ausgerichtet werden.
Das geschieht jedoch nicht, sondern es werden immer noch Auslegungsergebnisse
vertreten, die gegen Grundrechte verstoßen. Bis heute
hat die Rechtsprechung nicht einmal den Versuch gemacht, das
Gesetz verfassungskonform auszulegen. Die verfassungsrechtliche
Problematik wird ignoriert. Menschenwürde, Handlungsfreiheit,
Meinungsfreiheit, Willkürverbot und so fort bleiben bei
der Anwendung des RBerG außen vor.
2000; Das RBerG auf dem Prüfstand - Anwaltmagazin
19
Was aber hat die Richter und Staatsanwälte
dazu veranlasst, sich so zu verhalten und ihre juristisch-technischen
Fertigkeiten in den Dienst der Machthaber zu stellen? Warum
haben sie damit politische Maßnahmen bis hin zum Terror
den Anstrich des Legalen und Richtigen verliehen? Schließlich
war es nur eine Minderheit unter ihnen,
die von Beginn an als glühende Anhänger Hitlers
einzustufen war. Die Mehrheit verschanzte
sich schlicht hinter ihren Paragraphen und machte mit.
Bei der Suche nach Erklärungen für dieses angepasst-autoritätshörige
Verhalten ist zunächst zu beachten, dass der Berufsstand
der Richter in alten obrigkeitsstaatlichen Traditionen verankert
war. Man funktionierte eben als unpolitische Experten für
die Auslegung und Anwendung von Gesetzen. In seiner Betrachtung
der preußischen
Tugenden fragt sich Christian Graf von Krockow zu Recht, ob
nicht die durch Generationen hindurch eingeübte Pflichterfüllung
ohne Wenn und Aber hilflos und unfähig zum Widerstand
gemacht hat, als der Staat nicht mehr anständig, sondern
von Verbrechern regiert wurde. Hinzu kommt, dass auch nach
der Machtergreifung der Nati-
onalsozialisten die gewohnten Gerichtsstrukturen und die traditionellen
juristischen Handlungsmuster und Argumentationstechniken weitgehend
beibehalten blieben. Das erweckte sowohl innerhalb der Justiz
wie außerhalb den Anschein der Rechtsstaatlichkeit und
half so, das Unrecht, das unter ihrem Dach geschah, zu bemänteln.
Die Nationalsozialisten haben die alten Formen weitgehend
respektiert und damit den Eindruck erweckt, als ob alles so
bliebe wie es war. So wurde die gesetzlich verankerte Unabhängigkeit
formell zu keiner Zeit aufgehoben. Dem Richter verblieb damit
scheinbar auch in der Zeit der Nationalsozialisten die Aufgabe,
allgemeine politische Vorgaben nicht losgelöst vom Recht,
sondern anhand von Gesetzen zu konkretisieren.
Einen weiteren Grund für die Anpassungsbereitschaft hat
Hinrich Rüping genannt. Das im Zuge der 1933 einsetzenden
Reformdiskussion neu definierte Verhältnis des Richters
zum Gesetz, das diesem eine bedeutende Rolle als bisher zudachte.
Rüping führt hierzu aus: Die Legitimation des Richters
zur Rechtschöpfung schien zum ersten Mal die in der Richterschaft
stets lebendige Vorstellung eines "königlichen Richters"
zu verwirklichen und konnte sicher sein, von den Adressaten
mit Sympathie aufgenommen zu werden. Viele Richter haben es
ausdrücklich begrüßt, dass sie diese Rolle
einnehmen sollten und ließen es dann auch an tatkräftiger
Unterstützung nicht fehlen.
Derartiges oppositionelles Verhalten von Richtern im Rahmen
ihrer Tätigkeit erforderte also Mut und die Bereitschaft,
notfalls Karriereeinbußen hinzunehmen. Wenige einzelne
Juristen allerdings ließen im Widerstand gegen das Unrecht
sogar ihr Leben.
Das niederschmetternde Fazit lautet: Bis auf zwei Ausnahmen
in der unmittelbaren Nachkriegszeit ist kein Richter, kein
Staatsanwalt wegen seiner Beteiligung an NS-Todesurteilen
zur Rechenschaft gezogen worden. Die wenigen Prozesse endeten
wie der gegen Thorbeck mit Freispruch - zumeist wurden entsprechende
Verfahren aber eher lautlos bereits im Ermittlungsstadium
eingestellt.
10.09.2002; Versagen und Mut - Zum Umgang der Justiz mit
ihrer NS-Vergangenheit; Rede des Niedersächsischen Justizministers
Prof. Dr. Christian Pfeiffer am 10. September 2002 anlässlich
der Eröffnung der Ausstellung "Justiz im Nationalsozialismus
- Über Verbrechen im Namen des Deutschen Volkes"
in Berlin
Comments on excerpts of the available literature
on the utilization of the German political judiciary
for FemiNazism :
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Kommentierte Auszüge aus der verfügbaren Literatur
zur Nutzbarmachung der deutschen politischen Justiz
für den FemiNazismus :
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- Characters of the legal policy leitkultur and key
positions of power
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- Figuren der rechtspolitischen Leitkultur und Schlüsselpositionen
der Macht
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