- Part 3 :

Character profiling of
German judges and jurists
abusing their power privilege as terror instrument

- Teil 3 :

Charakterprofiling
deutscher Richter und Juristen,
die ihr Machtprivileg als Terrorinstrument missbrauchen

The German judges which are independent and subject to the law will promote Hitler and National Socialism in the Republic of Weimar under a German constitution which serves peace in the world. These German judges are not against the total world war, as they as well will profit from it. Die deutschen Richter, die unabhängig und dem Gesetz unterworfen sind, werden Hitler und den Nationalsozialismus fördern in der Weimarer Republik unter einer deutschen Verfassung, die dem Frieden dient. Diese deutschen Richter sind nicht gegen den totalen Weltkrieg, da auch sie davon profitieren werden.
The German judges which are independent and subject to the law will promote FemiNazism in the Federal Republic of Germany under a constitution which serves peace in the world. These German judges are not against the total gender war, as they as well will profit from it. Die deutschen Richter, die unabhängig und dem Gesetz unterworfen sind, werden den FemiNazismus fördern in der Bundesrepublik Deutschland unter einer Verfassung, die dem Frieden dient. Diese deutschen Richter sind nicht gegen den totalen Geschlechterkrieg, da auch sie davon profitieren werden.
The German people, united in its tribes and inspirited with the will to renew and strengthen its Reich in liberty and justice, to serve peace inward and outward and to promote social progress, has adapted this constitution.
Article 102
Judges are independent and subject only to the law.
- The Reich Constitution of August 11th 1919 (Weimar Constitution)
Das deutsche Volk, einig in seinen Stämmen und von dem Willen beseelt, sein Reich in Freiheit und Gerechtigkeit zu erneuern und zu festigen, dem inneren und dem äußeren Frieden zu dienen und den gesellschaftlichen Fortschritt zu fördern, hat sich diese Verfassung gegeben.
Artikel 102
Die Richter sind unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen.
- Die Verfassung des Deutschen Reichs vom 11. August 1919 (Weimarer Verfasssung)
Conscious of their responsibility before God and men, animated by the purpose to serve world peace as an equal part in a unified Europe, the German People have adopted, by virtue of their constituent power, this Constitution
Article 97
(1) The judges are independent and subject only to the law.
- Basic law for the Federal Republic of Germany of Mai 23th 1949
Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.
Artikel 97
(1) Die Richter sind unabhängig und nur dem Gesetze unterworfen.
- Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vom 23. Mai 1949
The character of the individual jurists who see their task and role in state and society as the privilege of misuse of power and the acting to that effect is a stable basis for the creation and utilzation of a political judiciary. Der Charakter der individuellen Juristen, die ihre Aufgabe und Rolle in Gesellschaft und Staat als Privileg des Machtmissbrauchs betrachten und dementsprechend handeln, ist eine stabile Grundlage für Enstehung und Nutzbarmachung einer politischen Justiz.
The greed for power is answered with the privilege to misuse power over humans and destines. Die Gier nach Macht wird mit dem Privileg beantwortet, die Macht über Menschen und Schicksale zu missbrauchen.
Opportunism and backboneless is answered with career and promotion within the system. Der Opportunismus und die Rückgratlosigkeit wird mit Karriere und Beförderung im System beantwortet.
Abuse and wrongdoing is covered by the strong jurists' caste spirit. Missbrauch und Fehlverhalten wird durch den starken Juristenkastengeist der gedeckt.
Abuse and wrongdoing are covered on the political level as long as the excuting judicary system components fulfill the political expectations for executing the political judiciary. Missbrauch und Fehlverhalten wird auf der politischen Ebene so lange gedeckt wie die ausführenden juristischen Systemkomponenten die politischen Erwartungen für die Exekution der politischen Justiz erfüllen.

Hier in Kurzform ein Plädoyer für ein Forum zur juristischen Zeitgeschichte von Helmut Kramer, Mitglied der Humanistischen Union und Richter am Oberlandesgericht
Der Rechtsstaat - ein mühselig geschaffenes institutionelles Kunstwerk - ist keine selbstverständliche politische Errungenschaft. Welchen Gefährdungen er ausgesetzt ist, wie sehr es auf seine Unterstützung durch Bürger mit entwickeltem Rechtsbewußtsein ankommt, ist uns ausgerechnet im 20. Jahrhundert vor Augen geführt worden, in einem Land mit einer als vorbildlich geltenden Rechtsordnung.
Was aber, wenn die Erinnerung an den Unrechtsstaat verblaßt? Eine demokratatische Justiz steht und fällt mit dem Wissen aller um die Kostbarkeit einer gelebten Rechtskultur und ihrer ständigen Bedrohung. Wie wird dieses Wissen bei uns wachgehalten?
Die Richter des Dritten Reiches kamen nicht trotz ihrer gediegenen Ausbildung, sondern mit Hilfe der zu demokratischen Zeiten erlernten Rechtstechniken zu ihren mörderischen Ergebnissen. In ihrer oft achtbaren Lebensgeschichte und bürgerlichen Rechtschaffenheit können wir uns gelegentlich vielleicht sogar selbst und unsere eigenen Gefährdungen wiedererkennen.
Aufklärung über die juristische Zeitgeschichte dürfen überhaupt alle Bürger erwarten. Sie müssen wissen, welchen Gefährdungen der Rechtsstaat ausgesetzt war und vielleicht wieder sein kann. Gerade am Beispiel der Rechtskatastrophen dieses Jahrhunderts können wir der verbreiteten Vorstellung entgegentreten, mit dem Recht und der Rechtspolitik brauche der Bürger sich näher erst dann zu befassen, wenn es ihn im konkreten Fall betrifft.
März 1999; Für ein Forum zur juristischen Zeitgeschichte - Mitteilungen Nr. 165 der Humanistischen Union

Innenansichten der Justiz ... doch eine Obduktion braucht nicht angeordnet zu werden, denn die Justiz lebt!
So schildert der Zeitzeuge die Begegnungen mit den "gezähmten" Nazijuristen und die personellen Kontinuitäten eines Justizapparates, der teils gewachsen auf Blut und Boden der (Vor-) Kriegsjustiz sich diesen Staatsdienern selten karrierehinderlich zeigte. Innenansichten zur nie geschehenen Bewältigung der unmenschlichen Zeit mit ihren plastisch beschriebenen Protagonisten und Mitläufern.
Rollenstudien sind das zweite Thema. Mit präzisem Blick werden die mehr oder weniger verantwortlich handelnden Akteure des Rechts exemplarisch charakterisiert. Die menschlich skizzierten Berufsprofile dieser Rechtspersonen spiegeln das Selbstverständnis der Regelnden: Von parteiischer Berufungspraxis der Gerichtsdirektoren ist die Rede, vom Selbstverständnis der Amtsgerichtspräsidenten, Richter, Schöffen, den mit entscheidenden Übersetzern und Sachverständigen, den Wachtmeistern oder dem Gerichtsvollzieher.
Die Lektüre zeigt: mitentscheidend für menschliche Qualität des Rechts sind neben harten Fakten auch die "weichen" Werte wie vorurteilsfreie Menschenkenntnis, Interaktion, Interesse, Erfahrung ... kurz: Judiz und richterliche Kunst.
Wer vom früheren HU-Vorsitzenden Neues zu Deutschlands ältester Bürgerrechtsvereinigung erhofft, wartet lange, erst ganz zum Schluß an exponierter Stelle wird sie explizit genannt. Viele Verbindungen ergeben sich jedoch mittelbar wie z.B. das ausführliche Kapitel zu Werner Holtfort (1920 - 1992), der sich ebenfalls lange Jahre um die HU verdient gemacht hat, eine persönliche von Freundschaft getragene Schilderung Holtforts, des Republikanischen Anwältevereins und - ganz nebenbei - auch Holtforts wohl bekanntestem früheren Mitarbeiter, dem Anwalt Gerhard Schröder, das sind auch Nachrichten aus dem Inneren der HU.
März 1999; Mensch Richter. Mitteilungen der Humanistischen Union Nr. 165

"Es gibt in der deutschen Justiz zu viele machtbesessene, besserwissende und leider auch unfähige Richter, denen beizukommen offenbar ausgeschlossen ist."
24.03.1999, Dr. Egon Schneider, ehem. Richter am OLG, in "Zeitschrift für anwaltliche Praxis" 6/1999

Und ein Rechtsstaat, wie es das Grundgesetz vorschreibt, sind wir am allerwenigsten. Das kann ich aus eigener jahrelanger leidvoller Erfahrung bestätigen.
Wir konnten auch kein Rechtsstaat werden, weil das Dritte Reich der Nazis illegal in der Justiz fortbestand.
Eine Krähe hackt eben der anderen kein Auge aus, auch wenn es sich um einen Massenmörder handelt. Das Blut zigtausender Justizopfer schreit noch heute ungesühnt zum Himmel.
Diese "furchtbaren Juristen" gibt es allerdings auch noch in den nachgewachsenen Juristengenerationen. Der ehemalige Richter am Bundesverfassungsgericht Martin Hirsch hat es auf den Punkt gebracht:
"Juristen sind zu allem fähig!"
Trotz der Gnade der späten Geburt haben sich die nachfolgenden Juristengenerationen weitgehend mit den selben Giften verkrüppeln lassen, die die grausame Nazijustiz ermöglicht hatten.
Noch heute ist es unter Richtern und Staatsanwälten ungeschriebenes verfassungswidriges Gewohnheitsrecht, die Standesrücksichtnahmen und Kollegialinteressen höher zu bewerten als den auf das Grundgesetz abgelegten Diensteid. Häufig bedeutet dies die Bestätigung einer offenkundigen Fehlentscheidung durch das Rechtsmittelgericht oder eine Strafvereitelung im Amt. Kumpanei und Korpsgeist ist diesen Herren also viel zu oft wichtiger als die verfassungsmäßige Ordnung.
Durch meine Auseinandersetzungen mit der Justiz habe ich festgestellt, daß die von mir erlittenen Rechtsbrüche keine Einzelfälle darstellen. Auch wenn die Justiz alles totzuschweigen versucht, gelingt es ihr nicht immer. Das kritische Bewußtsein in der Bevölkerung hat insbesondere seit der Studentenrevolte von 1968 maßgeblich zugenommen. Zwischenzeitlich habe ich eine Vielzahl von gleichartigen Justizskandalen in Erfahrung gebracht. Dahinter stecken also keinesfalls einmalige Ausreißer, sondern ein flächendeckendes System verfassungswidriger Willkür. Das hat insbesondere drei Gründe:
Erstens handelt die heutige Justiz aus dem gleichen gebrochenen Rückgrat heraus, welches die grausame Sondergerichtsbarkeit unter Hitler ermöglichte.
Zweitens gibt es kein oder nur ein sehr verkümmertes Berufsethos, daß dann auch noch die Interessen des eigenen Berufsstandes ganz oben ansiedelt und nicht rechtsstaatliche Prinzipien oder die Interessen der Rechtsuchenden.
Und drittens fehlt es an einer wirksamen Kontrolle. Die Justiz hat sich - wie die Reichswehr in der Weimarer Republik - zu einem Staat im Staate fehlentwickelt, der autonom vor sich hin wurstelt. Die Gewaltenteilung wurde insoweit aufgelöst. Die Justizverwaltungen wurden von Richtern unterwandert. Den Rest besorgte eine unerträgliche Rechtsprechung der Dienstgerichte in eigener Sache. Danach ist die richterliche Unabhängigkeit, die im Interesse der Bürger bestimmt wurde, zu einem Standesprivileg im Sinne von Narrenfreiheit verkommen.
25.05.1999; 50 Jahre Grundgesetz; Sendung im Offenen Kanal Lübeck, Kiel, Heide, Flensburg - Verantwortlich für den Inhalt dieser Sendung ist Reinhard Moldzio aus Lübeck

Die alte Seilschaft funktionierte auch im neuen Staat. So erklärt es sich auch, dass kein einziger Richter aus der Nazizeit für vermeidbare rechtswidrige und rechtlose Todesurteile als Mörder verurteilt worden ist.
Heute muss die Auslegung an der Verfassung ausgerichtet werden. Das geschieht jedoch nicht, sondern es werden immer noch Auslegungsergebnisse vertreten, die gegen Grundrechte verstoßen. Bis heute hat die Rechtsprechung nicht einmal den Versuch gemacht, das Gesetz verfassungskonform auszulegen. Die verfassungsrechtliche Problematik wird ignoriert. Menschenwürde, Handlungsfreiheit, Meinungsfreiheit, Willkürverbot und so fort bleiben bei der Anwendung des RBerG außen vor.
2000; Das RBerG auf dem Prüfstand - Anwaltmagazin 19

Was aber hat die Richter und Staatsanwälte dazu veranlasst, sich so zu verhalten und ihre juristisch-technischen Fertigkeiten in den Dienst der Machthaber zu stellen? Warum haben sie damit politische Maßnahmen bis hin zum Terror den Anstrich des Legalen und Richtigen verliehen? Schließlich war es nur eine Minderheit unter ihnen,
die von Beginn an als glühende Anhänger Hitlers einzustufen war. Die Mehrheit verschanzte
sich schlicht hinter ihren Paragraphen und machte mit.
Bei der Suche nach Erklärungen für dieses angepasst-autoritätshörige Verhalten ist zunächst zu beachten, dass der Berufsstand der Richter in alten obrigkeitsstaatlichen Traditionen verankert war. Man funktionierte eben als unpolitische Experten für die Auslegung und Anwendung von Gesetzen. In seiner Betrachtung der preußischen
Tugenden fragt sich Christian Graf von Krockow zu Recht, ob nicht die durch Generationen hindurch eingeübte Pflichterfüllung ohne Wenn und Aber hilflos und unfähig zum Widerstand gemacht hat, als der Staat nicht mehr anständig, sondern von Verbrechern regiert wurde. Hinzu kommt, dass auch nach der Machtergreifung der Nati-
onalsozialisten die gewohnten Gerichtsstrukturen und die traditionellen juristischen Handlungsmuster und Argumentationstechniken weitgehend beibehalten blieben. Das erweckte sowohl innerhalb der Justiz wie außerhalb den Anschein der Rechtsstaatlichkeit und half so, das Unrecht, das unter ihrem Dach geschah, zu bemänteln. Die Nationalsozialisten haben die alten Formen weitgehend respektiert und damit den Eindruck erweckt, als ob alles so bliebe wie es war. So wurde die gesetzlich verankerte Unabhängigkeit formell zu keiner Zeit aufgehoben. Dem Richter verblieb damit scheinbar auch in der Zeit der Nationalsozialisten die Aufgabe, allgemeine politische Vorgaben nicht losgelöst vom Recht, sondern anhand von Gesetzen zu konkretisieren.
Einen weiteren Grund für die Anpassungsbereitschaft hat Hinrich Rüping genannt. Das im Zuge der 1933 einsetzenden Reformdiskussion neu definierte Verhältnis des Richters zum Gesetz, das diesem eine bedeutende Rolle als bisher zudachte. Rüping führt hierzu aus: Die Legitimation des Richters zur Rechtschöpfung schien zum ersten Mal die in der Richterschaft stets lebendige Vorstellung eines "königlichen Richters" zu verwirklichen und konnte sicher sein, von den Adressaten mit Sympathie aufgenommen zu werden. Viele Richter haben es ausdrücklich begrüßt, dass sie diese Rolle einnehmen sollten und ließen es dann auch an tatkräftiger Unterstützung nicht fehlen.
Derartiges oppositionelles Verhalten von Richtern im Rahmen ihrer Tätigkeit erforderte also Mut und die Bereitschaft, notfalls Karriereeinbußen hinzunehmen. Wenige einzelne Juristen allerdings ließen im Widerstand gegen das Unrecht sogar ihr Leben.
Das niederschmetternde Fazit lautet: Bis auf zwei Ausnahmen in der unmittelbaren Nachkriegszeit ist kein Richter, kein Staatsanwalt wegen seiner Beteiligung an NS-Todesurteilen zur Rechenschaft gezogen worden. Die wenigen Prozesse endeten wie der gegen Thorbeck mit Freispruch - zumeist wurden entsprechende Verfahren aber eher lautlos bereits im Ermittlungsstadium eingestellt.
10.09.2002; Versagen und Mut - Zum Umgang der Justiz mit ihrer NS-Vergangenheit; Rede des Niedersächsischen Justizministers Prof. Dr. Christian Pfeiffer am 10. September 2002 anlässlich der Eröffnung der Ausstellung "Justiz im Nationalsozialismus - Über Verbrechen im Namen des Deutschen Volkes" in Berlin

Comments on excerpts of the available literature
on the utilization of the German political judiciary
for FemiNazism :

Kommentierte Auszüge aus der verfügbaren Literatur zur Nutzbarmachung der deutschen politischen Justiz für den FemiNazismus :

  • Characters of the legal policy leitkultur and key positions of power
  • Figuren der rechtspolitischen Leitkultur und Schlüsselpositionen der Macht

© 2003 Judiciary under FemiNazism -
Crimes in the name of the people
Version GFNJ 01/03
Excerpts from the documentation on
"Case of Uhl vs. Germany"
FILE NUMBER 4E 1675/03

© 2003 Justiz im FeminNazismus -
Verbrechen im Namen des Volkes
Version GFNJ 01/03
Auszüge aus der Dokumentation zur
"Rechtssache Uhl gegen Deutschland"
AKTENZEICHEN 4E 1675/03

Judicary under FeminNazism -
Table of Contents

Justiz im FeminNazismus -
Inhaltsverzeichnis

   
Part 1 :
The traditional German political judiciary
will at least last thousand years... The Human Material serves the German authorities.
Teil 1 :
Die traditionelle deutsche politische Justiz
wird mindestens tausend Jahre währen... Das Menschenmaterial dient den Deutschen Behörden.

Part 2 :
Excerpts of the available literature on history & background of the German political judiciary- Well, whose brainchild the German judiciary might be ?

Teil 2 :
Auszüge aus der verfügbaren Literatur zu Geschichte & Hintergrund der deutschen politischen Justiz - Wessen Geistes Kind mag die deutsche Justiz sein ?

Part 3:
Comments on excerpts of the available literature on the utilization of the German political judiciary for FemiNazism.

Teil 3 :
Kommentierte Auszüge aus der verfügbaren Literatur zur Nutzbarmachung der deutschen politischen Justiz für den FemiNazismus.

Part 4:
The Lebensborn Aspect of the FemiNazi-Ideology
Teil 4 :
Der Lebensborn-Aspekt der FemiNazi-Ideologie

Part 5 :
Utilisation and abuse of the German political judiciary for the FemiNazi-Ideology

Teil 5:
Nutzbarmachung und Missbrauch der deutschen politischen Justiz für die FemiNazi-ideologie


Part 6:
Refusal of aasumption of responsibility for the judiciary crimes against humanity under the FemiNazi-Ideology

Teil 6:
Verweigerung der Verantwortungsübernahme für Justizverbrechen gegen die Menschlichkeit unter der FemiNazi-Ideologie

Part 7:
Treatment of resistance and opposition under the FemiNazi-Ideology

Teil 7:
Behandlung von Widerstand und Opposition unter der FemiNazi-Ideologie