| The social background and Character profiling
of the German judiciary, German judges and jurists shows
their affinity for pre-democratic and totalitarian systems,
ideologies and propaganda. |
Das Profiling von gesellschaftlichem Hintergrund
und Charakter der deutschen Justiz, deutscher Richter
und Juristen zeigt ihre Affinität zu vordemokratischen
und totalitären Systemen, Ideologien und Propaganda. |
Die politische Rechtsprechung in der Zeit
der Weimarer Republik hat die Unrechts-Justiz im Dritten Reich
vorbereitet. Dieser Rechtsprechung lag eine politische Gesinnung
der Richter und Justizbeamten zugrunde, die dann in der politisieren
Justiz zwischen 1933 und 1945 ihren offenen Ausdruck fand.
Im Vergleich zwischen der Weimarer und der Vor-Weimarer Epoche
zeigen sich verblüffende Ähnlichkeiten in der Mentalität
und im Selbstverständnis der Justiz wie in der Anwendung
juristischer Methoden auf politische oder halbpolitische Probleme:
auch hier wird jene Kontinuität, jenes Fortbestehen vordemokratischer
Denkweisen unter der Oberfläche scheinbar demokratischer
Formen sichtbar, wie es so charakteristische für die
erste Republik war.
Es war die nicht einfach politische, sondern sehr wesentlich
soziologische Bestimmtheit der Justiz, die sich schon aus
dem Ausbildungsgang, aus der Herkunft, aus dem konservativ-bürgerlichen
Milieu der Juristen wesentlich ergab. Dabei ist gewiß
auch die Rolle der studentischen Verbindungen im Zusammenhang
mit Beziehungswesen und Ämterpatronage bedeutsam gewesen.
Sie haben die Selektion des Juristenstandes, insbesondere
soweit er in die staatlichen Funktionäre hineindrängte,
wesentlich gesteuert: in dem Sinne, als es vielfach geradezu
selbstverständlich war, daß man konservativen,
nationalsozialistischen oder monarchistischen Anschauungen
huldigte, daß man rechts stand und sein Standesbewußtsein
außerhalb der Republik suchte.
Dies alles vollzog sich hinter der Fiktion vom unpolitischen,
überparteilichen Charakter der Justiz als einer der eigenen,
unabhängigen Gewalt. In Wahrheit gehört die Justiz
nicht nur in der Demokratie, sondern ebenso mehr noch in vordemokratischen
und undemokratischen Staats- und Gesellschaftsformen zum wesentlichen
Teil des politischen zu, ja, sie muß dort als durchaus
politische Gewalt betrachtet werden. Dies gilt natürlich
ganz besonders für die Beurteilung und Behandlung politischer
Vorgänge: also politische Justiz im engeren Sinne. Es
gilt aber auch scheinbar für ferner liegende Gebiete
juristischer Aktivität, insofern sie in einer Beziehung
zu der Entwicklung der gesellschaftlichen Realität stehen.
Die Fiktion vom überparteilichen Charakter der Justiz
in der Weimarer Republik verdeckte die Tatsache, daß
die Beamten und gerade die Juristen in ihrem Verhalten, in
ihrer Tätigkeit, in ihren Entscheidungen doch wesentlich
abhängig sind von politischen Einflüssen und sozialer
Herkunft; aber gerade an der Einstellung auf die Gesellschaft-
und Staatsidee der Demokratie hat es in einem großen
Teil der Juristen der Weimarer Republik gemangelt. Ihre Staatsauffassung,
ihr politisches Bewußtsein war auf vordemokratische
Werte hin orientiert geblieben; sie vermochten es nicht, ihre
Theorie und ihre Praxis in dem sozialen und politischen Zusammenhang
zu sehen, der ihnen durch die Demokratisierung Deutschlands
vorgeben war. Dies traf zusammen mit der Tendenz des Richters
zur fachlichen Spezialisierung und zur gesellschaftlichen
Abschließung nach unten; es traf zusammen mit einer
eigenwilligen und durchaus nicht immer objektiven Personalpolitik,
und es wirkte im unmittelbar politischen Sinne auf den Verlauf
der vielen politischen Prozesse in der Weimarer Republik ein.
Tatsächlich trat in der Durchführung dieser politischen
Prozesse eine Tendenz zur Ermessensentscheidung und Ermessensüberschreitung
hervor, die oft durch einseitige politische Orientierung der
Richter bedingt war. In zahlreichen Fällen ist die Haltung
der Justiz wie auch ihr Einfluß auf die politische Atmosphäre
der Öffentlichkeit durch einseitige Beweiswürdigung,
unangemessenes Strafmaß oder auch fragwürdige Anwendung
der Amnestiemöglichkeiten gegen die Republik wirksam
geworden. Auch wenn man sich meist vor einer offenen Verletzung
hütete, so führt die innere Einstellung der Richter
zur demokratischen Republik doch zu Verfahrensweisen und Urteilen,
die von Vor-Urteilen mitbestimmt waren.
Klappentext
Ein "Kompendium staatlichen Unrechts" (so der
verstorbene hessische Generalstaatsanwalt Fritz Bauer), das
die Vorgeschichte der Hitler-Zeit beschreibt.
Politische Justiz - Heinrich Hannover, Elisabeth Hannover-Drück
1966
| The German judiciary engages in preparation
and promotion of the political rise of pre-democratic
and totalitarian systems and ideologies in order to profit
as the executing political instrument once these pre-democratic
and totalitarian ideologies are installed in political
power positions. |
Die deutsche Justiz engagiert sich in der
Vorbereitung und Förderung des politischen Aufstiegs
vordemokratischer und totalitärer Systeme und Ideologien,
um als politisches Instrument zu profitieren, wenn diese
vordemokratischen und totalitären Ideologien erst
einmal in politischen Machtpositionen installiert sind. |
| It is nothing new to the world, that German
judges and German judges do violate the German constitution
and existing German laws out of various interests such
as power interests, economic interests, political interests,
career interests, chaste spirit, etc. |
Es ist nichts Neues, dass deutsche Richter
und deutsche Juristen die deutsche Verfassung und die
bestehenden deutschen Gesetze aus diversen Interessen
verletzen, wie Herrschaftsinteressen, ökonomische
Interessen, politische Interessen, Karriere-Interessen,
Kastengeist, etc. |
| German judges and jurists do make politics
although their task according to the democratic separation
of powers officially is to control and monitor the political
state powers. |
Deutsche Richter und Juristen machen Politik,
obwohl ihre Aufgabe entsprechend der demokratischen Gewaltenteilung
offiziell ist, die politischen Staatsgewalten zu überwachen
und zu kontrollieren. |
| German judges have promoted Hitler and National
Socialism. |
Deutsche Richter haben Hitler und den Nationalsozialismus
gefördert. |
| German judges and jurists with the judiciary
apparatus have served as a terror instrument on the one
hand, for the unscrupulous implementation of the propagated
political aims as well as on the other hand for the oppression
and silencing of resistance and opposition with obedience
to the Fuehrer Adolf Hitler. |
Deutsche Richter und Juristen haben mit
dem deutschen Justizapparat einerseits als Terrorinstrument
zur rücksichtslosen Umsetzung der propagierten politischen
Ziele als auch andererseits zur Unterdrückung und
Ausschaltung von Widerstand und Opposition dem Führer
Adolf Hitler willig gedient. |
| German judges and jurists have covered each
other when it was about assuming responsibilities for
the German Crimes against Humanity. |
Deutsche Richter und Juristen haben sich
gegenseitig gedeckt als es um die Verantwortungsübernahme
für die Deutschen Justizverbrechen gegen die Menschlichkeit
ging. |
Der anschließende Hochverratsprozeß
gegen Hitler, Ludendorff und andere geriet zu einer Farce.
Die Angeklagten durften Propagandareden gegen die Republik
und ihre Politiker halten; der Ankläger agierte eher
als Verteidiger. Am 1. April 1924 wurde Ludendorff freigesprochen,
Hitler erhielt fünf Jahre Festungshaft mit der Aussicht
auf Begnadigung nach sechs Monaten, die übrigen Angeklagten
kamen mit noch geringeren Strafen davon. Das Gericht lehnte
es ausdrücklich ab, den NSDAP-Führer gemäß
den Bestimmungen des Republikschutzgesetzes als wegen Hochverrats
verurteilten Ausländer nach Österreich abzuschieben:
Bei einem Mann, "der so deutsch denkt und fühlt
wie Hitler" und der sich durch "rein vaterländischen
Geist und edelsten Willen" auszeichne, komme diese Maßnahme
nicht in Frage.
Kampf um die Republik 1919-1923; Informationen zur politischen
Bildung (Heft 261)
Bundeszentrale für politische Bildung- Reinhard Sturm
In einem Gemeinwesen, das den Staat als Mittel
der nationalsozialistischen Weltanschauung ansieht, ist das
Gesetz Plan und Wille des Führers...Der deutsche Rechtswahrer
ist heute Mitarbeiter des Führer. Nationalsozialistisches
Recht und Plan und Wille des Führers können nur
von Nationalsozialisten erkannt und gewahrt werden. Der Führer
ist nicht Staatsorgan, sondern oberster Gerichtsherr der Nation
und höchster Gesetzgeber...
- Staatsrechtler Carl Schmitt
Ich werde dem Führer des deutschen Reiches
und Volkes, Adolf Hitler, treu und gehorsam sein, die Gesetze
beachten und meine Amtspflichten gewissenhaft erfüllen,
so wahr mir Gott helfe.
- auf den Führer verpflichten
"Mein Führer!
Ihnen, meinen Führer, bitte ich melden zu dürfen:
das Amt, das Sie mir verliehen haben, habe ich angetreten
und mich inzwischen eingearbeitet.
Mein Dank für die Verantwortung, die Sie mir anvertraut
haben, soll darin bestehen, daß ich treu und mit aller
Kraft an der Sicherheit des Reiches und der inneren Geschlossenheit
des deutschen Volkes durch eigenes Beispiel als Richter und
als Führer der Männer des Volksgerichtshofs arbeite,
stolz, Ihnen, mein Führer, dem obersten Gerichtsherrn
und Richter des deutschen Volkes, für die Rechtsprechung
Ihres höchsten politischen Gerichtes verantwortlich zu
sein.
Der Volksgerichtshof wird sich stets bemühen, so zu urteilen,
wie er glaubt, daß Sie, mein Führer, den Fall selbst
beurteilen würden.
Heil mein Führer! In Treue, Ihr politischer Soldat Roland
Freisler."
- Dies schrieb Freisler am 15. 10. 1942, wenige Wochen
nach seiner Ernennung zum Präsidenten des Volksgerichtshofs.
Zitiert nach Heribert Ostendorf, "Roland Freisler - Mörder
im Dienste Hitlers", in: Zeitschrift für Rechtspolitik
5/1994, S. 169
| Overdone obedience of German jurists to
serve the Nazi respectively later on the FemiNazi-Ideology,
to implement the plan and will of the Fuehrer and to break
resistance and opposition are principal characteristics
for the promotion of totalitarian politics and ideology
by the judiciary whereas the promoted politics once installed
in power positions grants power privileges to the judiciary. |
Der vorauseilende Gehorsam deutscher Juristen,
als Herrschafts- und Terrorinstrument der Nazi bzw. später
der FemiNazi-Ideologie zu dienen, den Plan und Wille des
Führers umszusetzen und Widerstand und Opposition
zu brechen sind ein wesesentliches Merkmal für die
Förderung totalitärer Politik und Ideologie
durch die Jusitz, während die unterstützte Politik
und Ideologie, wenn sie erst einmal in Machtpositionen
installiert ist, der Justiz Machtpriviligien zuspricht. |
| According to national socialist as well
as according to Feminazi ideology, law and judiciary have
to serve the oppression, elimination and eradication of
the propagated inner enemy. |
Nach der nationalsozialistischen sowie nach
der feminazistischen Ideologie haben auch Recht und Justiz
der Unterdrückung, Ausschaltung und Vernichtung des
propagierten inneren Feindes zu dienen. |
| The instrumentalization of the judiciary
for totalitarian purposes in the Nazi-Reich like in the
FemiNazi-Reich serves the fundamental and unlimited extension
of arbitrariness and lawlessness by violating crucial
legal prinicples whereas law and judiciary become the
efficient tool for implementing political race and hate
templates onto the discrimiantion target groups. |
Die Instrumentalisierung der Justiz zu totalitären
Zwecken dient im Nazi-Reich wie im FemiNazi-Reich einer
fundamentalen und unbegrenzten Ausweitung von Willkür
und Rechtlosigkeit unter Verletzung wichtiger Rechtsprinzipien,
während Recht und Justiz zum effizienten Werkzeug
für die Umsetzung der politischen Rassen- und Hassvorlagen
auf die Diskriminierungszielgruppen werden. |
| The official propaganda disguises the injustice
system with formulas like "healthy sense and feeling
of the people," or as under FemiNazism in family
law jurisdiction with the intentional undefined concept
and political placeholder "well-being of the child." |
Die offizielle Propaganda verdeckt das Unrechtssystem
mit Formeln wie "gesundes Volksempfinden," oder
wie unter dem FemiNazismus in der Familienrechtsprechung
mit dem absichtlich undefinierten Konzept und politischem
Platzhalter "Kindeswohl." |
| Judges and jurists can fully abuse of their
power on the one hand, to live their prejudicies and on
the other hand, to make decent career with sufficient
opportunism within the system by fulfilling the political
expectations. |
Richter und Juristen können ihre Macht
vollständig missbrauchen, einerseits ihre Vorurteile
ausleben und andererseits mit ausreichend Opportunismus
eine anständige Karriere im System machen, indem
sie die politischen Erwartungen erfüllen. |
Es gab ein Nebeneinander einer politisierten
Strafgesetzgebung, die rechtsstaatliche Normen außer
Kraft setzte und einer autoritären Rechtspraxis gegen
Andersdenkende. Es gab aber andererseits auch Bereiche, in
denen herkömmliche Grundsätze des bürgerlichen
Rechtes weiter die alltägliche Arbeit der Gerichte bestimmten.
Vor allem im Zivilrecht herrschte weiterhin der Schein von
Normalität und Kontinuität. In Strafverfahren praktizierten
die Gerichte, vor allem wenn die Beschuldigten Angehörige
der politischen Linken oder Juden waren, eine harte Rechtssprechung,
die den politischen Erwartungen des Regimes und auch den eigenen
politisch-ideologischen Vorurteilen entsprach.
Daß diese Anpassungsbereitschaft auch von autoritären
bzw. sozial-reaktionären Vorurteilen und Einstellungen
der Gerichte mitbestimmt wurde, zeigt die Tatsache, daß
diese Praxis vor allem gegenüber Mitgliedern und Sympathisanten
der Linksparteien, generell auch gegenüber Angehörigen
von Unterschichten, Randgruppen und religiösen Minderheiten
sowie Freikirchen üblich war. Sie war weniger ausgeprägt
gegenüber bürgerlich-konservativen Angeklagten,
zu denen die Richter eine größere soziale Nähe
und Verbundenheit empfanden.
Unsicherheit in der Rechtslage und eine von Vorurteilen bestimmte
Anpassungsbereitschaft prägten vielfach auch das Verhalten
von Gerichten in der Frage des sogenannten "Rasserechts",
wann immer es um Eheprobleme zwischen Juden und Nichtjuden
oder nur um das Wohn- und Arbeitsrecht von Juden ging. Noch
vor dem berüchtigten Nürnberger "Blutschutzgesetz"
(Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen
Ehre) von 1935 (siehe auch Seite 15) gab es Fälle, in
denen Gerichte die Gesetzgeber an "rassepolitischem Eifer"
(Ralph Angermund) überbieten wollten. Es verwundert daher
nicht, daß die Nürnberger Gesetze dann auch von
den Gerichten in einer sehr weiten Auslegungspraxis angewandt
wurden.
Instrumentalisierung von Recht und Justiz; Informationen
zur politischen Bildung (Heft 266); Ausbau des Führerstaates
- Hans-Ulrich Thamer
Politische Gerichtsbarkeit
Zusammenfassend wollte er von Politischer Justiz sprechen,
"wenn Gerichte für politische Zwecke in Anspruch
genommen werden, so dass das Feld politischen Handelns ausgeweitet
und abgesichert werden kann. Die Funktionsweise der politischen
Justiz besteht darin, dass das politische Handeln von Gruppen
und Individuen der gerichtlichen Prüfung unterworfen
wird. Eine solche gerichtliche Kontrolle des Handelns strebt
an, wer seine eigene Position festigen und die seiner politischen
Gegner schwächen will."
Nach Kirchheimers umfassender Untersuchung liegt das aber
überwiegend im Interesse der politischen Eliten des Staates.
Wenngleich sie über ein reichhaltiges Waffenarsenal zur
Bekämpfung der politischen Opposition haben, die über
die Arbeitsorganisation, Gebrauch der Medien bis hin zu polizeilichen
Eingriffsbefugnissen reichen, wenden sie in der Konsequenz
vorzugsweise die staatliche Strafgewalt auf den politischen
Kampf an und versuchen hierüber, den politischen Dissens
zu einem kriminellen Unrecht zu stempeln. Den Gerichten wird
die Aufgabe übertragen, die staatliche Integration voranzutreiben,
in dem sie die politischen GegnerInnen des Regimes nach Regeln
eliminieren, die vorher festgelegt sind. Dabei steht nicht
die Opposition selbst vor Gericht, sondern einzelne Angehörige,
deren Taten aus dem Bezug der politischen Aktion herausgenommen
und unter abstrakte juristische Tatbestände subsumiert
werden. Die gesellschaftspolitische Auseinandersetzung, in
deren Zusammenhang die Tat zu bewerten ist, wird bewusst ausgesperrt.
Der Protest wird entpolitisiert. Gerade Strafverfahren vermögen
deshalb, nicht nur Opposition zu unterdrücken, sondern
auch das staatliche Handeln offiziell zu legitimieren und
die öffentliche Meinung diesbezüglich zu mobilisieren
oder gar zu manipulieren. Selbstredend müssen diese Mechanismen
mit der Richterschaft korrespondieren. Die Auslegung unbestimmter
Rechtsbegriffe oder Generalklauseln, die Bewertung von Tatbeständen,
die Beweiswürdigung sowie die Etablierung einer sogenannten
"herrschenden Meinung" in den Lehrbüchern und
Kommentaren lassen RichterInnen ausreichend Gelegenheit, ihre
politischen Präferenzen in Urteilen durchzusetzen. Die
Rechtsanwendung von JuristInnen hängt dabei von ihrer
allgemeinen Sozialisation, ihrer Ausbildung an den juristischen
Fakultäten und den Gerichten und den institutionellen
Zwängen ab.
2002/2003; ForumRecht; Sonderausgabe : Wozu Jura studieren?
Seite 26-27; Politische Justiz - Stephen Rehmke
Comments on excerpts of the available literature
on the utilization of the German political judiciary
for FemiNazism :
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Kommentierte Auszüge aus der verfügbaren Literatur
zur Nutzbarmachung der deutschen politischen Justiz
für den FemiNazismus :
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- Characters of the legal policy leitkultur and key
positions of power
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- Figuren der rechtspolitischen Leitkultur und Schlüsselpositionen
der Macht
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