HRC-Pressemitteilung 003/03
Oktober 2003

 

HRC-Pressemitteilung 003/03
Zweitinstanzliche rechtspolitische Leitkultur


In Übereinstimmung mit den offiziellen Aussagen der Deutschen Bundesregierung seien deutsche Familienrichter speziell ausgebildet für die Kindschaftsache von internationaler Kindesentführung als Reaktion auf die starke internationale Kritik über die deutschen Gerichtsverfahren und -entscheidungen. Dieses Phänomen ist sehr bemerkenswert, da es nicht erklärt warum deutsche Richter im Gegensatz zu Richtern anderer Länder extreme Schwierigkeiten haben, die Prinzipien von Kindesentführung und Umgangsboykott zu verstehen und deshalb eine Spezialausbildung benötigen, während die offizielle Propaganda die gute deutsche Arbeit und den guten deutschen Standard lobpreist.

In Übereinstimmung mit den offiziellen Aussagen der Deutschen Bundesregierung seien die Zuständigkeiten im deutschen Gerichtssystem neu geordnet als Reaktion auf die starke internationale Kritik über die deutschen Gerichtsverfahren und -entscheidungen. Auf Grund des Erfahrungsmangels, des Wissensmangels, des Mangels an adäquater Ausbildung und der falschen Zuteilung der Zuständigkeiten an mehrere hundert Amtsgerichte, sei nun den Oberlandesgerichten die spezielle Zuständigkeit übertragen wurden, um die Aufgabe von Kindesentführung und Umgangsboykott zu bearbeiten.

Dies bedeutet konkret, dass in Übereinstimmung mit den offiziellen Aussagen der Deutschen Bundesregierung, das Oberlandesgericht Oldenburg offiziell deklariert ist als ein Gericht, dass die Zuständigkeiten und speziell ausgebildete Richter zur Bearbeitung der Sachen Kindesentführung und Umgangsboykott hat. Dies bedeutet auch, dass das Oberlandesgericht Oldenburg fähig und zuständig sei, derartige unkorrekte Verfahrensweisen des untergeordneten Amtsgerichts Wilhelmshaven auszugleichen und zu korrigieren, wie Verfahrensverzögerung in Kindschaftssachen und die Nicht-Vollstreckung von gerichtlich angeordnetem Umgang; insbesondere da die Verfahrensverzögerung und die Nicht-Vollstreckung von Gerichtsbeschlüssen unter anderem Aspekte der internationalen Beschwerden über deutsche Gerichtsverfahrens sind.

Sind die folgenden aufgelisteten Verfahrensweisen des Oberlandesgerichtes Oldenburg die zivilisierten rechtsstaatlichen Prinzipien, über die sich die Deutsche Regierung in der offiziellen Propaganda selbst auf die Schulter klopft und für die die deutsche Regierung in Übereinstimmung mit Artikel 65 der deutschen Verfassung verantwortlich und juristisch haftbar ist ?

Wie ist es zu erklären, dass das Oberlandesgericht Oldenburg mit Untätigkeit auf die Untätigkeitsbeschwerde gegen das Amtsgericht Wilhelmshaven reagiert ?

Amtsgericht Wilhelmshaven
http://www.josah-sehpferd.de/hickman/deu/judicial/ag_whv.html

Oberlandesgericht Oldenburg
http://www.josah-sehpferd.de/hickman/deu/judicial/olg_oldburg.html

Fallstudie
http://www.josah-sehpferd.de/hickman/deu/fall_studie/fall_studie.html

Deutsche Geschichte internationaler und innerstaatlicher Kindesentführung/Umgangsboykott
http://www.josah-sehpferd.de/hickman/eng/german_history/german_history_caboa.html

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